Leitwerk zur Allianzstrucktur und Regelwerk

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    Re: Leitwerk zur Allianzstrucktur und Regelwerk

    meuchler - 21.04.2007, 23:17

    Leitwerk zur Allianzstrucktur und Regelwerk
    Leitwerk zur Allianzstrucktur

    1. Im Allianzrat sitzen der Leader, der Diplomat, der Minister für äußere und innere Sicherheit und einem weiteren stimmen berechtigter Minister. Jede Entscheidung im Rat muss eine ¾ erreichen um durchgeführt zu werden.
    1.1 Die Minister posten werden einmal monatlich neu vergeben.
    1.2 Der des Diplomaten alle 2 Monate.
    Ausnahme: stellen von Antrag zur Amtsenthebung ist für in 1.1 und 1.2 genannte Mitglieder möglich.
    1.3 Im Falle vollständiger Uneinigkeit des Rates übernimmt der Leader die volle Kontrolle und setzt einen Neuen Rat ein. In dieser Zeit werden keine Kriegsentscheidungen getroffen!

    2. Der Allianzrat ist nicht befugt ohne Befragung und Zustimmung der Allianz Kriege zu beginnen. Kriege müssen mit ¾ Mehrheit, der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

    3. Im Kriegsfall übernimmt der Minister für äußere und innere Sicherheit die Planung und Leitung von Militäroperationen zum Schutz und zum Angriff.Er ist während der Kriegszeit neben dem Leiter oberste Instanz der Allianz.
    3.1 Jedes Allianzmitglied ist verpflichtet im Kriegsfall zu helfen.
    3.2 Der Minister für äußere und innere Sicherheit kann einen Kriegsrat einberufen um die Planung zu intensivieren und zu beschleunigen.
    3.3 Auch der Wing kann in den Krieg gerufen werden.
    3.4 Der Allianzleiter bleibt oberster Befehlshaber der Allianzstreitkräfte. Er kann Anweisungen des Kriegsrates stoppen und deren Logik überprüfen lassen, nicht aber kann er diese ändern oder ohne Absprache Angriffe starten lassen.

    4. Bei Verstößen gegen die Regeln entscheidet der Allianzrat mit ¾ Mehrheit über Ausschluss, Degradierung, Strafzahlungen oder Sperrungen.



    Regelwerk

    §1 Die Allianz ist mit allen Mitteln zu unterstützen

    §2 Spionage Innerhalb der Allianz ist verboten.
    §2.1 Erlaubnis kann natürlich an andere Mitglieder gewährt werden
    §2.2 Der Kriegsrat darf Spionage betreiben um sich schnell ein eigenes schadensbild
    machen zu können

    §3 Abmeldungspflicht für Abwesenheit die über eine Woche hinaus geht.
    §3.1 Nach zwei Wochen wird das Inaktive Mitglied ohne weitere Abstimmung
    ausgeschlossen.

    §4 Mitgliedern des Wing ist falls notwendig Hilfe zu leisten



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