BGH-Urteil: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

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    Re: BGH-Urteil: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

    WPRDJFox - 06.02.2007, 06:44

    BGH-Urteil: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
    Keine gesetzliche Grundlage - Bund will handeln

    Karlsruhe/Berlin - Die Polizei darf Computer vorerst nicht heimlich über das Internet ausspionieren. Für so genannte Online-Durchsuchungen zum Beispiel von Terrorverdächtigen fehle die gesetzliche Grundlage, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Ausspähen von Daten mit Hilfe eines Programmes, das ohne Wissen des Betroffenen auf seinen Computer aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Sie erlaube nur eine offene Vorgehensweise.

    Die Online-Durchsuchung von PCs wird als Mittel zur Terrorbekämpfung diskutiert. Per eMail oder über eine Internet-Seite hätten Ermittler theoretisch die Möglichkeit, ein Schnüffel-Programm auf den Rechner von Verdächtigen einzuschleusen.

    Nicht mit der Telefonüberwachung vergleichbar

    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes greift es erheblich in die Grundrechte des Betroffenen ein, wenn ein Ausspähungsprogramm auf den Computer eines Verdächtigen aufgespielt werde. Eine rechtmäßige Durchsuchung sei "dadurch geprägt, dass Ermittlungsbeamte am Ort der Durchsuchung körperlich anwesend sind und die Ermittlungen offen legen", heißt es in dem Beschluss.

    Die Online-Durchsuchung sei auch nicht mit der Telefonüberwachung vergleichbar, weil dabei nicht nur die Kommunikation zwischen dem Verdächtigen und einem Dritten überwacht werde. Vielmehr werde eine umfassende Übermittlung der auf dem Zielcomputer gespeicherten Daten an die Ermittler ausgelöst.

    "Ein solches Mittel ist unerlässlich"

    Bundesregierung, verschiedene Länder und Ermittler fordern nun rasch ein Gesetz zur Legitimierung der Online-Durchsuchung. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will durchsetzen, "dass die Strafverfolgungsbehörden eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können".

    Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach meint: "Ein solches Mittel ist unerlässlich, weil wir sonst eine erhebliche Ermittlungslücke bei der Strafverfolgung haben." Sein SPD-Kollege Dieter Wiefelspütz fordert, es müsse genau definiert werden, was der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" sei, der nicht angetastet werde dürfe.

    "Wenn es um Lebensgefahren und Terrorismus, Kinderpornos geht, können wir darauf nicht verzichten", erklärte Innenminister Günther Beckstein in der Münchner "Abendzeitung". Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Gewerkschaft der Polizei verlangen rasch eine klare Rechtsgrundlage, um schwere Verbrechen wie Kinderpornografie, Terrorismus oder Organisierte Kriminalität bekämpfen zu können.

    "Gravierender Eingriff in Freiheitsrechte"

    Datenschützer, Rechtsanwälte, Verleger, Journalisten und Oppositionspolitiker warnen dagegen vor dem "gläsernen Bürger". Eine heimliche Ausspähung mittels Online-Durchsuchung sei ein gravierender Eingriff in Freiheitsrechte und das informationelle Selbstbestimmungsrecht, mahnte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar.

    "Verdeckte staatliche Zugriffe würden das Vertrauen von PC-Nutzern in den Schutz ihrer Privatsphäre im Internet zerstören", heißt es auch beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) appellierte ebenfalls an das Innenministerium, den Richterspruch zu akzeptieren. Für die Medien bedeute das Urteil einen ersten Schritt zur Stärkung des Quellenschutzes und damit auch der Pressefreiheit, erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin.

    Auch die Opposition begrüßt das Nein aus Karlsruhe. "Eine Online-Durchsuchung übersteigt in der Intensität des Eingriffes den großen Lauschangriff", meint die FDP. Die Grünen sehen Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) "beim Hacken erwischt", die Linksfraktion spricht von einem "Glücksfall für die Bürgerrechte und für jeden, der einen internetfähigen Computer nutzt". (md/dpa)



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