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Re: Verordnungen nach Bundesländern
anna - 30.01.2007, 08:50Verordnungen nach Bundesländern
Zum Schnellnachlesen
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/_bundeslaender.htm
LG Hilde
Re: Verordnungen nach Bundesländern
Anonymous - 30.01.2007, 10:44
der link ist super! ..sehr übersichtlich und mir allem drum und dran..
hab bisher immer auf dieser grafik nachgeschaut:
Die offizielle Hunderassenliste besagt, welche Hundrassen als gefährlich oder unfährlich in den deutschen Bundesländern eingestuft werden.
Zunächst ein paar Erläuterungen
Der Stand dieser Rasseliste ist 01. Januar 2006 (also ziemlich aktuell)
1: Diese Hunderasse gilt als gefährlich, umgangssprachlich auch Kampfhunde bezeichnet.
2: Hier wird die Gefährlichkeit der Hunderasse nur vermutet, kann also wissenschaftlich widerlegt werden.
X: Hier werden auch die als vermutlich gefährlich geltenden Hunderassen als gefährlich eingestuft. Der jeweilige Bundesland entscheidet also nicht zwischen Vermutungen und wissenschaftlich belegte Fakten.
Die Abkürzungen "BW, BY, BE..." stehen für die Bundesländer, also:
BW : Baden-Württemberg,
BY : Bayern,
BE : Berlin,
BB : Brandenburg,
HB : Bremen,
HE : Hessen,
HH : Hamburg,
MV: Mecklenburg-Vorpommern,
NI: Niedersachsen,
NW: Nordrhein-Westfalen,
RP: Rheinland-Pfalz,
SL: Saarland, SN: Sachsen,
ST: Sachsen-Anhalt,
SH: Schleswig-Holstein,
TH: Thüringen
quelle: http://www.g-i-b-f.de/gefaehrliche-hunderassen---rassenliste-t1763.html
liebe grüße
*lyn
:neutral:
Re: Verordnungen nach Bundesländern
kelly - 30.01.2007, 10:48
Dat is doch echt ein Witz !!! :idea:
Da reden die alle von Europa und jedes Popelland hat ne andere Bestimmung.
Typisch Deutschland.....
Re: Verordnungen nach Bundesländern
anna - 30.01.2007, 10:51
:grin: :grin: Besonders lustig wirds, wenn du von hier aus nach Hamburg fährst und hast nen Hund dabei- mal abgesehen davon, dass du selbst bei Benjamin dann in NRW aufpassen musst- ist ja schliesslich bissi über 40 cm - machste Maulkorb ab- Maulkorb auf- Leine ab- Leine an- ich find das ist eine Zumutung- man fährt dann immer mit der Liste und überlegt- wenn Hundi Pippi machen muss, oh wo bin ich- was ist hier- klasse!!!!!
Hrmpf :!: Hilde
Re: Verordnungen nach Bundesländern
Anonymous - 30.01.2007, 11:00
jepp.. das is mal ne kacke.. :!: als ob die da oben sonst keine gesätze und
verordnungen zu machen hätten^^ tzz tzz tzz
jetzt mach ich mich doch mal schlau, wo die cane corsos auf liste 2 stehen,
und was das so aktuell mit sich bringt.. *schonganzgespanntbin*
;)
Re: Verordnungen nach Bundesländern
anna - 30.01.2007, 11:08
Lyn, in Frankreich auf jeden Fall - leider!
LG Hilde
Re: Verordnungen nach Bundesländern
Anonymous - 30.01.2007, 11:43
*hmpf* ..ihr frakkos^^ 8-)
Re: Verordnungen nach Bundesländern
Danny - 30.01.2007, 11:48
Also ich bin froh das nicht alles einheitlich ist.
Uns geht es hier im Saarland noch richtig gut.
Wenn ich da an NRW denke wird mir schlecht.
Niedersachsen hingegen finde ich spitze :)
Re: Verordnungen nach Bundesländern
Anne - 30.01.2007, 13:19
Urlaub mit so nem Hund in Frankreich kannste dir gleich abschminken...hab letztens mal nachgeschaut, in welchen Ländern wir überhaupt Urlaub machen könnten... Ist schon heftig mit den Vorschriften! Aber sowas weiß man ja auch vorher, mit was man bei den sog. "Listenhunden" rechnen muß bzgl. gesetzen, Vorschriften, Hundesteuer, dann noch ne Versicherung finden, die den Hund versichert- das nervt einen manchmal schon...
Re: Verordnungen nach Bundesländern
Danny - 30.01.2007, 14:01
Mir fällt da ganz spontan nur Belgien ein, da können wir hin.
Re: Verordnungen nach Bundesländern
kelly - 30.01.2007, 14:13
Klar, mit nem Staff brauchste in Frankreich nicht anzutreten. :cry:
Beim Cane Corso bin ich mir da nicht so sicher....
Ich muß diese Woche eh noch auf die Mairie, ich frag mal nach. :grin:
Re: Verordnungen nach Bundesländern
anna - 30.01.2007, 14:25
Hi Petra, also die auf der Mairie haben manchmal gar keine Ahnung- wie z.b. hier bei uns- schaut mal in die Verordnungen von Frankreich- meist steht in der Originalversion der richtige Text- und auch die gesamten Rassen- wobei es sich in Frankreich lohnt- die Ahnentafel(so vorhanden) in franz- Übersetztung dabei zu haben, die Grenzer , die auch Innerlands (meistens jetzt da) Kontrollen machen- können kein Deutsch- dürfen aber jederzeit eine
Ahnennachweis verlangen in ihrer Sprache! Impfung ist Pflicht- EU Ausweis und Chip auch- da wurde unseren Nachbarn hier auf der Mairie so einiger Quatsch erzählt- grins die wollten nämlich ins innere vonFrankreich fahren und haben mal dort nachgefragt (Mairie) - hm also nicht immer auf die kleinen Mairiechen verlassen- lach-
LG Hilde
Re: Verordnungen nach Bundesländern
anna - 30.01.2007, 14:28
Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich! - 26. 06. 2005
Dieser Text kann selbstverständlich rauskopiert und weiterverbreitet werden!
Dieses Warnschreiben wurde in monatelanger Arbeit verfasst, geprüft, ergänzt und korrigiert von Uta Seier-Maltz von der CIFAM/France in Zusammenarbeit mit einem fachkundigen französischen RA des französischen Tierschutzvereins GRAAL sowie dem Arbeitskreis Tierschutz der SPD, für deren Unterstützung und Mitarbeit wir uns bedanken.
Anlass war das Erlebnis einer Frau aus D., die mit ihrem AmStaff-Mix mal eben vom Saarland aus über die offene Grenze gefahren ist und deren Hund dort von der Gendarmerie beschlagnahmt worden war. Sie hatte großes Glück, der Hund war damals noch ein Junghund und ein verständnisvoller Hundeführer der französischen Gendarmerie hat sie samt Hund zur Grenze begleitet und ausreisen lassen.
(„Mein Hund wurde im Sommer 2003 auf einem Parkplatz in Straßburg beschlagnahmt und es ist nur meiner perfekt französisch sprechenden Freundin und einem einsichtigen französischen Polizist zu verdanken, dass Sparky jetzt noch lebt. Der Hund war damals 1,5 Jahre alt und ich hatte sämtliche Papiere dabei. Allerdings nur deutsche. Wir mussten Frankreich sofort verlassen und ich werde nie wieder in meinem Leben einen Fuß auf französisches Staatsgebiet setzen!”)
________________________________________________________________________
Bitte veröffentlichen und weiterleiten:
Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!
Die in Deutschland veröffentlichten Bestimmungen für die Einreise mit Hunden nach Frankreich sind zumeist unvollständig, oft auch schlicht falsch!
Deshalb besteht akute Gefahr, dass die Einfuhr/Einreise eines Hundes nach Frankreich gegen die dortigen Bestimmungen verstößt. Infolgedessen könnte das Tier in Frankreich sofort beschlagnahmt und getötet werden! Auch bei Reisen mit Tieren in oder durch andere Länder ist dringend zu empfehlen, sich vorher den Original-Gesetzestext der Einreise- und ggf. Rassebestimmungen zu beschaffen, da auch diese Bestimmungen in den in Deutschland veröffentlichten Reiseinformationen meist unvollständig wiedergegeben sind. Ein Irrtum aufgrund falscher Einreiseinformationen kann für das Tier jedoch tödlich sein!
Allgemeine Bestimmungen für die Einreise mit Tieren nach Frankreich:
Hunde, Katzen und Frettchen, die älter als 3 Monate sind, benötigen einen EU-Heimtierpass. Die Einfuhr von Tieren unter 3 Monaten ist nicht erlaubt. Die Tiere müssen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Katzen zusätzlich gegen Katzenseuche, geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Impfdaten müssen vom Tierarzt im Heimtierpass vermerkt sein.
Der vierpfotiger Begleiter muss außerdem durch Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar sein (auch bei Transit!).
Mitnahme von höchstens 3 Tieren erlaubt, davon nur 1 Tier zw. 3-6 Monaten, ansonsten Sondergenehmigung der französischen Behörden erforderlich.
Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne offiziell anerkanntem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten!
In Frankreich lebende Tiere müssen kastriert/sterilisiert sein. Mit diesen Hunden dürfen weder öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, noch öffentliche Verkehrsmittel benützt werden. Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und meist sofort getötet! Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße bis Euro 15.000 bestraft.
Für Hunde der Kategorie 2 (Wach- und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen Rottweiler mit oder ohne Zuchtbuch und deren Mischlinge sowie mutmaßliche Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnliche mit offiziell anerkanntem Zuchtbuch, benötigen, neben dem Heimtierpass, einen gültigen Abstammungsnachweis, eben das Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhund bestätigt, gemäss der französischen Gesetzesvorlage.
Für Hunde beider Kategorien gilt: Die Hunde unterliegen in Frankreich absolutem Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit und dürfen nur von Erwachsenen geführt werden. Eine Extrahaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Die Haltung dieser Hunde ist Jugendlichen unter 18 Jahren, Erwachsenen unter Vormundschaft, Personen mit Tierhaltungsverbot sowie Vorbestraften verboten. Die Hunde müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.
Fundhunde, die mutmaßlich einer der beiden Kategorien angehören, werden in den städtischen Auffangstationen (Fourrières) getötet, ohne Rücksicht auf ihr Alter!
Die 4 Hauptprobleme:
1.) Die Rassebestimmung geht von französischen Zuchtbüchern (LOF) bzw. deren Rassedefinitionen aus! Die im Heimtierpass eingetragene Rassebezeichnung wird nicht zwingend anerkannt! Die zusätzlich nachzuweisende Rassezuordnung kann mit einer gültigen, FCI-konformen Urkunde (Stammbaumurkunde) nachgewiesen werden. Ein Rassenachweis von einem Fachtierarzt oder kynologischen Verein bietet keine 100%ige Sicherheit, dass französische Behörden diesen akzeptieren. Schon gar nicht, wenn das Dokument nicht in französischer Sprache abgefasst ist. Eine entsprechende Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer stammen oder amtlich beglaubigt sein!
American Staffordshire und American Staffordshire Mischlinge, die nach deutschen Richtlinien unter die Kategorie 2 fallen, werden ohne die oben beschriebenen Rassenachweise in der französischen Praxis automatisch der Kat. 1 zugeordnet, was die sofortige Beschlagnahmung und Tötung zur Folge hat!
2.) In Frankreich müssen alle "Listenhunde", auch die der Kat. 2, bei der für den festen Wohnsitz zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Ein ausländischer Tourist hat aber keinen Wohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel- bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden! Selbst wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, können sich Touristen nicht darauf verlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird!
Die Vorlage deutscher Abstammungspapiere und Genehmigungen kann hilfreich sein, nützt aber wenig, wenn die Dokumente nicht in französischer Sprache abgefasst sind, und zwar von einem vereidigten Übersetzer, bzw. amtlich beglaubigt!
Die Entscheidung und Sanktionen der französischen Behörden erfolgen also willkürlich, bzw. nach Gutdünken, meist zum Nachteil des Hundes.
3.) In der französischen Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die Zusätze „mutmaßliche“ sowie „oder ähnliche“, was die Definition erheblich ausdehnt und die Auslegung vollends beliebig macht.
4.) Ein Polizist ist kein Kynologe, selbst Amtstierärzte kennen sich mit Hunderassen oft nicht aus. Zudem kann eine Rassezuordnung bei Hunden ohne Papiere nur aufgrund phänotypischer Merkmale getroffen werden.
Erfahrungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, dass in Frankreich jeder Hund, der für einen Laien wie ein „Kampfhund“ aussehen mag, im Zweifel der Kategorie 1 zugeordnet wird. Die Folgen können dramatisch sein: Beschlagnahmung und Tötung des Hundes !
Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD und die CIFAM/France raten daher dringend ab, mit Hunden nach oder durch Frankreich zu reisen. Es kann zur Katastrophe kommen! Bei Auseinandersetzungen mit den Behörden haben Touristen schon aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse schlechte Karten. Deutsch- oder Englisch sprechende Beamte sind zudem in Frankreich eher die Ausnahme.
Diese Warnungen gelten nicht nur für Hunde oder Mischlinge der Kat. 1 und 2, sondern für alle Hunde, die eine, wenn auch geringe, Ähnlichkeit mit sogenannten Kampfhunderassen haben. Betroffen sind also nicht nur Kategoriehunde nach deutschen Bestimmungen, sondern sämtliche mittelgroßen und kurzhaarigen Hunde aller Farben, die über einen kräftigen Körperbau, Brustbereich oder Kopf verfügen sowie Hunde mit deutlich sichtbarer Muskulatur !
Eine Einreise nach Frankreich ist für solche Hunde ein tödliches Risiko!
Wir fordern auch alle anderen Hundehalter auf, aus Solidarität ebenfalls auf Reisen durch oder nach Frankreich zu verzichten. Nur der wirtschaftliche Druck durch ausbleibende Touristen kann den französischen Gesetzgeber zum Einlenken zwingen.
Arbeitskreis Tierschutz der SPD
in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater des
französischen Tierschutzvereins GRAAL und der
CIFAM/France, für deren Unterstützung und
Mitarbeit wir uns bedanken.
________________________________________________________________________
Der Hundeblick meint dazu:
Schön, daß sich Mitglieder einer Partei solch einer Sache annehmen und diese Meldung verbreiten. Es ist eine wichtige Info.
Problematisch wird die Sache dadurch, dass das 1999 erlassene Gesetz mehrfach geändert worden ist, so das selbst der Rechtsanwalt der GRAAL / F. sagte, die Sache sei äußerst kompliziert.
Und das ist eine weitere Gefahr: Auf welchem Stand ist der AmtsVet, der konkret über die Tötung eines Hundes zu entscheiden hat ? Und was hat der tote Hund davon, wenn sein Herrchen später möglicherweise in der 3. Instanz Recht bekommt ? Also im eigenen Interesse diese Warnung beherzigen. Gesetze bieten immer viel Auslegungsspielraum, der Hund hat aber nur 1 Leben!
Re: Verordnungen nach Bundesländern
kelly - 30.01.2007, 15:30
So ganz wirklich stimmt dieser Text nicht.
Danach düften wir ja auch keine Doggen halten.
Und mit / wegen dieser Veröffentlichung war ich im letzten Jahr auf der Mairie.
Die Frau war völlig schockiert!!!
Die haben dort ein Info-Heftchen mit Hunden und deren Einteilung in diese Kategorien.
Und Doggen waren gar keine dabei.
Ich schau mal, ob ich mir so ein Heftchen zulegen kann.
Re: Verordnungen nach Bundesländern
anna - 30.01.2007, 15:40
Hast schon recht Petra, aber schau auch mal nach , wie alt das Infoheftchen ist- die Franzosen sind z.Z. auch sehr lustig und ändern ihre
Bestimmungen laufend ab- zumindest ,was die Hunderassen betrifft- der Hund des Nachbarn- Russ. Terrier stand auch schon mal drin - nu isser wieder wech- also alles bissel wage!
LG Hilde
Nu haben sie auch so eine lustige Bezeichnung von Wachhunden der Kat. 2 oder 1. - frei nach dem Motto keiner weiss nix-ist hier wirklich manchmal schwierig!
Re: Verordnungen nach Bundesländern
Angel-Emily - 30.01.2007, 17:48
Ach herrje. Dann fahr ich ja besser mit Emmy nicht mehr nach Frankreich. Die hat ja schon ne gewisse Ähnlichkeit mit sogenannten Kampfhunden und selbst wenn der Vet. erkennt das sie ein Shar Pei ist, hat der bestimmt noch keinen schwarzen SP vor Augen gehabt.... Und Emmys Benehmen Fremden gegenüber spricht dann ja auch nicht unbedingt für sie :oops:
Hat jemand ne Ahnung wo ich mir Ihre Ahnentafel beglaubigen und übersetzen lassen kann???
*Binjetztbissiverzweifelt*
Re: Verordnungen nach Bundesländern
kelly - 30.01.2007, 17:52
Mach dich mal nicht irre.
Ich hol mir das Blättchen am Donnerstag und dann schauen wir mal....
Re: Verordnungen nach Bundesländern
anna - 30.01.2007, 18:15
Hi Margit- entschuldige- wollt dich nicht verunsichern- beim Emmy sieht das nu wirklich ein Blinder mit Krückstock- da brauchst du dich jetzt mal gar net irre machen zu lassen von mir- wart ab- Petralein besorgt uns ja mal das Merkblatt- aber von deiner Rasse steht da eh nix drin- seit der Werbung mit den Falten kennt die eh jeder- also nochmals entschuldigung- ging mir jetzt nur um unsere anderen Pelznasen, die ja hier schon einiges zu leiden haben- nicht das da mal was passiert.
LG Hildediemalwiederpferdescheumacht
Re: Verordnungen nach Bundesländern
Angel-Emily - 30.01.2007, 18:50
Hoffentlich habt ihr Recht, würde mir unendlich leid tun wenn ich mich nicht mehr nach Frankreich trauen könnte. Versuche mich mal noch etwas schlauer zu machen. Viell. kennt sich ja irgendein deutsches Amt mit den franz. Bestimmungen aus. Oder zumindest erfahre ich dort etwas über Übersetzung und Beglaubigung der Papiere. Kann ja bestimmt nicht schaden, wenn ich mal in ne Kontrolle komme, das ich die Sachen vorzeigen kann und die sehen das ich mich mit der Materie beschäftigt habe.*Einschleim*
Bevor so ein Flittkopp meine Emmy töten könnte müsste er mich töten. Ernsthaft, da hört doch der Spaß auf.
Re: Verordnungen nach Bundesländern
anna - 30.01.2007, 19:04
http://www.tierklinik.de/ratgeber.php?content=00068
hab ihn dir hier jetzt auch noch mal eingestellt- steht auch noch unter Gesetze- aber wenn du noch was rausbekommst- wär ich dir sehr dankbar, wenn du es uns hier mitteilen könntest!!
LG Hilde
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken
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