rechtsextremist reinthaler klagt kpö

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    Re: rechtsextremist reinthaler klagt kpö

    breakout - 01.02.2007, 13:05

    rechtsextremist reinthaler klagt kpö
    Zitat: Der bekannte Welser Rechtsextremist Ludwig Reinthaler hat die KPÖ-Oberösterreich wegen angeblichen Verstoßes gegen das Mediengesetz geklagt, weil in einer Presseaussendung der KPÖ im Zusammenhang mit der Anmeldung einer Demonstration durch Reinthaler am 10. Dezember 2006 in Ried im Innkreis eine Darstellung von Reinthalers politischen Aktivitäten erfolgte. Konkret geht es dabei vor allem um den Verkauf von NS-Relikten auf den von Reinthaler bis 2001 in den Welser Messehallen organisierten „Erlebnisflohmärkten“.

    Bemerkenswert bei der ersten Verhandlung am 29. Jänner 2007 im Linzer Landesgericht war nicht nur, dass im Schlepptau Reinthalers der sattsam bekannte „Porno-Jäger“ Martin Humer als Zuhörer aufmarschierte, sondern dass er auch von einem Trupp von Neonazis aus dem Umfeld des Bundes Freier Jugend (BFJ) begleitet wurde.

    Für die KPÖ wies Rechtsanwalt Andreas Löw darauf hin, dass nach der österreichischen Judikatur sowie jener des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Artikel 10 der Menschenrechtskonvention auch die schärfste Kritik erlaubt sei, solange es um die Sache geht, was im gegenständlichen Fall zweifellos gegeben sei. Löw legte zahlreiche Beweise vor, welche die Verantwortung Reinthalers für den Verkauf von NS-Relikten auf dem von ihm organisierten Flohmarkt bestätigen.

    Weiters charakterisierte er Reinthaler mit zahlreichen Beweisen als zumindest im lokalen Rahmen seit Anfang der 90er Jahre tätigen Politiker, der wiederholt bei Wahlen kandidiert hatte und jüngst die Gründung einer „Bürgerwehr“ angekündigt hatte und der sich daher nicht wie in der Klageschrift behauptet wird auf den Status einer Privatperson zurückziehen könne. Als besondere Beispiele für Reinthalers politische Aktivitäten nannte Löw, dass Reinthaler an den früheren DÖW-Chef Wolfgang Neugebauer einen Strick mit der Aufforderung diesen anzuwenden geschickt hatte und an einem 20. April zu einem „Gedächtnissprengen“ zur rechtsextremen Kultstätte in Offenhausen eingeladen hatte.

    Der von Reinthaler als Zeuge namhaft gemachte Privatdetektiv Brunner aus Marchtrenk hatte angeblich die Flohmärkte überwacht und Händler die NS-Relikte verkauften Reinthaler gemeldet. Auf die Frage von Richter Klaus-Peter Bittmann, ob er wie bei Detektiven üblich Fotos oder Protokolle von diesen Beobachtungen angefertigt hatte, musste Brunner dies jedoch verneinen. Trotz nachhaltiger Fragen des Richters konnte Brunner auch nicht angeben wo die Halle des Eisenbahnersportvereins Wels liegt, in welcher Reinthaler ebenfalls einen von Brunner angeblich überwachten Flohmarkt betrieben hat.

    Arbeiterkammerpräsident Johann Kalliauer sagte als Zeuge aus, dass er 2001 bei einem zufälligen Besuch des Flohmarkts in der Messehalle festgestellt hatte, dass dort NS-Relikte offen angeboten wurden und er daraufhin die Polizei eingeschaltet hatte, woraufhin es schon 2001 heftige mediale Auseinandersetzungen gegeben habe.

    Der Welser Antifa-Sprecher Robert Eiter sagte ebenfalls aus, dass er bei Besuchen des Flohmarktes NS-Relikte registriert und die Medien informiert hatte und legte drei zu Dokumentationszwecken erworbene derartige Objekte als Beweismittel vor, woraufhin ihn Reinthalers Anwalt Burgholzer der falschen Zeugenaussage bezichtigte, indem er behauptete diese Relikte schon vorher besessen zu haben. Eiter wies weiters auf die ihm bekannten politischen Aktivitäten Reinthalers im Zusammenhang mit einem verhetzenden Flugblatt zum Mord in Oberwart, den Aktivitäten in Offenhausen, bei einem Besuch des damaligen Bundespräsidenten Klestil in Wels und anderen Fällen hin.

    Weiters erklärte Eiter, dass laut einem Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer sowohl der BFJ als auch dessen Mutterorganisation AFP gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen. Nach seiner Kenntnis wurde nach der behördlichen Auflösung des „Tages der volkstreuen Jugend“ des neonazistischen BFJ im Jahre 2005 von Reinthaler im Jahr darauf die Anmeldung einer Demonstration in Ried übernommen, deren etwa 140 Teilnehmern überwiegend aus dem BFJ-Spektrum gestellt wurden. Zwei weitere Demonstrationen am 27. Mai und am 10. Dezember 2006 seien dann von den Behörden wegen Verdacht auf Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz untersagt worden, am 10. Dezember sei Reinthaler daraufhin aus Protest mit einigen anderen Personen mit einem Sarg durch die Stadt marschiert.

    Thomas Rammerstorfer aus Wels sagte aus, dass ihm Reinthaler seit 1991 bekannt sei und dieser ihn damals wegen eines Leserbriefes unter Druck zu setzen versuchte. Ebenso sei ihm bekannt, dass Reinthaler wiederholt bei verschiedenen Wahlen kandidiert hatte. Reinthaler und Humer würden sich nach seinen Beobachtungen bei antifaschistischen Kundgebungen als Fotografen betätigen, offensichtlich um ein Archiv über politische Gegner anzulegen. Ihm sei auch bekannt, dass BFJ-Aktivisten Flugblätter Reinthalers verteilen, der wiederum die Anmeldung von Demonstrationen in Ried übernommen habe. Die Verhandlung wurde abschließend von Richter Bittmann auf den 30. März 2007 vertagt.

    http://ooe.kpoe.at/news/article.php/20070131141132926



    Re: rechtsextremist reinthaler klagt kpö

    breakout - 31.03.2007, 13:29


    Zitat: Linker Pressedienst - Herausgegeben vom KPÖ-Landesvorstand Oberösterreich, Melicharstraße 8, 4020 Linz, Telefon (0732) 65 21 56,
    Mail ooe@kpoe.at – Web www.kpoe.at/ooe - Ausgabe vom 30. März 2007

    Welser Rechtsextremist als Strohmann des neonazistischen BFJ

    Laut DÖW seit 15 Jahren einschlägige Aktivitäten Reinthalers

    Die KPÖ-Oberösterreich wurde vom Welser Rechtsextremisten Ludwig Reinthaler geklagt, weil sie in einer Presseaussendung zur
    Anmeldung einer Demonstration am 10. Dezember 2006 in Ried im Innkreis durch Reinthaler als Strohmann des neonazistischen Bundes
    Freier Jugend (BFJ) dessen politische Aktivitäten darstellte. Konkret geht es dabei vor allem um den Verkauf von NS-Relikten auf den
    von Reinthaler bis 2001 in den Welser Messehallen organisierten „Erlebnisflohmärkten“. Auch bei der zweiten Verhandlung am 30. März
    im Linzer Landesgericht erschien Reinthaler wieder mit „Porno-Jäger“ Martin Humer und einigen Neonazis aus dem Umfeld des BFJ als
    Gefolge.

    Bei der Verhandlung sagte Gerhard Obermayr von der Bezirkshauptmannschaft Ried als Zeuge aus, dass sich eine von Reinthaler für den
    18. März 2006 in Ried angemeldete und nicht untersagte Demonstration unter dem Titel „Für unser Hoamatland“ als Veranstaltung des
    BFJ herausgestellt hatte und der BFJ diese im Internet auch als „gelungene Veranstaltung“ darstellte. Als Konsequenz daraus wurden
    von der Bezirkshauptmannschaft auch auf Grund von Ermittlungen des Landesamtes für Verfassungsschutz die von Reinthaler für den 27.
    Mai unter dem Titel „Multikulti beenden“ und für den 10. Dezember zum „Tag der Menschenrechte“ angemeldeten Versammlungen untersagt.

    An beiden Terminen war es jedoch ungeachtet der Untersagung zu Aktivitäten des BFJ gekommen. Für die untersagte Kundgebung am 27.
    Mai hatte Reinthaler sogar mit einem Postwurf an die Rieder Haushalte aufgerufen, wie der Zeuge Gerhard Ziegler als Teilnehmer einer
    antifaschistischen Gegenkundgebung an diesem Tag berichtete. Auch hatten BFJ-Aktivisten mit verklebtem Mund als Protest gegen die
    Untersagung der von Reinthaler angemeldeten Kundgebung im Rieder Stadtgebiet demonstriert. Am 10. Dezember marschierte Reinthaler
    persönlich mit weiteren Personen trotz Verbot der Kundgebung mit einem Sarg herum. Dabei waren auch mehrere BFJ-Aktivisten
    beteiligt, wie der Zeuge Markus Rachbauer aus Wels berichtete. Rachbauer bestätigte auch, dass laut seiner Beobachtung auf
    Reinthalers „Erlebnisflohmarkt“ am 11. März 2001 bei einem Stand auch „Mein Kampf“ zum Kauf angeboten wurde.

    Seitens der Welser Polizei berichtete Manfred Holzner als Zeuge, dass er auf Reinthalers Flohmarkt eine Hitler-Büste beschlagnahmt
    hatte. Sowohl er als auch der Welser Journalist Gerald Nowak bestätigten, dass Reinthaler bei einer Lautsprecherdurchsage am
    Flohmarkt unter dem Applaus von Standbetreibern erklärt hatte, dass es verboten sei Sachen von Hitler zu verkaufen, jedoch erlaubt
    sei Dinge von Stalin anzubieten, was Rechtsanwalt Andreas Löw als Rechtsvertreter der KPÖ als „Verhöhnung des NS-Gesetzes“
    interpretierte. Laut Nowak wurden bei einem Rundgang am Flohmarkt im Februar 2001 eine „auffallende Menge“ von Orden, Dolchen mit
    SS-Rune, einschlägige Bücher und anderen NS-Devotionalien festgestellt, was Reinthaler jedoch als belanglos dargestellt hatte. Nowak
    hatte auch selber gesehen, wie sich einige Standbetreiber mit dem Hitlergruß verabschiedet und beim Erscheinen der Polizei von
    Händlern NS-Devotionalien in Kisten verpackt und rasch entfernt wurden.

    Der frühere Leiter des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes (DÖW), Wolfgang Neugebauer, berichtete, dass er seit
    etwa 15 Jahren die einschlägigen Tätigkeiten Reinthalers verfolgt. Laut seiner Aussage wurde das DÖW von zahlreichen Personen und
    Medien aus Oberösterreich mit Informationen und Beschwerden über den Handel mit NS-Relikten auf Reinthalers Flohmarkt konfrontiert,
    bis letztlich die Welser Messe 2001 den Vertrag Reinthalers nicht mehr verlängerte. Als Neugebauer berichtete, dass er von
    Reinthaler 1996 einen Strick mit der Aufforderung diesen anzuwenden zugeschickt erhalten hatte, reagierten dieser und sein Anwalt
    Klaus Burgholzer mit Gelächter, wozu Richter Klaus-Peter Bittmann sein deutliches Befremden ausdrückte.

    Neugebauer stellte weiter fest, dass der Flohmarkt nur einen kleinen Teil von Reinthalers bis in die jüngste Zeit reichenden
    Aktivitäten darstellt. Als Beispiel führte er an, dass Reinthaler 2006 bei einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft für demokratische
    Politik (AFP) – die laut Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer eine rechtsradikale Organisation ist und gegen das
    NS-Verbotsgesetz verstößt – referiert hatte.

    Die Verhandlung wurde auf den 27. April vertagt und wird mit einer Einvernahme Reinthalers – der zuletzt die Verhaftung von drei
    führenden BFJ-Aktivisten nach einer am 17. März 2007 in Sankt Johann im Pongau aufgelöste Versammlung des BFJ mit „Gestapo-Methoden“
    verglichen hatte und bei dem auch eine Hausdurchsuchung stattfand – fortgesetzt. Weiters wird ein auskunftsbefugter Vertreter der
    Welser Messe als Zeuge geladen, der über die Umstände die zur Beendigung des Vertrages mit Reinthaler geführt hatten informieren
    soll.



    Re: rechtsextremist reinthaler klagt kpö

    breakout - 23.07.2007, 23:03


    Zitat: Linker Pressedienst - Herausgegeben vom KPÖ-Landesvorstand Oberösterreich,
    Melicharstraße 8, 4020 Linz, Telefon (0732) 65 21 56, Mail ooe@kpoe.at – Web
    www.kpoe.at/ooe - Ausgabe vom 23. Juli 2007


    Rechtsstreit über Verkauf von NS-Relikten auf Welser Flohmarkt

    Bürgermeister Koits: „Wir wollten endlich Ruhe haben“

    Die KPÖ-Oberösterreich wurde vom bekannten Welser Rechtsextremisten Ludwig
    Reinthaler geklagt, weil sie in einer Presseaussendung zur Anmeldung einer
    Demonstration am 10. Dezember 2006 in Ried im Innkreis durch Reinthaler als
    Strohmann des neonazistischen Bundes Freier Jugend (BFJ) dessen politische
    Aktivitäten darstellte. Konkret geht es dabei vor allem um den Verkauf von
    NS-Relikten auf den von Reinthaler bis 2001 in den Welser Messehallen
    organisierten „Erlebnisflohmärkten“.

    Bei der vierten und letzten Verhandlung am 20. Juli 2007 erklärte der als
    Zeuge geladene Welser Bürgermeister Peter Koits, dass die Stadt Wels durch
    Reinthalers Flohmärkte negativ in der Öffentlichkeit stand und dort auch
    Flugblätter mit Beschimpfungen verteilt wurden: „Wir wollten endlich Ruhe
    haben und das für die Stadt imageschädigende Verhalten beenden“, so Koits.
    Auf seinen Vorschlag beschloss der Stadtsenat eine Weisung an die Welser
    Messe den seit 1994 laufenden und jeweils für ein Jahr befristeten Vertrag
    mit Reinthaler nicht mehr zu verlängern, sodass dieser im Oktober 2001
    beendet wurde.

    Reinthaler behauptete, dass ihm nur zwei Fälle des Verkaufs von NS-Relikten
    auf seinem Flohmarkt bekannt seien und er durch die Verträge mit den
    Standbetreibern, stündliche Lautsprecher und Anschläge auf das
    Abzeichengesetz aufmerksam gemacht habe. KPÖ-Anwalt Andreas Löw hielt ihm
    die Aussagen der Zeugen Kalliauer, Eiter, Rammerstorfer, Nowak, Rachbauer
    und Holzner entgegen, denen zufolge es sich um keine Einzelfälle gehandelt
    hatte, sondern über Jahre hinweg NS-Relikte im großen Umfang angeboten
    wurden.

    Im Schlussplädoyer meinte Reinthalers Anwalt Burgholzer, dass Reinthaler
    nicht persönlich NS-Devotionalien verkauft hatte und alles Erdenkliche getan
    hatte, um einen Verkauf derselben durch die Standbetreiber zu verhindern.
    Die KPÖ hätte Reinthaler verleumdet, als „ideologisch behaftet“ dargestellt
    und ins „rechtsextreme Eck“ gerückt, sie würde die „Faschismuskeule“
    schwingen und zeige kein Unrechtsbewusstsein.

    KPÖ-Anwalt Löw wiederum betonte in seinem Plädoyer, dass die gesamte
    beklagte Presseaussendung Teil einer politischen Auseinandersetzung war und
    bei einer solchen die Grenzen der zu akzeptierenden Kritik größer sind als
    in anderen Fällen. Er führte als Beispiel an, dass erst kürzlich eine Klage
    des BZÖ wegen des Vorwurfs „die größten Gauner der zweiten Republik“ zu sein
    gerichtlich abgewiesen wurde: „Reinthaler ist ein bunter Hund in der
    rechtsextremen Szene, die von ihm für den 10. Dezember 2006 in Ried
    angemeldete Demonstration wurde von der Behörde als Tarndemonstration des
    neonazistischen BFJ qualifiziert und wegen der Gefahr der Wiederbestätigung
    verboten.“ Es sei daher unerheblich, ob Reinthaler persönlich NS-Relikte
    verkauft hat, entscheidend sei vielmehr, dass er die Auflagen für die
    Standbetreiber etwa durch einen Vergleich Hitlers mit Stalin oder die
    Organisierung eines raschen Abtransports von NS-Relikten bei Erscheinen der
    Polizei verhöhnt und damit entwertet habe: „Zynischer und perfider kann das
    NS-Verbotsgesetz nicht verhöhnt werden“, so Löw.

    Löw meinte weiters, in Summe habe sich Reinthaler sehr wohl „eindeutig
    profiliert“ und verwies auf gerichtliche Entscheidungen, denen zufolge
    Vorwürfe wie „Lüge“, „Mafioso“, „grünberockter Rambo“ oder „Gefährder der
    Bevölkerung“ als zulässig erkannt wurden, auch wenn nur ein
    Tatsachensubstrat und nicht ein voller Wahrheitsbeweis vorlag oder die
    Kläger gar nicht persönlich bei den von ihnen organisierten Aktivitäten
    anwesend. Das OLG Wien hatte in einer Entscheidung festgestellt, dass die
    Meinungsfreiheit eine leere Hülse bleibt, wenn solche Meinungen nicht
    zulässig sind.

    Überraschend das Urteil von Richter Bittmann: Er gab im ersten Punkt der
    Klage, nämlich dem Vorwurf der KPÖ, Reinthaler habe sich durch den Verkauf
    von NS-Relikten auf seinen Flohmärkten „eindeutig profiliert“ trotz
    zahlreicher eindeutiger Zeugenaussagen dem Kläger recht und verurteilte die
    KPÖ zu einer Entschädigung. Als Urteilsbegründung führte der Richter an,
    dass der Flohmarkt schwer zu überwachen war und das Beweisverfahren nicht
    ergeben habe, dass Reinthaler persönlich dort NS-Devotionalien verkauft
    habe.

    Hingegen wies Bittmann den zweiten Punkt der Klage, nämlich die Vorhaltung
    einer gerichtlich abgetanen Straftat ab. Er begründete diese konträr zu
    einer von ihm selbst 1995 im Fall Golowitsch getroffenen Entscheidung damit,
    dass die Verurteilung Reinthalers erst 2005 erfolgte und es sich bei dem von
    Reinthaler verleumdeten, nämlich AK-Präsident Kalliauer, um eine Person mit
    nicht unerheblicher Bekanntheit handelt



    Re: rechtsextremist reinthaler klagt kpö

    breakout - 06.08.2007, 20:01


    Zitat: Sechs Zeugen sagten vor dem Linzer Landesgericht aus, dass über Jahre hinweg
    und im großen Umfang auf den von Ludwig Reinthaler von 1994 bis 2001
    organisierten Flohmärkten in den Welser Messehallen NS-Relikte angeboten und
    verkauft wurden. Wie der Welser Bürgermeister Koits als Zeuge
    unmißverständlich erklärte, wurde der Vertrag mit Reinthaler nicht mehr
    verlängert, um das für die Stadt imageschädigende Verhalten zu beenden.

    Trotzdem urteilte Richter Bittmann am 20. Juli 2007, dass die KPÖ nicht
    behaupten darf, dass sich der seit Anfang der 90er Jahre politisch
    rechtsaußen tätige Reinthaler durch den Verkauf von NS-Relikten am Welser
    Flohmarkt "eindeutig profiliert" habe. Am selben Tag wurden übrigens die "OÖ
    Nachrichten" vom selben Richter Bittmann verurteilt, weil sie geschrieben
    hatten, dass Gottfried Küssel Kontakt mit dem laut einem Gutachten des
    Verfassungsexperten Heinz Mayer gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßenden Bund
    Freier Jugend hatte und dazu sogar Fotos als Beweis vorlegten. Ob solche
    Urteile halten, wird die Berufung zeigen.

    Zur medialen Verharmlosung, dass Reinthaler "bloß gegen Masseneinwanderung
    und für die Abschiebung krimineller Ausländer" sei ist anzumerken, dass
    Reinthaler bei einigen Verhandlungen mit Neonazis vom BFJ als Tross
    erschien. Auch hatte er mehrmals Demonstrationen in Ried im Innkreis
    angemeldet, welche die Bezirkshauptmannschaft untersagte, weil sie als
    getarnte BFJ-Veranstaltungen interpretiert wurden. Übrigens fand nach der
    Verhaftung von drei Marchtrenker Neonazis im März wegen NS-Wiederbetätigung
    auch bei Reinthaler eine Hausdurchsuchung statt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Leo Furtlehner, Landessprecher
    ----------
    KPÖ-Oberösterreich
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