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Re: Tabus für Arbeitgeber (Zeugnis)
Airbag - 18.02.2007, 20:58Tabus für Arbeitgeber (Zeugnis)
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat ein Recht auf die faire und objektive Beurteilung seiner Leistungen in Form eines Arbeitszeugnisses. Negative Formulierungen sind dabei unzulässig. Lesen Sie hier, wie Personaler diese Regelung durch raffinierte Formulierungen umgehen:
Negative Beobachtungen und Bemerkungen sind im Arbeitszeugnis unzulässig. Ebenso wenig ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Scheidenden gute Wünsche für seine berufliche und private Zukunft mitzugeben.
Zu beiden Fällen gibt es verschiedene Gerichtsurteile, anhand derer auch die „Bestimmungen für Arbeitszeugnisse in der Wirtschaft“ modifiziert werden. Diese legen unter anderem die thematischen Tabus bei der abschließenden Beurteilung eines Mitarbeiters fest:
Gehalt
Kündigungsgründe
Vorstrafen
Abmahnungen
Krankheiten/Fehlzeiten
Leistungsabfall
Alkoholabhängigkeit
Behinderungen
Betriebsratstätigkeit
Gewerkschaftsengagement
Parteizugehörigkeit
Religiöses Engagement
Nebentätigkeiten/Ehrenämter
Urlaubs- und Fortbildungszeiten
Darüber hinaus darf im Text nichts unterstrichen, kursiv gedruckt oder gefettet werden. Ausrufe-, Frage- und Anführungszeichen sind ebenfalls unzulässig
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