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Re: Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen
wuschelnora - 25.01.2007, 14:30Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Viele behinderte Menschen brauchen teure Geräte, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Für solche Mehraufwendungen können sie Hilfen erhalten.
Schwerbehinderte Menschen haben einen speziellen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ihnen nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz auch dann, wenn die Person auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde.
Gesetzliche Grundlage:
§ 68 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen, die einer Arbeit nachgehen, erhalten zusätzlich zum normalen Urlaub jedes Jahr eine Arbeitswoche zusätzlichen Urlaub.
Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen.
Behinderte Menschen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern.
Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.
Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden so genannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen.
Diese Merkzeichen berechtigen zu besonderen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Merkzeichen Bedeutung
aG außergewöhnliche Gehbehinderung
B Notwendigkeit ständiger Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Bl blind
G erheblich gehbehindert
Gl gehörlos
H hilflos
RF Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht
Re: Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Josy - 13.04.2007, 20:44Österreich
Quelle: www.lebenshilfe-vorarlberg.at/html-texte/Ratgeber07.pdf
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