Bayer legt Gesetztesentwurf gegen Killerspiele vor.

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    Re: Bayer legt Gesetztesentwurf gegen Killerspiele vor.

    Filthgrinder -

    Bayer legt Gesetztesentwurf gegen Killerspiele vor.
    Zitat: Nachdem es bislang nur Ankündigungen gab, wurde gestern vom Freistaat Bayern der »Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes« eingereicht. In einer der nächsten Bundesratssitzungen wird der Entwurf dann ausführlich behandelt werden.


    Geändert wird unter anderem §131a des Strafgesetzbuchs, der in der neuen Form folgendes beeinhaltet:


    »Virtuelle Killerspiele
    Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
    1. verbreitet,
    2. öffentlich zugänglich macht,
    3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
    4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder
    auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder
    einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.«


    Neben Computer- und Videospielen bezieht sich der Gesetzesentwurf auch auf Sportarten wie Paintball. In §118 heißt es:


    »Menschenverachtende Spiele
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer
    1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
    2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
    3. an solchen Spielen teilnimmt.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße
    bis zu 5.000 Euro, in den Fällen des Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.«


    Außerdem gibt es auch Änderungswünsche beim Verfahren mit Erziehungsberechtigten. War es früher der eigenen Entscheidung überlassen, welche Inhalte Eltern ihren Kindern zeigen dürfen, sieht der Entwurf folgendes vor:


    »Es besteht kein legitimes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte, exzessive Gewaltdarstellungen Jugendlichen oder gar Kindern zugänglich zu machen. Das Erzieherprivileg wird daher ersatzlos aufgehoben.«


    Es gibt zudem umfassende Änderungsforderungen zur Arbeit der USK.

    http://www.gamestar.de/news/vermischtes/_killerspiele_/1468068/_killerspiele_.html


    na endlich mal ordentliche islamistische zustände in der brd, finde es gut das wir uns politisch teheran immer mehr nähern, wenn wir jetzt noch die existenz israels leugnen sind wir aug auf aug mit teheran und sadre city



    Re: Bayer legt Gesetztesentwurf gegen Killerspiele vor.

    Passenger -


    die "verbesserung" des jugendschutzes soll genau das verbieten, wozu man beim wehrdienst gegen seinen willen gezwungen wird

    WARUM hat der schäuble-attentäter nicht ganz getroffen und danach sein werk weitergeführt? für mich ist der schon auf einer stufe mit graf stauffenberg

    und diese meinung fällt unter ie meinungsfreiheit, ich bitte um nichtzensur^^



    Re: Bayer legt Gesetztesentwurf gegen Killerspiele vor.

    Sleipnir -


    Hab ich da was falsch verstanden, oder macht man sich schon strafbar wenn man "Killer-Spiele" spielt?



    Re: Bayer legt Gesetztesentwurf gegen Killerspiele vor.

    Strahd -


    Wenn ich das richtig lese, darf man wohl in den eigenen vier Wänden spielen, aber einen Server bereitzustellen, damit man mit anderen spielt ist dann strafbar. Und jetzt wird Betonkopf Beckstein auch noch Ministerpräsident...armes Deutschland.



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