Religion und Kirche

BAB
Verfügbare Informationen zu "Religion und Kirche"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: Starkimarm - Weltenbrand
  • Forum: BAB
  • Forenbeschreibung: Bund Augsburger Bürger
  • aus dem Unterforum: Partei - Programm
  • Antworten: 2
  • Forum gestartet am: Dienstag 02.01.2007
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Religion und Kirche
  • Letzte Antwort: vor 15 Jahren, 10 Monaten, 22 Tagen, 4 Stunden, 36 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Religion und Kirche"

    Re: Religion und Kirche

    Starkimarm - 07.05.2007, 10:47

    Religion und Kirche
    Ich als anerkannter Gegener der Kirche :wink: habe folgende Meinung.

    Ich halte nicht viel von der aktuellen Struktur der Kirche (Charisca ist alleserlaubt, den anderen nichts, Geheimnistuerei usw.)




    Aber ich bin mittlerweile dafür, eine "Staatskirche/Staatsreligion" zu beführworten.

    Staatsreligion in dem Sinne, dass Grundsätzlich die Arestotelische Kirche die Kirche im Land ist, sie stellt die Bischhöfe und Priester. Aber es dürfen andersgläubige nicht diskriminiert werden.




    Dazu muss sich in den Kirchengesetzen allerdings einiges ändern.

    Ich bin sie eben nur mal grob durchgegangen, und follgende Punkte stören mich.

    BUCH I
    ALLGEMEINE NORMEN
    — Die weltliche Gerichtsbarkeit wird von der deutschen Kirche mit der Vollstreckung der Urteile, im Sinne der deutschen Kirchengesetze, beauftragt, solange dies nicht anders angegeben ist.
    Der Rat muss diesem Punkt dezitiert zustimmen, und die weltliche Gerichtsbarkeit darf nicht auf der Strecke bleiben.

    KAPITEL II
    KIRCHLICHE GESETZE
    § 7. Weltliche Gesetze sind im kirchlichen Recht mit denselben Wirkungen einzuhalten, soweit sie nicht dem göttlichen Recht zuwiderlaufen und wenn nicht etwas anderes im kirchlichen Recht vorgesehen ist.
    man könnte das als Aufruf zum Hochverat betrachten

    KAPITEL IV
    DIE GLÄUBIGEN
    Gläubig ist jeder, der an was glaubt, egal an was, man sollte es in Kirchanangehörige oder so ändern

    KAPITEL II - IV
    VERSTÖSSE

    Es sollte irgendwo groß stehen, dass das ganze nur für Mitglieder der Kirche gilt. Auch alle anderen Verstöße und Verbrechen

    nur ein paar Verstöße, mit denen ich nichts anfangen kann
    - Das lasterhafte Zusammenleben von Mann und Frau in einem Haushalt ohne das Sakrament der Ehe empfangen zu haben
    - Eine Ehe zu führen, die nicht durch die deutsche aristotelische Kirche anerkannt ist.

    - Blasphemie (die öffentliche Leugnung, Verhöhnung oder Verfluchung Gottes, Aristoteles, Christos oder des aristotelischen Glaubens im Allgemeinen)

    - Ketzerei (Das Predigen ohne Erlaubnis der deutschen aristotelischen Kirche)

    - Häresie (Predigten ohne Erlaubnis und mit Worten, die den Predigten der deutschen aristotelischen Kirche zuwiderlaufen)



    bzw. kann ich mir vorstellen, dass die Kirche einen "weltlichen Teil" entwirft und den Rat bittet diese in ihre Gesetze Aufzunehmen. z.B.
    - Störung von heiligen Messen oder kirchlichen Veranstaltungen



    Re: Religion und Kirche

    Weltenbrand - 07.05.2007, 15:38


    Ich hätte vor einiger Zeit selbst nicht damit gerechnet, aber ich gehe mit Stark weitestgehend konform - und das als Kirchenmann.



    Was die generelle Struktur der Kirche betrifft, so ist eine gewisse Kritik sicher nicht unberechtigt und fällt auch in den Aufgabenbereich der Politik.



    Zur Staatskirche:

    Ich habe das Gefühl, daß manche die Begriffe "Staatskirche" und "Kirchenstaat" durcheinanderwürfeln. Niemand in der Kirche will einen Kirchenstaat. Wir wollen schlieslich "die Guten" sein, und wenn sich die Kirche tatsächliche des Staates bedienen könnte (oder wollte) fiele das ziemlich schwer. Aber das nur Nebenbei.

    Eine Staatskirche zu haben bedeutet, daß der Staat die Glaubensgemeinschaft, die er für die richtige hält, offiziell fördert und unterstützt - zum Teil auch in staatliche Angelegenheiten hinein. Im Spiel wäre das nach meinem Verständnis das Einbeziehen der Kirche in offizielle Anlässe und vielleicht die Bereitschaft sich anzuhören ob die Kirche zum einen oder anderen Thema etwas zu sagen hat.

    Dadurch wird niemand, der etwas anderes - oder gar nichts - glaubt diskriminert oder sonstwie benachteiligt.
    Ein Problem würde sich ergeben, wenn es mehrere Religionen gäbe. Aber solange sich die anderen Religionsgemeinschaften auf einzelne Posts in einzelnen Foren beschränken, sehe ich da keine grosse Vielfalt.

    Ausserdem käme eine von Staatsseite anerkannte Kirche leichter zu Mitgliedern und hätte somit weniger mit Personalproblemen zu kämpfen. Und weil jeder BGM gerne einen Priester im Ort hat profitiert die Politik ihrerseits wieder davon.



    Zu den Kirchengesetzen:

    Ich hatte das Problem auch damals im Übergangsrat schon.
    Natürlich gelten die Kirchengesetze nur für Kirchenmitglieder, also Leute die getauft sind oder irgendwelchen Orden angehören.
    Darüber sind sich manche Nichtkirchenmitglieder vielleicht nicht im Klaren, vielleicht kann man das geschickter vermitteln.

    Generell muss ich für meinen Teil sagen, daß die Kirchengesetze für meinen Geschmack ein wenig zu "schwulstig" sind. Viele haben noch nie verwendung gefunden und werden es auch auf absehbare Zeit nicht.

    Zitat: Der Rat muss diesem Punkt dezitiert zustimmen, und die weltliche Gerichtsbarkeit darf nicht auf der Strecke bleiben.
    Die Kirche hat keine eigene disziplinarische Handhabe über ihre Mitglieder - ausser Suspendierung von Amt und im schlimmen Fall Exkommunizierung. Daher ist man darauf angewiesen, daß der Staat das quasi übernimmt.
    Bisher ist mir noch kein Fall eingefallen, indem das nötig gewesen wäre. In der Regel befasst sich die kirchliche Gerichtsbarkeit mit Ehescheidungen. Sollte die weltliche Justiz tatsächlich ein Problem mit der Ausführung eines Urteils eines Kirchengerichts haben - für den Fall besteht in der Tat noch Klärungsbedarf

    Zitat: man könnte das als Aufruf zum Hochverat betrachten
    Mit Hochverrat kenne ich mich aus. Das weltliche Recht geht mit dem Kirchenrecht weitgehend konform, da es sich auf die gleichen Grundsätze beruft. Sollte sich das weltliche Recht tatsächlich vom Kirchenrecht (und somit auch von seinen Grunsätzen) entfernen, steht es dem Gläubigen (wie auch dem Nichtgläubigen) zu, nach seinem Gewissen zu handeln. Und die Konsequenzen dafür zu tragen.

    Zitat: Gläubig ist jeder, der an was glaubt, egal an was, man sollte es in Kirchanangehörige oder so ändern
    Wortklauberei. Es sind die Gesetze der Deutschen Aristotelischen Kirche und nicht die derer an egal was glaubt.

    Zitat: Es sollte irgendwo groß stehen, dass das ganze nur für Mitglieder der Kirche gilt. Auch alle anderen Verstöße und Verbrechen
    Richtig. Das verschreckt viele.

    Zitat: bzw. kann ich mir vorstellen, dass die Kirche einen "weltlichen Teil" entwirft und den Rat bittet diese in ihre Gesetze Aufzunehmen. z.B.
    Guter Punkt!



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum BAB

    Parteiaustritt - gepostet von Alane am Freitag 18.05.2007
    Wahkampf und Postenvergabe - gepostet von baum25 am Samstag 14.04.2007



    Ähnliche Beiträge wie "Religion und Kirche"

    Kirche - sarah (Mittwoch 22.11.2006)
    Unsere Kirche und ihr Handeln/Die Bibel - God like^^ (Montag 27.11.2006)
    Was haltet ihr von Religion? - Anonymous (Donnerstag 29.06.2006)
    Meeting in der Mopsbucht! - Inge Thelen (Donnerstag 21.08.2008)
    Religion - Sammelthread - Moderator (Montag 25.12.2006)
    Religion - Julius Siegel (Samstag 11.02.2006)
    scheiss auf die kirche - karfreitag lan! - PuN!C4 (Donnerstag 29.03.2007)
    Die KATHOLISCHE KIRCHE und die MUSLIME - M.M.Hanel (Freitag 22.06.2007)
    kirche - lislkiesl (Donnerstag 04.08.2005)
    Kirche - Ashlee (Samstag 17.02.2007)