Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

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    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    SmallWorld - 28.04.2007, 13:16

    Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???
    Liebe Mädels,
    mir brennt da eine Frage unter den Nägeln. Gestern war ich im Kino (Cinemaxx) und neuerdings muss man seine GGL öffnen und den Leuten, die auch die Karten abreissen, den Inhalt zu zeigen. Die wollen sichergehen, dass die Kinobesucher kein Essen und keine Getränke mitbringen. Jetzt ist meine Frage an euch - dürfen die denn das? Und wenn ja auf welcher Basis? Das sind ja keine Polizisten und die Aussage, dass so die Hausordnung ist, kling für micht nicht überzeugend. Sie dürfen zwar nichts anfassen, aber dennoch ist das in meinen Augen eine Verletzung der Privatsphäre. Es geht die letztendlich nichts an, was sich in meiner GGL verbirgt.
    Würde mich freuen, wenn eine von euch was wüsste.
    So, jetzt gehe ich aber das schöne Wetter genießen.



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Mimi - 28.04.2007, 13:27


    Bei uns im Cinestar haben sie nicht in die Taschen geschaut, obwohl man da auch nix zu Essen und zu Trinken mitbringen darf (was ich dennoch meistens tue, dort kauf ich jedenfalls nix :wink: )
    Aaaaaber, ich hatte kurz vorher zwei große Subs geholt, die hatte ich in ner ganz normalen Plastiktüte dabei. Die wollte ich meinem Freund mitbringen für abends zum Essen. Die hat der Typ natürlich gesehen - ich ihm gesagt, dass die nicht für mich bzw. zum hier essen sind - reingelassen hat er mich dann auch MIT Subs...obwohl ich sie ja locker mit meinen Freundinnen im Kino hätte verdrücken können. Aber in die Taschen reinsehen wollte er nicht.

    Wie das jetzt rechtlich genau aussieht weiß ich allerdings auch nicht. Oder wenn man das verweigert - wird man dann rausgeschmissen?



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Milk - 28.04.2007, 13:36


    Das haben sie bei uns EINMAL gemacht (auch Cinemaxx, früher Cinestar und was weiss ich nicht noch alles). Ich glaub allerdings die haben eh keinen Bock das ständig durchzuschauen.
    Zudem kauf ich mir im Kino immer Popcorn und Cola, da müssen die dann nichtmehr schauen, ob ich noch mehr zu futtern dabei hab. Früher war ich im Schnitt 1-2 mal die Woche (zu DM Zeiten und an den Super-Kino-Tagen unter der Woche allerdings. Der Teuro hats mir dann Versaut) da hab ich mir natürlich nicht ständig auch noch was zu Futtern dazu gekauft, aber ich kann mich nicht erinnern, dass man je meine Tasche zu der zeit kontrolliert hätte.



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    SmallWorld - 28.04.2007, 13:37


    Mimi hat folgendes geschrieben: Wie das jetzt rechtlich genau aussieht weiß ich allerdings auch nicht. Oder wenn man das verweigert - wird man dann rausgeschmissen?
    Genau!!! Das frage ich mich nämlich auch. Denn ich schmuggel auch Essen und Trinken rein, weil es für schwachsinnig halte eine Cola für 4€ zu kaufen. Wären es humane Preise im Kino, würde es auch anders laufen.



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Mimi - 28.04.2007, 13:48


    Vor allem, wenn die Kinokarte schon 8,70 Euro kostet! Die ham doch nen :n29: ...da werd ich mir wohl noch meine Gummibärchen mitbringen dürfen... :roll:



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Zetti - 28.04.2007, 13:51


    Mir ist das im Kino erst einmal passiert. Allerdings nicht mit einer GGL.... Ich hatte eine recht große Tasche dabei. Die wollten gucken, daß da keine Kamera drin ist, um den Film mitzufilmen...
    Die halbvolle Flasche Cola hat nicht weiter gestört, die durfte ich mit rein nehmen.
    Wenn die Getränke und das Popcorn neben dem Kino-Eintritt nicht auch noch so teuer wären, dann würden auch nicht so viele Leute was mit reinschmuggeln. :!: Ich habe schon oft beobachtet, daß gerade die Leute, die mit einer Kinderschar ins Kino wollen, sämtliche Lebensmittel vorher abgeben müssen...



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    deichkind - 28.04.2007, 13:59


    Ich bin ziemlich sicher, das eine Taschen-Kontrolle nicht erlaubt ist.

    Kaufhaus-Detektive dürfen, sebst bei begründetem Verdacht auf Ladendiebstahl, Taschen nicht einfach so aufmachen. Siee müssen dafür die Polizei holen. Ausnahme: der Besitzer der Tasche öffnet diese freiwillig.

    Interessant wäre zu wissen, was im Kino passiert, wenn man sich weigert.... Hausrecht haben sie. Im schlimmsten Fall können sie einen des Platzes verweisen. Aber sonst??



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    e*va - 28.04.2007, 13:59


    Zetti hat folgendes geschrieben: Ich habe schon oft beobachtet, daß gerade die Leute, die mit einer Kinderschar ins Kino wollen, sämtliche Lebensmittel vorher abgeben müssen...

    Das ist mal wieder sehr nett... :? ...wenn eine Mutter mit ihren drei Kindern in's Kino geht, soll sie dann für alle noch Getränke und Essen für 50€ kaufen...? Das war dann sicher das letzte Mal, das sie da war.



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Zetti - 28.04.2007, 14:03


    Ganz genau!! Die Kiddies muß man ja irgendwie ruhig stellen, die wollen doch immer zumindest was zu trinken. Ich hab zwar keine Kinder, aber so stelle ich mir das vor...
    Da wird der Kinobesuch fast unerschwinglich....



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Schlumpfenhexe - 28.04.2007, 14:13


    was er ja auch ohnehin schon ist, bei den gepfefferten Preisen :? Aber ick sag euch - Shrek 3 wird im Kino geschaut, ohne Wenn und Aber, da kann Männe sich winden wie er will 8)

    Trotzdem find ich e sheftig, das sogar im Kino Taschenkontrollen gemacht werden.. Auf konzerten wirds ja auch gemacht (Gott, wie oft mußte ich schon meine Insulinspritzen erklären :roll: ) - aber im Kino?! :roll:



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Zetti - 28.04.2007, 14:19


    Außerdem.... wenn jemand ernsthaft beabsichtigt, etwas zu irgendeinem Event rein zu schmuggeln..... Wer packt es in die Tasche??????
    Außerdem hasse ich es auch, wenn mir jemand in meinen "Intimbereich" (meine Tasche :n25: ) schaut!!
    Da hat keiner außer moiself was drin zu suchen!!! :n2:



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Paddi09 - 28.04.2007, 14:21


    ich hasse es auch - meine tasche und nur ich wühl darin rum - die machen mir ja unordnung :roll: :roll: :roll: :roll:



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    claudimaus24 - 28.04.2007, 21:45


    e*va hat folgendes geschrieben: Zetti hat folgendes geschrieben: Ich habe schon oft beobachtet, daß gerade die Leute, die mit einer Kinderschar ins Kino wollen, sämtliche Lebensmittel vorher abgeben müssen...

    Das ist mal wieder sehr nett... :? ...wenn eine Mutter mit ihren drei Kindern in's Kino geht, soll sie dann für alle noch Getränke und Essen für 50€ kaufen...? Das war dann sicher das letzte Mal, das sie da war.

    Stimmt,

    mit drei Kids kannste dir das kino kaum leisten.
    Höchstens Sonntags morgens zum Kinderkino.
    Aber auch Getränke und Popcorn sind da schon Luxus.
    Ätzend.

    LG

    Claudia



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    couch-baer - 28.04.2007, 22:05


    Also im Supermarkt an der kasse (dort habe ich gearbeitet) durften wir nur in die Taschen gucken wenn der Kunde einverstanden war ansonsten nicht !!
    Persöhnlichkeitsrecht !!

    Aber wie es im Kino ist weiß ich nicht !!


    couch-baer



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    LadyVanilla - 29.04.2007, 00:11


    also mir ist das einmal passiert vor ca. 7 jahren im cinemaxx, hab da dann auch nichts gesagt und alles brav gezeigt. durfte meine wasserflasche nicht mit reinnehmen...
    ich habs oft, dass ich den türstehern in der disco (man bemerke : in mehreren unterschiedlichen clubs) meine tasche zeigen muss, keine trinkpäckchen etc. dürfen mit. ist immer blöd, weil ich meistens noch ne halbe stunde mit dem bus nach hause fahren muss und dann noch laufen, da hätte ich schon gern was zu trinken... aber nun ja, das darf dann halt nicht mit rein.
    auch die preise in der disco sind mehr als happig.
    die tasche vor der disco auszuräumen find ich einfach tierisch nervig, nur leider hab ich keine andere wahl, wenn ich rein will... da muss ich meine schätze öffnen :( mit der lilli ist das jedesmal ein kampf, sie nachher wieder mit medikamenten, moneymaker etc. zuzukriegen.
    Schlumpfenhexe, dass kenne ich mit dem rechtfertigen. habe ne ziemlich heftige milcheiweißunverträglichkeit, kriege keine luft mehr , wenn ich etwas, was milcheiwiß enthält, zu mir nehme. deshalb hab ich immer ne kleine tupperdose mit medikamenten dabei, tropfen, spray und ne spritze... da gucken auch immer alle erst blöd aus der wäsche :wink: :roll:



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    SmallWorld - 29.04.2007, 01:34


    Mich würde interessieren ob die einen nicht reinlassen, wenn man verweigert die Tasche zu zeigen und die Karten schon bezahlt sind. Ob sie dann das Recht haben einem den Eintritt zu verweigern.
    Obwohl ich nichts Außergeöhliches in meinen Taschen dabei habe, finde ich, dass es niemanden etwas angeht was drin ist.
    Bald habe ich die Gelegenheit eine Fachfrau zu fragen.
    Vom Kaufhaus kenne ich das auch, dass man die Tasche nur der Polizei vorzeigen darf.
    Da kommt mir die Idee... vielleicht frage ich mal unseren Freund und Helfer bei Gelegenheit, ob so etwas legitim ist. :idea: :idea: :idea:



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    LadyVanilla - 29.04.2007, 11:09


    falls du es in erfahrung gebracht hast, sag bitte bescheid, ja?
    würd mich auch mal interessieren, weil ichs einfach nur nervig finde.



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Strawberry - 29.04.2007, 12:46


    Also das im Kino habe ich schon öfters erlebt. Ich musste sie auch schon ein paar mal öffnen, aber bei mir war ja auch nie was drinnen.

    Aber wenn man im Kino verweigert die Tasche zu öffnen, dann können die einen rausschmeißen auch wenn die Karten bezahlt sind!



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    LadyVanilla - 30.04.2007, 00:53


    hmmmm, na das hört sich ja nicht so toll an :( also werden wir auch weiterhin preisgeben, wie unsere lieblinge von innen ausschauen :cry:



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Tigger - 30.04.2007, 03:22

    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???
    SmallWorld hat folgendes geschrieben:
    ... neuerdings muss man seine GGL öffnen und den Leuten, die auch die Karten abreissen, den Inhalt zu zeigen...


    Und wo ist das Problem? Beim nächsten Mal einfach eine andere Tasche, also keine GG&L mit ins Kino nehmen... oder galt die Inspektion jetzt für Taschen generell? Für mich klang das jetzt so, als wenn nur GG&L kontrolliert werden... was zwar unlogisch ist, aber die Überschrift und die Frage von SmallWorld haben den Eindruck bei mir hinterlassen... :roll:
    Falls ich das jetzt falsch verstanden habe: Sorry!


    Es ist aber so, dass die Cinemaxx, in dem Falle also die Angestellten, dort Hausrecht haben. Und wenn in der Hausordnung steht, dass das Mitbringen von Getränken und Essen nicht gestattet ist, dann dürfen sie auch kontrollieren, dass das befolgt wird... Gleiches gilt ja auch bei Konzerten... da wird ja auch in den Taschen nach Getränken und anderen Gegenständen kontrolliert, deren Mitbringen nicht erlaubt ist. Und wenn man sich weigert, dann haben die Damen und Herren auch das Recht, einen vor die Tür zu setzen... und ggf. sogar Hausverbot zu erteilen. Ob man auf Rückzahlung des Kartenpreises pochen kann, bin ich mir nicht sicher....

    Aber gut zu wissen... ich hab immer mein eigenes Trinken in der Tasche... und daran wird sich auch nichts ändern. Denn ich bin nicht gewillt die Wucherpreise im Kino zu behahlen... die reinen Eintrittspreise reichen da schon völlig...



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    SmallWorld - 30.04.2007, 10:33


    Es war allgemein auf Taschen bezogen nicht nur auf GGL.
    Ich werde dann wahrschein lich die Miss P nehmen und in die Seitenfächer Trinken schmuggeln, sind ja groß genug. Wären die Kinopreise niedriger, wäre es gar nicht notwendig zu be :n10:



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Tinchen - 30.04.2007, 14:39


    ja, sie haben im kino hausrecht und auch ne hausordnung. wenn da drinsteht, dass du keine getränke mitbringen darfst, dann musst du dich dran halten. mit dem kauf der karten gehst du quasi nen vertrag ein, denke ich mal. in dem steht, dass du zustimmst, keine lebensmittel mit ins kino zu nehmen (bei diabetes oder so mag das ne ausnahme sein). wenn du trotzdem was mitnimmst, begehst du nen "vertragsbruch" und sie können dir den einlass verweigern, weil ja quasi die abmachung ungültg wird ;)

    in der diskothek können sie dir ja sogar den einlass ohne angaben von gründen verweigern...

    wie das allerdings mit dem "lünkern" ist, weiß ich nicht. denke, da gilt das gleiche, wie im supermarkt...verpflichtet, die reinschauen zu lassen, ist man nicht. aber denke mal, man beugt sich dann besser, lässt sie nachgucken, gibt ggf die sachen ab und schaut sich den film ohne knabberzeugs ab...die polizei werden sie ganz sicher nicht rufen :-D da sagen sie dann eben "ja, dann lassen wir sie auch nicht rein"...



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Schlumpfenhexe - 30.04.2007, 17:24


    Tinchen hat folgendes geschrieben: ja, sie haben im kino hausrecht und auch ne hausordnung. wenn da drinsteht, dass du keine getränke mitbringen darfst, dann musst du dich dran halten. mit dem kauf der karten gehst du quasi nen vertrag ein, denke ich mal. in dem steht, dass du zustimmst, keine lebensmittel mit ins kino zu nehmen (bei diabetes oder so mag das ne ausnahme sein). wenn du trotzdem was mitnimmst, begehst du nen "vertragsbruch" und sie können dir den einlass verweigern, weil ja quasi die abmachung ungültg wird ;)



    Mensch, da hab ick ja wahrscheinlich mal Schwein 8) Darüber hab ich ehrlich gesagt noch nie nachgedacht.. Aber das könnte tatsächlich hinhauen.. Wenn ich unterzucker, kann das mitunter zu spät sein, wenn ich erst noch anstehen muß, um mir Cola zu kaufen u.ä. - wenn cih überhaupt stehenden Fußes dort ankomme udn nciht schon vorher torkel (dann werd ich wahrscheinlich wegen fraglicher Trunkenheit rausgeworfen :roll: :lol: )



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Tigger - 01.05.2007, 12:26


    Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das "Diabetes-Argument" ziehen würde... es sei denn, man gerät an einen Kartenabreißer/Taschenkontrolleur der sich zumindest ein wenig mit Diabetes auskennt... alle anderen werdern sagen "Essen und Trinken können sie an den Verkaufsständen kaufen". Und gut ist. Das habe ich nämlich bei Konzerten oder Sportveranstaltungen im Stadion bzw. der CoLinA etc. leider häufig mit einer zuckerkranken Freundin bzw. meinem zuckerkranken Dad erlebt. Meinem Dad wollten sie sogar mal eine "Diabtes-Tasche" wegnehmen, weil er da ja irgendwelche komischen Sachen drinne hatte, die man ja sicherlich auch als Waffe hätte benutzen können.... "Pass auf, oder ich picks dich mit meinem Insulin-Pen" oder wie?

    Dass man im Falle einer akuten Unterzuckerung aber gar nicht in der Lage ist, ggf. zum Verkaufsstand zu gehen, sowas wissen die meisten Leute nicht. Diabetes ist zwar eine Volkskrankheit, von der das nichtbetroffene Volk aber leider soviel Ahnung hat wie eine Kuh vom Hammerwerfen....

    Um zum Thema zurückzukommen:
    Man muss sich eben beugen, wenn man ins Kino (oder alternativ auf Konzerte) gehen möchte... Man muss überzogene Preise zahlen (sowohl für Eintritt als dann ggf. auch für Getränke/Snacks) und sich zuweilen wie ein Verbrecher behandeln lassen (Abtasten, Taschenkontrolle etc.)
    Aber mit solchen Aktionen werden sie die illegale Runterladerei von Filmen aus dem Netz (was ich nicht tue, aber es ist ja bekannt, dass viele Leute so zu ihrem "Kino-Genuss" kommen) ganz sicher nicht einschränken...



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Schlumpfenhexe - 01.05.2007, 13:30


    Tigger hat folgendes geschrieben: Dass man im Falle einer akuten Unterzuckerung aber gar nicht in der Lage ist, ggf. zum Verkaufsstand zu gehen, sowas wissen die meisten Leute nicht. Diabetes ist zwar eine Volkskrankheit, von der das nichtbetroffene Volk aber leider soviel Ahnung hat wie eine Kuh vom Hammerwerfen....



    Welch wahre Worte... Oder um mit den Leitworten des DM-Forums, in dem ich schwirre, abzuschließen: We wish people would understand that diabetes is more than an illness - it's a way of life..


    Hier in Eckernförde gibt es noch Klingeln und Tische im Kino - eine aussterbende Art - aber so geil, da kriegst du in 3 Minuten alles was dein Herz begehrt, und in "Kleinstadt-Kinos" sind die Preise auch noch human - wenn ich da an das Cinemaxx in Kiel dagegen denke :? ich glaub, da würden sie auch kontrollieren (auch wenn sie es bei mir noch nie getan haben)



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Anonymous - 01.05.2007, 13:56


    Wollt grad sagen ... es zwingt einen keiner ins Konzert oder ins Kino zu gehen, wenn man diese Angebote nutzen will, willigt man auch ein die dort vorherrschenden Spielregeln zu beachten. Wenn man diese nicht billigt, dann nutzt man die Angebote eben nicht. Taschenkontrolle ist nicht verboten, aber man hat das Recht sich zu weigern - nur darf man dann eben nicht rein in den meisten Fällen. Das hat sowohl Sicherheitshintergründe als auch natürlich den gastronomischen Gewinnaspekt.



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Milk - 01.05.2007, 15:31


    Sorry, ich arbeite auch in einem Laden mit AGB und SO pauschal mit "dann geht halt ned hin" kann man das echt ned abtun. *kopfschüttel*

    Wir erbringen eine Dienstleistung, die nicht unbedingt billig ist und wenn sich ein Kunde unzufrieden fühlt, dann HABEN wir darauf einzugehen,
    auch wenn die AGBs klar definiert sind.

    Beispiel: Um bei uns einen Film ausleihen zu können muss der Kunde einen Stecker mit an die Theke bringen, der unter der Hülle steckt und auf dem der Filmtitel steht. Nun kommt es oft genug vor dass ein paar hirnlose Spacken sich etwas nehmen, umentscheiden und ihren Stecker dann einfach IRGENDWO hinstecken. In unseren AGBs (und über den regalen) steht nun, dass man aus genau diesem grund immer den Titel des Steckers mit dem Titel des Films vergleichen soll, bevor man ihn an die Kasse bringt.
    Viele Kunden denken da aber teilweise einfach im Rausch des "will habens" einfach nicht drann, oder sie wissens nicht oder sonstiges. Bringen mir dann also den falschen Stecker und bekommen den falschen Film. Was nun machen? Sich hinstellen und sagen: "Ja, dann kommen sie halt nimmer, wenn sie zu blöd zum lesen sind?" oder "Pech gehabt, passen sie das nächste mal halt besser auf." Laut AGBs wär das so, aber das ist einfach nicht realisierbar. Wir könnten dicht machen, wenn wir uns strikt an die AGBs halten und somit einen Kunden nach dem anderen vergrätzen würden.
    Zudem kann der Kunde letztendlich nichts dafür und ich kann nicht alle 5 Minuten durch tausende von Filmen rennen, um alles auf seine Richtigkeit zu überprüfen, also bekommt er seinen falschen Film umgetauscht, mit dem Hinweis, dass er am besten in Zukunft immer genau auf den Stecker schaut, da es sonst natürlich ärgerlich für ihn ist wenn er den falschen Film bekommt.

    Soviel zu AGBs, das höfliche Miteinander sollte immernoch ÜBER den AGBs stehen. Das sieht mein Chef übrigens genauso.


    Wenn ich lauter Pornos in meiner Tasche hätte und jemand würde sie nach Essen durchsuchen wollen, dann würde ich mich auch strikt weigern und würde erwarten, dass ein "Nein, das wär mir ehrlich gesagt unangenehem." bei der Person gegenüber nicht ein "Ja, dann gehen sie halt wieder" hervorruft, denn dann läuft definitiv etwas ganz schief. Kino ist nicht gerade eine günstige Dienstleistung, dafür erwarte ich mir nicht nur einen Film vorgeführt zu bekommen, sondern auch Personal, das in der Lage ist selbstttig zu denken und auf seine Kundschaft einzugehen. Zum Beispiel auch wenn man im Kino von einer Horde hirnlosen Affen belästigt wird. Wer bezahlt schon um sich erst vom Personal demütigen zu lassen und sich dann das Gegrunze in der Reihe hinter sich anhören zu dürfen. Das kann sich kein Diensteleister leisten, so sieht die Realität in unserer Branche aus.


    Auf Konzerten und Discotheken (ja, da hab ich auch schon gearbeitet) ist das wirklich was anderes, da wird das ganze durch Sicherheitspersonal erledigt und nicht durch den Kartenanbreisser und ich kann verstehen, dass man keine Glasflaschen oder Springmesser und sonstiges Zeug mitnehen darf und ich bin froh drumm, da es zu meiner eigenen Sicherheit geschieht.
    Jemanden im Kino nach fressalien zu untersuchen wär höchstens bei nem Fettsüchtigen zu seiner eigenen Sicherheit.



    Re: Kinobesuch-Taschen reinschauen erlaubt???

    Anonymous - 01.05.2007, 15:40


    Aber dass bei Konzerten aus Sicherheitsgründen kontrolliert wird ist doch klar und das halte ich auch für wichtig. Ich ärger mich schon dass einem die Trinkflaschen abgenommen werden, weil sie als Waffe dienen könnten und weil sie ja auch mit ihrem Gastronomieangebot Reibach machen wollen, aber das ist halt nun einmal schwer anderweitig zu organisieren, außer jeder Besucher hat einen Sicherheitsmann zur Seite, der dann aufpasst und das wäre affig.

    Ich wurde im Kino btw. noch nie kontrolliert, schleppe da aber auch keine Sackladungen an heimlicher Verpflegung mit rein. In einem Lokal darf man auch nicht eigene Verpflegung verzehren, da gibts sogar gesetzliche Richtlinien zum Schutze der Lokalität für.

    Sicher muss man nie alles schlucken, aber ich bin auch kein Mensch der vehement alles anprangert und alles verteufelt. Irgendwie hat doch alles auch seine Kehrseite, nicht nur für den Verbraucher.

    Für den harten Diabetisfall kann man sich notfalls doch sicher auch eine ärztliche Bescheinigung geben lassen, wenn das ein so großes Problem für die Freizeitgestaltung darstellt?



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