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Re: Aufsatz Funktionsausschaltung
dat0bi - 30.01.2007, 21:30Aufsatz Funktionsausschaltung
Achtung! unkorrigiert!
Auf welcher Überlegung beruht der Gedanke der Funktionsausschaltung. Begründen Sie Pro und Kontra im Warenhandel.
Der Gedanke der Funktionsausschaltung beruht darauf, dass der Güteraustausch zwischen Produktion und Konsumption wesentlich wirtschaftlicher abgewickelt werden kann, wenn die Zwischenstufe des Handels ausgeschaltet ist. Dies in der Wirtschaftspraxis, dass eine Handelsstufe (Hersteller, Groß- oder Einzelhandel, Konsument) versucht, eine oder mehrere andere zu Ihrem eigenen Vorteil zu übergehen. Sei es auf Absatz- oder Bezugsseite.
Auf der Seite des Absatzes finden sich weit verbreitete Methoden der Funktionsausschaltung, wie die Direktvermarktung durch den Hersteller. Hierbei schaltet der Produzent den Groß- und Einzelhandel komplett aus und wendet sich direkt an den Kunden, sei es mittels Handelsvertretern oder über den Versandhandel via Katalog oder Internet. Für den Hersteller besteht der Vorteil einer höheren erzielbaren Marge, da keine Spannen für Zwischenhändler eingerechnet werden müssen, auch dem Endverbraucher kommt deshalb möglicherweise ein günstigerer Preis zugute. Nachteilig für beide Seiten sind längere Wege beim Warenversand, für den Erzeuger vor allem eine wesentlich komplexerer Logistik, da er kleine Mengen sehr verstreut an einzelne Verbraucher anbringen muss.
Ebenso komplexer gestaltet sich für den Hersteller die Reklamationsabwicklung, da er hierbei wiederum mit enorm vielen einzelnen Kunden bedienen muss. Würde er hierbei den Zwischenhandel hinzuziehen, könnte er einen Gutteil der aufwendigen Reklamationsarbeit auf diesen abwälzen. Generelle Kundenanfragen, zu Produktinformation o.a. stellen vor allem bei beratungsintensiven Produkten der Unterhaltungselektronik einen oft großen Aufwand dar, weshalb in diesem Sektor die Funktionsausschaltung selten verwendet wird.
Eine reine Ausschaltung des Einzelhandels durch den Großhandel findet in vielen Branchen statt, beispielsweise bei Großmärkten für Baubedarf. Hierbei erhoffen sich Großhandel und Konsument einerseits höhere Gewinne und andererseits niedrigere Preise. Nachteilig für Kunde und Großhandel mögen sich wieder weite Wege bei der Beschaffung auswirken, auch die Qualität der Beratung nimmt oft mit der Quantität der angebotenen Ware ab, meist kann und will der Großhandel auch nicht die Beratungsqualität des Einzelhandels anbieten.
Einen etwas anderen Weg gehen sog. Vertriebsgenossenschaften. In Ihnen schließen sich Erzeuger (beispielsweise Landwirte) zusammen um direkt an den Kunden, oder aber vermehrt, direkt an den Einzelhandel anzuliefern. Durch einen Zusammenschluss erhoffen sich die Genossenschaften eine bessere Marktposition, somit eine bessere Durchsetzung von Preisen gegenüber dem Handel. Für den Einzelhandel und Endkunden nachteilig kann ein von der Genossenschaft diktierter Preis sein, da diese regional oft ein quasi Monopol darstellt.
Auf Seiten der Beschaffung geschieht die Funktionsausschaltung von Handelsstufen zumeist in Form von Einkaufsgenossenschaften. Auf seiten des Konsumenten sei hier wieder die Landwirtschaft zu nennen, die hierüber viele ihrer Produktionsmittel bezieht. Auch Selbständige Handwerker sind oft in solchen organisiert. Der Vorteil liegt hierbei in besseren Preisen durch höhere erzielbare Mengen, oft auch weitere Unterstützung durch die Genossenschaft in Form von Know How, durch Seminare, Beratung, etc. Nachteilig für den Verbraucher kann sich eine evtl. Bindung an die Genossenschaft durch feste Beiträge auswirken.
Auch der Einzelhandel weiß sich in Form von Bezugsgenossenschaften zu helfen, die Breite der Produkte ist in diesem Fall oft größer. Oft werden diese Genossenschaften als Heilmittel angesehen um sich gegen Discounter, sei es im Lebensmittel- oder Elektronikbereich wehren zu können. Hierbei zählt nicht nur ein günstiger Einkaufspreis, auch unterstützen Einkaufsverbände oft mit Schulungen, Zertifizierungen und Werbeaktionen, so dass die Gruppe der Einzelhändler in ihrer Marktposition gestärkt werden und gegenüber den allseits beworbenen Discountern an Aufmerksamkeit und Präsenz gewinnen.
Als nachteilig kann hier eine evtl. Preisbindung gesehen werden oder eine Bindung an bestimmte Warengruppen, auch die Pflicht, bestimmt Aktionen durchführen zu müssen stieß schon so einigen Einzelhändlern sauer auf.
Die Funktionsausschaltung hat in allen Handelsstufen ihre grundsätzliche Berechtigung. Da zum Wesen der Funktionsausschaltung gehört, dass sie für den „Leidtragenden“ unfreiwillig geschieht, muss s der Handel immer wieder den Beweise antreten, dass seine Dienstleistung sowohl im Sinne des Herstellers, als auch des Verbrauchers liegt.
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