Doping im Pferdesport

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    Re: Doping im Pferdesport

    ginocrema - 15.03.2007, 23:57

    Doping im Pferdesport
    Hier die Liste der "kontrollierten Substanzen":

    Liste der kontrollierten Substanzen
    § 67 a - Liste der kontrollierten Substanzen:

    1. Dopingsubstanzen

    sind Substanzen, die geeignet sind, die Leistung eines Pferdes/Ponys im Wettkampf zu beeinflussen.

    Das sind:

    Stimulantia
    Sedativa und Narkotika
    Anabolika
    Diuretika
    Peptidhormone und Analoge
    Grenzwerte gelten für:

    Testosteron:
    * bei Wallachen: freies und gekoppeltes Testosteron in einer Konzentration von 0,02 Mikrogramm pro Milliliter Urin
    * bei Stuten: freies und gekoppeltes Testosteron in einem Verhältnis zu Epitestosteron von 12:1
    Nandrolon:
    frei und gekoppelt 5a-estrane-3b, 17a-diol bis 5(10)-estrene-3b, 17a-diol im Urin in einem Verhältnis von 1
    Theobromin:
    in einer Konzentration ab 2,0 Mikrogramm pro Milliliter Urin
    Cortisol:
    in einer Konzentration ab 1,0 Mikrogramm pro Milliliter Urin
    Außerdem gilt die Verabreichung von Vollblut und/oder Zubereitungen, die rote Blutkörperchen enthalten, sowie jede Manipulation einer Probe als Doping.




    2. Verbotene Arzneimittel

    sind Substanzen, die als Arzneimittel eingesetzt werden, jedoch im Wettkampf verboten sind, und zwar solche, die

    auf das Nerven-System
    auf das Herz-Kreislauf-System
    auf das Atmungs-System
    auf das Verdauungs-System
    auf das Harn-System
    auf die Geschlechtsorgane
    auf das Muskel- und Skelett-System
    auf die Haut
    gegen Infektionserreger wirken.




    Grenzwerte gelten für:

    Salizylsäure:
    in einer Konzentration ab 750,0 Mikrogramm pro Millilitermeter Urin oder 6,5 Mikrogramm pro Milliliter Blutplasma
    Arsen:
    in einer Konzentration ab 0,3 Mikrogramm pro Milliliter Urin
    Dimethylsulfoxyd (DMSO):
    in einer Konzentration ab 15,0 Mikrogramm pro Milliliter Urin
    oder in einer Konzentration ab 1,0 Mikrogramm pro Milliliter Blutplasma
    Verfügbares CO2:
    in einer Konzentration ab 37 Millimol pro Liter Blutplasma.


    3. Ausnahmen


    Die Anwendung/Verabreichung folgender Substanzen in zeitlichem Zusammenhang mit der Wettkampfteilnahme ist erlaubt (dies betrifft nur die Anwendung von für Pferde/Ponys in Deutschland zugelassene Substanzen), da sie der Vorbeugung und Pflege dienen und unterstützend bei der Gesunderhaltung des Pferdes/Ponys wirken:

    Impfstoffe gemäß Durchführungsbestimmungen zu § 66.3.10.
    Substanzen zur Bekämpfung von Endoparasiten
    Paramunitäts-Inducer
    externe Desinfektionsmittel und Insektenschutzmittel.


    (Auszug Reiterliche Vereinigung)



    Re: Doping im Pferdesport

    ginocrema - 26.06.2007, 23:36

    Bei Doping nicht nur an solche Substanzen denken !
    An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, daß Doping
    nicht nur mit den vorgenannten Substanzen betrieben werden kann.
    Es gibt ja zum einen positives und und zum anderen negatives Doping.Und ich es können dort Mittel zum Einsatz kommen die weit ab
    unserer normalen Vorstellungskraft liegen.
    Und dabei wird auch in Kauf genommen, daß diesen armen
    Pferden dabei vielleicht schwerer Schaden und Leid zugefügt wird,
    auch als Spätfolgen! :twisted:
    Nur die meisten aller Fälle bleiben leider unentdeckt. :cry:


    Wen interessiert es denn schon wenn ein Rennpferd an einer
    sogenannten Kolik verstirbt :?:
    Hauptsache die Lebensversicherung kann abkassiert werden
    und das war es.
    Vielleicht ist das Pferd aber an einer solchen Vergiftung - vielleicht
    auch chronisch - brutal und mit stärksten Schmerzen eingegangen :?:

    Im übrigen weiß ich, daß es Trainer und Besitzer im Rennsport gibt
    die Pferde mit "Nasenbluten" so lange in die Rennen schicken in der
    Hoffnung, daß diese dort tot umfallen - nur um die Lebensversicherung
    kassieren zu können....................

    euer ginocrema 8)



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