Rechtslage bei Krankheit des Kindes

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    Re: Rechtslage bei Krankheit des Kindes

    Alex - 21.03.2007, 07:34

    Rechtslage bei Krankheit des Kindes
    Hallo Ihr,

    kennt sich jemand mit sowas aus ?

    Fenia ist krank, ich muss heute nachmittag arbeiten. Soll Vertretung mache für eine die krank ist, d.h. wenn ich jetzt auch noch sage ich bzw. Fenia ist krank, dann ist das nicht so toll (Ja, ja ich weiß man ist schon blöd).

    Jetzt hat sich mein Männe bereit erklärt heute und morgen nachmittag frei zu nehmen, also Urlaub... Haben wir eine Möglichkeit, dass wir für ihn einen Krankenschein bekommen ?
    Wenn ich zuhause bleiben würde, wäre es ja kein Thema, aber wie ist es wenn der Mann in diesem Fall zuhause bleibt...

    Hat jemand schon so einen Fall gehabt ?

    LG
    Alex



    Re: Rechtslage bei Krankheit des Kindes

    Wodenn - 21.03.2007, 08:08


    Moin Alex,

    ich verstehe Deine Frage irgendwie nicht.

    Auf wessen Elternteil der "Krank-auf-Kind-Schein" ausgefüllt wird, ist dem Arzt doch egal.

    Dein Mann hat dazu ebenso wie Du das Recht (bzw. auch die "partnerschaftliche" Pflicht aus meiner Sicht).

    Gruss Astrid



    Re: Rechtslage bei Krankheit des Kindes

    Anonymous - 21.03.2007, 08:17

    Hallo
    Hallo Alex

    wenn ich richtig informiert bin, kann sich jedes Elternteil im Jahr 10 Tage krank schreiben lassen.....

    Gute Besserung für deine Maus

    Liebe Grüße
    Annette



    Re: Rechtslage bei Krankheit des Kindes

    rabenmutter - 21.03.2007, 08:57


    Hallo Alex,

    der Kinderarzt stellt eine Bescheinigung aus, wie lange das Kind wegen Krankheit von den Eltern betreut werden muss. Diese Bescheinigung legt entweder die Mutter oder der Vater dem Arbeitgeber vor. Bei mir bezahlt der Arbeitgeber diese Tage, teilweise ist es aber auch so, dass sie von der KK übernommen werden. Insgesamt habt ihr 20 Tage/Jahr also 10 pro Elternteil.

    Toll, dass Dein Mann es einrichten kann! Meinem ist das leider nie möglich, so gerne er würde und seine partnerschaftliche Pflicht auch einsieht :(

    Gute Besserung an die Maus.

    Lieben Gruß
    Angela



    Re: Rechtslage bei Krankheit des Kindes

    Alex - 21.03.2007, 09:43


    Hallo,

    ich war mir nicht ganz sicher, weil ICH es ja bin, die offiziell die Elternzeit hatte.

    Aber schön, dass es die Regelung gibt :)

    Ja, ist super von meinem Mann. Seit dem Fenia morgens um sechs "papa" ruft hat sich hier so manches geändert :D

    Hat aber auch lange genug gedauert... :roll:

    Danke!

    LG
    Alex



    Re: Rechtslage bei Krankheit des Kindes

    rabenmutter - 21.03.2007, 21:40


    Hallo Alex nochmal :-)

    jetzt musste ich grad nochmal ein bisschen bei Deiner Einleitung schmunzeln, die hatte ich heute morgen gar nicht so wahrgenommen :)

    Zitat:
    kennt sich jemand mit sowas aus ?

    Och eigentlich kaum, nur so am Rande aus x genommen Kind-Kranktagen in der Vergangenheit :)

    Zitat:
    ich war mir nicht ganz sicher, weil ICH es ja bin, die offiziell die Elternzeit hatte.

    Ja, aber DIE ist doch jetzt vorbei. Jetzt bist Du berufstätige Mutter. Ein völlig anderes Kapitel.

    Was das - "schön blöd"- betrifft. Nö finde ich nicht. Ich denke, man muss auch mal ein bisschen gucken was am Arbeitsplatz gerade los ist und ob man es auch - wie in diesem Fall irgendwie anderes geregelt bekommt. OK, wenns nicht geht dann gehts nicht und dann geht natürlich das Kind vor, aber gucken kann man ja mal ;)

    Uuuund dann muss ich nochmal eine Lanze für meinen Mann brechen, nicht das er hier im falschen Licht steht. Er würde natürlich auch zu Hause bleiben und sich ums kranke Kind kümmern ... wenn es denn jobmässig machbar wäre ist es aber nicht so ohne weiteres.

    Lieben Gruß
    Angela



    Re: Rechtslage bei Krankheit des Kindes

    Alex - 22.03.2007, 07:32


    Morgen Angela,

    bzgl. meines Mannes, habe ich das geschrieben, weil doch einige hier wissen, dass ich mich nahezu eineinhalb Jahre alleine um Fenia gekümmert und ich mich oft darüber geärgert habe, weil Männe nicht in die Puschen kam. Deshalb muss man ja auch mal die positiven Seiten erwähnen :D

    Und hierzu:

    Zitat: Was das - "schön blöd"- betrifft

    Da hast du recht, was du dazu geschrieben hast. Nur in diesem Fall ist es wirklich so mit "schön blöd"....

    Zusammenfassung:

    -Andere Kollegin ist seit vier Wochen krank, keiner weiß wann sie wieder kommt. Verlängert KS immer um drei Tage.

    -Andere Kollegin muss auf Seminar

    -Wieder andere Kollegin geht punkt 16.30, macht also keine Überstunden

    -Damit diese Kollegin nicht alleine arbeiten muss, komm ich reingefahren (wohlgemerkt 80km an einem TAg mit 1,5 Std Fahrzeit für 4 Std.)

    -Gehaltsmässig haben sie mich deutlichst runtergestuft, weil ich ja froh sein kann, dass ich wieder arbeiten darf (wir sind unter 15 MA)

    Das steht hinter dem Zitat: Was das - "schön blöd"- betrifft

    Naja, jetzt mal kurz

    Tut auch gut am Morgen.... ;)

    LG
    Alex



    Re: Rechtslage bei Krankheit des Kindes

    Butze - 22.03.2007, 13:03


    Hallo!

    Diese 10 Tage stehen von der KK aus zu, nicht vom Arbeitgeber. Sollte der Arbeitgeber vom Tarifvertrag her auch verpflichtet sein Dich bei Krankheit des Kindes freizustellen, haben diese meist nachrangigen Anspruch. D.h. vorrangig ist der Anspruch auf Bezahlung durch die Krankenkasse. Demnach erhält man dann Krankengeld.

    Bei privat versicherten Kindern besteht der Anspruch auf Bezahlung im übrigen nicht. Da ist das dann Privatvergnügen.... und man muss Urlaub nehmen.

    LG Catrin



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