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Re: Rechtsschutzversicherung
Airbag - 18.02.2007, 16:01Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen übernehmen nach den den Versicherungspolicen zugrundeliegenden ARB (= Allgemeine Versicherungsbestimmungen für die Rechtsschutzversicherungen) Kostendeckung, wie alle anderen Versicherungen auch, wenn ein sog. Versicherungsfall vorliegt. Dieser Versicherungsfall ist nach Art und Umfang der jeweiligen Versicherung unterschiedlich zu definieren.
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten liegt ein Versicherungsfall immer dann vor, wenn der Arbeitgeber gegen Rechtsvorschriften verstößt, die sich aus dem Arbeitsvertrag und/oder aus den gesetzlichen Vorschriften ergeben.
Beispiele:
- Der Arbeitgeber spricht eine Kündigung oder eine Abmahnung aus – hier liegt in der Regel ein Versicherungsfall vor. Die Versicherung übernimmt Kostendeckung zunächst für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im aussergerichtlichen Verfahren, sodann in den meisten Fällen auch für das gerichtliche Verfahren (Kündigungsschutzklage).
- Der Arbeitgeber zahlt vertraglich festgesetzte, betrieblich vereinbarte oder auch übliche Vergütungen nicht aus, bspw. eine variable Vergütung oder Provisionen
- Der Arbeitgeber lehnt die Einrichtung von Massnahmen zum Arbeitsschutz an einem konkreten Arbeitsplatz ab.
- Die Rechtsschutzversicherung tritt nicht ein bei
- fehlenden Erfolgsaussichten der Klage
- vorsätzlich verursachten Versicherungsfällen
- einvernehmlichen Vertragsbeendigungen ohne vorherige Rechtsverletzungen
- Mobbing (nur in Ausnahmefällen !)
Es empfiehlt sich immer eine frühzeitige Meldung bei der Rechtsschutzversicherung, bevorzugt über den oft persönlich bekannten Makler. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen aus Kulanzerwägungen (Kundenzufriedenheit in einem hart umkämpften Markt...) eine Erstberatung oder beteiligen sich an den Kosten oder übernehmen diese u.U.ganz, wenn das Versicherungsverhältnis zuvor über einen längeren Zeitraum "schadensfrei" war.
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