Blindengeld & Blindenhilfe

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    Re: Blindengeld & Blindenhilfe

    jennah - 05.03.2007, 21:58

    Blindengeld & Blindenhilfe
    Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten in NRW ein Landesblindengeld in Höhe von monatlich 585 Euro, Kinder und Jugendliche von 293 Euro. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

    Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Blindengeld in Höhe von 473 Euro. Wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, erhalten diese Personen den Differenzbetrag von 112 Euro als ergänzende Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz.
    Blindenhilfe wird abhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Da die Grenzen für Einkommen und Vermögen vergleichsweise hoch sind (z. B. selbstgenutztes, angemessenes Wohneigentum wird nicht berücksichtigt), haben viele Blinde einen Anspruch auf den Differenzbetrag.
    Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 2 Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen "Bl" eingetragen.

    Blindengeld und Blindenhilfe werden nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Rheinland. Der Antrag kann sowohl beim LVR als auch bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Personen ab 60 Jahre, die zusätzlich zum Blindengeld Blindenhilfe beziehen möchten, können sich wegen der Antragstellung und Fragen zur Einkommens- und Vermögensprüfung an das örtliche Sozialamt wenden.
    Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs.
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die betreffende Leistung rückwirkend ab Antragseingang gewährt.

    Die Bearbeitung wird erleichtert, wenn Antragsteller das entsprechende Formular verwenden. Es ist außer im Internet beim Sozialverwaltungsamt des Landschaftsverbandes und bei allen örtlichen Sozialämtern zu erhalten.



    Re: Blindengeld & Blindenhilfe

    jennah - 14.03.2007, 03:10

    Antrag....
    wer einen solchen Antrag benötigt bitte anschreiben.... :wink:



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