Allianzgesetze

Die Nazis von Iliath
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    Re: Allianzgesetze

    slipknot - 30.03.2007, 19:36


    Ebenfalls nicht von mir nur um einem uneingeloggten Member oder Mod die viele Schreibarbeit zu entnehmen





    § 1 Allyführung
    a) die Ally wird vom Leader und Co-Leader geleitet
    b) Der Co-Leader wird durch den Leader bestimmt.
    c) Leader und Co-Leader werden vom Hohen Rat unterstützt
    d) Jedes Vollmitglied kann eine Aufnahme in den Hohen Rat
    beantragen. Die Mitglieder des Hohen Rats werden von Leader und
    Co-Leader bestimmt.
    e) Leader, Co-Leader und der Hohe Rat bilden das Kabinett
    f) Entscheidungen die die Aussenpolitik betreffen müssen mit einfacher
    Mehrheit im Kabinett beschlossen werden

    § 2 Aktivität
    a) Es wird vorausgesetzt mindestens einmal 4 Woche online zu sein.
    b) gleiches gilt für das Forum
    c) Wer länger als 1 Woche nicht online sein kann, hat dies einem Mitglied
    des Kabinetts mitzuteilen.
    d) Bei eintreten von Absatz c) sollte generell eine Urlaubsvertretung
    bestimmt und eingetragen werden.

    § 3 Krieg
    a) Angriffe auf andere Spieler sind nur nach Genehmigung durch das
    Kabinett durchzuführen und den Regeln entsprechen.
    b) Wird seitens der Templer Doriaths einer anderen Allianz der Krieg
    erklärt, sind alle Mitglieder mindestens 48h Stunden vor offizieller
    Kriegserklärung zu informieren. Innerhalb dieser Zeit steht es jedem
    Mitglied frei die Allianz, nach Rücksprache mit dem Kabinett, zu
    verlassen.
    c) Wird seitens einer anderen Allianz den Templern Doriaths der Krieg
    erklärt, so haben sich alle Mitglieder (je nach ihren Möglichkeiten)
    daran zu beteiligen.
    d) Bei unprovozierten Angriffen auf einen Spieler der Allianz Templer
    Doriaths ist dies dem Kabinett mitzuteilen. Der Spieler darf sich in
    diesem Fall auch verteidigen.

    § 4 Handel
    a) Der Handel mit Rohstoffen ist innerhalb und ausserhalb der Allianz
    erlaubt.
    b) Soweit möglich sind schwächere Spieler der Allianz zu unterstützen.
    c) Handelsgesuche und Angebote sind im Forum im Handelsbereich
    einzutragen.
    d)Sowie auch das Gesuch nach Städten hier im Forum posten.

    § 5 Forum
    a) Aktivität wird auch im Forum verlangt und sollte sich nach den
    Regeln des Forums richten.

    § 6 Mitgliedschaft
    a) Eine Aufnahme erfolgt auf Probe. Erst nach der Probezeit von 2 Wochen
    beginnt die Vollmitgliedschaft. Innerhalb dieser Zeit ist ein Verlassen
    der Allianz jedoch ohne vorherige Mitteilung möglich.
    b) Ein Vollmitglied hat vor Verlassen der Allianz dies dem Kabinett
    mitzuteilen. Eine Erlaubnis für das Verlassen ist zwingend notwendig.

    § 7 Zuwiderhandlungen
    a) Jede Zuwiderhandlung wird mit einem Verweis geahndet. Bei
    besonders schweren Vergehen droht der sofortige Ausschluss.
    b) Ein Verweis wird nach 6 Wochen gelöscht.
    c) Nach dem 3. Verweis erfolgt der sofortige Ausschluss. Ausrufezeichen Ausrufezeichen Ausrufezeichen



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