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Re: 60.000 Euro Schadenersatz
Corny - 16.01.2007, 18:3760.000 Euro Schadenersatz
60.000 Euro Schadenersatz für nicht verkauften Rübenroder 15.Januar 2007
Ein über die Online-Auktionsplattform eBay geschlossener Kaufvertrag ist auch dann wirksam, wenn die dabei ersteigerte Ware ganz erheblich unter Preis verkauft wird. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 8. Dezember 2006 (Az. 19 U 109/06). Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln als Vorinstanz.
Der Beklagte hatte im Juli 2005 bei eBay das Angebot zum Verkauf eines Rübenroders im Wert von 60.000 Euro eingestellt. Als Startpreis gab er 1 Euro an und bot zusätzlich eine "Sofort Kaufen"-Option zu einem Preis von 60.000 Euro an. Bei Angebotsende hatte der Kläger das Höchstgebot mit 51 Euro abgegeben, woraufhin eBay den Vertragsschluss am selben Tag bestätigte. Der Beklagte übermittelte dem Kläger eine E-Mail mit dem Inhalt, dass die Maschine leider schon verkauft sei und man das Angebot aus dem Internet leider nicht bis zum Ende der Auktion habe löschen können.
Der Kläger verlangte von dem Beklagten daraufhin Schadenersatz in Höhe von 59.949 Euro nebst Zinsen wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags. Dagegen wehrte sich der Beklagte mit der Anfechtung des Vertrags und dem Einwand, dass der geschlossene Vertrag sittenwidrig und damit nichtig sei. Nach seiner Ansicht sei zudem die Durchsetzung der sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche gemäß Paragrafen 242 BGB rechtsmissbräuchlich.
Dieser Argumentation wollten die Richter jedoch nicht folgen. Es sei ein wirksamer Kaufvertrag über den Rübenroder geschlossen worden. Der Beklagte habe durch das Angebot der Maschine bei eBay ein verbindliches Verkaufsangebot abgegeben, das der Kläger durch Abgabe des Höchstgebots angenommen habe. Ein für den Käufer nicht erkennbarer Vorbehalt auf Seiten des Beklagten, sich für einen Preis von unter 60.000 Euro nicht binden zu wollen, sei unbeachtlich. Auch sei diesem als mehrfachem Teilnehmer an Auktionen bekannt, wie dort Geschäfte ablaufen. Dabei sei insbesondere zu beachten, dass der Beklagte selbst "unter Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt" durch sein Angebot erst die Möglichkeit geschaffen habe, das landwirtschaftliche Gerät zu dem extrem niedrigen Preis zu verkaufen.
Hinzu komme außerdem, dass der Beklagte von Dritten vor dem Verkauf auf seinen – angeblichen – Fehler aufmerksam gemacht worden sei. Unternehme er gleichwohl nichts, um sein Angebot rückgängig zu machen oder die Auktion vorzeitig zu beenden, so nehme er sehenden Auges das Risiko eines erheblichen Verlustgeschäfts in Kauf. Dieses könne nicht zu Lasten des Klägers gehen. (Quelle: www.heise.de)
Re: 60.000 Euro Schadenersatz
John Deere 6920 - 16.01.2007, 18:42
Das Thema gibts auch schon bei Trino...
Gruß
Matthias
Re: 60.000 Euro Schadenersatz
936vario - 16.01.2007, 19:51
Was hat Trino mit uns zu tun?
Zum Thema: Ich würde sagen, selber schuld :lol:
Re: 60.000 Euro Schadenersatz
John Deere 6920 - 16.01.2007, 20:24
Ich wollte das bloss mal erzählen... :roll:
Re: 60.000 Euro Schadenersatz
zetor4911 - 17.01.2007, 12:45
Bei ebay sind schon Trottel unterwegs! :roll: :n22:
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