Die Vordertür des Hauptgebäudes

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    Re: Die Vordertür des Hauptgebäudes

    administrator - 04.01.2007, 15:37

    Die Vordertür des Hauptgebäudes
    Diese Tür ist ist aus dicker Eiche, von Aussen und innen sind Metallbeschläge angebracht. Die kleine Klappe die von innen angebracht ist verschließt den vergitterten sehschlitz. Mitten an der Tür hängt ist ein Blatt angebracht:

    Regeln für Besucher dieses Gebäudes!

    1. Allen Anweisungen von Mitglieder ist auf der Stelle und ohne jegliche Vorbehalte folge zu leisten.

    2. Das bewegen innerhalb dieses Gebäudes ist ohne direkte Aufforderung und Begleitung eines Mitgliedes strengstens verboten.

    3. Das Verlassen des Fremdenzimmers ist ebenfalls nur unter Anweisung eines Gildenmitgliedes und Begleitung des selbigen gestattet.

    4. Durch Angriffe auf andere Gäste oder Gildenmitglieder verliert ihr jegliche Freiheit und werdet zu persöhnlichem Eigentum der von euch angegriffenen Personen.

    5. Durch das Betreten dieses gebäudes ohne direkte Aufforderung macht ihr euch stragbar und liefert euch dem Urteil des Großmeisters aus.

    6. Das Zerstören von Gegenständen innerhalb dieses Gebäudes ist eine Straftat, für das Zwerstörte muss aufgekommen werden.

    7. Mutwillige Zerstörung wird mit einer hier abzusitzenden Haftstrafe bestraft, ebenso werden Beleidigenden Gesten und Worte bestraft.

    8. Ein von ihnen erteilter Auftrag darf nach Annahme von uns nur dann zurückgezogen werden, wenn der vorher ausgehandelte Preis dafür dennoch bezahlt wird.

    9. Informationen und andere Dienstleistungen dürfen zwar weitergegeben werden, doch dürfen wir als Quelle oder ähnliches dafür nicht erwähnt werden.

    10. Wenn ihr Fragen zu diesen Regeln habt oder sie nicht versteht so ist es eure Pflicht dies sofort zu melden und es euch erleutern zu lassen, Nichtverständniss dieser Regeln oder anderes können später nicht als Entschulidigung geltend gemacht werden.



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