Abwicklungsvertrag

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    Re: Abwicklungsvertrag

    Airbag - 18.02.2007, 15:50

    Abwicklungsvertrag
    Als Abwicklungsvertrag wird die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet, wenn eine Kündigung bereits vorliegt. Wenn die übrigen Rahmenbedingungen angemessen sind, braucht dann "nur" noch festgelegt zu werden, "wie" man sich trennt.

    Da bei Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber in der Regel keine Abfindung angeboten wird, dient der Abwicklungsvertrag dazu, die Abfindung zu beziffern und die weiteren Modalitäten des Ausscheidens festzulegen, sehr ähnlich einem Aufhebungsvertrag

    Beispiel: Arbeitgeber kündigt betriebsbedingt. Arbeitnehmer kündigt Kündigungsschutzklage (Achtung! 3-Wochen-Frist zur Einlegung der Klage läuft ab dem Datum des Erhalts der Kündigung) an bzw. einigt sich vor Ablauf dieser Frist – oder auch bei laufendem Prozeß – mit dem Arbeitgeber über die Modalitäten des Ausscheidens.



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