GEMA - DJ Mixe

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    Re: GEMA - DJ Mixe

    Narcotic303 - 06.02.2007, 02:10

    GEMA - DJ Mixe
    Sorry leute aber das muss sein das ich das hier poste, will ja keiner anschiss bekommen oder?

    Angebot von DJ Mixen im Internet zum Abruf durch den Endnutzer
    Stand: Juli 2006
    Bei DJ Mixen werden Musikwerke von Vinyl-Schallplatten oder CDs ineinander gemixt. Teilweise
    werden dabei Musikwerke so verbunden, dass quasi ein neues Musikwerk entsteht. Das Mixen
    von Musikwerken berührt neben den Rechten, die von der GEMA wahrgenommen werden, noch
    andere Rechte, deren Abklärung unter Umständen zeitaufwendig und mühselig ist.
    Da die Mixe durch das Anbieten im Internet, im Gegensatz zu den Mixen, die in Diskotheken zu
    hören sind, keinen flüchtigen Charakter haben, müssen diese Rechte vor Einstellung ins Internet
    abgeklärt werden.
    Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Rechte und Rechteinhaber:

    1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes
    Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Dies stellt eine so genannte Bearbeitung des
    Musikwerkes dar. Einer Bearbeitung muss der Komponist, der in der Regel von einem
    Musikverlag vertreten wird, zustimmen. Wer der zuständige Musikverlag ist, können Sie über die
    Repertoireauskunft der GEMA im Internet - http://www.gema.de/repertoiresuche/ - ermitteln. Sie
    können sich auch an unsere Dokumentationsstelle in Berlin wenden (Herr Krubert, Tel. 030 - 212
    45 450 / Frau Köhncke, Tel. 030 - 212 45 460, Email: gema@gema.de). Bitte setzen Sie sich mit
    dem Rechteinhaber in Verbindung und erwerben Sie das Bearbeitungsrecht in eigener
    Verantwortung. Die GEMA vergibt keine Bearbeitungsrechte.

    2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte
    Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die
    Tonträgerhersteller (Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs
    oder einer Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis
    zur Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Infos dazu gibt es bei dem Verband der
    Tonträgerhersteller IFPI unter www.ifpi.de.

    3. Rechte der GEMA
    Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA ihre Rechte vergeben. Die Höhe der
    Lizenz ergibt sich aus den Tarifen VR-OD 2 (Downloads) bzw. VR-OD 3 (Streaming).

    Ihre Anmeldung senden Sie bitte unter Verwendung des Meldeformates

    EXCEL an Frau Saskia
    Brauch (Email: sbrauch@gema.de).
    Mit freundlichen Grüßen
    GEMA
    Direktion Industrie
    Fon +49 89 48003 800
    Fax +49 89 48003 357
    mailto:info-ind@gema.de
    http://www.gema.de

    Quelle: GEMA - http://www.gema.de/media/de/online/gema_infoblatt_dj-mixe.pdf



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