Inhalt Des Vertrages

Borderline u. Co - Alles Was Zu Euch Als Person Gehöhrt, Lasst Euch Freien Lauf !
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    Re: Inhalt Des Vertrages

    Admin-Ätchen - 13.03.2007, 00:37

    Inhalt Des Vertrages
    weist du warum es Mietverträge gibt,,,,,,

    warum ist das so viel, was davon ist wichtig und was nicht, gibt es eingeschlichene regelungen, wo ich mich mit meiner unterschrieft, für etwas verpflichte, und das aber nicht rechtens ist........


    stele hier deine fragen.......



    Re: Inhalt Des Vertrages

    schaaafwolke - 18.05.2007, 10:47


    "warum ist das so viel, was davon ist wichtig und was nicht, gibt es eingeschlichene regelungen, wo ich mich mit meiner unterschrieft, für etwas verpflichte, und das aber nicht rechtens ist........ "
    schrieb Admin-Ätchen.

    ja, das sind auch meine Fragen! wer kann sie mir beantworten?



    Re: Inhalt Des Vertrages

    Admin-Ätchen - 20.05.2007, 01:11


    es gibt natürlich vieles das sollte man lesen, sollte man aber auch von vornerein wissen. vieles was man liest denkt man ja ja ja weis ich , und hört auf mit lesen, aber genau das ist das, man muß es lesen um es gelesen zu haben, zwischen viel langweiliges stehen auch wichtige geschlichene sachen drinne. hat man sie nicht verstanden, oder nicht gelesen oder nicht nachgefragt, hat man sich auf einmal mit seiner unterschrift vieler dinge verpflichtet.

    z.B:

    mann muß mindetens 3 jahre hier gewohnt haben, eh man kündigen kann.

    nicht aufgefallende mängel oder vergessen zu erwähnen, wird vom mieter ausgebügelt.

    der vermiter daf den zweitschlüßel der vermiteten wohnungen einbehalten, brauchst du wegen betreuung ezt. einen zweiten wird der der eigenen firma nachgemacht und du trägst die kosten, da es sicherheitsschlößer sind.

    ab 20 uhr zimmerlautsterke, und morgens nicht vor 8 uhr störende greusche.

    der vermieter darf einmal im monat für richtigkeit in deine wohnung schauen.


    das alles sind dinge, die ganz klein irgendwo mit viel um text stehen können ohne das du sie auf anhieb so verstanden hast. es gibt noch viele andere sachen die versteckt sein können. ab 20 uhr ist abendruhe, das heist partys verlaufen ins ruhigere das die nachbarn nicht gestört werden, es sei den mit absprachen am WE, ab 22 uhr nacht ruhe, leiser als zimerlautsterke, keine waschmaschine, geschirrspüler, staubsauger das ist alles vorher zu erledigen, besucher die nicht über nacht bleiben sollten spätestens um 22 uhr das haus verlassen, da meist die haustür abgeschloßen wird, duschen daf man immer das gehört zur körperhygiene, den abwasch daf man auch noch machen, aber es sollte halt ruhe herschen damit andere im haus nicht gestört werden. es gibt auch noch etwas was nicht übersehen werden sollte das sind die mittagszeiten, nach dem gesätz ist es so das man von 12:30 bis 15 uhr mittagsruhe halten sollte, besonders am WE, oder auch in der woche da es sein kan das man ältere leite mit im haus hat, auch da kein waschmaschine, ezt. sollte im mietvertrag eines dieser dinge stehen, ist es ein grund ohne worte wieder zu gehen, unterschreibt man das, kommt man mit anwalt nicht mal wieder raus, und es sammeln sich summen übersummen mit zinsen, und zinseszinsen von je 3,50 euro drauf, plus aufwandskosten, und alle sone dinger. schaf, auch noch mal einen rat von mir, noch hast du deine heimleute, nimm deine betreuerin mit zum fragen stellen, zum etwas lernen und etwas zu verstehen. solltest du sagen, das du es alleine machst, kannst du im schlechtesten fall deine heimleute verklagen, wenn dus nicht machst, macht es der gegenanwalt, und innerhalb eines halben jahres haste anwaltskosten, gutachterkosten, und mitrückstände der zinseszinsen, wenns hoch kommt bis zu 3.700 euro schulden. ich weis die sagen du sollst es machen oder du sagst du must es alleine machen, nein du mußt nichts, du beweist dich genug wenn du meine ratschläge bevolgst dan merken die das du in der lage bist, gefahren aus dem weg zu gehen, und bitte jetzt nicht wieder, ja, aber, ich muß, ich soll, ich will, bist du erst in der scheiße drinne, mit deiner unterschrift, dan gildet das was du unterschrieben hast, deswegen soll man auch immer AGB´s lesen. der mietvertrag ist eines von vielen AGB´s.


    gruß strenges Ätchen



    Re: Inhalt Des Vertrages

    schaaafwolke - 23.05.2007, 19:35


    Hallo, strenges Ätchen! :wink:
    was heisst AGB? *maldummfrag* :40664
    ja, ich werd den Mietvertrag nicht alleine durchlesen, sondern ihn auch meinen Betreuern geben, damit ich nicht drauf reinfalle. sind ja HAARSTRÄUBENDE Klauseln, die du da zum Beispiel aufgeschrieben hast! :n68:

    neee, mit sowas ist ja nun mal echt nicht zu spassen!!!



    Re: Inhalt Des Vertrages

    Admin-Ätchen - 25.05.2007, 00:06


    ganz lieb beantworte

    Allgemeine GeschäftsBedinung



    Re: Inhalt Des Vertrages

    schaaafwolke - 10.06.2007, 18:57


    ahaaaaaaaa!
    dummes schaf. *kopfschüttelntut*



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