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Re: Brandenburg Weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft
Nordseeengel - 05.02.2007, 19:09Brandenburg Weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft
Weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft
Samstag 3. Februar 2007, 11:41 Uhr
Brandenburg/Havel (ddp-lbg). Die Polizei in Brandenburg/Havel hat einen vor einer Woche nach elf Jahren aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter wieder in Gewahrsam genommen. Der 42-Jährige werde weiterhin als Gefahr für die Gesellschaft angesehen, teilte das Polizeipräsidium Potsdam mit. Nach einer vorläufigen Gefahrenprognose bestehe die «konkrete Gefahr», dass der Mann erneut Straftaten begehe und der Rechtsfrieden nachhaltig beeinträchtigt werde. Noch am Samstag solle der Mann vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel angehört werden. Ein Richter werde dann entscheiden, ob der 42-Jährige weiter in Haft bleibe.
Der Mann war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Die Haftzeit lief Ende Januar aus. Auf Grund einer Gesetzeslücke ist in seinem Fall trotz einer Gefahrenprognose keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung möglich. Der Brandenburger Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg hat sich deshalb bereits an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gewandt.
Nach Angaben von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) kennt das Bundesjustizministerium die Lücke seit langem. Es sei nicht hinnehmbar, dass diese Lücke noch nicht geschlossen wurde und Kinderschänder deshalb unter bestimmten Bedingungen frei gelassen werden müssten. Das Verhalten des SPD-geführten Bundesjustizministeriums sei umso unverständlicher, als bereits 2006 der Bundesrat mit einer eigenen Initiative die Gesetzeslücke schließen wollte.
Schönbohm fügte hinzu, die Brandenburger Polizei werde alles ihr Mögliche tun, um die Bevölkerung vor dem Kinderschänder zu schützen.
(ddp)
http://de.news.yahoo.com/03022007/336/weiterhin-gefahr-gesellschaft.html
Re: Brandenburg Weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft
Nordseeengel - 05.02.2007, 19:10
Als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter entlassen
Samstag 3. Februar 2007, 11:57 Uhr
Brandenburg/Havel (dpa) - Ohne Wissen des Justizministeriums ist ein als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter in Brandenburg/Havel nach elf Jahren Haft entlassen worden. Erst nach rund einer Woche kam der 42-Jährige gestern wieder in Polizeigewahrsam. Er soll heute dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Generalstaatsanwaltschaft hält den Sexualstraftäter wegen seiner Persönlichkeitsentwicklung während der Haftzeit weiter für gefährlich. Das Landgericht Potsdam hatte ihn wegen der brutalen Vergewaltigung von neun Mädchen verurteilt.
http://de.news.yahoo.com/03022007/3/gefaehrlich-eingestufter-sexualstraftaeter-entlassen.html
Re: Brandenburg Weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft
Nordseeengel - 05.02.2007, 19:11
Sexualstraftäter immer noch gefährlich
Samstag 3. Februar 2007, 13:41 Uhr
Brandenburg/Havel (ddp-lbg). Die Polizei in Brandenburg/Havel hat einen vor einer Woche nach elf Jahren aus der Haft entlassenen Sexualstraftäter wieder in Gewahrsam genommen. Der 42-Jährige werde weiterhin als Gefahr für die Gesellschaft angesehen, teilte das Polizeipräsidium Potsdam mit. Nach einer vorläufigen Gefahrenprognose bestehe die «konkrete Gefahr», dass der Mann erneut Straftaten begehe und der Rechtsfrieden nachhaltig beeinträchtigt werde. Am Samstag wurde der Mann vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel angehört. Ein Richter entschied, dass der 42-Jährige vorerst bis Dienstag in Gewahrsam bleibt. Nähere Informationen zu der Entscheidung sollten am frühen Nachmittag bekannt gegeben werden.
Der Mann war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Die Haftzeit lief Ende Januar aus. Auf Grund einer Gesetzeslücke ist in seinem Fall trotz einer Gefahrenprognose keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung möglich. Der Brandenburger Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg hat sich deshalb bereits an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gewandt.
Nach Angaben von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) kennt das Bundesjustizministerium die Lücke seit langem. Es sei nicht hinnehmbar, dass diese Lücke noch nicht geschlossen wurde und Kinderschänder deshalb unter bestimmten Bedingungen frei gelassen werden müssten. Das Verhalten des Bundesministeriums sei umso unverständlicher, als bereits 2006 der Bundesrat mit einer eigenen Initiative die Gesetzeslücke schließen wollte.
Schönbohm fügte hinzu, die Brandenburger Polizei werde alles ihr Mögliche tun, um die Bevölkerung vor dem Kinderschänder zu schützen.
(ddp)
http://de.news.yahoo.com/03022007/336/sexualstraftaeter-gefaehrlich.html
Re: Brandenburg Weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft
Nordseeengel - 05.02.2007, 19:13
Bundesjustizministerium muss schnell handeln
Montag 5. Februar 2007, 13:21 Uhr
Brandenburg/Havel (ddp-lbg). Der Rechtsexperte der Brandenburger SPD-Fraktion, Ralf Holzschuher, dringt auf eine zügige Nachbesserung der gesetzlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung. Das Bundesjustizministerium müsse schnell handeln, um eine Gesetzeslücke zu schließen, sagte Holzschuher am Montag in Potsdam. Es sei unerträglich, wenn gefährliche Sexualverbrecher entlassen werden müssten, weil in Ostdeutschland rückwirkende Regelungen zur Sicherungsverwahrung fehlten.
Hintergrund ist der Fall des Sexualstraftäters Uwe K. Der 42-Jährige
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war Ende Januar nach elf Jahren aus der Haft entlassen worden. Das Gericht hatte zwar bei seiner Verurteilung eine Sicherungsverwahrung nach Ende der Haftzeit angeordnet. Doch wurde die Anordnung vom Bundesgerichtshof aufgehoben.
Grund dafür ist eine Regelung im Einigungsvertrag. Demnach darf für Straftaten, die vor dem 1. August 1995 begangen wurden, keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden. In der DDR war eine Sicherungsverwahrung nicht möglich. Der Staat hatte das Instrument als Nazigesetz betrachtet. Dabei stammte es ursprünglich aus der Zeit der Weimarer Republik, wurde jedoch von den Nazis missbraucht. Bei der Wiedervereinigung bestand die DDR auf Sonderregelungen zur Sicherungsverwahrung.
Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist im Fall Uwe K. ebenfalls nicht möglich. Denn seit seiner Verurteilung haben sich keine neuen Erkenntnisse über seine bereits bekannte Gefährlichkeit hinaus ergeben.
Der Sprecher des Brandenburger Justizministeriums, Thomas Melzer, bekräftigte am Montag: «Die juristischen Instrumentarien für eine weitere Haftanordnung sind erschöpft.»
Der Mann war Ende Januar aus der Haft entlassen worden, obwohl Gutachter ihn als Gefahr für die Gesellschaft beschrieben. Nachdem die Polizei von der Entlassung erfahren hatte, nahm sie den Mann vorläufig bis Dienstag in Gewahrsam.
(ddp)
http://de.news.yahoo.com/05022007/336/bundesjustizministerium-schnell-handeln.html
Re: Brandenburg Weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft
Nordseeengel - 05.02.2007, 19:16
In Maßregelvollzug eingewiesen
Montag 5. Februar 2007, 15:09 Uhr
Brandenburg/Havel (ddp). Ein in Brandenburg/Havel kürzlich nach elf Jahren aus der Haft entlassener Sexualstraftäter soll vorläufig doch nicht auf freien Fuß kommen. Nach einer Untersuchung durch den Amtsarzt am Morgen, sei der 42-Jährige in den Maßregelvollzug eingewiesen worden, sagte Brandenburgs Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann (CDU) am Montagnachmittag. Beim Amtsgericht Brandenburg solle nun eine einstweilige Anordnung beantragt werden, dass der Mann im Maßregelvollzug bleibt.
Nach den Worten Tiemanns ging am Morgen bei der Stadt ein Fax der Staatsanwaltschaft ein, worin um eine Prüfung ersucht wird, ob der 42-Jährige nicht erneut untergebracht werden kann. Sie betonte jedoch, dass der Mann, sollte das Amtsgericht der Unterbringung zustimmen, von Rechts wegen lediglich mehrere Wochen im Maßregelvollzug festgehalten werden kann. Die Stadt sei eine Ordnungs- und keine Strafverfolgungsbehörde. Amtsarzt Uwe Peters betonte, er habe bei der Untersuchung des 42-Jährigen auf Basis eines bestehenden Gutachtens festgestellt, dass von diesem eine akute Gefahr ausgeht.
Die Polizei hatte den Ende Januar Entlassenen am Freitag vorläufig in Gewahrsam genommen. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts hätte er am Dienstag wieder auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Der 42-Jährige hatte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung elf Jahre Haft verbüßt. Auf Grund einer Gesetzeslücke ist in seinem Fall trotz der Gefahrenprognose keine nachträgliche Sicherungsverwahrung möglich.
(ddp)
http://de.news.yahoo.com/05022007/336/massregelvollzug-eingewiesen.html
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