Verfügbare Informationen zu "Notkompetenz?!"
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Alle Beiträge und Antworten zu "Notkompetenz?!"
Re: Notkompetenz?!
Rettungsassistent - 09.02.2007, 17:37Notkompetenz?!
Mal was zum Diskutieren...
Wie wird das Thema bei euch gehandhabt? Bei mir ist es zum Glück so das die NA hinter einem stehen wenn wir was machen. Wir können uns hier Medikamentös voll auslassen.
Will heißen, wenn ich bei einem Patienten nen Druck von > 190 sys habe gebe ich Nitro, ohne das die ärzte jammern oder gar rumspinnen.
Ebenso wird hier bei uns durch die RA´s bei jedem internen pat. Blut abgenommen und ´ne NaCl drangehängt, auch wenn der NA noch brauch.
Die meisten NA´s sind glücklich wenn wir das schon gemacht haben.
Greez
Mike
Re: Notkompetenz?!
QRS - 10.02.2007, 15:12
Bei uns kommt es darauf an welcher NA kommt. Gedanke ist aber die Notkompetenz ist eine RICHTLINIE also gar nicht bindend. Wenn der Patient damit einverstanden ist können wir ihn sogar auf der Kopf stellen! :yawinkle:
Re: Notkompetenz?!
Tesius - 10.02.2007, 22:09
Die Notkompetenz ist ein Begriff der von der BÄK entworfen wurde. Man wird diesen in keinem Gesetz finden. Entscheidend für die Durchführung einer Maßnahme ist einzig und alleine das Einverständnis des Patienten. Selbstverständlich muß man die Maßnahme beherrschen, Komplikationen und Nebenwirkungen eingeschlossen.
Das können nur die wenigsten von sich behaupten. In unserem Beruf gibt es leider viele die nicht auf dem Boden der Tatsachen geblieben sind oder sich maßlos selber überschätzen. Vielen fehlt einfach das Hintergrundwissen. Daher ist eine "Richtlinie" nicht so schlecht, da kann man gut sehen was jeder RA können muß... :)
greetings
Tesius
Re: Notkompetenz?!
Rettungsassistent - 11.02.2007, 12:03
Diese Richtlinie gibt es ja von der BÄK, nur wie du schon sagst gibt es halt viele die sich gnadenlos überschätzen und dann nur mist verzapfen.
aber solange dieses "Rettungsrambo" problem besteht ist es schwer da eine klare linie reinzugbekommen.
Ich schaue da in erster linie auf die ältere, 89´er, Generation, qausi durch handauflegen RettAss werden. (nix gegen diese Leute).
Aber: Ein alter Hund gewöhnt sich schwer ans Halsband.
Ich hoffe ich trete mit meiner Meinung niemand zu sehr auf den schlips.
greez
Mike
Re: Notkompetenz?!
QRS - 12.02.2007, 16:02
Richtig klar muss man die Maßnahme beherrschen, aber gerade bei selten Dingen wie die Intubation ist es schwer es regelmäßig zumachen, gerade wenn immer gleich der NA hinter dir steht. Ich denke viele Gefahren würden durch gute Fortbildungen ausgeschlossen werden. Klar darf man es auch nicht übertreiben.
Re: Notkompetenz?!
Illuminati - 13.02.2007, 14:24
Mit fast allen Maßnahmen kann man sich auf §34 StGb. berufen.
Zitat: § 34
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Das muss man wissen, wenn man in unserem Beruf arbeitet. Die Empfehlung der BÄK ist allerdings nichts schlechtes. Ich denke mal das war der versuch uns auf einen nahezu einheitlichen Standard zu bringen.
Re: Notkompetenz?!
Brösel - 13.02.2007, 17:01
hi mike,
na ja was soll man da groß sagen. würd mal meinen die chancen stehen 50/50, zumindest bei uns. die einen verlangen es regelrecht und die anderen wollen man ist nur träger und kutscher und redet nicht schlau daher. meist aus angst man könnte einen besseren vorschlag haben als sie selbst. hatte einmal eine rea mit einem fremden na, pat war intubiert, hatte dadurch auch schon supra e.b. und anschl. noch einen i.v.- zugang. 2x 3 defi- blöcke lagen bereits hinter uns als der na dazu kam. er war völlig begeistert, das es so gut gelaufen ist. der äpl- früfdefi bei uns hat es anschl etwas anders gesehen und meinte, ich hätte meine kompetenzen überschritten.
man kann es sicher so und so sehen. ich denk mir wenn nicht da handeln wann den dann. anderseits glaub ich auch nicht wirklich das uns nur ein na decken würde wenn wir vor dem richter stehen. die ganze "notkompetenz" hilft uns nicht wieder, solange wir keine regelkompetenz bekommen werden wir immer in einer grauzone schaffen.
grüssle #-o
Re: Notkompetenz?!
QRS - 17.02.2007, 13:54
Regelkompetenz ist nicht schlecht irgendwie muss es aber gesetzlich geregelt werden ansonsten wird es immer eine Grauzone bleiben. §34 STGB ist zwar gut und schön aber sofern ein NA dagegen angeht vorm Richter dann siehste trotzdem alt aus!Du kannst sogut Ausgebildtet sein wie du willst, aber am Ende bekommt der Akademiker Recht.
Re: Notkompetenz?!
Tesius - 19.02.2007, 22:35
QRS hat folgendes geschrieben: Regelkompetenz ist nicht schlecht irgendwie muss es aber gesetzlich geregelt werden ansonsten wird es immer eine Grauzone bleiben. §34 STGB ist zwar gut und schön aber sofern ein NA dagegen angeht vorm Richter dann siehste trotzdem alt aus!Du kannst sogut Ausgebildtet sein wie du willst, aber am Ende bekommt der Akademiker Recht.
Nun... So lange Du dem Patienten durch Deine Maßnahmen nicht schadest und der Patient (mutwillig?) sein Einverständnis erteilt hat... Kann Dich absolut niemand verklagen! Weswegen?
In Deutschland ist bisher noch kein RA wg erweitertet Maßnahmen von einem Richter für schuldig befunden worden. (kennt jemand doch einen Fall, bitte hier posten!)
greetings
Tesius
Re: Notkompetenz?!
Illuminati - 19.02.2007, 23:07
tesius hat folgendes geschrieben: Nun... So lange Du dem Patienten durch Deine Maßnahmen nicht schadest und der Patient (mutwillig?) sein Einverständnis erteilt hat... Kann Dich absolut niemand verklagen! Weswegen?
In Deutschland ist bisher noch kein RA wg erweitertet Maßnahmen von einem Richter für schuldig befunden worden.
Kennen wir uns?
Das erzähle ich unseren Auszubildenden auch immer.
Gruß
Re: Notkompetenz?!
matrix - 20.02.2007, 21:58
Alles schön und gut. In Zukunft muß geklärt werden, was für Masnahmen und welche Medikamente wir anwenden dürfen.
Geht ja schon damit los, (Anmeldung LST) RTW fährt mit SR nächstes KH.
DANN passiert es. Ein Pkw übersieht euch. VU. Pat kommt zu Schaden. Anklage.
Richter: Warum sind sie mit SR gefahren?
RA: Dem Pat ging es schlecht, und ich wollte ihm schnellstmöglich einem Arzt zuführen.
Richter: Warum haben Sie kein Nef gerufen?
RA: So schlimm war es nun auch nicht.
Richter: Also hätte man den VU vermeiden können?
RA: JA!!
Überlegt euch gut wie Ihr die Patienten ins KH bekommt.
Wen Ihr sagen könnt, ihr seid schneller im KH als der NA bei euch kein Problem.
Passt bloß auf.
WIR habens nicht leicht!!! (War nur ein kleines Beispiel)
Re: Notkompetenz?!
QRS - 21.02.2007, 12:28
Schon richtig mir ist auch kein Fall bekannt. Die Frage ist doch aber wie oft kommst du in solche Situationen? Klar ist das selten, dass man ohne NA mal ne Thoraxpunktion als Ultimaratio durchführen muss, doch wie sieht es den aus?
Re: Notkompetenz?!
matrix - 22.02.2007, 15:44
Die Frage ist gar nicht wie oft man in solche Situationen kommt.
Wir dürfen da nicht hin kommen. Wir sind Profi´s. Und Fehler dürfen nicht passieren.
Dann gehts weiter. Was fährt man wie ins KH?
Ich denke, es ist bestimmt schon einigen passiert, 10 min vor Schichtwechsel "Notfall", ach den fahren wir fix mit SonderBlau ins KH.
Oder etwa nicht?
Ich hab auch nicht immer Lust zwei Std länger zu bleiben.
Re: Notkompetenz?!
Tesius - 22.02.2007, 17:53
das Beispiel mit dem VU des RTW mit SR habe ich nicht ganz verstanden. Fahrt ihr jeden Patienten ohne NA ohne SR ins KH?
Warum sollte ich weniger Schuld bekommen weil ein NA den Patienten vorher versorgt hat ? Wenn ein RTW mit SR einen VUNF baut, bekommt der Fahrer des RTW stets mind. Teilschuld. Das man nun nicht eine "KBF" mit SR fährt sollte klar sein. Aber ab wann geht es einen Patienten schlecht? Ist es eine dehydrierte alte Dame aus einem PH? Gibts Du der ohne NA NACL i.v.? Ist es der Patient mit starken Kopfschmerzen bei einem Migräneanfall? Oder ist es der Apoplex den Du noch Lysefähig im Zeitfenster zur Stroke Unit bringen willst und das NEF nur Zeitverlust für den Patienten bedeutet?
greetings
Tesius
Re: Notkompetenz?!
QRS - 23.03.2007, 15:50
Ich gibt wohl einige Eindeutige Fälle in den 80er wo RA´s wg. überschrittener Notkompentenz verurteilt wurden, habe allerdings noch keine Urteile gefunden(Suche weiter), gibt ansonsten aber Urteil, weil die Notkompentenz nicht durch geführt wurden. LAG Schleswig-Holstein 3 Sa 486/90).
Re: Notkompetenz?!
Huey - 06.04.2007, 00:58
Will ja nicht klugscheissern aber:
"Gesetz über den Beruf des Rettungsassitenten" gibt es erst seit '89.
Die "Notkompetenz" der BAK wurde im Jahre '92 verfasst...
Re: Notkompetenz?!
lotti - 07.04.2007, 09:48Re: Notkompetenz?!
Rettungsassistent hat folgendes geschrieben: Will heißen, wenn ich bei einem Patienten nen Druck von > 190 sys habe gebe ich Nitro, ohne das die ärzte jammern oder gar rumspinnen.
ALTER!!!!!!! bist du wahnsinnig! dir ist schon klar, dass das auch für ärzte nicht zugelassen ist!!!
um hypertone krisen zu behandeln gibt man 0,5 mg über eine stunde!!! wir geben mit zwei hub nitro 0,8 mg in drei sekunden!
was machst du wenn der druck unter 60 geht weil der patient dir nicht verraten hat, dass er doch viagra genommen hat??? greifst du dann zu katecholaminen?
das mal so nebenbei....
....notkompetenz.... was für ein unnützes und überflüssiges ding! es ist eine empfehlung! eine empfehlung hat keine rechtliche bedeutung... ob die ärztekammer oder ich eine empfehlung geben hat die selbe bedeutung!
wenn ich mir meiner sache sicher bin und die medikamente und massnahmen beherrsche, dann spricht nichts (wirklich gar nichts) dagegen es auch anzuwenden! dann greift der rechtfertigende notstand!
wieso soll ich eine diazepam-rectiole nutzen, wenn ich doch einen sicheren i.v. zugang habe???
und wenn ich wie oben beschrieben nitro gebe, dann muss ich mich auch mit dem gedanken anfreunden eventuell auch katecholamine oder bei paradoxer wirkung eventuell auch ebrantil geben zu müssen....
oder wartet ihr bei einer ventrikulären tachykardie mit puls solange bis der patient tot ist um amiodaron zu geben???
patient tot, weil auf notarzt gewartet....
es geht mir nicht darum den notarzt abzuschaffen und einen auf rambo-retter zu machen, vorraussetzung ist immer: der notarzt ist auf dem weg oder es ist keiner verfügbar.
mein fazit: notkompetenz - leere worthülse
kompetenz sinnvoll und sicher einsetzen!
... und ergänzend: nitro-präperate sind hammermässig potent und gefährlich!!!!
hab mal recherchiert und keine verurteilungen von rettungsassistenten gefunden!!!
wie gesagt... ...wenn ich etwas beherrsche, dann helfe ich dem patienten auch damit!!! und genesene patienten werden uns sicher nicht verklagen!
und wenn der notarzt die selbe massnahme 10 minuten später auch gemacht hätte... ...wo sieht er da das unrecht??? jeder richter würde sagen: entschuldigung, aber ich hab hier weitaus sinnvolleres zu tun....
Re: Notkompetenz?!
Rettungsassistent - 07.04.2007, 11:17Re: Notkompetenz?!
lotti hat folgendes geschrieben: Rettungsassistent hat folgendes geschrieben: Will heißen, wenn ich bei einem Patienten nen Druck von > 190 sys habe gebe ich Nitro, ohne das die ärzte jammern oder gar rumspinnen.
ALTER!!!!!!! bist du wahnsinnig! dir ist schon klar, dass das auch für ärzte nicht zugelassen ist!!!
um hypertone krisen zu behandeln gibt man 0,5 mg über eine stunde!!! wir geben mit zwei hub nitro 0,8 mg in drei sekunden!
Also, ich sehe da kein Problem, zumal wenn du ein Pat. hast der sys > 190 ist das Nitro zu verabreichen, deine 0,5mg /1h ist via perfusor applizierbar und wenn dann auf der Intensiv. Warum werden dann die Applikatoren so eingerichtet das pro stoß 0,4mg herauskommen, was machst DU wenn der Pat. ich bereits selber 2Hub verabreicht hat UND dazu Viagra genommen hat, da der Wirkungseintritt nach 5 min eintritt kommst dann du u.U zu einer Hypotensiver Krise hin und die ist mal wesentlich komplizierter zu behandeln als eine Hypertensive Krise, zum Ausschluss HI oder AP ist N. zwar nicht zugelassen, aber dafür wird es wohl in 100% aller Einsätzen genutzt.
Ich finde es für völlig gerechtfertigt bei einem RRsys > 190 2 Hub nitro zu verabreichen (was ich auch tue, und laut Rundschreiben BÄK auch zugelassen ist). Wenn der Pat. nach 10min immer noch nicht auf das nitro anspricht und der RR sich nicht merklich verändert hat dann würde ich überlegen nochmals Nitro zu geben, aber dieser Fall tritt sehr sehr selten ein.
Bsp. Pat. 45 Jahre,schlechter AZ, RR initial, 200 / 160.
starke Kopfschmerzen, Übelkeit, linksthorakale Schmerzen. dyspnoe.
Würde ich ohne mit der Wimper zu zucken, nach vorheriger Anamnese, 2 Hub Nitro geben. Auschluss HI / AP oder Apoplex. Wenn der Pat. nun ein apoplex entwickelt unsd dies bsp. durch ein aneurysma bedingt ich helfe ich ihm nicht wirklich damit wenn ich mit der Behandlung warte.
(bei uns im Kreis ist dieses Handeln von den Ärzten in allen Dingen unterstüzt UND Bekräftigt)
greez
Mike
Re: Notkompetenz?!
QRS - 08.04.2007, 21:36
Nitro ist leider nicht zum Blutdruck senken vorgesehen! Im Beipackzettel steht sogar das der Blutruck Abfall ne Nebenwirkung ist.
Re: Notkompetenz?!
lotti - 08.04.2007, 22:58Re: Notkompetenz?!
Rettungsassistent hat folgendes geschrieben: Ich finde es für völlig gerechtfertigt bei einem RRsys > 190 2 Hub nitro zu verabreichen (was ich auch tue, und laut Rundschreiben BÄK auch zugelassen ist). Wenn der Pat. nach 10min immer noch nicht auf das nitro anspricht und der RR sich nicht merklich verändert hat dann würde ich überlegen nochmals Nitro zu geben, aber dieser Fall tritt sehr sehr selten ein.
Also:
Ich glaube nicht das die BÄK Nitro für RAs empfiehlt wenn KEIN retrosternaler Schmerz vorhanden ist!
Und es ging bei deiner Aussage ja wohl auch nicht um ein Akutes Coronar Syndrom, sondern um eine hypertensive Entgleisung!!!
NITROSPRAY IST ZUM DRUCK SENKEN NICHT zugelassen!
Und Nebenwirkungen dürfen nicht zu einer Hauptwirkung umfunktioniert werden!
Und beim Apoplex ist es jawohl sowas von kontraindiziert (intracranieler Druck) !!!!!
mach dich schlau über ebrantil und entscheide dich dazu!
Re: Notkompetenz?!
QRS - 10.04.2007, 12:31
Hier ist mal die Seite mit den Empfehlungen für den RD allerdings nur die Medikamente!
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.306.1129&all=true
Re: Notkompetenz?!
Rettungsassistent - 10.04.2007, 13:02
sach ich doch
akutes coronarsyndrom => nitrat-spray/kapseln.
ok "früher" wurde ja auch adalat wir bonbons verschrieben, was allerdings etwas hammermäßiger war, wenn man bedenkt das das nitro schneller aus dem körper ist wie adalat.
HWZ von nitro 3!! Minuten.
HWZ Ebrantil 2-4!!! Stunden, daher ist es schlechter kontrollierbar wie nitro
aussserderm kann ebrantil pectangiöse beschwerden hervorrufen - nitro nicht.
@lotti
Ebrantil? hmmm gibt es da nicht so einen Leitspruch?
Verhältnismäßigkeit der Mittel...
Regelst du auch eine tachykardie sofort mit Isoptin runter, anstatt erst mal Diazepam zu geben?
Zumal ebrantil ja eher ein internistisches med. ist. und weniger präklinisch verwendet werden soll.
greez
Mike
Re: Notkompetenz?!
lotti - 13.04.2007, 16:01
ebrantil weniger invasiv als nitro??? mal so in den raum geworfen...
desweiteren habe ich nie nie nie niemals gesagt, dass nitro beim ACS nicht indiziert ist!!!! ich beziehe meine aussage lediglich auf das blutdruck senken!!! ganz wichtige unterscheidung!
nitro bei ACS ja, zum RR senken NEIN!!! allein schon, weil wir eine nebenwirkung nicht zur hauptwirkung machen wollen.
und betrachten wir mal die neurologie... nitro senkt nämlich auch den intracerebralen druck, ebrantil hingegen nicht!
und die HWZ von nitro ist ja gerade so gefährlich! damit können wir nämlich ständige bluthochdruckspitzen erreichen! und ob das so toll ist???
nur weil der applikationsweg so leicht ist sollte man sich nicht davon verführen lassen! entweder machen wir richtige medizin oder wir lassen es bleiben....
internistisches med.??? arbeiten wir nicht präklinisch auch internistisch???? versteh ich nicht!
und äh... gibst du bei sinustachykardien diazepam??? hui!
Re: Notkompetenz?!
QRS - 13.04.2007, 17:22
Schön haben wir uns eigentlich beim Nitro doch geeinigt und wieder hart aneinander vorbei geschrieben, Halten sich die Ärzte bei euch daran das Nitro nicht zum Druck senken ist?
Re: Notkompetenz?!
QRS - 13.04.2007, 17:27
Bins noch mal was haltet Ihr davon einfach mal die Bundesärztekammer anzuschreiben und einmal um eine direkt Stellungsnahme zur Notkompetenz/Medikament/vielleicht geplante Änderungen zuerhalten?
Re: Notkompetenz?!
lotti - 14.04.2007, 23:21
ich würde davon abraten. die bäk ist lediglich eine berufskammer eines berufes der mit unserem verwandt ist aber halt nicht unser beruf ist. somit können "die" auch nicht über unsere arbeit bestimmen. sie geben eine empfehlung. diese empfehlung ist genauso viel wert als würdest du oder ich eine empfehlung geben. heisst: wenn du dich mit der maßnahme auskennst kannst du sie auch anwenden... ... weil rechtfertigender notstand.
die bäk-empfehlung würde vor gericht als allgemeines vorgutachten der berufsgruppe dienen, aber dies hat keine relevanz zu dem eigentlichem verfahren. da würden dann explizite gutachten über den einsatz und den ra gemacht werden.
die ärztekammer äussert sich zum beispiel nicht über die gabe von cordarex, was machen denn jetzt rettungsassistenten, wenn sie zu einem patienten kommen und dieser sie mit einer kammertachykardie mit puls begrüsst... hmm... warten bis der gute tot ist? oder sich für cordarex entscheiden... wenn sich der ra für cordarex entscheidet würde jeder richter bei richtiger therapie die sitzung sofort schliessen und darauf aufmerksam machen, dass er sinnvolleres zu tun hat.
zum nitro nochmal: ich habe ständig konflikte mit ärzten die meinen sie müssten nitro zum rr senken nehmen. meine idee: einfach perfusor fertig machen und nochmal fragen und darauf aufmerksam machen, dass der patient ab der nitrogabe intensivpflichtig ist.
und ebrantil ist halt das schönere medikament in dieser situation weil der druck nicht nach zwei minuten wieder gesenkt werden muss und so die druckspitzen nicht ständig auf das "hirn" schlagen....
ich denke gute rettungsassistenten sollten zumindest stetig darauf aufmerksam machen. dem patienten zu liebe...
ich bin übrigens der meinung, dass es zeit für eine eigene berufskammer ist.
Re: Notkompetenz?!
Rettungsassistent - 15.04.2007, 08:56
lotti hat folgendes geschrieben: zum nitro nochmal: ich habe ständig konflikte mit ärzten die meinen sie müssten nitro zum rr senken nehmen. meine idee: einfach perfusor fertig machen und nochmal fragen und darauf aufmerksam machen, dass der patient ab der nitrogabe intensivpflichtig ist.
und ebrantil ist halt das schönere medikament in dieser situation weil der druck nicht nach zwei minuten wieder gesenkt werden muss und so die druckspitzen nicht ständig auf das "hirn" schlagen....
Moin,
ihr habt nen Perfusor aufm RTW?? Wir nicht. Höchstens aufm NEF, ich wüsst auch net wirklich was das dingen bei uns sollte. Ok, man könnte auf das Dopamin kommen, was sich ziemlich schwer "pi-mal-daumen" applizieren lässt. Aber, wir machen nicht umsonst NOTFALLmedizin, hast du etwa die Zeit den Perfusor fertig zu machen?
So und nun ist das Thema "Nitro" fettich....QRS hatte da den nagel auf den Kopf getroffen...aneinander vorbeigeschrieben....
Bevor das hier noch in einen Handfesten Streit endet.
Greez
Mike
Re: Notkompetenz?!
lotti - 15.04.2007, 10:22
jupp... wir haben einen perfusor auf dem rtw, ich habe die zeit ihn vorzubereiten. es geht mir ja auch nicht darum bei einer hypertensiven krise unbedingt nitrosolvay zu verwenden, es geht immer noch darum, dass nitrospray kein blutdrucksenker ist. und wir haben halt ein medikament, welches für die senkung besser geeignet ist, weil es halt eine HWZ von 2-4 stunden hat und der patient nicht alle drei minuten wieder was bekommen muss.... ich verstehe diese diskussion auch nicht.... es ist halt nicht erlaubt. da spielt es keine rolle ob notfallmedizin oder nicht.
Re: Notkompetenz?!
Transportschein - 18.04.2007, 02:35
Rettungsassistent hat folgendes geschrieben: ihr habt nen Perfusor aufm RTW?? Wir nicht. Höchstens aufm NEF, ich wüsst auch net wirklich was das dingen bei uns sollte. Ok, man könnte auf das Dopamin kommen, was sich ziemlich schwer "pi-mal-daumen" applizieren lässt. Aber, wir machen nicht umsonst NOTFALLmedizin, hast du etwa die Zeit den Perfusor fertig zu machen?
Moin,
soweit ich weiß ist der Perfusor für RTW nach: DIN EN 1789 Typ C sogar vorgeschrieben.
Im Übrigen hätte ich auch nichts gegen einen "zweiten" an Bord, da bei uns doch recht häufig benötigt.
Transportschein
Re: Notkompetenz?!
Brösel - 18.04.2007, 12:16
=; hi tp-schein...
ja ja der muß schon am rtw vorgehalten werden. ich hab leider schon ewig keinen mehr zum einsatz gebracht..... ;-(
wenn dann nur mit nitro bei ap- beschwerden und die sind meist mit mo und spray in griff zu bekommen..... nur wenn dann noch der rr hoch ist wäre es ja ideal....
was treibt ihr mit dm perfusor damt du dir einen zweiten wünscht? wo bringt ihr in zum einsatz ?
grüße und viel spaß noch..... \:D/
Re: Notkompetenz?!
Transportschein - 18.04.2007, 14:37
Brösel hat folgendes geschrieben: was treibt ihr mit dem perfusor damit du dir einen zweiten wünscht? wo bringt ihr in zum einsatz
Hallo,
den zweiten brauchen wir vorwiegend für Verlegungsfahrten (kommt bei uns 1-2 mal im Monat vor), aber auch bei Primäreinsätzen (ok sehr, sehr selten) wird hin und wieder ein zweiter benötigt (zum Glück hat dann ja das NEF noch einen dabei).
Gruß Transportschein
Re: Notkompetenz?!
Brösel - 19.04.2007, 08:02
=;
hi,
ah ja oki für verlegungen..... da machen sie sinn ja. bevor man immer die von der klinik mitschleppt auf die man gar nicht eingewiesen ist....
das nef hat bei uns keinen perfusor mit.....
bis dennè \:D/
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