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Re: Gerichtstermin
vivi11 - 23.01.2007, 15:59Gerichtstermin
Hallo
ich habe heute einen Rsa Brief bekommen mit einer
"Aufforderung zur Äußerung zu einem Antrag"
Besuchsrechtsantrag
anbei eine Übertragung in Vollschrift des mittels Schallträger aufgenommenen Protokolls vom 09.01.2007
die Ausführungen die folgen, sind nicht / teilweise nicht der Wahrheit entsprechend
es steht drin:
das ich mit dem KV eine mündliche vereinbarung getroffen habe, das er die kinder jedes dritte wochenende pro monat sehen / holen kann
wie soll die gemacht worden sein, wenn der kontakt seit 09/06 auf normalen weg
(damit meine ich Gespräche) nicht mehr stattfindet
(wer mich aus diesem forum kennt, weiß das ich nicht mehr mit dem Kv reden kann/darf und er versucht, über die größere Tochter(12J) besuchstermine zu vereinbaren)
ebenso steht drinnen, das der nächste Termin vom 19.01-21.01 sei - ich habe eine sms vom Kv am 17.01. bekommen, in welcher stand das er die kinder am 20(?) um 10 vormittag abholen will.(also nicht wie in der niederschrift FR-SO sondern SA+SO)
ich habe aber dieses schreiben erst heute bekommen
was habe ich nun weiter zu tun???
lg vivi
Re: Gerichtstermin
dgt - 23.01.2007, 16:34Re: Gerichtstermin
vivi11 hat folgendes geschrieben: Hallo
ich habe heute einen Rsa Brief bekommen mit einer
"Aufforderung zur Äußerung zu einem Antrag"
Besuchsrechtsantrag
anbei eine Übertragung in Vollschrift des mittels Schallträger aufgenommenen Protokolls vom 09.01.2007
es steht drin:
das ich mit dem KV eine mündliche vereinbarung getroffen habe, das er die kinder jedes dritte wochenende pro monat sehen / holen kann
wie soll die gemacht worden sein, wenn der kontakt seit 09/06 auf normalen weg
(damit meine ich Gespräche) nicht mehr stattfindet
(wer mich aus diesem forum kennt, weiß das ich nicht mehr mit dem Kv reden kann/darf und er versucht, über die größere Tochter(12J) besuchstermine zu vereinbaren)
ebenso steht drinnen, das der nächste Termin vom 19.01-21.01 sei - ich habe eine sms vom Kv am 17.01. bekommen, in welcher stand das er die kinder am 20(?) um 10 vormittag abholen will.(also nicht wie in der niederschrift FR-SO sondern SA+SO)
ich habe aber dieses schreiben erst heute bekommen
was habe ich nun weiter zu tun???
lg vivi
schlicht und einfach eine kurze schriftliche Stellungnahme an das Gericht (kurz! und nicht weitwendig). die Äußerung ist notwendig, weil sonst fingiert wird, dass Sie dem Antrag keine Einwändungen entgegen zu setzen haben.
Re: Gerichtstermin
vivi11 - 23.01.2007, 16:48
danke und was soll drinnen stehen?
nur das ich nicht einverstanden bin
oder mit welchen punkten ich nicht einverstanden bin?
lg vivi
Re: Gerichtstermin
utd - 23.01.2007, 17:06
Naja. Du könntest natürlich auch reinschreiben, dass du eh einverstanden bist, aber unbedingt das rechtliche Gehör gewahrt haben willst.
:roll:
Aber im Ernst: Warum bist du eigentlich nicht einverstanden?
Auch wenn sein Antrag etwas eigenartig formuiert scheint - Gibt´s einen triftigen Grund dafür, dass er die Kinder nicht zu sich nehmen soll?
Oder geht´s wieder nur um Machtkampf (DER hat mir nichts anzuschaffen)?
:(
Re: Gerichtstermin
vivi11 - 23.01.2007, 20:46Gerichtstermin
Ich bin nur der meinung, was ist das papier wert, wenn er vor gericht einen termin bekannt gibt, diesen aber bei der ersten gelegenheit nicht wahrnimmt?
oder nicht so wahrnehmen will, wie bei Gericht angegeben?
das es zwar eine mündliche vereinbarung gibt, die ist aber aus dem jahr 2002
(als ich wieder zu arbeiten begonnen habe, das die kids 14 tägig geholt werden)
und nicht wie angegeben jedes dritte Wochenende im monat.
diese änderung ist nur vom Kv ausgegangen, weil er umgezogen ist und ICH nicht mehr bereit war eine wegstrecke zu fahren (auch das habe ich anfangs gemacht - wurde aber vom KV ausgenutzt- ZUERST NUR HIE UND DA und in folge dann ständig)
ebenso sind keine angaben über feiertage, sommerferien, gemeinsamer urlaub gemacht worden.
wenn schon ein besuchsrechtsantrag, dann wohl ein "gescheiter" - oder???
was sagt herr tews???
wenn notwendig auch per mail
danke lg :?:
Re: Gerichtstermin
utd - 23.01.2007, 21:04
Genau das kannst du ja in die Äußerung schreiben. Du bist zwar für ein Besuchsrecht, aber ...
beispielsweise alle 2 Wochen, die ungeraden oder geraden. Der KV muss Kinder abholen und wieder zurückbringen usw usf.
Schreib einfach deine Wünsche in die Äußerung. Genau deswegen gibt es ja die Möglichkeit.
:)
Re: Gerichtstermin
vivi11 - 23.01.2007, 21:32
kann ich bei diesem schreiben auch diese empfehlung angeben?
Kind 6-10 Jahre und älter: Hier werden meistens alle 14 Tage (oder zwei Wochenenden im Monat - Achtung das ist um einiges weniger als alle 14 Tage) Samstag früh bis Sonntag abends zugestanden. Je nach Schulbesuch allenfalls auch ab Freitag abends. Zwei Wochen im Sommer und eine Woche zu Weihnachten.
wie schon utd geschrieben hat, die kinder sind zu holen und zu bringen etc.???
lg
Re: Gerichtstermin
ZYX - 24.01.2007, 03:12
vivi11 hat folgendes geschrieben: kann ich bei diesem schreiben auch diese empfehlung angeben?
Kind 6-10 Jahre und älter: Hier werden meistens alle 14 Tage (oder zwei Wochenenden im Monat - Achtung das ist um einiges weniger als alle 14 Tage) Samstag früh bis Sonntag abends zugestanden. Je nach Schulbesuch allenfalls auch ab Freitag abends. Zwei Wochen im Sommer und eine Woche zu Weihnachten.
Sicher, nur vielleicht in einer anderen Art der Formulierung. Im Moment klingt es für mich so, als ob Du dem Gericht sagen willst was sonst so entschieden wird.
Sicher kannst Du reinschreiben, daß Du großes Interesse daran hast, daß ein regelmäßiger Kontakt der Kinder zum Vater stattfindet und Du würdest es begrüßen wenn eine Besuchsrechtsregelung alle 14 Tage im Ausmaß von xxx getroffen werden kann.
Du kannst auch eine genaue Feiertagsregelung und Urlaubsregelung vorschlagen/beantragen.
Zitat:
wie schon utd geschrieben hat, die kinder sind zu holen und zu bringen etc.???
lg
Ja, sicher, warum nicht?
Du kannst in dem Schreiben überhaupt schreiben wie Du gerne hättest, daß die Besuchsregelung stattfindet oder wie sie aussieht.
Re: Gerichtstermin
tewsguenter - 24.01.2007, 07:05
vivi11 hat folgendes geschrieben:
wie schon utd geschrieben hat, die kinder sind zu holen und zu bringen etc.???
Das brauchen Sie nicht hineinschreiben, weil das geradezu selbstverständlich ist.
Re: Gerichtstermin
utd - 24.01.2007, 09:55
Natürlich ist es selbstverständlich. Aber es wäre in dem Fall mMn nicht schlecht, das noch einmal explizit zu sagen, nachdem der KV diesen Umstand schon einmal für eine eigenmächtige Änderung genutzt hat.
8)
Damit er gegebenenfalls keine Ausrede hat, sollte es ihm plötzlich anders in den Sinn kommen.
Re: Gerichtstermin
vivi11 - 24.01.2007, 10:23
.........genauso ist es leider
erstmal guten morgen an alle :lol: :lol:
wenn schon alles geregelt werden soll, kann ich auch folgenden Absatz einfügen?
.... der Kindesvater sollte sich einverstanden erklären, das die Kinder nicht an jedem Besuchswochenende von der obgenannten Wohnadresse abzuholen sind, sondern gegebenenfalls von einer betreuenden Person, da die Kindesmutter ihre Dienstzeiten nicht immer den Besuchsrechts-Wünschen des Kindesvaters anpassen kann.
Dienstgeber der Kindesmutter: xxxxxxxxxxxxx
Dienstzeiten: im Zeitraum MO-SO 07.00-22.00 im Ausmaß von Vollzeitbeschäftigung (40 Std./Woche)
denn auch darüber gab es schon streitigkeiten
:roll:
lg vivi
Re: Gerichtstermin
utd - 24.01.2007, 11:17
Reinschreiben kannst du alles.
:roll:
Zur Klarstellung:
Du bist in deisem Verfahren Partei, die angehört wird. Entscheiden tut dann das Gericht. Auch inwieweit dem KV zuzumuten ist, die Kinder von wo anders abzuholen. Zu viele Bedingungen zu stellen, obwohl es offenbar bei den Besuchen selbst nie Probeleme gegeben hat, kommt wahrscheinlich nicht so gut an.
Re: Gerichtstermin
vivi11 - 24.01.2007, 11:42
liebe utd
ist mir schon klar, aber es ging damals nicht um hunderte von kilometern sondern um "3km"
meine kinder waren bei einer Freundin, während ich gearbeitet habe.
ebenso kann es sein das die kinder aktiv am Freitag an Schul- oder Freizeitveranstaltungen teilnehmen und viell. auch einmal vom Hort abzuholen sind.
hat ja vorher auch geklappt, als die große noch in der theatergruppe war (Proben/Aufführung).
das habe ich mit diesem Punkt gemeint.
vielen, vielen Dank für eure Inputs, ich hoffe das alles wieder in geregelte Bahnen kommt.
(das würde ich mir für die kinder wünschen)
lg vivi
:wink: aus dem bgld.
Re: Gerichtstermin
werner - 25.01.2007, 12:36
vivi11 hat folgendes geschrieben: liebe utd
ist mir schon klar, aber es ging damals nicht um hunderte von kilometern sondern um "3km"
meine kinder waren bei einer Freundin, während ich gearbeitet habe.
ebenso kann es sein das die kinder aktiv am Freitag an Schul- oder Freizeitveranstaltungen teilnehmen und viell. auch einmal vom Hort abzuholen sind.
hat ja vorher auch geklappt, als die große noch in der theatergruppe war (Proben/Aufführung).
das habe ich mit diesem Punkt gemeint.
vielen, vielen Dank für eure Inputs, ich hoffe das alles wieder in geregelte Bahnen kommt.
(das würde ich mir für die kinder wünschen)
lg vivi
:wink: aus dem bgld.
Wenn das Kind hie und da mal (oder sogar regelmäßig) von einer Freundin abgeholt werden muss, so sollte das kein Problem sein. Aber bitte keine Spielchen beginnen, indem du den Vater kommen lässt und erst wenn er vor der Türe steht erfährt er, wo das Kind abzuholen ist. Bitte immer den KV rechtzeitig informieren. Ganz übel wird es, wenn es mehrere Kinder gibt, welche von unterschiedlichen Orten abgeholt werden müssen (und dann vielleicht auch noch behaupten, das letzte Kind wurde zu spät abgeholt :evil: ). Ich weiss, wovon ich schreibe....
Re: Gerichtstermin
vivi11 - 25.01.2007, 21:53
Hallo Werner,
es ist interessant das den KM immer gleich vorgeworfen wird, das sie spielchen spielen
zur erklärung:
wir hatten bis ende 2005 ein gutes verhältnis (trotz trennung), dann ist Kv umgezogen und dann begannen die probleme.
weil dann war ihm die strecke auf einmal zuweit, um seine kids regelmäßig zu sehn.
ich habe ein halbes jahr die kinder an den besuchswochenenden abgeholt.
also er hat sie geholt und ich habe sie abgeholt.
aber nicht weil ich in der gegend zu tun hatte, sondern um eine lösung für die kids zu finden.
zuerst nur manchmal und dann ständig.
also sag hier nicht das ich spielchen spiele.
meine kids sind nicht großartig in vereinen vertreten, aber theoretisch könnte es ja sein, das ein kind z.B Gitarrenunterricht hat und das andere Ballett.
ich als Km muß ja auch diesen spagat schaffen und nebenbei geld verdienen.
desh.will ich diesen passus auch geklärt haben.
ich hatte wie oben beschrieben bereits diese situation.
der KV will die kids ja nur einmal pro monat sehn.
er will das besuchsrecht nicht erhöhen, sondern verringern!!!!!!
Re: Gerichtstermin
werner - 26.01.2007, 09:02
vivi11 hat folgendes geschrieben: Hallo Werner,
also sag hier nicht das ich spielchen spiele
Hallo vivi!
Anscheinend ist dir der Gedanke, Spielchen zu spielen, nicht fremd. Sonst hättest du mein Posting nicht sofort so aufgefasst, dass ich dir sowas unterstelle. Könnte natürlich auch sein, dass du schon öfter mit solchen Vorwürfen konfrontiert wurdest und deshalb in dieser hinsicht sensibilisiert bist.
Zur klarstellung: ich wollte dir NICHT unterstellen, dass du sowas tust. ich wollte dir NICHT unterstellen, dass du sowas planst. ich wollte dich KEINESFALLS auf den gedanken bringen, sowas zu versuchen. wenn ich nicht den eindruck hätte, dass du sowas eben NICHT tust, hätte ich dich sicher nicht mit der nase auf diese möglichkeiten gestossen...
und wenn du mein posting nochmals aufmerksam liest, wirst du bemerken, dass ich nur von meinen erfahrungen gesprochen hatte - ich hatte dich nur gebeten, falls du mal in versuchung kommen solltest, sowas zu tun, es vorher zu überdenken und dann bleiben zu lassen....
du solltest ev. nicht alles und jeden auf schlechtes hin durchleuchten - such lieber das gute (das wirkt sich ungeheur positiv auf das eigene innenleben/befinden aus :D )
liebe grüsse
werner
Re: Gerichtstermin
vivi11 - 26.01.2007, 10:53
Anscheinend ist dir der Gedanke, Spielchen zu spielen, nicht fremd. Sonst hättest du mein Posting nicht sofort so aufgefasst, dass ich dir sowas unterstelle. Könnte natürlich auch sein, dass du schon öfter mit solchen Vorwürfen konfrontiert wurdest und deshalb in dieser hinsicht sensibilisiert bist.
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Hallo werner
viell. habe ich auch ein wenig zu emotional geantwortet, aber derjenige der in meiner situation spielchen spielt ist der KV
bzw.ich bin einfach enttäuscht, das den kindern jetzt auch noch der intensive kontakt zum vater abhanden kommt.
sorry
was aber das positive ist, das ich mich auf die mutter des kv verlassen kann. (oma der kinder)
sie versteht meine situation, weil sie selber den KV(Ex) und dessen schwester ohne unterstützung von deren kv(opa) durchbringen mußte.
außerdem bin ich wohl auch etwas aufgewühlt, weil die Uroma der Kinder (oma des kv)gestorben ist und heute das begräbnis ist.
die mutter des kv hat mich angerufen und gefragt ob wir auch kommen.
ich habe sofort ja gesagt, weil ich glaube das auch kinder dieses abschiednehmen brauchen.
cu
lg vivi
:(
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