§ 8 Erstattung

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    Re: § 8 Erstattung

    darklady - 23.02.2007, 20:48

    § 8 Erstattung
    1. Entstehen dem Spieler aufgrund von Fehlern in der Programmierung oder sonstigen Fehlern der Betreiber OGames oder des OGameteams Nachteile, so hat er grundsätzlich keine Ansprüche auf Wiederherstellung seines vor dem Ereignis herrschenden Status (persönliches Backup). Ob und in welcher Form in Ausnahmefällen eine solche Wiederherstellung gewährt wird, obliegt nach Prüfung der Sachlage dem jeweiligen Gameadmin, welcher durch den zuständigen Gameoperator benachrichtigt wird.
    2. Versucht ein Spieler eine bereits getroffene Entscheidung eines Operators zu umgehen, in dem er zum Beispiel einen anderen zuständigen Gameoperator mit dem gleichen Fall betraut, so führt dies zum Spielausschluss (Ausnahme: Beschwerde beim ranghöheren Supergameoperator).



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