Regierungsgesetz

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  • Alle Beiträge und Antworten zu "Regierungsgesetz"

    Re: Regierungsgesetz

    dertotmacher - 27.02.2007, 19:17

    Regierungsgesetz
    Hier wird angegeben wie die regierung zu führen ist und wie sie neu gewählt werden


    Teil 1: Rechte des Herrschers


    § 1 Der Herrscher hat das Recht, Gesetze zu ändern, Ränge zu bestimmen und Mitglieder zu entlassen, sowie die regierenden Minister auszutauschen oder ihrer Pflichten zu entheben.

    § 2 Erfolgt ein Ausschalten des Ministerkollegiums, so wird es umgehend neu gewählt, nach den Vorgaben der Wahlverordnug.

    § 3 Im Notstand ist dem regierenden Herrscher gestattet das Ministerkollegium dauerhaft zu entfernen.

    § 4 Das Kollegium kann nicht aufgelöst werden, wenn eine wichtige Entscheidung gefordert wird, das heißt, wenn beispielweise über Krieg oder Frieden entschieden werden muss.



    Re: Regierungsgesetz

    dertotmacher - 06.03.2007, 21:51

    Wahlgesetz
    Teil 2: Wahlverordnung


    Gewählt wird regulär aller 2 Monate. Gewählt werden der Verteidigungs- der Informations- und der Außenminister.


    Gewählt wird über Umfragen, bei denen jeweils 10 Tage Zeit zum wählen sind. Dannach wird das Ministerkollegium per Rundmail bekannt gegeben.


    Jeder Minister sowie der Herrscher haben Zugriff auf den Forenteil "Raatssaal", der zu internen Absprachen dient.


    Werden einer oder mehrere Minister vorzeitig abgesetzt erfolgt eine sofortige Neuwahl nach oben beschriebenen Regeln.


    Das Ergebnis der Wahl ist unanfechtbar und ist ein zwingender Umstand. Das Kollegium der Minister muss dann mindestens 2 Wochen im Amt sein bevor eine Absetzung möglich ist, außer in Notstandzeiten.



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