§ 7 Rücknahme

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    Re: § 7 Rücknahme

    darklady - 23.02.2007, 20:48

    § 7 Rücknahme
    Maßnahmen, die von dem zuständigen Gameoperator des jeweiligen Universums gegen einen Spieler vollzogen wurden, können von einem anderen Gameoperator nur dann zurückgenommen werden, wenn hierfür die Zustimmung des Gameoperators, der die Maßnahme vollzogen hatte, vorliegt.



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    guguseli - gepostet von darklady am Mittwoch 17.01.2007



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