Verfügbare Informationen zu "Was bedeurtet Behinderung - Antragsstellung"
Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: wuschelnora Forum: Epilepsie - Hilfe zur Selbsthilfe aus dem Unterforum: Informationen Antworten: 1 Forum gestartet am: Dienstag 23.01.2007 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Was bedeurtet Behinderung - Antragsstellung Letzte Antwort: vor 16 Jahren, 2 Monaten, 3 Tagen, 6 Stunden, 21 Minuten
Alle Beiträge und Antworten zu "Was bedeurtet Behinderung - Antragsstellung"
Re: Was bedeurtet Behinderung - Antragsstellung
wuschelnora - 25.01.2007, 14:37Was bedeurtet Behinderung - Antragsstellung
Wann gelten Menschen nach dem Sozialgesetzbuch als „behindert“?
Im Sozialgesetzbuch steht:
„Als behindert gelten Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dadurch beeinträchtigt ist“
(Sozialgesetzbuch IX, § 2, Absatz. 1).
Das bedeutet, dass als behindert gilt, wer körperlich, geistig oder seelisch so eingeschränkt ist, dass er längerfristig am gesellschaftlichen Leben nicht voll und ganz teilnehmen kann.
Entscheidend dabei ist, in welchem Ausmaß die Beeinträchtigungen einen Menschen davon abhalten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Behinderte Menschen haben ein Recht auf besondere staatliche Leistungen und Hilfen. Diese Leistungen und Hilfen sollen es ihnen ermöglichen, am Leben in der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsleben besser teilnehmen zu können. Dadurch sollen die Nachteile, die Behinderte haben, möglichst ausgeglichen werden (Nachteilsausgleich).
zum Seitenanfang
Was ist der „Grad der Behinderung“ (GdB)?
Der „Grad der Behinderung“ (GdB) soll bewerten, welche Auswirkungen eine bestimmte Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann sich auf verschiedene Weisen auswirken. Der Grad der Behinderung berücksichtigt deshalb körperliche, geistige, seelische und soziale Auswirkungen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der gesundheitliche Schaden angeboren, Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist.
Beeinträchtigungen, die für ein bestimmtes Alter typisch sind, können nicht berücksichtigt werden.
Um sicher zu stellen, dass Beeinträchtigungen bundesweit einheitlich bewertet werden, gibt es Begutachtungsrichtlinien. Die Richtlinien heißen Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ (AHP).
Diese Richtlinien werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben und regelmäßig aktualisiert
zum Seitenanfang
Wie wird der „Grad der Behinderung“ festgelegt?
Die Anhaltspunkte ordnen den gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen entsprechenden Grad der Behinderung (GdB) zu.
Die Amputation einer Hand wird zum Beispiel mit einem Grad der Behinderung von 50 bewertet.
Wenn mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen gleichzeitig vorliegen, werden sie zusammengefasst und mit einem Grad der Behinderung bewertet. Dabei kommt es darauf an, wie sich die einzelnen Beeinträchtigungen auswirken und sich gegenseitig beeinflussen.
Hier ein Beispiel:
Einer Person wurde ein Unterschenkel amputiert (GdB = 50). Diese Person leidet außerdem unter einer schweren Herz-Kreislauf-Erkrankung (GdB = 40).
Diese Kombination von gesundheitlichen Beeinträchtigungen würde nicht zu einem Grad der Behinderung von 90 (50 + 40) führen.
Denn die einzelnen Werte dürfen nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Grades der Behinderung ungeeignet.
Stattdessen würde in einem solchen Fall die Gesamtauswirkung aller Beeinträchtigungen mit einem Grad der Behinderung von 70 bewertet.
zum Seitenanfang
Wann ist ein Mensch „schwerbehindert“?
Als schwerbehindert gelten Menschen, die mindestens einen Grad der Behinderung von 50 haben.
zum Seitenanfang
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Bürgerinnen und Bürger, die als schwerbehindert anerkannt werden möchten, können einen entsprechenden Antrag an das Versorgungsamt richten.
Für diesen Antrag muss ein Formular verwendet werden. Sie haben mehrere Möglichkeiten, das Formular zu erhalten:
Antrag stellen
Medizinische Unterlagen
Wenn Sie bereits Unterlagen haben, die Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen medizinisch nachweisen, senden Sie diese bitte zusammen mit Ihrem Antrag ein. Das kann zum Beispiel ein Bericht Ihres Arztes oder Krankenhauses sein.
Manchmal reichen die mitgeschickten Unterlagen aber nicht aus, um den Antrag zu bearbeiten. Dann fordert das Versorgungsamt von den Ärzten, Krankenhäusern, Rentenversicherungsträgern, die Sie angegeben haben, weitere Unterlagen an.
Die Kosten, die dadurch entstehen, übernimmt das Versorgungsamt.
Fachärztliche Untersuchung
Das Versorgungsamt leitet alle medizinischen Unterlagen an den Ärztlichen Dienst weiter. Dort werden sie medizinisch ausgewertet.
Manchmal reichen die vorhandenen medizinischen Befunde aber nicht aus, um Ihre Situation abschließend zu beurteilen. Dann kann es notwendig sein, dass Sie zusätzlich versorgungsärztlich untersucht werden müssen.
Feststellungsbescheid und Schwerbehinderten-Ausweis
Steht das Ergebnis der medizinischen Beurteilung fest, erhalten Sie durch das Versorgungsamt einen sogenannten Feststellungsbescheid.
Dieser Bescheid stellt den Grad der Behinderung und die vorliegenden Merkzeichen fest.
Wenn der bei Ihnen festgestellte Grad der Behinderung 50 oder höher ist, erhalten Sie zusammen mit dem Feststellungsbescheid auch einen Schwerbehinderten-Ausweis.
zum Seitenanfang
Wie lange dauert ein Feststellungsverfahren?
Das Versorgungsamt bemüht sich, Ihren Antrag möglichst schnell zu bearbeiten.
Manchmal kann die Bearbeitung sich aber verzögern. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn angeforderte medizinische Unterlagen von Ärzten, Krankenhäusern oder anderen Stellen nicht rechtzeitig übersandt werden. Dann müssen diese Stellen daran erinnert werden, die medizinischen Unterlagen zu übersenden.
Trotzdem werden die meisten Anträge innerhalb von 3 Monaten bearbeitet. Bitte bedenken Sie diesen Zeitrahmen, wenn Sie sich nach dem Stand Ihres Antrags erkundigen möchten.
zum Seitenanfang
Mein Gesundheitszustand hat sich verschlimmert. Was soll ich tun?
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verschlechtert hat, können Sie einen Änderungsantrag stellen.
zum Seitenanfang
Mein Gesundheitszustand hat sich verbessert. Was muss ich tun?
Sie müssen das Versorgungsamt über jede wesentliche Änderung Ihrer gesundheitlichen Situation informieren, also auch, wenn sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich bessert.
Das Versorgungsamt prüft dann Ihren Grad der Behinderung und ob die festgestellten Merkzeichen weiterhin vorliegen.
Sie erhalten dann einen Bescheid, der Ihre geänderten Angaben mit berücksichtigt
Das kann dazu führen, dass der festgestellte Grad der Behinderung sich verringert und/oder das Merkzeichen nicht mehr vorliegen.
zum Seitenanfang
Wozu dient der Schwerbehinderten-Ausweis?
Mit dem Schwerbehinderten-Ausweis können schwerbehinderte Menschen nachweisen, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen und bestimmte Rechte haben, zum Beispiel bei Arbeitgebern oder Behörden.
Im Schwerbehinderten-Ausweis sind der Grad der Behinderung (GdB) und gegebenenfalls Merkzeichen eingetragen. Daraus ergibt sich, auf welche Leistungen oder Nachteilsausgleiche Sie einen Anspruch haben.
Der Ausweis kann zum Beispiel mit dem eingetragenen Merkzeichen „B“ dazu berechtigen, beim Fahren mit Bus oder Bahn kostenlos eine Begleitperson mitzunehmen.
Den Schwerbehinderten-Ausweis stellt das Versorgungsamt aus.
zum Seitenanfang
Ab welchem Datum ist Ihr Schwerbehinderten-Ausweis gültig?
Normalerweise ist Ihr Schwerbehinderten-Ausweis gültig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein früherer Zeitpunkt in den Ausweis eingetragen werden. Dies kann zum Beispiel bei steuerlichen oder rentenrechtlichen Nachteilsausgleichen der Fall sein.
Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich an Ihr Versorgungsamt wenden.
zum Seitenanfang
Wie erhalte ich einen Schwerbehinderten-Ausweis?
Den Schwerbehinderten-Ausweis erhalten Sie vom Versorgungsamt.
Sie bekommen den Ausweis aber nur dann, wenn der bei Ihnen festgestellte Grad der Behinderung mindestens 50 ist.
Bei einem Wert unter 50 gelten Sie nicht als schwerbehindert.
Bitte beachten Sie, dass Sie dem Versorgungsamt ein Foto von sich schicken müssen (45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat, ohne Rand, mit Ihrem Namen auf der Rückseite),
zum Seitenanfang
Wo und wie wird mein Schwerbehinderten-Ausweis verlängert?
Erste und zweite Verlängerung
Sie können Ihren Ausweis ohne besondere Formalitäten zweimal verlängern lassen.
Drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollten Sie die Verlängerung des Ausweises beantragen. Wenn der Ausweis zum Beispiel bis Ende Juli gültig ist, sollten Sie also spätestens Ende April die Verlängerung beantragen.
In Nordrhein-Westfalen haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihren Ausweis verlängern zu lassen.
1. Versorgungsamt
Schicken Sie Ihrem Versorgungsamt einfach einen formlosen Antrag auf Verlängerung.
Diesem Antrag fügen Sie bitte Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis bei.
Selbstverständlich können Sie auch persönlich das Versorgungsamt aufsuchen.
Wenn sich Ihre gesundheitliche Verfassung wesentlich geändert hat, müssen Sie das Versorgungsamt allerdings darüber informieren.
2. Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Sie können Ihren Schwerbehinderten-Ausweis auch bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlängern lassen, vorausgesetzt, Sie sind dort mit Ihrem Wohnsitz gemeldet.
Nach der zweiten Verlängerung
Ihr Schwerbehinderten-Ausweis kann nur zweimal verlängert werden. Danach muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden; hierzu wird ein neues Foto von Ihnen benötigt (45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat, ohne Rand, mit Ihrem Namen auf der Rückseite),
Die Neuausstellung kann nur beim Versorgungsamt beantragt werden.
zum Seitenanfang
Kann ich einen unbefristeten Schwerbehinderten-Ausweis bekommen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch einen Schwerbehinderten-Ausweis erhalten, der unbefristet gültig ist.
Einen unbefristet gültigen Ausweis erhalten Menschen, deren Beeinträchtigungen sich wahrscheinlich nicht bessern werden. Dies ist zum Beispiel bei Amputationen der Fall.
Einzelheiten können Sie bei Ihrem Versorgungsamt erfahren.
zum Seitenanfang
Ich habe meinen Schwerbehinderten-Ausweis verloren. Was muss ich tun?
Sie können einen Ersatzausweis bekommen. Dazu haben Sie 3 Möglichkeiten.
Teilen Sie Ihrem Versorgungsamt schriftlich mit, dass Sie Ihren Schwerbehinderten-Ausweis verloren haben. Fügen Sie Ihrem Schreiben unbedingt ein Foto bei (45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat, ohne Rand, mit Ihrem Namen auf der Rückseite).
Sie können den Verlust auch Ihrem Sachbearbeiter beim Versorgungsamt persönlich mitteilen. Bringen Sie auch dazu unbedingt ein Foto mit (45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat, ohne Rand, mit Ihrem Namen auf der Rückseite).
Sie können unsere auswärtigen Sprechtage nutzen. Bringen Sie unbedingt ein Foto mit (45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat, ohne Rand, mit Ihrem Namen auf der Rückseite).
zum Seitenanfang
Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden bin?
Wenn Sie mit den Entscheidungen im Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, Widerspruch erheben.
Sie können auch jemanden bevollmächtigen, dies für Sie zu tun.
Sie haben 2 Möglichkeiten, Widerspruch zu erheben:
1. Sie können ein Schreiben an das Versorgungsamt schicken, in dem Sie Widerspruch erheben und begründen.
Manchmal hat man jedoch nicht genügend Zeit, um sofort eine ausführliche Begründung zu schreiben. Dann reicht es, wenn Sie zunächst schriftlich Ihren Widerspruch erklären und in Ihrem Schreiben darauf hinweisen, dass Sie die Begründung nachreichen werden. Sie können dann die Begründung später schreiben und sie nachreichen.
2. Sie können Ihren Widerspruch persönlich bei Ihrem Versorgungsamt erklären. Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin wird Ihren Widerspruch dann schriftlich festhalten.
Bitte beachten Sie: Damit der Widerspruch gültig ist, müssen Sie unbedingt die Monatsfrist wahren.
Das passiert, nachdem Sie Widerspruch eingelegt haben:
Zunächst überprüft das Versorgungsamt seine Entscheidung. Wenn sich herausstellt, dass die Entscheidung nicht richtig war, wird sie korrigiert. Sie erhalten dann einen so genannten Abhilfebescheid
Wenn die Überprüfung ergibt, dass die Entscheidung zutreffend ist, wird die übergeordnete Behörde eingeschaltet. Dies ist die Bezirksregierung Münster, Abteilung 10, Soziales und Arbeit, Landesversorgungsamt.
Dort werden alle Aspekte Ihres Verfahrens nochmals geprüft. Diese Prüfung kann dazu führen, dass Ihr Widerspruch Erfolg hat. Das Versorgungsamt wird dann gebeten, Ihrem Widerspruch „abzuhelfen“. Das bedeutet, dass die Entscheidung in Ihrem Sinne geändert wird.
Die Prüfung kann aber auch ergeben, dass die ursprüngliche Entscheidung nicht zu beanstanden ist. In diesem Fall wird die Bezirksregierung Ihren Widerspruch zurückweisen. Sie erhalten dann einen so genannten Widerspruchsbescheid
Wenn Sie auch mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie vor dem zuständigen Sozialgericht dagegen klagen.
http://www.versorgungsamt-koeln.nrw.de/service/antragStellen/barrierefreieFormulare/schwerbehinderte/index.php (Beispiel: Barrierefreier Antrag des Versorgungsamtes Köln))
(Quelle: http://www.versorgungsamt-koeln.nrw.de/leistungen/bescheinigungenUndAusweise/behinderte/Fragen_und_Antworten/index.php )
Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken
Weitere Beiträge aus dem Forum Epilepsie - Hilfe zur Selbsthilfe
Hallo - gepostet von Karola am Mittwoch 27.06.2007
NEUES FORUM ? WICHTIG - BITTE POSTET EURE MEINUNG - gepostet von wuschelnora am Sonntag 27.05.2007
Lebenslauf, Bewerbung - gepostet von Josy am Donnerstag 12.04.2007
Ähnliche Beiträge wie "Was bedeurtet Behinderung - Antragsstellung"
Die Behinderung durch Sprache - lagrande (Donnerstag 19.04.2007)
PKU und Behinderung 30% H und Erziehungsgeld - terry_mccann (Mittwoch 28.07.2004)
Miracle, 8 Monate alte Schönheit mit leichter Behinderung - Birgit und Josie (Samstag 19.01.2008)
Behinderung - Anonymous (Samstag 16.04.2005)
Behinderung durch Unfall auf Schandauer Straße - eliasfan (Mittwoch 28.03.2007)
Spinabifida Website - Meine Behinderung.. - Schlafmuetze (Dienstag 08.03.2005)
Geistige Behinderung - Schicksal oder Chance ? - wurmelinchen (Sonntag 20.06.2004)
Die Antragsstellung ist ganz einfach... - jennah (Montag 05.03.2007)
