Verhinderungspflege tl.2

www.sonden-Kids.de
Verfügbare Informationen zu "Verhinderungspflege tl.2"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: jennah
  • Forum: www.sonden-Kids.de
  • Forenbeschreibung: Alles für unsere kleinen Engel
  • aus dem Unterforum: Pflegeversicherung
  • Antworten: 1
  • Forum gestartet am: Montag 05.03.2007
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Verhinderungspflege tl.2
  • Letzte Antwort: vor 17 Jahren, 1 Monat, 19 Tagen, 4 Stunden, 4 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Verhinderungspflege tl.2"

    Re: Verhinderungspflege tl.2

    jennah - 05.03.2007, 22:46

    Verhinderungspflege tl.2
    Die Zeit eilt: Bis zum 31. Dezember können Empfänger von Pflegegeld zusätzlich zum Pflegegeld Ansprüche auf Verhinderungspflege für 2005 geltend machen. Der Anspruch für 2005 verfällt unwiderruflich zum Jahresende.

    Ersetzt werden Kosten für eine Ersatzpflegeperson bis zu 1432 Euro jährlich für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr, um der sonst eingesetzten Pflegeperson gegebenenfalls private Erledigungen, Urlaub usw. zu ermöglichen. Wenn die "Ersatzpflege" weniger als acht Stunden am Tag (das heißt stundenweise) geleistet wird, bleiben das Pflegegeld und die Pflegesachleistung an diesem Tag erhalten. In diesem Fall gilt nicht die Begrenzung auf 28 Tage sondern auf den Höchstbetrag.

    Voraussetzung ist, dass die zu pflegende Person mindestens in Pflegestufe 1 eingestuft ist und durch die Pflegeperson bereits ein Jahr lang gepflegt wurde.

    Die Leistung wird auf Antrag gewährt. Im Antrag muss ein Grund angegeben werden, weshalb die Pflegeperson an der Pflege verhindert ist, zum Beispiel wegen der Belastungssituation ("mal ausspannen") oder einen zeitlichen Verhinderungsgrund wie etwa "Einkäufe erledigen".

    Bitte beachten: Wird die Verhinderungspflege durch Personen erbracht, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, werden die Kosten lediglich bis zur Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe übernommen. Werden zusätzlich Mehrkosten - zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall -nachgewiesen, können diese ebenfalls erstattet werden. Der Gesamtbetrag ist allerdings gesetzlich auf 1.432 Euro begrenzt. Wird die Pflege durch professionelle Ersatzpflegekräfte (Pflegedienst, Pflegeeinrichtung) sichergestellt, übernimmt die Pflegekasse die entstandenen pflegebedingten Aufwendungen bis zu 1.432 Euro.



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum www.sonden-Kids.de



    Ähnliche Beiträge wie "Verhinderungspflege tl.2"

    Verhinderungspflege - jennah (Montag 05.03.2007)