München Offenbar Gesetzeslücke bei Sexualstraftätern

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    Re: München Offenbar Gesetzeslücke bei Sexualstraftätern

    Nordseeengel - 10.02.2007, 11:53

    München Offenbar Gesetzeslücke bei Sexualstraftätern
    Offenbar Gesetzeslücke bei Sexualstraftätern
    Freitag 9. Februar 2007, 14:59 Uhr



    München (AP) Münchner Ordnungsbehörden haben eine Gesetzeslücke beim Kontaktverbot für Sexualstraftäter angeprangert. Zwar sei es möglich, Sexualstraftätern im Rahmen der so genannten Führungsaufsicht den Kontakt zu Minderjährigen zu verbieten, ein Verstoß gegen das Verbot könne aber nicht bestraft werden, kritisierte der Chef des Münchner Kreisverwaltungsreferats, Wilfried Blume-Beyerle, am Freitag.
    So könne ein Sexualstraftäter ohne rechtliche Konsequenzen weiter Kontakt zu Kindern aufnehmen. Dies sei «eine absolut unverständliche Gesetzeslücke», sagte der Behördenchef. Die Ordnungsbehörde

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    habe deshalb nun einem verurteilten Sexualstraftäter ein Kontaktverbot erteilt und bei einem Verstoß dagegen eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 festgelegt, erklärte Blume-Beyerle: «Ich bin nahezu sicher, dass das eine absolute Premiere ist.»
    Die Behörde berufe sich auf einen entsprechenden Artikel im Landesstraf- und Verordnungsgesetz, wonach die Sicherheitsbehörde Anordnungen treffen darf, um rechtswidrige Taten zu verhindern, sagte der Behördenchef. Es könnten jedoch nur Geldstrafen erlassen werden. Er forderte zugleich eine gesetzliche Regelung, die Verstöße gegen das Kontaktverbot mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Blume-Beyerle kündigte ein entsprechendes Schreiben an das Bundesjustizministerium an.

    Im konkreten Fall hatte ein Mann, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen bereits eine Haftstrafe verbüßt hatte, trotz Kontaktverbot zwei Mädchen in seine Wohnung gelockt. Eine Nachbarin hatte nach Angaben der Behörden daraufhin die Polizei gerufen. Verstoße der Mann nun wieder gegen das Kontaktverbot, müsse er 5.000 Euro Zwangsgeld zahlen, erklärte Blume-Beyerle. Derzeit versuche die Ordnungsbehörde, an die Anschriften aller in München lebenden Sexualstraftäter zu gelangen, gegen die Kontaktverbote ausgesprochen wurden. Die Behörde werde dann zusätzlich ein Kontaktverbot mit Androhung eines Zwangsgeldes prüfen, kündigte Blume-Beyerle an.

    In den vergangenen Tagen war ein Streit um die Freilassung von Sexualstraftätern entbrannt. Durch eine Gesetzeslücke war ein Mehrfachvergewaltiger in Brandenburg nach elfjähriger Haft entlassen worden, obwohl er weiter als gefährlich eingestuft wird. Die vom Gericht seinerzeit angeordnete Sicherungsverwahrung nach der Haft war vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Verweis auf einen Passus im Einigungsvertrag zurückgenommen worden. Gegen den Täter sind aber strenge Auflagen, darunter auch ein Kontaktverbot zu Kindern, verfügt worden.


    http://de.news.yahoo.com/09022007/12/offenbar-gesetzesluecke-sexualstraftaetern.html



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