krankes tier verkauft - wäre so ein urteil denkbar?

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    Re: krankes tier verkauft - wäre so ein urteil denkbar?

    ranti - 09.05.2007, 20:13

    krankes tier verkauft - wäre so ein urteil denkbar?
    bin über diesen artikel gestolpert und hab mir da mal gedanken gemacht, ob soch ein urteil auch in der hundezucht denkbar wäre?

    was meint ihr dazu????

    2'000'000 Franken Schaden wegen Papagei

    Nach dem Kauf eines kranken Papageis ist vor sieben Jahren fast der gesamte Vogelbestand eines Züchters aus Arbon eingegangen. Nun hat das Bundesgericht bestätigt, dass er zwei Millionen Franken Schadenersatz beanspruchen kann.

    Ob der Thurgauer je Geld erhalten wird, ist allerdings fraglich, da der Verkäufer der kranken Tiere mittlerweile Konkurs gegangen ist. Der Händler hatte dem Vogelzüchter im Juni 2000 sechs Mülleramazonen-Papageien für 4800 Franken verkauft. Zuvor waren die Tiere mehrere Monate in Quarantäne gewesen.
    Nach der Einstallung beim Käufer brach bei einem der Papageien der Pacheco-Virus – ein Herpesvirus – aus und befiel den Vogelbestand des Züchters. Fast sämtliche Tiere starben. Er verlangte in der Folge vom Verkäufer die Rückerstattung des Kaufpreises und den Ersatz des entstandenen Schadens von rund zwei Millionen Franken.

    Das Thurgauer Obergericht kam 2004 zum Schluss, dass seine Forderung im Umfang von 1,99 Millionen Franken berechtigt sei. Kurz zuvor war allerdings der Verkäufer bereits Konkurs gegangen. Die Konkursmasse führte den Prozess indessen vor Bundesgericht weiter, das den Entscheid des Obergerichts nun bestätigt hat.
    Laut den Lausanner Richtern ist der Tod des Zuchtbestandes als unmittelbare Folge des Kaufs zu betrachten und der entstandene Schaden damit vom Verkäufer zu tragen.

    (Urteil 4C.180/2005 vom 28.11.2006; BGE-Publikation) (fre/sda)

    quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/745249.html



    Re: krankes tier verkauft - wäre so ein urteil denkbar?

    Cimba - 09.05.2007, 21:34


    Ich denke schon, dass das möglich wäre.
    Mir fällt allerdings jetzt nicht auf Anhieb ne Krankheit ein, die die Existenz eines Züchters, abgesehen davon, dass wohl nur wenige von der Massenzucht leben, gefährden könnte.
    Kenne es eigentlich nur so, dass ein Züchter ohne die erforderliche Sorgfalt gezüchtet hat und einen Hund abgibt, der dann krank wird. Dann kommt er für alle Kosten auf. Gibt da ein seitenlanges Urteil, ging um einen o-beinigen Dackel.

    LG
    Uwe



    Re: krankes tier verkauft - wäre so ein urteil denkbar?

    ranti - 09.05.2007, 21:39


    seitenlanges urteil? naja, da kann dieser fall wohl auch mithalten

    guckst du

    http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=28.11.2006_4C.180/2005



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