Epilepsie und Arbeit / Beruf

Epilepsie - Hilfe zur Selbsthilfe
Verfügbare Informationen zu "Epilepsie und Arbeit / Beruf"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: wuschelnora
  • Forum: Epilepsie - Hilfe zur Selbsthilfe
  • aus dem Unterforum: Allgemeines Infos
  • Antworten: 1
  • Forum gestartet am: Dienstag 23.01.2007
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Epilepsie und Arbeit / Beruf
  • Letzte Antwort: vor 17 Jahren, 2 Monaten, 24 Tagen, 16 Stunden, 26 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Epilepsie und Arbeit / Beruf"

    Re: Epilepsie und Arbeit / Beruf

    wuschelnora - 23.01.2007, 13:17

    Epilepsie und Arbeit / Beruf
    [size=18]Epilepsie und Arbeit [/size]



    Was ist Epilepsie?


    Epilepsie - oder besser Epilepsien - sind eine Gruppe von Erkrankungen, bei denen wiederholt epileptische Anfälle auftreten. Diese sind bedingt durch vorübergehende Funktionsstörungen des Gehirns. Es gibt vielfältige Formen epileptischer Anfälle, die sich hinsichtlich ihrer Häufigkeit und Schwere erheblich voneinander unterscheiden.



    Ca. dreiviertel aller Menschen mit Epilepsie haben bei fachkundiger Behandlung (z.B. durch Medikamente, einen chirurgischen Eingriff, verhaltenstherapeutische Maßnahmen) ihre Erkrankung unter Kontrolle. Bei den meisten Menschen mit Epilepsie ist die Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt. Schwierigkeiten entstehen vielmehr durch die allgemeine Unkenntnis über das Krankheitsbild. Diese erschwert oft den Einstieg in das Berufsleben sowie den Erhalt des Arbeitsplatzes.



    Jugendliche mit Epilepsie - frühzeitiges Planen ist notwendig


    Jugendlichen mit Epilepsie ist zu empfehlen, sich 1 bis 2 Jahre vor dem Schulabschluss an speziell geschulte Mitarbeiter der Berufsberatung zu wenden. Die beruflichen Wünsche sollten mit der individuellen Leistungsfähigkeit und der gesundheitlichen Eignung in Übereinstimmung gebracht werden, damit es später nicht zum Abbruch der Ausbildung und/oder zur Arbeitslosigkeit kommt. Vor Eintritt in das Berufsleben sollte zudem eine bestmögliche Anfallkontrolle durch Optimierung der Therapie erreicht werden. Immer dann, wenn Anfallsfreiheit nicht oder nur bei erheblichen Nebenwirkungen der Medikamente erreicht wurde, sollte eine Epilepsieambulanz oder ein Epilepsiezentrums hinzugezogen werden. Junge Erwachsene, die durch die Epilepsie erheblich beeinträchtigt sind oder bei denen weitere Einschränkungen bestehen (z.B. eine Lernbehinderung oder eine körperliche Behinderung), können eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk durchführen. Spezielle Berufsbildungswerke für Jugendliche/junge Erwachsene mit Epilepsie gibt es zur Zeit nur in Berlin und Bielefeld, anderen Orts gibt es Berufsbildungswerke, die sich auf die Ausbildung Jugendlicher/junger Erwachsener mit Epilepsie spezialisiert haben - i.d.R. in Zusammenarbeit mit Epilepsiezentren.



    Ansprechpartner und Kostenträger für die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk ist die Bundesanstalt für Arbeit. Der behandelnde Arzt sollte dem Jugendlichen ein Schreiben für das Arbeitsamt mitgeben, in dem das Krankheitsbild so beschrieben ist, dass sich der zuständige Arbeitsamtsberater ein Bild über den Ablauf der Anfälle, den Behandlungsstand und die Prognose machen kann. Wenn unklar ist, welche Einschränkungen bestehen bzw. ob und in welchem Bereich eine Ausbildung möglich ist, sollte sich der Jugendliche an ein Epilepsiezentrum oder eine Epilepsieambulanz wenden, um von dort ausgehend weitere Schritte einzuleiten.


    Erwachsene mit Epilepsie - vielfältige Hilfen nutzen


    Wenn im Erwachsenenalter ein erster Anfall oder erstmalig eine Epilepsie auftritt, sollte umgehend eine Beratung in der Praxis eines auf die Epilepsiebehandlung spezialisierten Nervenarztes, in einer Epilepsieambulanz oder in einem Epilepsiezentrum erfolgen, die ggf. weitere Schritte einleiten. Dies ist zwingend erforderlich, um die beruflichen Folgen sachgerecht beurteilen zu können, d.h. um die Frage zu klären, ob der Verbleib im bisherigen Beruf möglich ist oder ob eine berufliche Neuorientierung - z.B. eine Umschulung - erfolgen sollte.



    Bei Fragen zur Umschulung stehen die Rehabilitationsberater der Arbeitsämter zur Verfügung. Wenn bei der Berufsausübung Schwierigkeiten in Folge einer Epilepsie auftreten, gibt der psychosoziale Fachdienst des zuständigen Integrationsamtes Hilfestellung.



    Die Unterstützung bei beruflichen Schwierigkeiten und die Entwicklung von Lösungsstrategien ist eine wesentliche Aufgabe von Epilepsiezentren und speziellen Rehabilitationskliniken für Menschen mit Epilepsie.


    Eignungsbeurteilungen


    Menschen mit Epilepsie sind in ihrer beruflichen Eignung für die meisten Berufe nicht beeinträchtigt, wenn


    unter medikamentöser Therapie 2 Jahre Anfallsfreiheit besteht,
    nach operativer Therapie 1 Jahr Anfallsfreiheit besteht,
    seit mehr als 3 Jahren Anfälle nachweislich nur im Schlaf oder aus dem Schlaf heraus auftreten und
    wenn ausschließlich Anfälle mit arbeitsmedizinisch nicht relevanter Symptomatik auftreten (kein Sturz, keine Bewusstseinsstörung, keine Störungen der Motorik).
    Berufe, bei denen das Führen eines Kfz unverzichtbar ist, sollten eher nicht in Betracht gezogen werden.

    Gefährdungsbeurteilungen


    Gefährdungen und berufliche Einschränkungen kann es geben, wenn :

    im Anfall Bewusstseinsstörungen auftreten,
    es im Anfall zum Verlust der Haltungskontrolle (Sturz, zu Boden gehen) kommt oder
    wenn während des Anfalls eine Störung der Körpermotorik (z.B. Verlust der Handlungskontrolle) auftritt.

    Fehlzeiten


    Statistisch gesehen sind Ausfallzeiten bei Menschen mit Epilepsie nicht höher als bei anderen Beschäftigten.


    Haftungsfragen


    Ein epileptischer Anfall während der Arbeitszeit, bei dem es zu Verletzungen kommt, stellt keinen Arbeitsunfall dar (zuständig: Krankenversicherung). Nur wenn betriebliche Umstände zur Entstehung oder zur Schwere des Unfalls beigetragen haben, liegt ein Arbeitsunfall vor (zuständig: Berufsgenossenschaft).


    Schwerbehinderung

    Schwerbehinderte sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 (§ 2 SGB IX). Die Feststellung des Grades der Behinderung bzw. die Anerkennung als Schwerbehinderter erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt auf Antrag. Schwerbehinderte haben Anspruch auf eine Reihe von Nachteilsausgleichen (besonderer Kündigungsschutz, Steuererleichterungen etc.); auch der Arbeitgeber erhält teilweise erhebliche Förderung (bis zu 80% des Bruttolohns im ersten Jahr der Beschäftigung), wenn er einen schwerbehinderten Bewerber einstellt.



    Diesen Vorteilen steht der Nachteil gegenüber, das schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt schwerer zu vermitteln sind als nicht als schwerbehindert anerkannte Menschen.



    Im Einzelfall ist sorgfältig abzuwägen, ob der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis sinnvoll ist. Bei der Einstellung muss die Frage nach Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises wahrheitsgemäß beantwortet werden.



    Führerschein


    Für viele Berufe ist heutzutage der Führerschein Voraussetzung. In den für den Führerscheinerwerb maßgeblichen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (6. Auflage 2000) ist u.a. geregelt, unter welchen Voraussetzungen Menschen mit Epilepsie einen PKW oder LKW führen dürfen (ein detailliertes Informationsblatt ist bei der DE abrufbar). Menschen mit Epilepsie können nach einer Anfallsfreiheit von 1 bis 2 Jahren (je nach Verlauf der Erkrankung) und unter besonderen Bedingungen ein Kfz führen (z.B. bei ausschließlich schlafgebundenen Anfällen). Das Führen eines Fahrzeugs zur Personenbeförderung (Taxi, Bus) oder eines LKWs ist in aller Regel ausgeschlossen.



    Fördermöglichkeiten



    Es gibt ein differenziertes Angebot beruflicher Hilfen für Jugendliche und Erwachsene mit Epilepsie.



    Für Jugendliche: Maßnahmen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und epilepsiebedingter Einschränkungen in Einrichtungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation; Förderlehrgänge zum Erlangen der Berufsreife am Wohnort oder in speziellen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation; Arbeitserprobungs- und Berufsfindungsmaßnahmen in einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation (z.B. Berufsbildungswerk); Eingliederung in eine Werkstatt für Behinderte.



    Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden bei Jugendlichen i.d.R. von den Krankenkassen, alle Maßnahmen zur Berufsfindung und -ausbildung vom Arbeitsamt finanziert.



    Für Erwachsene: Umschulung in einem Betrieb oder in einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation (Berufsförderungswerk); betriebliche Integrationsmaßnahmen; ggf. Umgestaltung des Arbeitsplatzes zur Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung bei epileptischen Anfällen.



    Rehabilitationsmaßnahmen für Erwachsene werden i.d.R. von den Rentenversicherungsträgern oder vom Arbeitsamt finanziert; für Maßnahmen zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes sind die Integrationsämter (früher Hauptfürsorgestellen) zuständig.



    Die Durchführung einer medizinischen Rehabilitation empfiehlt sich in einer speziellen Rehabilitationsklinik bzw. Rehabilitationsabteilung für Menschen mit Epilepsie, wie sie z.B. vom Epilepsiezentrum Bethel (Bielefeld), vom Epilepsie Zentrum Berlin Brandenburg oder auch von anderen Einrichtungen betrieben wird.



    Der Arbeitskreis zur Verbesserung der Eingliederungschancen von Personen mit Epilepsie hat von den Berufsgenossenschaften anerkannte Empfehlungen erarbeitet, die bei Fragen der beruflichen Eignung unbedingt beachtet werden sollten (die Empfehlungen sind z.B. in dem im Verlag einfälle herausgegebenem Handbuch Epilepsie und Arbeit abgedruckt). Epileptische Anfälle sind von diesem Arbeitskreis in fünf arbeitsmedizinisch relevante Kategorien eingeteilt worden (0, A - D).



    Zusätzlich zu diesen Kriterien sind Auren (Vorgefühle), tageszeitliche Bindung der Anfälle, Orientierungsfähigkeit nach den Anfällen, Häufigkeit der Anfälle und die Prognose über den weiteren Verlauf der Epilepsie zu berücksichtigen.



    Aus dieser Gefährdungsbeurteilung folgt, dass generelle Verbote für Menschen mit Epilepsie (z.B. keine Bildschirmarbeit, keine Arbeit an laufenden Maschinen, keine Arbeit auf Gerüsten) nicht sinnvoll sind, sondern in jedem Einzelfall geprüft werden muss, welche krankheitsbedingten Einschränkungen bei der Berufswahl ggf. zu beachten sind.


    Leben und Arbeiten mit Epilepsie


    In Deutschland leben ca. 270 000 Menschen mit Epilepsie im arbeitsfähigen Alter. Viele von ihnen haben ihre Position im Berufsleben gefunden - durchaus auch in Führungspositionen. Dennoch ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Epilepsie deutlich höher als die durchschnittliche Arbeitslosenquote und sogar deutlich höher als die durchschnittliche Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen - mit allen damit verbundenen Konsequenzen.


    Weitere Informationsmöglichkeiten



    In dem im Verlag einfälle erschienen Handbuch "Epilepsie und Arbeit" sind alle für das Thema wichtigen Informationen in Form einer Loseblattsammlung, die regelmäßig ergänzt wird, zusammengestellt.



    Das Handbuch ist zum Preis von 15,- Euro zu beziehen bei "Verlag einfälle, epilepsie 2000 e.V. Zillestr. 102, 10 585 Berlin, Fax: 030/342 4466, Email: einfaelle@epilepsie.sh



    Stand: August 2003

    (Quelle: http://www.epilepsie.sh/Arbeit.41.0.html?&no_cache=1 )



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum Epilepsie - Hilfe zur Selbsthilfe

    ... in Berlin und Brandenburg - gepostet von wuschelnora am Samstag 10.02.2007
    Führerschein nach OP - gepostet von Josy am Mittwoch 30.05.2007
    Epilepsie und Depression - gepostet von Dirk am Freitag 22.06.2007



    Ähnliche Beiträge wie "Epilepsie und Arbeit / Beruf"

    .:Mangos:. Anleitung! (in Arbeit) - Kamue (Mittwoch 21.02.2007)
    Arbeit Arbeit Arbeit und Steuern!! - DerPimoohneV (Mittwoch 23.05.2007)
    arbeit - Mardok (Samstag 28.04.2007)
    Beruf Datenbank - Magicsilver (Sonntag 08.07.2007)
    Arbeit 20.10.06 - Sebastian (Dienstag 19.12.2006)
    Epilepsie und Führerschein (Richtlinien) - wuschelnora (Dienstag 23.01.2007)
    Termine für Arbeit und Test´s - maybeli (Montag 12.02.2007)
    ???ATAKAN???<----->???ARBEIT??? - ~x¦F|fTy¦x~ (Donnerstag 28.04.2005)
    In der Schule/Beruf langeweile? - Butterkekz (Montag 29.08.2005)
    Arbeit - Carl (Freitag 02.03.2007)