An alle Züchter weiterleiten bitte !!

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    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    Conni - 17.03.2007, 14:00

    An alle Züchter weiterleiten bitte !!
    Dieses Mail erhielt ich heute.. Bitte gebt es weiter an Euch bekannte Züchter!!


    Liebe Sennenhundfreunde,

    ich erhielt heute telefonisch von Frau Hofmann/Schlittenhunde und im
    Tierschutz tätig die Warnung, daß ein Herr Raikovsky aus Holtenau bei
    Kiel seinen GSS erschlagen haben soll. ( Wörtlich per Telefon:
    erschlagen hat!!)

    Ein gerichtl. Verfahren soll bereits laufen. Dieser
    Mann ist wieder auf der Suche nach einem Sennenhund-Welpen. Ich nehme
    diese Info ernst und bitte Sie, informieren Sie soweit wie möglich Ihre
    Züchter.

    Danke!

    Margit Bürner-Welpenvermittlung SSV

    --------------------------------------------------------
    Meine Meinung dazu ist ja sicher bekannt ...
    :motz: :motz: :motz: :motz:

    Ich stells aber auch nochmal in den öffentl.Bereich, dass es vielleicht auch ein Gast oder so liest ... Hoffentlich rechtzeitig.!

    Uwe ... Du kennst doch eine Menge Züchter, oder??



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    Cimba - 17.03.2007, 14:26


    Ja, sicher!
    Werde es sovielen wie möglich mitteilen.
    Wie hieß der GSS?
    Wie alt?

    LG
    Uwe



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    Conni - 17.03.2007, 14:27


    Das weiss ich nicht, Uwe ... aber ich werde nachfragen.



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    glennyboy - 17.03.2007, 17:59


    Habs auch heute bekommen und schon an Züchter verteilt!!!



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    Cimba - 17.03.2007, 18:39


    Habs mal eben an Niederlande, Belgien, Luxemburg und den Ostblock weitergegeben.

    LG
    Uwe



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    Toni - 17.03.2007, 21:22


    Wie sieht's mit Dänemark aus Uwe???? Liegt doch ziemlich dicht an Kiel!



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    Cimba - 17.03.2007, 21:24


    habe die ganzen dänischen E-Mail-Adressen nicht mehr, da mein Compi mal komplett geblankt war.

    LG
    Uwe



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    Cimba - 17.03.2007, 21:29


    Nun weiß es auch DK!

    LG
    Uwe



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    Toni - 17.03.2007, 21:36




    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    ranti - 22.03.2007, 10:16






    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    Cimba - 22.03.2007, 10:42


    Erstaunlich, wie Meldungen sich ändern können.
    Erst wars ein GSS, nun ists ein Berner. Er wurde erstochen oder evtl. erschlagen und der Name des Besitzers stimmt auch nur so ungefähr.
    Aber egal wie, Hauptsache, es kommt vor Gericht.

    LG
    Uwe



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    Cat - 22.03.2007, 11:34


    Hallo
    was stellt ihr euch als Strafe für diese Personen vor ?


    Ich habe mich mal schlau gemacht , und da bei kam raus,......... dass mir
    Persönlich nicht Passieren würde ,
    was mich wundert ...... :krass:



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    Cimba - 22.03.2007, 11:50


    Normalerweise kann er nicht straffrei ausgehen:
    Hier ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz:

    § 4
    (1) 1Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. 2Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. 3Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

    Ich konnte da nirgends was von Betäubung oder so lesen. Und die in Rede stehenden Fähigkeiten müssen durch Sachkundenachweis belegt werden.
    Wird er kaum haben.

    LG
    Uwe



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    Simone - 22.03.2007, 11:53


    ich denk mir mal, wenn er verurteilt wird, dann zu ner Geldstrafe, zahlbar an ein Tierheim o.ä. :uebel:



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    Conni - 22.03.2007, 11:58


    Lesen tut sich das echt heftig ... Ich könnte niemals ein Tier erschlagen oder so vorgehen, wenn eine meiner Mädels alt und krank wär.

    Mein Gott,
    hoffentlich wird Arsch angemessen bestraft, denn mit erlösen etc.pp. hat das nix mehr zu tun :motz: .
    Hoffentlich sieht das der Richter dann genauso ...

    Und BTW, ich hatte mal ein Englischlehrerin die auch Fr. Atkins hiess und in Kiel wohnte ... Kann mir gut vorstellen, dass es die gleich ist, denn die Frau hatte immer ein großes Herz für Tiere.



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    ranti - 22.03.2007, 11:59


    hmmmm h-o
    gute frage...wüsste echt auch nicht, was einem hier in der schweiz passieren würde oder welche strafe gesprochen werden würde.
    aber aus unseren gestzen geht hervor:


    auszug aus dem schweizerischem strafrecht:

    Die Tötung eines Tieres fällt nicht unter die Tötungsdelikte, sondern
    unter die Sachbeschädigung bzw. unter das Tierschutzgesetz.
    E. Beginn des menschlichen Lebens (i.S. der Tötungsdelikte)

    oder aus dem tierschutzgesetz:
    Achter Abschnitt: Verbotene Handlungen an Tieren

    Art. 22
    1 Das Misshandeln, starke Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.
    2 Ferner ist verboten:
    a. das Töten von Tieren auf qualvolle Art;
    b. das Töten von Tieren aus Mutwillen, insbesondere das Abhalten von Schiessen auf zahme oder gefangen gehaltene Tiere;
    c. das Veranstalten von Kämpfen zwischen oder mit Tieren, bei denen Tiere gequält oder getötet werden;
    d. das Verwenden lebender Tiere, um Hunde abzurichten oder auf Schärfe zu prüfen, ausgenommen das Abrichten und Prüfen von Bodenhunden am Kunstbau unter den vom Bundesrat festzulegenden Bedingungen;
    e. das Verwenden von Tieren zur Schaustellung, Werbung, zu Filmaufnahmen oder zu ähnlichen Zwecken, wenn damit für das Tier offensichtlich Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind;
    f. das Aussetzen oder Zurücklassen eines im Hause oder im Betrieb gehaltenen Tieres in der Absicht, sich seiner zu entledigen;
    21 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 22. März 1991, in Kraft seit 1. Dez. 1991
    (AS 1991 2345 2348; BBl 1990 III 1257)

    Elfter Abschnitt: Strafbestimmungen25
    Art. 27 Tierquälerei
    1 Wer vorsätzlich
    a. ein Tier misshandelt, stark vernachlässigt oder unnötig überanstrengt (Art. 22 Abs. 1);
    b. Tiere auf qualvolle Art tötet (Art. 22 Abs. 2 Bst. a);
    c. Tiere aus Mutwillen tötet, insbesondere durch Abhalten von Schiessen auf zahme oder gefangen gehaltene Tiere (Art. 22 Abs. 2 Bst. b);
    d. Kämpfe zwischen oder mit Tieren veranstaltet, bei denen Tiere gequält oder getötet werden (Art. 22 Abs. 2 Bst. c);
    e. bei der Durchführung von Versuchen einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht für den verfolgten Zweck unvermeidlich ist (Art. 16 Abs. 1)
    wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    MoGi - 22.03.2007, 12:12


    das ist echt eine schreckliche geschichte... :cry:
    hoffentlich wird der Mann ordentlich bestraft...



    Re: An alle Züchter weiterleiten bitte !!

    Ari - 22.03.2007, 13:52


    Ich denke,er bekommt leider nur eine Geldbuße.Oder höchstens noch ein Verbot für zukünftige Hundehaltung.Aber gerecht ist das nicht!!!
    Wenn ich sowas lese,muß ich :kotzen:



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