Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Epilepsie - Hilfe zur Selbsthilfe
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    Re: Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen

    wuschelnora - 25.01.2007, 14:30

    Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen
    Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen

    Viele behinderte Menschen brauchen teure Geräte, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Für solche Mehraufwendungen können sie Hilfen erhalten.

    Schwerbehinderte Menschen haben einen speziellen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ihnen nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz auch dann, wenn die Person auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde.

    Gesetzliche Grundlage:
    § 68 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX)

    Schwerbehinderte Menschen, die einer Arbeit nachgehen, erhalten zusätzlich zum normalen Urlaub jedes Jahr eine Arbeitswoche zusätzlichen Urlaub.

    Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen.

    Behinderte Menschen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern.

    Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.

    Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden so genannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen.
    Diese Merkzeichen berechtigen zu besonderen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

    Merkzeichen Bedeutung
    aG außergewöhnliche Gehbehinderung
    B Notwendigkeit ständiger Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    Bl blind
    G erheblich gehbehindert
    Gl gehörlos
    H hilflos
    RF Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht



    Re: Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen

    Josy - 13.04.2007, 20:44

    Österreich
    Quelle: www.lebenshilfe-vorarlberg.at/html-texte/Ratgeber07.pdf



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