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Re: GEMA - DJ Mixe
Narcotic303 - 06.02.2007, 02:10GEMA - DJ Mixe
Sorry leute aber das muss sein das ich das hier poste, will ja keiner anschiss bekommen oder?
Angebot von DJ Mixen im Internet zum Abruf durch den Endnutzer
Stand: Juli 2006
Bei DJ Mixen werden Musikwerke von Vinyl-Schallplatten oder CDs ineinander gemixt. Teilweise
werden dabei Musikwerke so verbunden, dass quasi ein neues Musikwerk entsteht. Das Mixen
von Musikwerken berührt neben den Rechten, die von der GEMA wahrgenommen werden, noch
andere Rechte, deren Abklärung unter Umständen zeitaufwendig und mühselig ist.
Da die Mixe durch das Anbieten im Internet, im Gegensatz zu den Mixen, die in Diskotheken zu
hören sind, keinen flüchtigen Charakter haben, müssen diese Rechte vor Einstellung ins Internet
abgeklärt werden.
Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Rechte und Rechteinhaber:
1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes
Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Dies stellt eine so genannte Bearbeitung des
Musikwerkes dar. Einer Bearbeitung muss der Komponist, der in der Regel von einem
Musikverlag vertreten wird, zustimmen. Wer der zuständige Musikverlag ist, können Sie über die
Repertoireauskunft der GEMA im Internet - http://www.gema.de/repertoiresuche/ - ermitteln. Sie
können sich auch an unsere Dokumentationsstelle in Berlin wenden (Herr Krubert, Tel. 030 - 212
45 450 / Frau Köhncke, Tel. 030 - 212 45 460, Email: gema@gema.de). Bitte setzen Sie sich mit
dem Rechteinhaber in Verbindung und erwerben Sie das Bearbeitungsrecht in eigener
Verantwortung. Die GEMA vergibt keine Bearbeitungsrechte.
2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte
Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die
Tonträgerhersteller (Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs
oder einer Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis
zur Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Infos dazu gibt es bei dem Verband der
Tonträgerhersteller IFPI unter www.ifpi.de.
3. Rechte der GEMA
Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA ihre Rechte vergeben. Die Höhe der
Lizenz ergibt sich aus den Tarifen VR-OD 2 (Downloads) bzw. VR-OD 3 (Streaming).
Ihre Anmeldung senden Sie bitte unter Verwendung des Meldeformates
EXCEL an Frau Saskia
Brauch (Email: sbrauch@gema.de).
Mit freundlichen Grüßen
GEMA
Direktion Industrie
Fon +49 89 48003 800
Fax +49 89 48003 357
mailto:info-ind@gema.de
http://www.gema.de
Quelle: GEMA - http://www.gema.de/media/de/online/gema_infoblatt_dj-mixe.pdf
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GEMA - DJ Mixe - gepostet von Narcotic303 am Dienstag 06.02.2007
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