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Re: Berlin Justizministerium arbeitet an Regelung für Sicherungs
Nordseeengel - 05.02.2007, 19:17Berlin Justizministerium arbeitet an Regelung für Sicherungs
Justizministerium arbeitet an Regelung für Sicherungsverwahrung
Montag 5. Februar 2007, 15:51 Uhr
Berlin (ddp). Das Bundesjustizministerium will die gesetzlichen Vorschriften zur Sicherungsverwahrung von Straftätern überarbeiten. Dabei würden Regelungen für Fälle vorgezogen, in denen die Straftaten vor 1995 in den neuen Ländern begangen wurden, sagte ein Sprecher am Montag in Berlin auf ddp-Anfrage. Diese Regelungen sollten an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren gekoppelt werden, um sie noch vor der Sommerpause im Gesetzblatt veröffentlichen zu können.
Grund für den Regelungsbedarf ist eine Lücke im Strafgesetzbuch. Demnach darf derzeit bei Straftätern, die ihre Taten vor 1995 auf dem Gebiet der damaligen DDR begangenen haben, keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt mussten deshalb zwei Sexualstraftäter trotz einer Gefahrenprognose von Psychologen aus der Haft entlassen werden.
(ddp)
http://de.news.yahoo.com/05022007/336/justizministerium-arbeitet-regelung-sicherungsverwahrung.html
Re: Berlin Justizministerium arbeitet an Regelung für Sicherungs
Nordseeengel - 05.02.2007, 19:18
Zypries unter Druck
Montag 5. Februar 2007, 16:44 Uhr
Berlin (ddp). In der Diskussion um die Freilassung von als gefährlich eingeschätzten Sexualstraftätern in Ostdeutschland wird scharfe Kritik am Bundesjustizministerium laut. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) warfen Ministerin Brigitte Zypries (SPD) «Versagen» vor und mahnten ein schnelles Schließen der Gesetzeslücke an. Das Zypries-Ministerium kündigte unterdessen an, Regelungen für Fälle vorzuziehen, in denen die Straftaten vor 1995 in den neuen Ländern begangen wurden. Nach
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Ansicht von Verfassungsrechtler Hans-Peter Schneider kann diese Gesetzeslücke aber juristisch nicht behoben werden.
Die Stadt Brandenburg will nunmehr einen bereits entlassenen Sexualstraftäter zunächst in den Maßregelvollzug einweisen. Unterdessen lehnte das Landgericht Cottbus am Montag in einem weiteren Fall eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen verurteilten Sexualstraftäter ab.
Der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen sagte, er sei entsetzt, dass das Justizministerium eine «schon lange bekannte Gesetzeslücke einfach vor sich herschiebt». Laut Einigungsvertrag darf für Straftaten auf dem Territorium der DDR vor 1995 keine Sicherungsverwahrung verhängt werden. Selbst wenn bis Ostern eine Gesetzeskorrektur vorliege, werde diese erst zur Sommerpause verabschiedet. «In der Zwischenzeit kann man nur hoffen, dass sich bereits entlassene Straftäter gesetzestreu verhalten», fügte er hinzu. «Oder wie im Fall des rechtmäßig in Freiheit befindlichen 40-Jährigen in Quedlinburg in Sachsen-Anhalt 30 Polizisten es schaffen, den Mann rund um die Uhr unter Kontrolle zu halten», sagte Jansen.
Der DPolG-Bundesvorsitzende Wolfgang Speck bezeichnete es als «skandalös, dass ein Entwurf des Bundesrates zur nachträglichen Sicherungsverwahrung seit Mitte 2006 bereits bei der Bundesjustizministerin liege und nichts geschehen sei. »Offenbar muss erst wieder etwas Schreckliches passieren, damit der Gesetzgeber endlich handelt«, betonte Speck.
Verfassungsexperte Schneider verwies jedoch darauf, dass eine Korrektur dem so genannten Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes entgegenstehe. Demnach dürfen nicht Gesetze erlassen werden, die Taten unter Strafe stellen, die zuvor begangen wurden. Dies gelte auch für die Sicherungsverwahrung.
Der in Brandenburg/Havel freigelassene Sexualstraftäter soll nach einer Untersuchung durch den Amtsarzt in den Maßregelvollzug eingewiesen werden. Die Polizei hatte ihn vorläufig in Gewahrsam genommen. Der Mann hatte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung in Haft gesessen.
Das von Sexualstraftätern ausgehende Risiko ist Experten zufolge auch durch modernste Behandlungsmethoden nicht gänzlich zu beseitigen. Die Gesellschaft stecke beim Umgang mit diesen Tätern in einem Dilemma, sagte Ulrich Rehder, ehemaliger Leiter der sozialtherapeutischen Anstalt im niedersächsischen Bad Gandersheim. Er habe schon erlebt, «dass ein Straftäter, den ich als gefährlich eingestuft hatte, freigelassen werden musste - und kurz danach rückfällig wurde».
(ddp)
http://de.news.yahoo.com/05022007/336/zypries-unter-druck.html
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