Nachrichten vom 09.02.2007

Die Templer
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    Re: Nachrichten vom 09.02.2007

    hugovonpayens - 09.02.2007, 21:37

    Nachrichten vom 09.02.2007
    Deutscher Pass für Murat Kurnaz?

    Politiker zweifeln an Kurnaz' Zuverlässigkeit

    Innen- und Rechtspolitiker von Union und SPD haben sich skeptisch über eine Einbürgerung des ehemaligen Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz geäußert.


    Es gebe „bekanntlich gegenwärtig noch eine Reihe offener Fragen, die zuvor geklärt sein sollten“, sagte Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm der „Bild“-Zeitung. Daher halte er eine Einbürgerung des aus Bremen stammenden Türken „zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht“, sagte der CDU-Politiker.


    Wiefelspütz: Zuverlässigkeit nicht geklärt


    Der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis plädierte dafür, zunächst den Untersuchungsausschuss abzuschließen und dann zu entscheiden. „Natürlich muss auch bei Herrn Kurnaz genau geprüft werden, wie er zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht“, sagte Geis.


    Bedenken gegen eine Einbürgerung äußerte auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dieter Wiefelspütz. „Bei allem Respekt, dass Herrn Kurnaz durch die USA schweres Unrecht zugefügt wurde - eine Einbürgerung ist nur möglich, wenn keine Sicherheitsbedenken bestehen.“ Kurnaz' Zuverlässigkeit sei für ihn nicht geklärt, sagte Wiefelspütz.


    In Deutschland geboren, aber mit türkischem Pass


    Kurnaz' Anwalt hatte mitgeteilt, sein Mandant denke darüber nach, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Kurnaz war Ende 2001 in Pakistan festgenommen worden, wo er nach eigenen Angaben den Koran studieren wollte. Er wurde über Afghanistan nach Guantánamo gebracht und nach eigenen Angaben in der Gefangenschaft gefoltert. Er kam erst im Jahr 2006 frei und konnte nach Bremen zurückkehren. Kurnaz wurde in Deutschland geboren, besitzt aber die türkische Staatsangehörigkeit.


    Der Fall hatte in den vergangenen Wochen vor allem Außenminister Frank-Walter Steinmeier unter Druck gebracht. Die Opposition wirft dem SPD-Politiker vor, er habe als Kanzleramtschef der rot-grünen Regierung eine frühere Freilassung Kurnaz' verhindert.




    Tornados für Afghanistan

    Am Hindukusch entscheidet sich auch das Schicksal der Nato


    Es ist gut und richtig, dass es den Angehörigen des Bundeskabinetts und des Bundestags nicht leicht fällt, deutsche Kampfflugzeuge nach Afghanistan zu schicken. Diese Entscheidung betrifft Menschenleben und nationale Interessen sowie die Frage, welchen Preis Deutschland bei der Verfolgung seiner Ziele zu zahlen bereit ist. Doch wird auch die Debatte über diesen sicherheitspolitischen Akt wieder von vielfältigen Versuchen gekennzeichnet, die schroffen Kanten einer unangenehmen Lage zu vernebeln.


    Hinter all den Bemühungen, den Auftrag der Tornados zu begrenzen und deren Mission nicht als Kampfeinsatz erscheinen zu lassen, steht die Hoffnung, in der internationalen Politik auch ein bisschen schwanger sein zu können: am für unvermeidlich befundenen Kampf (der engsten Verbündeten) gegen den transnationalen Terrorismus und seine Unterstützer teilzunehmen, ohne sich dabei die eigenen Hände übermäßig schmutzig machen zu müssen oder gar zu verbrennen.


    Schicksalsfrage am Hindukusch


    Das ist, wie das aktuelle Beispiel zeigt, wirklichkeitsfremd. Die Tornados können zwar auch die Blumen im Garten des Verteidigungsministers fotografieren. In Afghanistan aber sollen sie den Feind aufklären, damit er bekämpft werden kann. Der Terrorist mit der Flugabwehrrakete auf der Schulter wird nicht die feinsinnige Unterscheidung zwischen guten Aufklärungsflugzeugen und den von ihnen herbeigerufenen bösen Bombern treffen, zu der Bundestagsabgeordnete in höchster Gewissensnot fähig sind.


    Auch die Abschottungsversuche zum Antiterroreinsatz „Enduring Freedom“, an dem schon deutsche Kampfeinheiten teilnahmen, wirken zunehmend der Wirklichkeit entrückt. Die Einteilung in ein Kampf- sowie ein Stabilisierungs- und Wiederaufbaumandat ist eine Einteilung des Westens, nicht eine der Taliban und der Al Qaida.


    Geradezu grotesk mutet die Vorstellung an, Aufklärungsergebnisse, die über Leben und Tod entscheiden, könnten den alliierten Truppen, deren Aufgabe die direkte Bekämpfung der Terroristen ist, unter Hinweis auf unantastbare Mandatsgrenzen vorenthalten werden. Solche Kautelen untergraben auf Dauer das Fundament jedes Bündnisses. In Afghanistan geht es aber nicht nur um das Niederhalten einer Gefahr, die Deutschland schon jetzt bedroht. Am Hindukusch entscheidet sich auch das weitere Schicksal der Nato.




    Schreibers leichtes Spiel mit Kanadas Justiz


    Die Staatsanwaltschaft wirft Schreiber Bestechung und Steuerhinterziehung vor
    09. Februar 2007
    Eines muss dem Geschäftsmann Karlheinz Schreiber gelassen werden: Kanada, das Land, in das er vor der deutschen Justiz geflohen ist, ist aus seiner Sicht nicht schlecht als Zufluchtsort gewählt. Seit siebeneinhalb Jahren sind in Kanada Verfahren anhängig, in denen sich Schreiber gegen seine Auslieferung wehrt.


    Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft ihm Bestechung und Steuerhinterziehung vor, unter anderem in Zusammenhang mit der Lieferung von Fuchs-Spürpanzern nach Saudi-Arabien. Immer wieder erwiesen sich deutsche Erwartungen, der Rechtsweg in Kanada sei erschöpft, als verfrüht.


    „Fluchtgefahr potenziert“


    In dieser Woche erreichte der 72 Jahre alte Schreiber einen weiteren Aufschub, als das Berufungsgericht der Provinz Ontario ihn gegen eine Kaution aus der Auslieferungshaft entließ und eine Anhörung auf den 4. Mai festsetzte. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Augsburg, Reinhard Nemetz, fürchtet nun, dass Schreiber sich aus Kanada in ein anderes Land absetzen könnte: „Die Fluchtgefahr hat sich aus unserer Sicht potenziert.“


    Schreiber, der deutscher und kanadischer Staatsangehöriger ist, gilt als zentrale Figur der CDU-Spendenaffäre. Von ihm stammte die Millionenspende, die im Jahre 1991 der damalige CDU-Schatzmeister Kiep auf einem Schweizer Parkplatz entgegennahm. Als diese ungewöhnliche Barspende im Jahre 1999 ruchbar wurde, bewirkte sie eine explosionsartige Entwicklung der CDU-Spendenaffäre - mit Verzweigungen zu einem verdeckten Kontensystem, zu Parteivermögen, das in der Schweiz deponiert war, und zu unverbuchten Spenden an den CDU-Vorsitzenden Kohl. Der Nachfolger Kohls im Parteivorsitz, Schäuble, musste im Jahr 2000 von seinen Partei- und Fraktionsämtern zurücktreten, nachdem bekanntgeworden war, dass er im Jahre 1994 eine Barspende von 100.000 Mark von Schreiber entgegengenommen hatte.


    Ist die Justiz voreingenommen?


    Schreiber war in der vergangenen Woche in Kanada in Auslieferungshaft genommen worden, nachdem der Oberste Gerichtshof des Landes ein Rechtsmittel gegen seine Auslieferung abgelehnt hatte. Das gerichtliche Auslieferungsverfahren war damit abgeschlossen. Für eine Auslieferung bedarf es in Kanada aber neben dem Abschluss des gerichtlichen Auslieferungsverfahrens noch eine Entscheidung des Justizministers - und an dieser zweiten juristischen Front hat Schreiber mit der Entscheidung des Berufungsgerichts der Provinz Ontario einen zeitlichen Aufschub errungen.


    Der Justizminister hatte im Dezember vergangenen Jahres einen Antrag Schreibers abgelehnt, eine von seinem Amtsvorgänger getroffene Auslieferungsentscheidung nochmals zu überprüfen - formal ist in Kanada diese Möglichkeit nach einem Amtswechsel gegeben. Schreiber hatte ins Feld geführt, die Augsburger Justiz sei voreingenommen; unter anderem habe ein Gerichtssprecher ihm im März 2006, nach einer ersten Entscheidung des Berufungsgerichts der Provinz Ontario, vorgeworfen, deutschen Interessen geschadet zu haben.


    Weg zum Obersten Gerichtshof noch offen


    Gegen die ministerielle Ablehnung seines Antrags rief Schreiber das Berufungsgericht der Provinz Ontario an. Die Richterin, die Schreiber in dieser Woche gegen eine Kaution in Höhe von 1,3 Millionen kanadischer Dollar auf freien Fuß setzte, hob in ihrem Beschluss hervor, dass sie zwar keine durchgreifenden Gründe sähe, die gegen die ablehnende Entscheidung des Justizministers sprächen, aber das Begehren Schreibers, die ministerielle Entscheidung gerichtlich zu überprüfen, sei auch nicht willkürlich. Deshalb sei es nicht zu rechtfertigen, bis zur gerichtlichen Anhörung am 4. Mai Schreiber in Auslieferungshaft zu behalten.


    Und lapidar stellte die Richterin fest, es stimme zwar, dass im Falle Schreibers das Auslieferungsverfahren im Schneckentempo voranschreite, das sei aber nun einmal im kanadischen Auslieferungsrecht begründet. Es ist ein Auslieferungsrecht, das Schreiber auch nach dem 4. Mai zeitlichen Aufschub verspricht: Nach einer Entscheidung des Berufungsgerichts der Provinz Ontario dürfte ihm wieder der Weg zum Obersten Gerichtshof offenstehen.




    Registrierung fremder Internetadressen erlaubt



    „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” - aber es gibt Ausnahmen

    Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Verwendung von Internetadressen weiter präzisiert. Danach darf eine solche Domain ausnahmsweise auch unter einem fremden Namen reserviert werden, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil. Dazu müsse die Adresse jedoch im Auftrag eines Namensträgers eingetragen worden sein und die Namensvetter müssten „zuverlässig und einfach“ überprüfen können, ob es eine Auftragsreservierung gab.


    Sonst sei die Registrierung einer fremden Bezeichnung ein unbefugter Namensgebrauch (Az.: I ZR 59/04). In dem Fall hatte sich ein Internet-Dienstleister im Auftrag des Optikerladens Grundke den Domainnamen „grundke.de“ reservieren lassen - und stieß damit auf Widerstand eines Herrn Grundke. Die Homepage für den Optiker war jedoch bereits freigeschaltet, bevor Herr Grundke Ansprüche anmeldete. Deshalb stehe dem Laden die Priorität für die Bezeichnung zu, urteilten die Richter.


    „Überragende Bekanntheit und Berühmtheit“


    Der Bundesgerichtshof hat bereits in den vergangenen Jahren mit einigen Grundsatzurteilen zur Vergabe von Internetadressen für Klarheit gesorgt. So entschied er 2001, dass die private Verwendung einer Internet-Adresse zu einer Verletzung des Namensrechts eines gleichnamigen Unternehmens führen kann. Geklagt hatte das deutsche Tochterunternehmen des Mineralölkonzerns Shell, das sich den Domainnamen „shell.de“ sichern wollte.


    Diese Adresse war jedoch zunächst von einem Unternehmen, dann von einem Mann mit dem bürgerlichen Namen Andreas Shell besetzt. Dem bereitete jedoch der Bundesgerichtshof ein Ende. Wegen der „überragenden Bekanntheit und Berühmtheit“ der Marke erwarte derjenige, der die Internetadresse eingebe, die Homepage des Konzerns und nicht die einer ihm unbekannten Person.


    Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“


    Da in solchen Fällen die Interessen grundsätzlich gegeneinander abzuwägen seien, stellten die Richter bestimmte Grundsätze auf: In erster Linie gelte das Prinzip der Priorität, also der Grundsatz „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Dem müsse sich bei einem Streit unter Namensvettern grundsätzlich auch der bekanntere unterwerfen.


    Auch einen Vorrang geschäftlicher vor privater Interessen gebe es nicht. Etwas anderes sei es jedoch, wenn die Interessen der Parteien - wie im Streit Shell gegen Shell - derart unterschiedlich seien, dass eine Ausnahme von der Prioritätsregel gemacht werden müsse (Az.: I ZR 138/99). Die Gemeinde Segnitz hat jedenfalls gegenüber der 1859 gegründeten Weinhandlung Segnitz keine stärkeren Rechte (Az.: I ZR 231/01).


    Grundsätzliches Sperren weiterhin nicht möglich


    In einer weiteren Entscheidung stellten die Richter zudem klar, dass Pseudonyme grundsätzlich das Nachsehen gegenüber bürgerlichen Namen haben - es sei denn, die Person sei darunter besonders bekannt (Az.: I ZR 296/00). Seit 2001 ist zudem geklärt, dass auch Gattungsbezeichnungen zugelassen werden können. Gestritten wurde um „Mitwohnzentrale.de“. Während das Oberlandesgericht Hamburg noch betonte, generelle Bezeichnungen seien verboten, wählte der Bundesgerichtshof einen pragmatischeren Weg: Dies sei nur in Ausnahmen unzulässig, etwa wenn der Verwender gleichzeitig andere Schreibweisen nutze (Az.: I ZR 216/99).


    Auch grundsätzlich sperren kann man eine Internetadresse nicht. Mit diesem Anliegen ist der ehemalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf gescheitert. Er wollte die Domain „kurt-biedenkopf.de“ zwar selbst nicht nutzen, es sollte aber auch niemand sonst tun dürfen (Az.: I ZR 82/01).





    „Lassen uns kein Wettrüsten aufzwingen“



    Höchste Sicherheitsvorkehrungen für die Sicherheitskonferenz


    Ein neuer Rüstungsstreit zwischen den Vereinigten Staaten und Russland belastet die Münchner Sicherheitskonferenz an diesem Wochenende. Russlands Präsident Wladimir Putin will am Samstag auf dem hochkarätigen Forum mit etwa 270 Sicherheitsfachleuten aus 40 Staaten eine Grundsatzrede halten. Zündstoff birgt ferner die scharfe Kritik Washingtons an europäischen Nato-Partnern, sie stellten zu wenige Soldaten für Afghanistan. Im aufgeheizten Konflikt über das iranische Atomprogramm sagte der Chefunterhändler der Führung in Teheran, Ali Laridschani, seinen Auftritt in München am Freitag kurzfristig ab.


    Die Gründe für Laridschanis kurzfristige Absage waren zunächst unklar. Ein Sprecher des Außenministeriums in Berlin war wenige Stunden zuvor noch „davon ausgegangen“, dass Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) am Rande der Sicherheitskonferenz mit Laridschani zusammentreffen würde. Der hatte seine Teilnahme an der Konferenz in München am Montag mit den Worten angekündigt: „Wir hoffen, dort gute Diskussionen und Verhandlungen zu führen.“


    IAEA setzt Zusammenarbeit mit Iran teilweise aus



    Chefunterhändler Ali Laridschani hat sich doch anders entschieden
    Irans Atomprogramm gehört zu den wichtigsten Themen der Veranstaltung. Im September waren Gespräche zwischen dem EU-Außenbeauftragten Javier Solana und Laridschani ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Solana hatte erreichen wollen, dass Iran seine umstrittene Urananreicherung einstellt. Wegen der Weigerung Teherans, dieser Forderung nachzukommen, verhängte der UN-Sicherheitsrat im Dezember Sanktionen.


    Aufgrund dieses Sanktionsbeschlusses vom Dezember hat die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) die Zusammenarbeit mit Iran am Freitag teilweise ausgesetzt. Die technische Zusammenarbeit werde zur Hälfte suspendiert, teilte die IAEA in Wien mit.


    „Washington bastelt am Fall Iran“


    Die Vereinigten Staaten und Iran steuern nach Ansicht des ehemaligen Nato-Oberbefehlshabers Wesley Clark auf eine militärische Auseinandersetzung zu. Die amerikanische Regierung „bastelt an dem Fall Iran“, sagte Clark dem Magazin „Stern“. „Ich fürchte, es wird zu einer militärischen Konfrontation mit dem Iran kommen. Mit katastrophalen Folgen.“


    Putin, der als erster russischer Präsident an dem Münchner Treffen teilnimmt, will angesichts des Streits über ein amerikanisches Raketenabwehrsystem in Osteuropa die Rolle Russlands in der Welt ansprechen. Der russische Verteidigungsminister Sergej Iwanow sagte am Freitag bei einem Treffen mit seinen Nato-Kollegen im spanischen Sevilla, die Vereinigten Staaten wollten Russland ein neues Wettrüsten aufzwingen. „Wir werden uns aber auf ein neues Wettrüsten nicht einlassen“, so Iwanow. Russland sei besorgt über das geplante Raketenabwehrsystem in Europa, das in Polen und Tschechien aufgebaut werden soll.


    In München dürfte auch die Zukunft der nach Unabhängigkeit strebenden südserbischen Provinz Kosovo zur Sprache kommen. Russland versucht, eine Unabhängigkeit des Kosovos von Serbien zu verhindern.


    „Schluss mit den Entschuldigungen“


    Führende Politiker der amerikanischen Demokraten kritisierten vor der Konferenz das mangelnde Engagement Deutschlands und anderer europäischer Nato-Länder wie Frankreich, Italien und Spanien in Afghanistan. Die Europäer hätten „viele Entschuldigungen geliefert“, mit denen „muss nun Schluss sein“, sagte das einflussreiche Mitglied des Repräsentantenhauses Tom Lantos.


    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will in ihrer Eröffnungsrede auf der Konferenz auch auf die Einigung der rivalisierenden Palästinensergruppen Fatah und Hamas eingehen. Sie hatten sich auf die Bildung einer gemeinsamen Regierung verständigt. Merkel, die derzeit auch EU-Ratspräsidentin ist und der G-8-Gruppe der Industriestaaten vorsitzt, hat Lösungen für den Nahost-Konflikt zu ihren vorrangigen Aufgaben erklärt.


    Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle forderte Kanzlerin Merkel dazu auf, sich bei Putin für den in einem russischen Gefängnis sitzenden einstigen Yukos-Chef Michail Chodorkowskij einzusetzen.



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