Standard Schmerzmanagement

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    Re: Standard Schmerzmanagement

    SAM - 04.03.2007, 20:00

    Standard Schmerzmanagement
    Qualifikation: Pflegefachkraft


    Definition:

    Schmerzen sind Sinneswahrnehmungen, die vom Betroffenen als unangenehm oder leidvoll empfunden werden.

    • Der akute Schmerz ist eine Reaktion des Körpers auf eine Verletzung oder Krankheit und bewirkt ein entsprechendes Schonverhalten. Es handelt sich dabei also um eine wichtige Schutzfunktion des Organismus.
    • Der chronische Schmerz wird nicht durch eine aktuelle Schädigung des Körpers verursacht, sondern geht zumeist auf eine Fehlfunktion des zentralen Nervensystems, insbesondere der Schmerzrezeptoren zurück. Der chronische Schmerz hat keine biologisch sinnvolle Funktion.

    Eine moderne Schmerzbehandlung beseitigt Schmerzen oder lindert sie soweit, dass die Beschwerden für den Bewohner erträglich sind.


    Grundsätze:

    • Jeder Mensch hat einen Anspruch auf ein schmerzfreies oder zumindest möglichst schmerzarmes Leben und Sterben.
    • Wir arbeiten eng mit den Hausärzten unserer Bewohner zusammen.
    • Schmerzen sind Warnsignale, die auf potentielle Verletzungen oder Krankheiten hindeuten. Im Interesse der Gesundheit unserer Bewohner sollte jeder Schmerz mit unbekannter Ursache medizinisch überprüft werden.
    • Schmerzen sind eine subjektive Erfahrung. Wir schenken dem Schmerzempfinden unserer Bewohner Glauben, selbst wenn es scheinbar keine medizinische Ursache für die Beschwerden gibt.
    • Das Klagen über Schmerzen kann auch ein menschlicher Hilferuf sein, etwa der unterschwellige Wunsch nach mehr Beachtung.
    • Wir wissen, das sich die Schmerzschwelle im Alter keineswegs erhöht. Die häufig vertretene Ansicht, dass alte Menschen weniger schmerzempfindlich sind, ist falsch.
    • Wir wissen, dass Menschen mit Demenz oder Delir häufig nicht in der Lage sind, ihr Schmerzempfinden mitzuteilen. Daher achten wir bei diesen Bewohnern besonders intensiv auf entsprechende Signale.
    • Wir beachten kulturelle und religiöse Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Schmerzmitteln.
    • Wir achten alternative Methoden zur Schmerzbekämpfung, insbesondere wenn diese bereits von den Bewohnern praktiziert werden. z.B.

    o Hitze oder Kälteanwendungen
    o Akupunktur und Akupressur
    o Therapeutische Berührungen
    o Hypnose
    o Meditation
    o Heilpflanzen wie z. B Bachblüten


    Pflegehandbuch
    Standard
    3.1.18
    Schmerzmanagement


    Ziele:

    • Idealerweise Beseitigung des Schmerzauslösers
    • Vermeidung von Schmerzen
    • Beseitigung oder – wenn dieses nicht möglich ist – größtmögliche Reduktion des Schmerzes
    • Sicherung eines selbst bestimmten und lebenswerten Lebens. Insbesondere Erhaltung der Fähigkeit zur Selbstpflege
    • Vermeidung von Medikamentenabhängigkeiten
    • Möglichst geringe Dosierung der Medikamente
    • Vermeidung unnötiger Wechselwirkungen von Medikamenten
    • Schmerzbedingtes Schonverhalten wird vermieden z.B. Vermeidung der Bewegung eines arthritischen Gelenks und daraus resultierende fortschreitende Immobilität
    • Beratung der Bewohner, ausräumen unzutreffender Ängste hinsichtlich des Einsatzes von Schmerzmitteln


    Maßnahmen:

    Vorbereitung:


    • Wir halten aktuelle Fachliteratur zum Thema Schmerzen bereit
    • Wir verfügen in unserer Einrichtung über eine Pflegefachkraft mit der Weiterbildung zur Palliativ care Pflegefachkraft
    • Für Bewohner stehen verschiedene Schmerzbeurteilungsskalen* bereit, auch für Bewohner die sich verbal nicht äußern können.


    Durchführung:

    • Bei Schmerzen, die aus Herzinfarkt, Thrombosen oder ähnliches hindeuten, wird umgehend der Hausarzt bzw. der Diensthabende Arzt informiert
    • Bis zum Eintreffen des Arztes versuchen wir die Schmerzen zu lindern, z.B. Kühlung oder druckentlastende Lagerung
    • Mit Beginn der Schmerztherapie wird deren Wirksamkeit laufend überwacht und die Ergebnisse dokumentiert. Die Schmerzäußerungen des Bewohners werden im Schmerzprotokoll festgehalten. Die Erfassung erfolgt nach ärztlicher Verordnung, mindestens jedoch 3-mal täglich. Die Kriterien:
    o Ort des Schmerzes – ggf. soll der Bew. auf die schmerzende Stelle zeigen
    o Intensität des Schmerzes ggf. Veränderung der Intensität z.B. klopfend, stechend, krampfartig, dumpf, brennend, usw.
    o Häufigkeit des Schmerzes
    o Dauer des Schmerzzustände
    o Tageszeitliche Häufung der Schmerzzustände

    Pflegehandbuch
    Standard
    3.1.18
    Schmerzmanagement


    o Mutmaßlicher Auslöser des Schmerzes
    o Auswirkung des Schmerzes z.B. Bew. trinkt nicht aufgrund intensiver Schluckbeschwerden
    o Form der Schmerzäußerung z.B. Stöhnen, verkrampfte Haltung, Schongang usw.


    • Weitere Faktoren, die für die Beurteilung des Schmerzes relevant sein könnten, werden erfasst:
    o Bislang eingesetzte Methoden zur Schmerzbekämpfung und deren Wirksamkeit
    o Akzeptanz bzw. Ablehnung von Schmerzmitteln
    o Beurteilung der Gehfähigkeit und des Sturzrisikos
    o Mentaler Zustand, ggf. bestehende Depressionen
    • Bei Bewohnern, die unter Depressionen und Demenzleiden, wird die Einnahme von Schmerzmitteln überwacht, eine Hortung der Medikamente soll vermieden werden
    • Bewohner werden darauf hingewiesen, dass sie verordnete Medikamente nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt absetzen oder die Dosierung ändern sollten.
    • Vor ggf. schmerzhaften Prozeduren wird der prophylaktische Einsatz von Schmerzmitteln geprüft.
    • Schmerzauslösende oder schmerzverstärkende Zustände werden vermieden, z.B.
    o Harnverhalt
    o Dekubitus
    o Obstipation
    o Unter- und Mangelernährung
    • Bewohner, die ein starkes Schmerzmittel zum ersten mal erhalten, werden engmaschig überwacht
    • Bei Einnahme der Schmerzmittel achten wir darauf, dass die Mittel zu den verordneten Zeiten eingenommen werden.
    • Schmerzfreiheit wird als Ziel in der Pflegeplanung vermerkt




    Nachbereitung:


    • Bewohner werden regelmäßig - je nach AV - zu ihren Schmerzen befragt
    • Die im Schmerzprotokoll gesammelten Informationen werden regelmäßig, bei jeder Visite und b. Bedarf zusätzlich mit dem Hausarzt besprochen







    Pflegehandbuch
    Standard
    3.1.18
    Schmerzmanagement


    Mitgeltende Unterlagen:

    Pflegedokumentation

    Berichtsblatt Formular 3015
    Ärztliche Kommunikation Formular 3213
    Medikamentengabe Formular 3013
    BTM Formular 3113
    Schmerzprotokoll Formular 3416



    Schmerzskala: Schieber 1 – 10 von Firma Mundipharm



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