Faqih

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    Re: Faqih

    AhlulBayt - 08.04.2007, 18:28

    Faqih
    Gelehrter [faqih] pl. [fuqaha]
    Aussprache: faqi, fuqaha
    arabisch: فقيه , فقهاء
    persisch: فقيه
    englisch: Expert in islamic jurisprudence

    Der Begriff Gelehrter wird oft missverständlicherweise synonym mit dem allgemeinen Begriff Geistlicher verwendet. Hingegen ist mit "Gelehrter" insbesondere der Rechtsgelehrte gemeint, also der Experte im Bereich des islamischen Rechts bzw. ein islamischer Jurist. Es ist Voraussetzung für jede islamische Rechtssprechung , dass der Rechsprechende über die entsprechende umfangreiche Ausbildung verfügt. Dies setzt voraus, dass er sowohl die Methoden der Rechtsfindung als auch Quellen der Erkenntnis insbesondere im Zusammenhang mit der Rechtsfindung beherrscht.
    Zu den Voraussetzungen eines Rechtsgelehrten [faqih] gehört, dass er u.a. auch die selbständige Rechtsfindung [idschtihad] beherrscht.

    Gemäß der Theorie der Statthalterschaft der Rechtsgelehrten von Imam Chomeini sind die Rechtgelehrten in der Zeit der Verborgenheit des Imam Mahdi (a.) aufgerufen, seine Rückkehr vorzubereiten.

    Quelle: www.eslam.de



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