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Re: Einreisebest. für Spanien, Farankrein und Portugal
Conni - 21.02.2007, 14:27Einreisebest. für Spanien, Farankrein und Portugal
Frankreich:
Tollwutimpfung für Hunde, die älter als drei Monate sind.
Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein; Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Ausreiselandes erfüllen (Deutschland: alle 12 Monate).
Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierungen identifizierbar sein.
Bei Einreise von mehr als drei Tieren, die jünger als drei Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de L' Agriculture, Paris, erforderlich.
Einfuhrverbot für American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Bull Mastiff, Tosa Inu, Kreuzungen mit diesen Hunden.
An atlantischen Stränden sind Hunde meist erlaubt, an Mittelmeerstränden meist verboten.
Hunde werden meist in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert.
Hunde sind in den meisten Hotels und Campingplätzen erlaubt, aber in Jugendherbergen verboten
Kontakt: Botschaft der Französischen Republik.
Spanien:
Tollwutimpfung vor mindestens vier Wochen, höchstens vor 12 Monaten. Für Hunde unter drei Monaten keine Impfpflicht. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in spanischer Sprache, nicht älter als 10 Tage, Internationaler Impfpass und Herkunftsbescheinigung.
Kein Einfuhrverbot.
Innerhalb der Städte Leinenzwang.
An den meisten Badestränden gilt Hundeverbot.
Hunde sind nicht in allen Restaurants erlaubt.
In öffentlichen Verkehrsmitteln sind nur Blinden- oder Behinderten-Führhunde erlaubt.
Die meisten Hotels und Campingplätze erlauben Hunde.
Kontakt: Botschaft des Königreich Spanien
.
Portugal:
Tollwutimpfung mindestens vor 30 Tagen, höchstens vor 12 Monaten.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als zwei Tage, Leinen- und Maulkorbzwang.
Kein Einfuhrverbot.
Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen mitgenommen werden. Die Mitnahme von Hunden in der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren ist erlaubt.
Hunde dürfen nur in der Eisenbahn mitreisen.
Hunde sind meist nur in der Hotel-Oberklasse und auf Bauernhöfen gestattet.
Kontakt: Botschaft der Portugiesischen Republik.
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