Verfügbare Informationen zu "Rezeptgebührenbefreiung in Österreich"
Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: Josy Forum: Epilepsie - Hilfe zur Selbsthilfe aus dem Unterforum: Wichtige Hinweise Antworten: 1 Forum gestartet am: Dienstag 23.01.2007 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Rezeptgebührenbefreiung in Österreich Letzte Antwort: vor 17 Jahren, 21 Tagen, 15 Stunden, 23 Minuten
Alle Beiträge und Antworten zu "Rezeptgebührenbefreiung in Österreich"
Re: Rezeptgebührenbefreiung in Österreich
Josy - 28.03.2007, 17:56Rezeptgebührenbefreiung in Österreich
Österreich:
Die Befreiung von der Entrichtung der Rezeptgebühren ist u. a. aufgrund einer besonderen Schutzbedürftigkeit entweder mit oder ohne Antrag vorgesehen.
Ohne Antrag:
* Pensionisten mit Anspruch auf Ausgleichszulage (Ausnahme: SVA der Bauern) bzw. Ruhe- und Versorgungsgenuss mit Ergänzungszulage usw.
* Patienten mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (die Befreiung gilt allerdings nur für diese Erkrankung)
* Zivildiener und deren Angehörige
* Asylwerber in Bundesbetreuung
Auf Antrag:
Die Rezeptgebührenbefreiung wird auf Antrag zuerkannt, wenn das Nettoeinkommen aller in Hausgemeinschaft lebender Personen folgende Richtsätze nicht überschreitet:
Richtsätze für die Rezeptgebührenbefreiungfür Alleinstehende EUR 726,00
für Alleinstehende mit erhöhtem
Medikamentenbedarf EUR 834,90
für Ehepaare (bzw. Personen in
Lebensgemeinschaft) EUR 1.091,14
für Ehepaare (bzw. Personen in
Lebensgemeinschaft) mit erhöhtem
Medikamentenbedarf EUR 1.254,81
Richtsatzerhöhung für jedes
mitversicherte Kind EUR 76,09
Der Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung ist mit den aktuellen Einkommensnachweisen direkt beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzubringen.
In der Krankenversicherung freiwillig versicherte Personen, die zur Sicherung ihres Lebensbedarfes Zuschüsse von einem Träger der Sozialhilfe erhalten, können von der Entrichtung der Rezeptgebühren nicht befreit werden.
HinweisDie Rezeptgebührenbefreiung gilt automatisch auch für alle anspruchsberechtigten Angehörigen des Versicherten!
Quelle: http://www.sozialversicherung.at/esvapps/page/page.jsp?pub_id=804&p_pageid=110&p_menuid=745&p_id=4&sideBySide=1
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken
Weitere Beiträge aus dem Forum Epilepsie - Hilfe zur Selbsthilfe
Hallo - gepostet von Josy am Montag 19.02.2007
Führerschein nach OP - gepostet von Josy am Mittwoch 30.05.2007
gesalbte ist da - gepostet von gesalbte am Mittwoch 16.05.2007
Ähnliche Beiträge wie "Rezeptgebührenbefreiung in Österreich"
Junioren EM in Österreich - Jens Friedrichs (Freitag 18.08.2006)
Charts in Österreich - Anonymous (Montag 24.04.2006)
Hallo aus Österreich - Tina77 (Montag 22.10.2007)
österreich-irland - dead kenny (Mittwoch 13.10.2004)
Österreich - JMWOB (Donnerstag 08.09.2005)
Hoppen in Österreich - herw (Mittwoch 01.06.2005)
best of österreich - senselessy (Mittwoch 16.08.2006)
Islamischer Religionsunterricht in Österreich - Hamit (Donnerstag 05.01.2006)
Regelwerke in Österreich... - Sah-Lenn (Mittwoch 06.02.2008)
Deutschland-Österreich in Regensburg - July&Co (Montag 07.05.2007)