§7 Kündigung

Der kleine Hobbit
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    Re: §7 Kündigung

    Jaspar - 02.03.2007, 20:33

    §7 Kündigung
    7.1 Ein Mitglied möchte den Stamm Verlassen

    7.1.1 Dieses hat dem Innenministerium schriftlich mit Begründung mitzuteilen.
    ansonsten droht die Farmung oder Adelung seines Dorfen.

    7.1.2 In der Begründung sollten vernünftige Gründe stehen ansonsten droht das selbe wie im Absatz 7.1.1

    7.2 Ein Mitglied wird gekündigt

    7.2.1 wenn seine Aktivität nachläst
    7.2.2 wenn seine Forumsaktivität auf sich warten läst
    7.2.3 wenn er keine Hilfe leistet obwohl er groß genug ist
    7.2.4 wenn er länger als 2 Tage ohne UV nicht ON ist



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