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Jäger der Stämme W11 K55
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    Re: BND

    jesthan - 31.01.2007, 12:17

    BND
    Zu Bündnissen:

    Bündnisvertrag zwischen den Stämmen „x“ und „JES“

    Im Nachfolgenden unterzeichnen die Stämme „x“ und „JES“ (im Folgenden: „Vertragspartner“ oder „Vertragspartei“) ein Bündnis mit den unten aufgeführten Bedingungen.

    §1) Der hiesige Vertrag regelt das Verhältnis beider oben genannter Stämme lediglich auf „Welt 10“.

    §2) Jedes Mitglied beider Stämme hat dem Vertragspartner, volle Treue zu schwören und ihm in hilfebedürftigen Situation nach seinem bestem Maße zu unterstützen.

    §3) Regelmäßiger Kontakt zwischen den Vertretern beider Stämme ist erwünscht um die gemeinsamen Interessen beider Stämme zu besprechen und das Verhältnis beider Parteien zu wahren. Hierbei sollen insbesondere folgende Aspekte betrachtet werden:
    §3.a) – gemeinsame Strategien zur Wahrung einer aktiven Partnerschaft
    §3.b) – Austausch über Defensivprobleme mit anderen Stämmen.

    §4) Die Vertragspartner sind von der gegenseitigen Unterstützungspflicht gemäß §2 entbunden, sofern es sich um eine kriegerische Problemstellung mit einem Bündnispartner der jeweils anderen Vertragspartei handelt. Die Nachweispflicht obliegt der Partei, welche das Bündnis unterhält.

    §5)
    §5.a) Jegliche Missachtung der Vertragsregeln hat mindestens eine Strafzahlung der Vertragsverletzenden Partei an die andere Vertragspartei zur Folge.
    §5.b) Im Missachtungsfall besonders schweren Ausmaßes kann dies die einseitige Vertragsaufhebung zur Folge haben und auch eine Kriegserklärung nach sich ziehen.
    §5.c) Spähangriffe zwischen den Vertragparteien lassen keine Maßnahmen nach §5.a und §5.b zu.

    §6) Die in §5 genannten Strafzahlungen errechnen sich wie folgt:
    §6.a) Die Zahlung entspricht der 3 fachen Schadenshöhe.
    §6.b) Die Nachweispflicht über eventuell entstandenen Schaden obliegt dem Opfer.
    §6.c) Bei Nichtleistung der Schadensforderung können Maßnahmen nach §5.b zur Folge haben.

    §7) Im Falle eines Angriffes zweier Verbündeter verhalten sich beide Parteien neutral.


    So sollte der Vertrag in Zukunft immer aussehen.



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