Rezeptgebührenbefreiung in Österreich

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    Re: Rezeptgebührenbefreiung in Österreich

    Josy - 28.03.2007, 17:56

    Rezeptgebührenbefreiung in Österreich
    Österreich:

    Die Befreiung von der Entrichtung der Rezeptgebühren ist u. a. aufgrund einer besonderen Schutzbedürftigkeit entweder mit oder ohne Antrag vorgesehen.

    Ohne Antrag:

    * Pensionisten mit Anspruch auf Ausgleichszulage (Ausnahme: SVA der Bauern) bzw. Ruhe- und Versorgungsgenuss mit Ergänzungszulage usw.
    * Patienten mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (die Befreiung gilt allerdings nur für diese Erkrankung)
    * Zivildiener und deren Angehörige
    * Asylwerber in Bundesbetreuung


    Auf Antrag:

    Die Rezeptgebührenbefreiung wird auf Antrag zuerkannt, wenn das Nettoeinkommen aller in Hausgemeinschaft lebender Personen folgende Richtsätze nicht überschreitet:


    Richtsätze für die Rezeptgebührenbefreiungfür Alleinstehende EUR 726,00
    für Alleinstehende mit erhöhtem
    Medikamentenbedarf EUR 834,90
    für Ehepaare (bzw. Personen in
    Lebensgemeinschaft) EUR 1.091,14
    für Ehepaare (bzw. Personen in
    Lebensgemeinschaft) mit erhöhtem
    Medikamentenbedarf EUR 1.254,81
    Richtsatzerhöhung für jedes
    mitversicherte Kind EUR 76,09


    Der Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung ist mit den aktuellen Einkommensnachweisen direkt beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzubringen.

    In der Krankenversicherung freiwillig versicherte Personen, die zur Sicherung ihres Lebensbedarfes Zuschüsse von einem Träger der Sozialhilfe erhalten, können von der Entrichtung der Rezeptgebühren nicht befreit werden.

    HinweisDie Rezeptgebührenbefreiung gilt automatisch auch für alle anspruchsberechtigten Angehörigen des Versicherten!

    Quelle: http://www.sozialversicherung.at/esvapps/page/page.jsp?pub_id=804&p_pageid=110&p_menuid=745&p_id=4&sideBySide=1



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