Wadschib

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    Re: Wadschib

    AhlulBayt - 07.04.2007, 17:52

    Wadschib
    religiöse Verpflichtung [wadschib, fardh]
    Aussprache:
    arabisch:
    persisch:
    englisch: religious obligation, duty

    Religiöse Verpflichtung [wadschib], welcher bei Sunniten auch "fardh" [فرض] genannt wird, bedeutet im Islam, dass eine Bestimmte Aufgabe von einem bestimmten Muslim zu erfüllen ist. Wird sie nicht erfüllt, so begeht die betroffene Person eine Sünde. Eine religiöse Verpflichtung kann eine individuelle Verpflichtung [wadschib-ul-aini] sein oder eine kollektive Verpflichtung [wadschib-ul-kafai]. Genau so wie es verpflichtend ist eine religiöse Verpflichtung zu erfüllen, ist es verboten, sie nicht zu erfüllen.
    Die Wertung zwischen den erlaubten und verbotenen Handlungen wird grundsätzliche in fünf Stufen eingeteilt:

    - religiöse Verpflichtung [wadschib]
    - empfohlen [mustahab]
    - indifferent [mubah]
    - verpönt [makruh]
    - verboten [haram]

    Die bekanntesten individuellen Verpflichtungen sind Ritualgebet und Fasten [saum]. Eine häufig notwendige kollektive Verpflichtung ist die rituelle Vollkörperreinigung des Verstorbenen. Jede religiöse Verpflichtung hat allerdings auch Voraussetzungen, die u.U. die Verpflichtung aufheben. so darf ein Kranker beispielsweise nicht Fasten.

    Quelle: www.eslam.de



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