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Re: Sterbebegleitung
SAM - 19.02.2007, 19:02Sterbebegleitung
ich möchte euch an meinem Wissen teilhaben lassen und euch gleichzeitig etwas Hintergrundwissen vermitteln
Inhaltsverzeichnis:
1. Zweck / Ziel
2. Geltungsbereich
3. Begriffsbestimmung
4. Festgelegte Regelungen
4.1.1 Individuelle Begleitung
4.1.2 Teamarbeit
4.1.3 Was wissen Sterbende
4.1.4 Wichtige Aspekte im Umgang mit Sterbenden
4.1.5 Nonverbale Kommunikation
4.1.6 Kennzeichen der letzten Tage „Finalphase“
4.1.7 Umgang mit Angehörige
5. Mitgeltende Unterlagen
6. Flussdiagramm
7. Anlagen
• Worauf ist zu achten
• Bibelverse und Gebete
• CD mit bekannten Kirchenliedern (instrumental)
Pflegehandbuch
Verfahrensanweisung 14
Sterbebegleitung
1. Zweck / Ziel
Wir sehen unser Ziel darin,
• dem sterbenden Menschen im fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren Krankheit durch eine fachlich fundierte, ganzheitliche, individuelle und phantasievolle Pflege eine Begleitung anzubieten, welche die Lebensqualität des sterbenden Menschen verbessert, seine Würde nicht antastet und aktive Sterbehilfe ausschließt.
Voraussetzungen dafür sind:
- die unterschiedlichen Krankheitsbilder zu kennen
- bei der Vielfalt der Symptome adäquat handeln zu können
- die Bedürfnisse des Sterbenden wahrzunehmen, zu erfragen und zu
respektieren
- Die Fähigkeiten (Ressourcen) des Bewohners zu aktivieren und zu fördern
- das Wohlbefinden sicher zu stellen und ihn zu begleiten
- zu wissen und zu akzeptieren, dass menschliches Leben begrenzt ist.
• Angehörige und Freunde mit zu integrieren. Wir legen großes Gewicht auf Gespräche mit ihnen. Sie werden nach Möglichkeit in die Pflege mit einbezogen. Sie erfahren Unterstützung und Begleitung im Prozess des Abschiednehmens und in der Trauer.
• Unsere Pflegequalität zu definieren und zu sichern.
• Das Konzept der Palliativ Care transparent zu machen. Dabei wollen wir viele Menschen erreichen mit dem Ziel, Sterben und Tod in unserer Gesellschaft zu enttabuisieren.
2. Geltungsbereich
Alle Mitarbeiter die an der Pflege und der psycho-sozialen Betreuung beteiligt sind.
3. Begriffsbestimmung
Def.: Palliative Care
Die WHO erstellt 1990 eine Definition für ein ganzheitliches Betreuungskonzept zur Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase:
„Die wirksame, ganzheitliche „care“ (Pflege-Fürsorge) von Patienten, deren Krankheit nicht mehr kurativ behandelbar ist. Dabei stehen die erfolgreiche Behandlung von Schmerzen und weiterer Symptome sowie die Hilfe bei psychologischen, sozialen und seelsorgerischen Problemen an erster Stelle. Das Ziel von palliative care ist es die bestmögliche Lebensqualität für Patienten und ihre Familien zu erreichen.
Die Palliativpflege versteht sich als Bestandteil dieses Konzeptes.
4 . Festgelegte Regelungen
4.1 Individuelle Begleitung
Jeder Mensch ist einzigartig im Erleben seiner Erkrankung und drückt dies daher in
Individuellen Bedürfnissen aus. Gleichzeitig besitzt jeder Mensch ein individuelles
Potenzial an Ressourcen, ganz gleich wie eingeschränkt er in seinen Fähigkeiten
auch ist.
Für die Betreuung Sterbender gibt es keine festen Regeln. Jeder Bewohner muss
individuell, seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechend begleitet werden.
4.2 Teamarbeit
Wir arbeiten im Team, dazu gehören alle Mitarbeiter des Hauses, der Wunsch des
Sterbenden steht immer an erster Stelle!
Zum „Team“ gehören bei der Begleitung Sterbender auch Ärzte, Seelsorger, Familie
und Freunde des Betroffenen und ehrenamtliche Helfer z.B. vom ambulanten
Hospizdienst.
Regelmäßige Teamgespräche und Fallbesprechungen sind fester Bestandteil
unserer Arbeit.
Wir unterstützen uns gegenseitig, akzeptieren unsere Grenzen, unsere Stärken und
Schwächen.
Wir arbeiten und kommunizieren offen miteinander.
Verfahrensanweisung 14
Sterbebegleitung
4.3 Was wissen Sterbende?
Auf einer der Ebenen – Bewusstsein, Unterbewusstsein oder Unbewusstes weiß der Kranke, wie es um ihn steht. Daher braucht es eine gute Schule des Gehörs und der Beobachtung um die manchmal verschlüsselten Botschaften vom bevorstehenden Tod zu empfangen. Immer wieder trifft man auf eine widersprüchliche Mischung von gleichzeitigem Wissen und Nichtwissen, von angenommener und verdrängter Kenntnis, von realistischem Umgang mit der Situation und ganz unrealistischen Zukunftshoffnungen. Mit einem Teil der Seele weiß der Kranke, dass er nicht mehr viel Zeit hat, mit dem anderen Teil kann er weder denken noch akzeptieren, und redet deshalb so, als ginge alles weiter wie bisher.
Die Sprache der Sterbenden ist manchmal bildhaft symbolisch oder auch verschlüsselt. Manche müssen „Koffer packen“, „planen eine Reise“ oder „die letzte Seite eines Buches ist aufgeschlagen“.
Es kann das paradoxe Nebeneinander von Wissen und Nichtwissen beobachtet werden: „Ich hoffe, dass es bald anders mit mir wird...“ oder „Wenn das hier überstanden ist, werde ich hoffentlich meine Ruhe haben…“
Unsere große Aufgabe als Begleiter ist es, den letzten Reifeprozess des Sterbenden zu unterstützen:
Dieser kann seine letzte große Aufgabe entdecken. In der Stille kann dann die Bereitschaft wachsen, den Tod zu akzeptieren und das Ende auf sich zu nehmen.
Wenn die Aufgaben bewältigt sind, macht die Angst einem inneren Frieden Platz.
4.4 Wichtige Aspekte im Umgang mit Sterbenden
• Sich der eigenen Ängste bewusst werden, die man im Zimmer des Strebenden empfindet, sich bewusst werden, was eigene Verdrängung am Krankenbett verursachen kann
• Nicht in angespannter Form ‚agieren’ sondern sich Zeit nehmen, ganz ruhig da sein, Stille aushalten, mit eigenen Worten warten.
• Den Sterbenden annehmen wie er ist, auch wenn er schwierig ist. Nichts Außergewöhnliches an Einstellungen oder Verhalten erwarten oder fordern.
• Vertrauensverhältnis aufbauen, sich um Kontakt bemühen, aufmerksam sein, sich zuwenden, Bereitschaft zum zuhören oder sprechen zeigen.
Pflegehandbuch
Verfahrensanweisung 14
Sterbebegleitung
• Versuchen sich in die psychische Lage des Sterbenden zu versetzen: Was hat er auszuhalten, was wir d er verlieren, wovon muss er Abschied nehmen?
• Den Sterbenden einladen, seine Gefühle zu offenbaren, nichts zurückzuhalten, die Vergangenheit mit ihm bearbeiten, die Gegenwart tragen helfen, der Zukunft nicht auszuweichen
• Am Krankenbett nichts verheimlichen oder verschleiern, nicht lügen.
• Eine vertraute Umgebung schaffen, Störungen fernhalten, Ruhe und Harmonie walten lassen, viele kleine Wünsche zu erfüllen suchen, versuchen Ekel und Gerüchen standzuhalten.
• Wenn die Kommunikation von Herzen kommt, furchtlos und freundlich ist, bildet sich eine tragfähige Beziehung, bei der wir nicht nur die Gebenden sind, sondern am Ende auch beschenkt werden.
• Sterbebegleitung ist eine Hilfe zu einem persönlich geprägten Sterben. Es bedeutet, den Scheidenden freizulassen und ihm zu helfen, so sein und werden zu können, wie es ihm gemäß ist.
Pflegehandbuch
Verfahrensanweisung 14
Sterbebegleitung
4.5 Nonverbale Kommunikation
Die verbale Kommunikation mit einem Sterbenden ist oft recht schwierig, da er eine Vielfalt von Gefühlen zu verarbeiten hat. Die nonverbale Kommunikation ist eine einfache und direkte Basiskommunikation, die uns prinzipiell jederzeit zur Verfügung steht. Sie ist die Sprache der Beziehung.
Der Sterbende verliert an Autonomie und Selbstbestimmung, dies beeinträchtigt sein Selbstwertgefühl erheblich. Entsprechend groß ist das Bedürfnis nach Würde und Wertschätzung durch andere.
Wenn eine sprachliche Verständigung nicht mehr möglich ist, kann über Mimik, Berührung, Blicke und Lächeln kommuniziert werden.
Am Ende des Lebens werden die Fähigkeiten des Menschen wieder zurückgebildet und zwar in der Weise, dass die zuerst erworbenen Fähigkeiten am längsten erhalten bleiben. Dazu gehören demnach das erwähnte Blickverhalten und die Beobachtung, dass die Hörfähigkeit und das Fühlen den Sterbenden bis zum Schluss mit der Außenwelt verbinden. ! Keine Gespräche über den Betroffenen am Krankenbett!
Es ist die Kunst des Begleiters, den Sterbenden auf einer Ebene zu erreichen, über den er noch die Welt in sich lässt, über den er noch sinnliche Wahrnehmungen aufnimmt. Über die sensorischen Grundbereiche wie Hören und Fühlen wird zuletzt noch das Gehalten werden erfahren, um das ‚Allein-Fortgehen’ möglich zu machen.
Schweigen ist kommunikative Stille! Es ist das Ende überflüssigen Redens. Schweigen im Kontakt mit dem anderen ist ein Gespräch ohne Worte und Töne und Tun.
4.6 Kennzeichen der letzten Tage „Finalphase“
• Zunehmende Schwäche
• Vermehrtes Schlafbedürfnis
• Vermindertes Durst- und Hungergefühl
• Unruhe
• Angst
• Schmerzen
• Atemnot
• Verwirrtheit
• Blutungsneigung(vor allem bei Lebererkrankungen)
• Übelkeit /Erbrechen (evtl. Zeichen eines Ileus)
Pflegehandbuch
Verfahrensanweisung 14
Sterbebegleitung
Häufig zu beobachtender Sterbevorgang
• Der Sterbende ist zu schwach zu sprechen, fixieren mit den Augen, schlucken,
• evtl. unruhig, fahrig, (ständiges zupfen am Bettzeug, abdecken) verwirrt, benommen,
• Bewusstlosigkeit, wechselnd in der Tiefe, Hörvermögen bleibt lange erhalten!!!!
• Schwächer werden des Kreislaufs, kalte Extremitäten, blasse, marmorierte Haut
• Inkontinenz oder Harnverhalt, Versiegen der Nierenfunktion
• Versagen des Hustenreflexes, Rasselatmung
• Veränderung des Atemmusters, schnellere, tiefere Atmung oder unregelmäßige, langsamere Atmung, Schnappatmung
• Atem- Kreislaufstillstand (klinischer Tod)
• Starre Pupillen, Ausfall des ZNS (biologischer Tod) danach
• Absterben der einzelnen Zellen
• Muskelzuckungen, „Schnappatmung“, z.B. ,Absetzen von Stuhlgang bis 30 Minuten nach dem biologischen Tod
• Sichere Todeszeichen wie Todesflecken, Totenstarre ab ca. 2 Stunden
4.7 Umgang mit Angehörigen
Wie geht es den Angehörigen von Sterbenden? Sie fühlen sich mit betroffen von Trauma und Tod, durchleben ähnlich dem Strebenden entsprechend Phasen, brauchen sehr viel Kontakt, Gespräche, Information, Betreuung, Trost und Stützung.
Auch den Angehörigen- als dem erweiterten Kreis des Leidens – gehört und gebührt der pflegerische Beistand.
• Überschaubare Wohnbereiche und Bezugspflege lassen ein Gefühl der Ruhe und eine familiäre Umgebung entstehen. Ärzte sind so oft wie möglich erreichbar, um Auskunft zu geben.
• Angehörige haben jederzeit Zugang, können Tag und Nacht bleiben und werden von der Küche mitversorgt.
• Um die Angehörigen zu integrieren, können sie sich auf Wunsch an pflegerischen Aufgaben beteiligen.
• Der Arzt soll die Angehörigen in alle Überlegungen, die die Lebensverlängerung betreffen mit einbeziehen. Zu Rat gezogene Angehörige können den Arzt entlasten, wenn eine Gewissensentscheidung getroffen werden muss, die das Leiden vielleicht schneller beendet z.B. wenn in einer Patientenverfügung schriftlich festgehalten wurde, das der Betroffene die Nebenwirkung einer Behandlung (z.B. durch hoch dosierte Morphingaben von Schmerzen befreien, bei Wissen um den früheren Todeseintritt) billigend in Kauf nimmt.
• Wir als Pflegend bauen eine Beziehung zu den engsten Angehörigen auf und begleiten sie im Zugehen auf den Tod.
Pflegehandbuch
Verfahrensanweisung 14
Sterbebegleitung
5. Mitgeltende Unterlagen
• VA Pflegedokumentation
• VA Umgang Medikamente und BTM
• AAW Mundpflege als prophylaktische Maßnahme
• VA Kommunikation u Kooperation mit Ärzten
• VA Bezugspflege
• VA Versorgung Verstorbener
Pflegehandbuch
Verfahrensanweisung 14
Sterbebegleitung
Worauf zu achten ist
• Evangelische Landeskirche Im drohenden Todesfall ist – auf Wunsch – der Pfarrer zu verständigen
• Evangelisch-Lutherische Kirche wenn gewünscht, soll der betreffend Pfarrer verständigt werden
• Evangelisch –methodistische Kirche Benachrichtigung des Pastors
• Katholisches Bistum der Alt-Katholiken Deutschland Bei Krankenhaus/ Pflegeheimaufenthalt sollte unverzüglich das zuständige alt - kath. Pfarramt informiert werden, kann der alt –kath. Geistliche nicht erreicht werden, wird eine Amtshilfe durch anwesende Pfarrer dankbar begrüßt.
• Orthodoxe Kirchen bei Einlieferung ins Krankenhaus ist der Priester umgehend zu verständigen
• Römisch – kath. Kirche In drohendem Todesfall ist auf jeden Fall ein Priester oder Seelsorger zu verständigen
• Syrisch-orthodoxe Kirche Bei Einlieferung ins Krankenhaus ist der Syrisch- orthodoxe Priester zu verständigen, fall in drohender Todesgefahr dieser nicht erreicht werden kann, muss ein anderer orthodoxer oder katholischer Priester unverzüglich verständigt werden.
• Evangelische Freikirche Wenn ein Pastor erreichbar ist, sollte er zu Sterbenden gerufen werden
• Judentum Die Seelsorgerische Betreuung erfolgt durch den zuständigen Rabbiner, auch Angehörige und Freunde können mit einem Sterbenden das Sündenbekenntnis sprechen. Der Leichnam wird gewaschen, mit einem weißen Leinengewand bekleidet und in einen einfachen Holzsarg gelegt Obduktion nur aus gerichtsmedizinischen Gründen mit Einverständnis der Angehörigen.
• Islam liegt ein Muslim im Sterben, sollten unter allen Umständen die Angehörigen oder ein islamischer Seelsorger verständigt werden. Wenn es zu Ende geht, hebt der Kranke den Finger und spricht zum Himmel zeigend das Glaubensbekenntnis. Ist der Sterbenden dazu nicht mehr in der Lage, übernimmt dies ein Verwandter für ihn. Ist kein Muslim anwesend, kann auch ein Christ helfen, die Hand des Sterbenden zu erheben, allerdings ohne das Glaubenbekenntnis zu sprechen. Die Augen werden langsam geschlossen und ein Gebet gesprochen. Der Leichnam wird ganz gewaschen. Diese rituellen Dinge übernehmen die Angehörigen. Wird seelsorgerische Betreuung gewünscht, wendet man sich am besten an islamische Kulturvereine bzw. ans türkische Konsulat.
• Gemeinschaft der Adventisten Es ist Aufgabe der gesamten Gemeinde, die einzelnen Glieder seelsorgerisch und pflegerisch zu betreuen. Der „Begräbnisdienst“ wird nicht als auf den Verstorbenen bezogene Handlung, sondern als „Trostamt“ an den Hinterbliebenen verstanden.
• Neupfingstlerische und freicharismatische Gruppen Seelsorge erfolgt durch Pastoren und Gruppen, Gebete und Gesang. Handauflegung und Gebet werden besonders betont, es kann u.U. zu Misstrauen, Relativierung und Ablehnung medizinischer Verordnungen und Anwendungen seitens der Patienten und der Angehörigen kommen.
• Neuapostolische Kirche Auf Wunsch hält ein Seelsorger mit Sterbenden das Abendmahl. Trauerfeiern werden von hierzu beauftragten priesterlichen Amtsträgern durchgeführt.
Pflegehandbuch
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Sterbegleitung
• Zeugen Jehovas die seelsorgerische Betreuung im Krankenhaus oder Pflegeheim wird von Gemeindemitgliedern übernommen. Für einen sterbenden Zeugen Jehovas bedarf es keinerlei Zeremonie. Die tragende Kraft ist der Glaube an die Auferstehung. Der Besuch eines Geistlichen einer andren Religionsgemeinschaft ist nicht erwünscht.
• Mormonen Die seelsorgerische Betreuung Kranker und Sterbender übernimmt ein Priester der Mormonengemeinde .Ein Verstorbener wird durch „Brüder“ und „Schwestern“, das sind Mitglieder der jeweiligen Gemeinde gewaschen und angekleidet.
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Re: Sterbebegleitung
fairytale - 20.02.2007, 13:41
Hallo SAM,
vielen Dank für die Einstellung des Skriptes.
Ich denke mir, daß eine Sterbebegleitung, wie sie dort beschrieben und wünschenswert wäre, nur in Hospizen durchgeführt wird?
In den Pflegeheimen, wo meine Mutter bislang war und ist, würde es nicht einmal jemand merken, geschweige denn entsprechend handeln und mich informieren. Dort wird nicht einmal gemerkt, wenn sie eine Obstipation hat oder ausgetrocknet ist.
Zu erkennen, daß der Sterbeprozeß eingesetzt hat, setzt Einfühlungsvermögen und Beobachtung voraus.
Wie handhabt Ihr das bei Euch?
Für Pflegeheime gibt es keine "Vorschriften/Richtlinien", wie Sterbende zu begleiten sind oder doch? Mich würde interessieren, ob jeder Mensch einen Anspruch auf würdevolle Begleitung von Gesetzes her hat.
LG Jutta
Re: Sterbebegleitung
SAM - 20.02.2007, 19:54Sterbebegleitung
Hi Jutta,
das Skript was ich da eingestellt habe ist eine Verfahrensanweisung die ich für unser Haus erstellt habe und somit für alle Mitarbeiter bindend ist.
Ja, das Ganze hat was von Hospiz, das liegt auch daran, das ich eine 3 wöchige Hospitation auf einer Palliativstation gemacht habe und im Anschluß daran dann die Weiterbildung zur Palliativ care Pflegefachkraft. Wobei ich sagen muß, das Sterbebegleitung in unserer Einrichtung schon immer groß geschrieben wurde, ich habe 1997 mein Abschlußkolloquium nach dem Examen schon zum Thema "Menschenwürdig sterben muss möglich sein" geschrieben.
Nein es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, aber dennoch hat ein jeder einzelne Mensch das Recht bis zu seinem letzten Atemzug individuell, so wie es seinem Willen oder auch mutmaßlichen Willen oder Wünschen entspricht, gepflegt, ver- und umsorgt zu werden.
Das ist natürlich nur möglich, wenn ich als MA = Mitarbeiter der Pflege oder der psychosozialen Betreuung die entsprechenden Informationen über den BW - Bewohner habe, das heißt, wichtig ist vom Tag des Einzuges an biographisch zu arbeiten, also eine Anamnese und eine Biographie zu erstellen und diese auch allen MA bekannt zu machen und immer greifbar aufzubewahren, also in der Dokumentation.
Wir arbeiten nach dem Pflegemodell von Monika Krohwinkel und alle der 13 AEDL's werden bearbeitet ( Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens)
Die Wünschen werden erfragt, - ich liste mal auf
-gibt es eine Patientenverfügung Vorsorgevollmacht
-geistlicher Beistand erwünscht
-sollen die Angehörigen informiert werden, auch nachts?
-möchte der BW, das die Angehörigen in der letzten Lebensphase bei ihm sind
- wenn ja wer
- was möchte der BW anziehen
- gibt es eine Grabstelle, wo
- Erd- oder Feuerbestattung
Die Angehörigen können jederzeit zu dem Bw, können auch über Nacht bleiben, wir stellen dann je nach Wunsch einen verstellbaren Sessel oder Gästebett ins BW Zimmer,
sie werden, wenn sie es möchten, in die Pflege mit einbezogen
können auch beim Waschen und Anziehen des Verstorbenen helfen,
es erfolgt keine Verlegung in ein Sterbezimmer, d
er verstorbene BW bleibt bis zur Abholung durch den Bestatter in seinem Zimmer,
bei Bedarf, wird dem Mitbewohner angeboten, vorübergehend ins Gästezimmer zu ziehen, die Annahme dieses Angebotes ist sehr unterschiedlich,
der Verstorbene wird von den MA Pflege gewaschen und nach seinen Wünschen entsprechend angezogen,
das Zimmer wird hergerichtet,
-bis zur Abholung durch den Bestatter brennt auf dem Nachtschrank eine Laterne, daneben stehen je nach dem Familienbilder, Blumen o.ä.
wenn der BW z.B. ein Liebingsstück wie Kuscheltier oder irgenend etwas hatte was er immer bei sich hatte, dann nimmt er dieses mit auf die letzte Reise.
- die Angehörigen können also in der gewohnten Umgebung Abschied nehmen
Zur Beisetzung gehen immer min. 2 MA mit.
ich hoffe ich habe nichts vergessen :roll: , wenn es noch spezielle Fragen gibt ....
gerne
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