Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

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    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    RA_a.D. - 05.01.2007, 02:03

    Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)
    Am 31.12.2006 musste die Rettungswache Garbsen (Region Hannover) schliessen! Damit es euch nicht genauso geht, schaut doch mal bei unserer dafür eingerichtetetn Seite vorbei.

    http://www.trauer-um-garbsen.de.vu/

    Danke

    PS: Ist kein Spam..sondern Todernst



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Bluelight - 05.01.2007, 08:24


    Hallo und willkommen bei uns. Habe euer Schicksal mitverfolgt und denke euch ist genau das widerfahren gegen das wir hier kämpfen wollen.

    Wie man sieht fehlt es einfach an Lobby und Zusammenhalt.



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Pedder - 05.01.2007, 10:48


    Alles Gute von meiner Seite! Da ich selber aus der Region Hannover komme und dieses Affentheater über Jahre verfolgt habe, kann ich die Gefühle der Kollegen vol und ganz verstehen!

    Gruß
    Pedder



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Illuminati - 05.01.2007, 13:12


    Das ist die Realität und wird sich in den nächsten Jahren vermutlich auch so fortsetzen. Es geht halt nur noch ums Geld...

    Mein Mitgefühl für die Belegschaft.
    Sind denn alle Mitarbeiter dieser Rettungswache entlassen worden?



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Pedder - 05.01.2007, 13:46

    Rettungsdienst: Was ist ein Menschenleben wert?
    Zum Beitrag "Das Ende einer Rettungswache" habe ich noch einen Artikel im Web gefunden. Auch hier wird deutlich, wie pervers das Denken in deutschen Behörden mittlerweile ist. Ich frage mich, wann RD-Mitarbeiter ihren RTW selber zahlen müssen.....!


    Rettungsdienst: Was ist ein Menschenleben wert?

    Bei jedem größeren Notfall hat das BRK im Landkreis Cham mehr eigenfinanzierte Fahrzeuge im Einsatz, als der Staat zur Verfügung stellt. Nun will ein Gutachter im Auftrag Bayerns herausgefunden haben, dass der Rettungsdienst auch mit noch weniger öffentlich-rechtlich finanzierten Autos auskommt. Im Januar soll ein entsprechendes Diskussionspapier auf den Tisch des Landtags kommen. „Ein Irrwitz“, kommentiert Rettungsdienstleiter Mich Daiminger.
    Seine Rechnung und die der Notärzte im Landkreis ist einfach: „Werden die Fahrzeuge weggenommen, fallen die Besetzungen weg, gibt es keine Bereitstellung mehr im Hintergrund.“ Die Rechnung ist so einfach, dass Daiminger nicht begreift, warum sie keiner verstehen will. Die Bundestagsabgeordneten Klaus Hofbauer und Marianne Schieder hätten auf seine Briefe bisher keine Antwort gegeben.
    Dabei hinkt das bundesdeutsche System nachweislich: Der Staat schreibt zwar durch Gesetze vor, was zu tun ist, bürdet aber die Kosten seiner Forderungen den Kassen auf. Diese weigern sich in etlichen Fällen zu zahlen. Die Durchführung des Rettungsdienstes ist dann Sache der Länder. Die wiederum versuchen, den lästigen Finanzklotz am Bein los zu werden, und liebäugeln mit Privatisierung. Wieder einmal, so befürchtet auch Daiminger, sollen die Verluste letztlich den Kommunen aufgebürdet werden. Einträgliche Geschäfte wie zum Beispiel der Krankentransport würden aber Privaten angeboten. Mit den Erlösen habe aber das BRK bisher die teure Vorhaltung von Rettungswagen und Personal gegenfinanziert. Diese Rechnung drohe nun zu platzen, wenn die Staatsregierung sich nicht umstimmen lässt. Hinzu komme, dass die Krankenwagen im Ernstfall regelmäßig als Unterstützung eingesetzt werden müssten, um im Flächenlandkreis Unfallopfer überhaupt versorgen zu können. „Da würden sonst Leute auf der Straße liegen bleiben“, sagt Daiminger.
    „25 Millionen Euro sollen eingespart werden. Das sind ein Prozent der Kosten des Gesundheitssystems. Jeder Langzeitpflegefall kostet mehr. Und dafür will man ein gut funktionierendes System zerstören“, ärgert sich der Leiter des Rettungsdienstes.
    Alarmiert sind auch die Sprecher der Notärzte im Landkreis. „Es geht hier nicht um einen Spendenaufruf, es geht um die Existenz“, sagt Dr. Thomas Etti. Ohne die Qualität der BRK-Kräfte sei der Notarzt hilflos. Dr. Klaus Hör (Waldmünchen) forderte, dass der Schutz der Gesundheit der Bürger vom Staat weiter garantiert werden müsse. Dieses Recht dürfe nicht marktwirtschaftlich ausgehöhlt werden. Bürger in ländlichen Gebieten müssten die gleiche Chance auf Rettung haben.
    Dr. Guido Weixel (Kötzting/Lam) bezeichnete die Planungen als „fatal“. Seit es in Kötzting keine Chirurgie mehr gebe sei man umso mehr auf schnelle Rettung angewiesen. Dr. Claus von Reinhardstoettner (Furth brachte es auf einen kurzen Nenner: „Es geht Zeit, Effektivität und damit Erfolg verloren!“


    Quelle: Mittelbayrische.de
    Link zum Thema


    Beitrag wurde hierher verschoben
    -Die Administration-



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    RA_a.D. - 05.01.2007, 15:23


    Ja leider ist es so. Aber da laufen noch Klagen. Denn die Meinung unseres Geschäftsführers lautet: "Jede Wache ist ein eigenständiges Unternehmen!" Unsere dagegen: "Wir sind ein Gesamtbetrieb und hätten auf andere Wachen verteilt werden müssen, nach Sozialplan!" Das wird sich aber erst in den nächsten Monaten raustellen.



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    FTF - 05.01.2007, 16:18


    Ich finde das mit der RW Garbsen auch nicht richtig zumal diese Wache nicht wegfällt sondern dem DRK weggenommen wurde und an die JUH gegangen ist.
    Eigentlich sollte die Wach ja an denn ASB gehen dieser hätte zumindest die Mitarbeiter übernommen so sie sich beworben hätten und nun na ja die Führung von der JUH macht das mit Billiglöhnern 900,00 Euro brutto oder auch Ehrenamtliche. „Echt super!“ Wir sind doch alle Kollegen ob wir nun das Rote Kreutz Tragen oder von der JUH
    ASB MHD sind ist dabei egal und soetwas geht nicht!

    Rettungsdienstkosten :lol: Kostenträger



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Archie Brain - 06.01.2007, 10:35


    FTF hat folgendes geschrieben: Eigentlich sollte die Wach ja an denn ASB gehen dieser hätte zumindest die Mitarbeiter übernommen so sie sich beworben hätten und nun na ja die Führung von der JUH macht das mit Billiglöhnern 900,00 Euro brutto oder auch Ehrenamtliche. „Echt super!“
    Sind das Tatsachen, von denen Du da berichtest? Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Auch die JUH hat ein bundesweites Tarifwerk (AVR). Hier sind die Gehälter geregelt. Daß diese im Verhältnis zu den Anwesenheitsstunden allesamt "Billiglöhne" sind, ist nicht weg zu diskutieren.
    Aber wenn ich mir auf der "Trauer - Seite" die Chronik so durchlese und die Zahlen vergleiche, frage ich mich, wer denn Billiglöhne zahlt: Das Angebot der JUH soll nur 6,7% günstiger sein, als das des DRK. Das DRK musste mit "Alt-Mitarbeitern" rechnen, die schon eine entsprechende Dienstzeit hinter sich haben, z.T. verheiratet sind, Kinder und ein gewisses Alter haben. Diese Leute sind doch nicht unerheblich "teurer", als das Personal, mit dem die JUH kalkulieren konnte: Durchschnittlich 24 Jahre alt, bestenfalls verheiratet, aber keine Kinder. Und damit nur 6,7% günstiger? Wenn die wirklich eine Menge ehrenamtliche Tätigkeit eingerechnet haben, müsste das ja theoretisch bedeuten, daß sie das weniger hauptamtliche Personal besser bezahlen könnten??? Denkt mal drüber nach...
    Ist es nicht das DRK, dass sich mehr und mehr aus einer tariflichen Bindung verabschiedet, flächendeckend gGmbH en gründet, um für fast schon jede Wache einen eigenen Haustarif erstellt? Da sind die 900 EUR netto auf Jahre gerechnet viel wahrscheinlicher, als ein AVR - basierter Tarif. Und warum konnte man nach 2 Jahren ein erheblich günstigeres Angebot abgeben? Was hatte das für die bestehenden Mitarbeiter mit sich gebracht? Neue Rechtsform? Haustarif? Lohneinbußen? Wäre mal interessant, das zu erfahren.
    Letzte Woche hieß es erst noch, dass die EU die Vergabepraxis rettungsdienstlicher Leistungen in Deutschland abmahnt und Ausschreibungen verlangt. Somit wird das, was da in Garbsen passierte uns immer häufiger ereilen. Von der EU so gewollt. Wir leben ja in einem vereinten Europa.
    Zum zweiten Mal jedoch wurde dies Praxis zur Farce. Guckt mal, was da in Heinsberg passierte, wo die Ausschreibung ebenfalls zu erheblichen Mehrkosten geführt hat, weil durch Verfahrensfehler Gehälter weiter gezahlt werden mussten, obwohl keine Arbeit erbracht wird. Dann die Verfahrensfehler in diesem Fall... Tolles Einsparpotential. Schlimm, daß die Verwaltungen, die sich mit diesen Themen auseinander setzen müssen, anscheinend ihre behördliche Ahnungslosigkeit teuer ruhigen Gewissens mit Steuergeldern bezahlen.
    Wobei, wenn ich ehrlich bin, ich keine Angst vor dem polnischen Billigunternehmer habe. Bisher hat sich auf noch keine Ausschreibung in Deutschland ein Unternehmen aus dem europäischen Ausland beworben.



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Illuminati - 06.01.2007, 11:52


    Vielen Dank für den interessanten Beitrag und willkommen bei uns im Forum.
    Ich denke mal, dass sehr viele Probleme hausgemacht sind, gerade beim DRK sind die Strukturen meist sehr veraltet und das Organisationsdenken noch weit verbreitet. Ich stelle mir immer wieder die Frage warum die einzelnen HiOrgs nicht miteinander kooperieren? Somit könnte viel mehr Druck ausgeübt werden. Aber nein, jeder muss den anderen unterbieten.

    Archie Brain hat folgendes geschrieben: Bisher hat sich auf noch keine Ausschreibung in Deutschland ein Unternehmen aus dem europäischen Ausland beworben.
    Das wird wohl nicht mehr lange dauern... Wenn ich da so an ein großes dänisches Unternehmen denke. :?
    Archie Brain hat folgendes geschrieben: Guckt mal, was da in Heinsberg passierte
    Hast Du Informationen? Einen Link zum Thema? :?:

    Was hier denke ich allerding unbestritten bleibt ist die Tatsache, dass die Mitarbeiter der Rw Garbsen die Leidtragenden einer gescheiterten Politik und Geschäftsführung sind, oder? :cry:

    Link zur Rettungswache Garbsen (DRK)



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Die Administration - 06.01.2007, 13:22

    Links zum Thema

    Hier mal ein paar Links zum Thema:

    Rettungswache ist Neujahr am Start

    Meldung zu Thema auf unserer Partnerseite www.retter.org

    CDU Region Hannover

    Pressemeldung der JUH



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Archie Brain - 06.01.2007, 13:48


    Illuminati hat folgendes geschrieben: Ich stelle mir immer wieder die Frage warum die einzelnen HiOrgs nicht miteinander kooperieren? Somit könnte viel mehr Druck ausgeübt werden. Aber nein, jeder muss den anderen unterbieten.
    Ja, unbestritten hast Du da recht. Es geht um Umsatz und positive Deckungsbeiträge. Ein Geschäftsführer definiert sich halt häufig über die fließende Geldmenge. Und dort, wo man nie einen Schritt aufeinander gemacht hat, ist das auch nicht immer so einfach. Beispiel Garbsen: was wäre denn passiert, wenn entweder die JUH an das DRK heran getreten wäre, mit der Absicht, am laufenden Vergabeverfahren beteiligt zu werden? Hätte das DRK gesagt: „Ja, gerne.“??? Schlau wäre es vielleicht gewesen….
    Oder das DRK wäre an die JUH heran getreten. Mit welchen Argumenten? „Liebe JUH. Ihr könnt ja viel weniger Personalaufwendungen ansetzen, als wir, weil ihr Jungspunde einstellen könnt. Gut, daher habt ihr bessere Chancen, den Kuchen im Gesamten zu bekommen, aber wollt Ihr nicht trotzdem mit uns zusammen an die Sache gehen und nur eine Teilbeauftragung bekommen?“
    Da müssen die Organisationen schon im Vorfeld sehr gute Kontakte PFLEGEN, damit das auch gemacht werden kann. Der Geschäftsführer meines Brötchengebers ist mittlerweile auf Kooperationskurs mit seinen Amtskollegen der anderen relevanten Organisationen. Im Laufe der Zeit, in der die guten Kontakte immer weiter gereift sind, ergaben sich halt auch Kooperationen im Rettungswachenbetrieb. Das entstand aber auch aus der Situation heraus, dass die 2 „Großen“ vor geraumer Zeit durch Ausschreibung Teile der Beauftragung an einen lachenden – bisher hier nicht tätigen 3. verloren haben. DAS passiert so wahrscheinlich nicht mehr!
    Illuminati hat folgendes geschrieben: Hast Du Informationen? Einen Link zum Thema? :?:
    http://www.ksta.de/html/artikel/1162473150976.shtml

    http://neu.az-web.de/sixcms/detail.php?template=an_detail&id=109633&_wo=Lokales:Heinsberg&_link=&skip=20

    http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/158182.html&docid=1-158182

    Illuminati hat folgendes geschrieben: Was hier denke ich allerding unbestritten bleibt ist die Tatsache, dass die Mitarbeiter der Rw Garbsen die Leidtragenden einer gescheiterten Politik und Geschäftsführung sind, oder? :cry:
    Gescheiterte Politik: Ja! Auf jeden Fall!!!!
    Gescheiterte Geschäftsführung? Würde ich nicht zwingend zustimmen. Ich kenne den Handlungsspielraum dort nicht. Aber wie schon erwähnt, ist die Geschäftspraxis des DRK auch nicht immer eine „Mitarbeiterorientierte…“.



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Illuminati - 06.01.2007, 14:03

    fragen über Fragen...
    RA_a.D. hat folgendes geschrieben: Denn die Meinung unseres Geschäftsführers lautet: "Jede Wache ist ein eigenständiges Unternehmen!" Unsere dagegen: "Wir sind ein Gesamtbetrieb und hätten auf andere Wachen verteilt werden müssen, nach Sozialplan!" Das wird sich aber erst in den nächsten Monaten raustellen.
    Etwas verstehe ich nicht so ganz.
    => siehe
    BGB hat folgendes geschrieben: Im Wortlaut bestimmt der vielzitierte § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB):

    "(1) Geht ein Betrieb oder einen Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrages oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden. (...)"


    Daraus folgt...
    Rechtssprechung hat folgendes geschrieben: Einjährige Besitzstandswahrung

    Das bedeutet faktisch, um zwei beliebte Begriffe aufzugreifen, ein "Schlechterstellungsverbot" bzw. eine "Besitzstandswahrung", jedenfalls für ein Jahr – allerdings nur für Regelungen, die im individuellen Arbeitsvertrag vereinbart sind. Für Regelungen, die sich aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben, gibt es hingegen keine Schonfrist; sie gehen sofort in die Rechtslage bei dem Erwerber über. Kompliziert wird es, wenn Regelungen im Einzelvertrag auf Regelungen im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen des alten Arbeitgebers verweisen. Unter welchen Voraussetzungen solche Regelungen Bestand haben oder aber sofort unter die Geltung der neuen Bestimmungen fallen, gehört zu den umstrittenen Problemen in Schrifttum und Rechtssprechung.

    # Einjährige Schonfrist

    # ... außer bei Tarifverträgen

    Dass der neue Inhaber an die Stelle des alten Arbeitgebers tritt, all dessen Rechte und Pflichten übernimmt und daran das erste Jahr gebunden ist, gilt nach dem Gesetz ausdrücklich auch für Kündigungen:

    "(4) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs des Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt."

    # Kündigungsverbot

    Angesichts dieser eindeutigen Rechtslage wäre der Arbeitgeber geradezu närrisch, wenn er bei Kündigungen Bezug auf den Betriebsübergang nehmen würde. Doch allzu cleveren Schachzügen hat das Bundesarbeitsgericht einen Riegel vorgeschoben: Nach dessen Rechtsprechung des liegt eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs auch dann vor, wenn es keinen anderen sachlichen Grund gibt, der die Kündigung aus sich heraus (!) rechtfertigt. Wie immer bei Juristen kommt es dabei auf die Umstände des speziellen Falles an.

    # Strenge Auslegung

    Nun werden Akquisitionen und Fusionen aber in aller Regel unternommen, um Synergieeffekte zu erzielen. Und die sind in vielen Fällen eben auch mit Personalabbau verbunden. Da Kündigungen aber zumindest für ein Jahr unzulässig sind, hat der neue Eigentümer nur zwei Möglichkeiten: Er kann entweder dieses Jahr abwarten und die Kündigungen danach aussprechen, oder er kann auf freiwillige Vereinbarungen und finanzielle "Fluktuationsanreize" setzen. Denn die sind immer zulässig.

    # Synergiebremse

    Da es sich auf Betriebsklima und Motivation, aber auch auf die Abwanderung wichtiger Mitarbeiter verheerend auswirken würde, ein Jahr lang unter dem Damoklesschwert drohender Kündigungen zu leben, sind freiwillige Vereinbarungen in solchen Fällen der einzig gangbare Weg. Allerdings muss auch bei größerem freiwilligen Personalabbau oftmals ein Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat abgeschlossen werden. Denn sobald die Schwellenwerte des § 17 (1) Kündigungsschutzgesetz überschritten sind, handelt es sich um "anzeigepflichtige Entlassungen". Dabei werden nach dem Gesetz nicht nur Kündigungen mitgezählt, sondern auch "andere Beendigungen des Arbeitsverhältnisses, die vom Arbeitgeber veranlasst werden".
    Link zur Quelle

    Mir stellen sich folgende Fragen:
    1. Was hat denn Euer Betriebsrat zu der Sache gesagt?
    2. Wie sehen die Kündigungen aus?
    3. Wie sieht der Sozialplan aus?
    4. Ist der Geschäftsführer, der Geschäftsführer aller DRK- Wachen?

    Wäre schön, wenn sich unser Moderator "Fachbereich Recht" mal einmischen könnte

    Archie Brain hat folgendes geschrieben: ...ist die Geschäftspraxis des DRK auch nicht immer eine „Mitarbeiterorientierte…“.
    Das ist unumstritten...
    Archie Brain hat folgendes geschrieben: was wäre denn passiert, wenn entweder die JUH an das DRK heran getreten wäre, mit der Absicht, am laufenden Vergabeverfahren beteiligt zu werden? Hätte das DRK gesagt: „Ja, gerne.“??? Schlau wäre es vielleicht gewesen….
    Man hätte eventuell einen Verbund gründen können, nicht zwangsweise mit der JUH, sondern vielleicht ASB, Private Org, etc.



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Bluelight - 06.01.2007, 18:11


    Wenn es nicht die Kollegen vom DRK gewesen wären hätten bei der JUH Kollegen ihren Job verloren (gesicherte Info).
    Wahrscheinlich sind es jetzt beim DRK mehr als es bei der JUH gewesen wäre (beides ist doof).
    :?
    Was der Kern des ganzen ist das durch die Ausschreibung so oder so Nachteile für Die Kollegen entstanden sind. Wir lassen halt alles mit uns machen und fangen immer erst an was zu machen wenn es zu spät ist.
    Solange wir noch Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen wählen die der Geschäftsleitung das leben leicht machen, wir uns untereinander "bekriegen" und uneinig sind, man als Mitarbeiter angst haben muss wenn man sich Berufspolitisch betätigt und mit Sonnenbrille zur Gewerkschaft gehen muss damit man nicht erkannt wird, dürfen wir nicht erwarten das es besser wird.

    Wir müssen uns zusammenraufen und Mut haben den Mund aufzumachen. Uns informieren und mit Fakten sowie Fährnis unseren Arbeitgebern gegenübertreten. Denn auch die stehen unter druck. Solange die kein druck von Uns bekommen gibt es auch kein Grund für Sie druck auf die Kostenträgen auszuüben. :wink:



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    RA_a.D. - 06.01.2007, 22:43

    Re: fragen über Fragen...
    Illuminati hat folgendes geschrieben: RA_a.D. hat folgendes geschrieben: Denn die Meinung unseres Geschäftsführers lautet: "Jede Wache ist ein eigenständiges Unternehmen!" Unsere dagegen: "Wir sind ein Gesamtbetrieb und hätten auf andere Wachen verteilt werden müssen, nach Sozialplan!" Das wird sich aber erst in den nächsten Monaten raustellen.
    Etwas verstehe ich nicht so ganz.
    => siehe
    BGB hat folgendes geschrieben: Im Wortlaut bestimmt der vielzitierte § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB):

    "(1) Geht ein Betrieb oder einen Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrages oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden. (...)"


    Das trifft nicht zu, denn weder Gebäude noch Fahrzeuge wurden von der JUH übernommen (warum auch) und somit ist es gesetzlich keine Betriebsübernahme und die neue HiOrg braucht keinen übernehmen.

    @Archie Brain: Habe ich den Text im letzten Link (http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/158182.html&docid=1-158182) von dir richtig verstanden, das die dortige Region die Gehaltsfortzahlungen der ehemaligen Mitarbeiter übernehmen muss? Das wäre der Hammer. Dann vertseh ich die Welt nicht mehr, von wegen billiger und so! *kopfschüttel*



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Illuminati - 07.01.2007, 12:49


    Zitat: Löhne der DRK-Rettungsdienstler müssen einstweilen vom Kreis Heinsberg übernommen werden

    VG Aachen, Beschluss vom 07.12.2006, Az. 2 L 611/06

    Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass der Kreis Heinsberg vorläufig bis 30.06.07 die Löhne der anderweitig noch nicht untergekommenen DRK-Rettungsdienstler trotz der Kündigung des Rettungsdienstvertrages übernehmen muss. Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn ein jahrzehntelang bestehendes Vertragsverhältnis durch einen Vertragspartner, der nicht zuletzt auf Grund mannigfaltiger personeller Verflechtungen mit allen Details der Personalsituation des Vertragspartners vertraut war, so kurzfristig beendet wird, dass eine ordnungsgemäße Abwicklung zahlreicher Arbeitsverhältnisse in der verbleibenden Zeit bis Ende 2006 überhaupt nicht ermöglicht wurde.
    Na auf das Urteil könnte man sich doch berufen, oder?

    @ RD_a.D.
    Ich kann mich nur wiederholen.

    Mir stellen sich folgende Fragen:
    1. Was hat denn Euer Betriebsrat zu der Sache gesagt?
    2. Wie sehen die Kündigungen aus?
    3. Wie sieht der Sozialplan aus?
    4. Ist der Geschäftsführer, der Geschäftsführer aller DRK- Wachen?

    RA_a.D. hat folgendes geschrieben: denn weder Gebäude noch Fahrzeuge wurden von der JUH übernommen
    Gehören die Gebäude dem Kreis, oder baut die JUH ihre eigene Wache?



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    RA_a.D. - 07.01.2007, 19:49


    1. Was hat denn Euer Betriebsrat zu der Sache gesagt?
    Der Betriebsrat (BR) und Gesamtbetreibsrat (GBR) teilt die Meinung aller Mitarbeiter (MA) das es sich um einen Gesammtbetrieb handelt

    2. Wie sehen die Kündigungen aus?
    Alle wurden fristgerecht betriebsbedingt gekündigt. Dadurch sind die meisten MA auch freigestellt teilweise bis Ende Juni.

    3. Wie sieht der Sozialplan aus?
    Sozialplan gab es bis dato keinen, der wird aber sofort nach dem ersten Urteil vom GBR ausgearbeitet. Laut Chef deswegen, weil der BR seinem Interessenausgleich (den es nie gab) nicht stattgegeben hat.

    4. Ist der Geschäftsführer, der Geschäftsführer aller DRK- Wachen?
    Ja, aller Wachen des DRK in der Region Hannover

    Zum Thema Wachen:

    Das DRK hat nur RW im Eigentum oder zur Miete beim OV. Die JUH hat sich im Gewerbegebiet eine Räumlichkeit gemietet (ohne Garage oder Carport). In Hannover stellt die Region (Stadt oder Land) keine Räumlichkeiten, die muss jede HiOrg selber suchen oder bauen.



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Pedder - 08.01.2007, 13:17


    Moin zusammen !

    Ich schließe mich eindeutig der Meinung von Blueligth an. Genau da liegt der Knackpunkt. Wir (egal von welcher HiOrg) sitzen am Ende einer Kette und sind die Spielbälle von Politikern, die hauptsächlich ihr eigenes Wohl im Kopf haben. Die Forderung aus Brüssel nach einem freien Wettbewerb ist Quark. Gerade die Herren in Brüssel genehmigen sich ja gern etwas aus dem großen Topf. Die Sache mit den Sitzungsgeldern sollte ja bekannt sein…..!
    Sollte sich der geforderte Trend der vergangenen Jahre fortsetzen, landen wir wieder bei der „Raubrettung“. Wer mal in der Türkei war, weiß was gemeint ist. In einigen Bereichen kommt im Notfall entweder keiner, oder es kommen drei Krankenwagen und die Belegschaft streitet sich um den Patienten. Wollen wir das auch ? Soll der Knüppel auch zur Ausrüstung gehören ?
    Die Politik und die Kassen demontieren ein ganzes Berufsbild. Wie pervers! Gerade Politiker behaupten bei jeder Gelegenheit, wie wichtig eine hohe Qualifikation ist. Legt man diese aber vor, ist man zu teuer. Die HiOrg`s werden systematisch gegeneinander ausgespielt und die Geschäftsführer spielen mit. Meistens weil keine andere Möglichkeit besteht. Nach wie vor werden in Deutschland 30 Milliarden Euro Steuergelder verschwendet. Die Kassen (besonders die AOK) verpulvert die Beiträge für ihre aufgeblasene Verwaltung und für diverse sinnlose Angebote an die Mitglieder. Die Tochter meiner Lebenspartnerin wurde nun zum dritten mal zu einem kostenlosen Bewerbungstraining eingeladen. Warum auch immmer!
    Man lernt dies in der Schule. Zur Not wäre die Arbeitsagentur zuständig, aber sicher nicht eine Krankenkasse. Über die üppigen Vorstandsgehälter bei den Kassen möchte ich jetzt lieber nicht noch schreiben…..

    Die Sache mit der RW Garbsen ist der bisherige Gipfel einer Politik, die in der Region Hannover schon seit Jahren betrieben wird. Schon vorher gab es reichlich Stellenstreichungen und auch eine andere Wache wurde systematisch „platt“ gemacht. Diese Verfahrensweise kann sich wie ein Lauffeuer auf das ganze Bundesgebiet ausbreiten. Das durch die bisherigen Sparmaßnahmen immer häufiger die Hilfsfristen nicht mehr eingehalten werden können (besonders auf dem Land) ist sicher kein Geheimnis. Wenn wir uns nicht jetzt massiv wehren, werden wir und die Patienten am Ende die Dummen sein!

    Gruß
    Pedder



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Illuminati - 08.01.2007, 17:14


    Einmal zur Erläuterung "Interessenausgleich / Sozialplan"
    § 112 BetrVG hat folgendes geschrieben: § 112 Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan

    (1) 1Kommt zwischen Unternehmer und Betriebsrat ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung zustande, so ist dieser schriftlich niederzulegen und vom Unternehmer und Betriebsrat zu unterschreiben. 2Das Gleiche gilt für eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen (Sozialplan). 3Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. 4§ 77 Abs. 3 ist auf den Sozialplan nicht anzuwenden.

    (2) 1Kommt ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung oder eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so können der Unternehmer oder der Betriebsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen, der Vorstand kann die Aufgabe auf andere Bedienstete der Bundesagentur für Arbeit übertragen. 2Erfolgt kein Vermittlungsersuchen oder bleibt der Vermittlungsversuch ergebnislos, so können der Unternehmer oder der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. 3Auf Ersuchen des Vorsitzenden der Einigungsstelle nimmt ein Mitglied des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit oder ein vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit benannter Bediensteter der Bundesagentur für Arbeit an der Verhandlung teil.

    (3) 1Unternehmer und Betriebsrat sollen der Einigungsstelle Vorschläge zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten über den Interessenausgleich und den Sozialplan machen. 2Die Einigungsstelle hat eine Einigung der Parteien zu versuchen. 3Kommt eine Einigung zustande, so ist sie schriftlich niederzulegen und von den Parteien und vom Vorsitzenden zu unterschreiben.

    (4) 1Kommt eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle über die Aufstellung eines Sozialplans. 2Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

    (5) 1Die Einigungsstelle hat bei ihrer Entscheidung nach Absatz 4 sowohl die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen als auch auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung für das Unternehmen zu achten. 2Dabei hat die Einigungsstelle sich im Rahmen billigen Ermessens insbesondere von folgenden Grundsätzen leiten zu lassen:

    1.
    Sie soll beim Ausgleich oder bei der Milderung wirtschaftlicher Nachteile, insbesondere durch Einkommensminderung, Wegfall von Sonderleistungen oder Verlust von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, Umzugskosten oder erhöhte Fahrtkosten, Leistungen vorsehen, die in der Regel den Gegebenheiten des Einzelfalles Rechnung tragen.
    2.
    Sie hat die Aussichten der betroffenen Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. 2Sie soll Arbeitnehmer von Leistungen ausschließen, die in einem zumutbaren Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder eines zum Konzern gehörenden Unternehmens weiterbeschäftigt werden können und die Weiterbeschäftigung ablehnen; die mögliche Weiterbeschäftigung an einem anderen Ort begründet für sich allein nicht die Unzumutbarkeit.
    2a.
    Sie soll insbesondere die im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches vorgesehenen Förderungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit berücksichtigen.
    3.
    Sie hat bei der Bemessung des Gesamtbetrages der Sozialplanleistungen darauf zu achten, dass der Fortbestand des Unternehmens oder die nach Durchführung der Betriebsänderung verbleibenden Arbeitsplätze nicht gefährdet werden.

    RA_a.D. hat folgendes geschrieben: 1. Was hat denn Euer Betriebsrat zu der Sache gesagt?
    Der Betriebsrat (BR) und Gesamtbetreibsrat (GBR) teilt die Meinung aller Mitarbeiter (MA) das es sich um einen Gesammtbetrieb handelt
    Gibt es da schon ein Urteil? Hat die Einigungsstelle eine Entscheidung getroffen?

    RA_a.D. hat folgendes geschrieben: 2. Wie sehen die Kündigungen aus?
    Alle wurden fristgerecht betriebsbedingt gekündigt. Dadurch sind die meisten MA auch freigestellt teilweise bis Ende Juni.
    Dagegen kann man wohl erstmal nichts machen, denke ich zumindest. Ich würde allerdings als MA auf jeden Fall einen Juristen hinzuziehen.
    Seid ihr in irgendeiner Form Gewerkschaftlich engagiert?

    RA_a.D. hat folgendes geschrieben: 3. Wie sieht der Sozialplan aus?
    Sozialplan gab es bis dato keinen, der wird aber sofort nach dem ersten Urteil vom GBR ausgearbeitet. Laut Chef deswegen, weil der BR seinem Interessenausgleich (den es nie gab) nicht stattgegeben hat.
    Siehe hierzu:
    Zitat: (4)1. Kommt eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle über die Aufstellung eines Sozialplans.
    2. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.


    @ Alle
    Das momentan ne Menge Mist im Deutschen Rettungswesen passiert, ist jedem klar. Momentan sollten wir allerdings versuchen den MA der Rw Garbsen vernünftige Tipps zu geben, wie sie denn nun weiter vorgehen, oder?

    Gruß



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    RA_a.D. - 09.01.2007, 02:10


    Illuminati hat folgendes geschrieben:

    RA_a.D. hat folgendes geschrieben: 1. Was hat denn Euer Betriebsrat zu der Sache gesagt?
    Der Betriebsrat (BR) und Gesamtbetreibsrat (GBR) teilt die Meinung aller Mitarbeiter (MA) das es sich um einen Gesammtbetrieb handelt
    Gibt es da schon ein Urteil? Hat die Einigungsstelle eine Entscheidung getroffen?

    Beim Gütetermin gab es keine Einigung, also kommt es zur Verhandlung, die erste ist mitte März und dann folgen nach und nach die nächsten.


    Illuminati hat folgendes geschrieben:
    RA_a.D. hat folgendes geschrieben: 2. Wie sehen die Kündigungen aus?
    Alle wurden fristgerecht betriebsbedingt gekündigt. Dadurch sind die meisten MA auch freigestellt teilweise bis Ende Juni.
    Dagegen kann man wohl erstmal nichts machen, denke ich zumindest. Ich würde allerdings als MA auf jeden Fall einen Juristen hinzuziehen.
    Seid ihr in irgendeiner Form Gewerkschaftlich engagiert?

    Ein Teil ist in die Ver.di (wer die? :kotzen:) eingetreten. Einige hatten schon ne Berufsrechtsschutz und haben privat einen Anwalt konsultiert.


    Illuminati hat folgendes geschrieben:
    RA_a.D. hat folgendes geschrieben: 3. Wie sieht der Sozialplan aus?
    Sozialplan gab es bis dato keinen, der wird aber sofort nach dem ersten Urteil vom GBR ausgearbeitet. Laut Chef deswegen, weil der BR seinem Interessenausgleich (den es nie gab) nicht stattgegeben hat.
    Siehe hierzu:
    Zitat: (4)1. Kommt eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle über die Aufstellung eines Sozialplans.
    2. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
    Es wurde ja noch gar kein Sozialplan erstellt, weil der GF meint er brauch keinen, wegen Einzelbetrieb. Wir alle warten auf die Urteile vorm Arbeitsgericht in der diese Thematik entschieden wird. Erst wenn wir dann quasi wieder eingestellt sind werden über eine Sozialauswahl torzdem noch 30 MA gehen dürfen, aber halt nach sozialer Auswahl, nicht wie jetzt einfach alle (u.a. 57jährigen RWL mit 32 Jahren Betriebszugehörigkeit, oder 22jährigen Vater von 2 Kindern).

    Illuminati hat folgendes geschrieben:
    @ Alle
    Das momentan ne Menge Mist im Deutschen Rettungswesen passiert, ist jedem klar. Momentan sollten wir allerdings versuchen den MA der Rw Garbsen vernünftige Tipps zu geben, wie sie denn nun weiter vorgehen, oder?

    Gruß

    Das finde ich überings seh geil von euch!!! :bravo:



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    FTF - 09.01.2007, 14:24


    Danke für dein Lob an uns!

    Aber schließlich sind wir ja alle Kollegen und jedem von uns kann das auch so ergehen aber wir die ganz Kleinen die ganz unten sind wissen das ja nur die Großen denen ist das egal.
    Ich weiß noch wie das ganze eigentlich angefangen hat da haben sich ja sogar mal die GF ´s zusammen gesetzt und waren sich einig das keiner denn anderen unterbieten wolle.
    Nur einer hat sich daran nicht gehalten. Der hat alle anderen Ausgehorcht und dann alle unterboten.
    Und jeder der denn GF vom DRK kennt weis ja das dieser auch nicht ohne ist.
    Und somit ist auch klar das die anderweitige Vergabe der Wache Garbsen nur deshalb so abgelaufen ist weil der GF immer gegen die Region vorgegangen ist und diese sich so etwas nicht gefallen lassen hat auch wenn das da keiner zugibt.



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Illuminati - 10.01.2007, 15:42


    RA_a.D. hat folgendes geschrieben: Wir alle warten auf die Urteile vorm Arbeitsgericht in der diese Thematik entschieden wird.
    Ich hoffe, dass wirst Du dann mal hier einstellen?

    Zum Thema ver`di:
    Habt ihr da einen Fachberater konsultiert? Falls ja, was hat er den zu der Sachlage gesagt?
    => :kotzen: :?: Bist Du wohl nicht so überzeugt von, oder wie?



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    RA_a.D. - 11.01.2007, 02:27


    Natürlich wird das Urteil als pdf downloadbar sein!!! Meine Meinung ist nämlich "Wir sind der Rettungsdienst", ween du verstehst was ich meine!

    Ver.di?: Nee nix überzeugt...2 Jahre Mitglied, das als Betriebsrat, und unser Fachberater hat mal versucht nen Arbeitskreis RD zu machen, hat auch geklappt, nen halbes Jahr, dann wurde es ernst und keiner hat je wieder was von ihm gehört. Mittlerweile wurde er weggelobt (glaube ich) und da is wer neues. Trotzdem können die mir gestohlen bleiben. Selbst deren Anwälte (spreche natürlich für Niedersachsen/Hannover) machen immer den Eindruck: "Och die schon wieder, erstmal beruhigen und dann ma gucken ob se sich noch ma melden!". O-Ton unseres damaligen Fachberatres war überings: "Rettungsdienst? Die sollen erstmal zusehen das die hier eintreten, bevor wir was tun! Bei ner Mitgliederzahl vonca 20% machen wir nix!" Sowas find ich persönlich zum Kot......! Sollen die doch mal was für den RD tun, dann wachsen auch die Mitglieder wie ORSA im Altenheim! :wink:

    Naja sind meine persönlichen Erfahrungen, will keinem was einreden.



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Bluelight - 11.01.2007, 10:54


    Habe die gleichen erfahrungen gemacht. Wenn du die Presse vor langer Zeit in dienem Nachbarkreis verfolgt hast wirst du wissen was ich meine. Da wurden wir auch von V... vertraten und die haben auch den Kuaschelkurs gefahren. Volle Bauchlandung!!!
    Fehler bei der Wahl des Wahlvorstandes!!! Wahl geführt von einem V...-Mann!
    Aber ich hab dazugelernt! :wink:



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Illuminati - 12.01.2007, 15:00


    Dazu muss ich mal folgendes klar stellen:
    - Die Gewerkschaft lebt von ihren Mitgliedern. Wenn kaum dort kaum Mitglieder aus dem Betrieb vorhanden sind, kann ich es ein wenig verstehen, wenn sie sich nicht so einsetzen wie z.b. in einem Betrieb in dem über 50% gewerkschaftlich organisiert sind.

    - Die Gewerkschaft ist nur so gut, wie ihre Mitglieder. Wer sich organisiert, der kann auch was erreichen. Man muss sich selber engagieren und kann dann die Ver`di als Sprachrohr benutzen. Bildet Arbeitskreise, übt Druck aus. Als erstes sollte man aber versuchen möglichst viele Mitarbeiter in die Gewerkschaft zu bekommen.

    Das die Gewerkschaft, oder bzw. Euer Fachberater in eurer Region nichts taugt, kann ich nicht beurteilen. Natürlich gibt es immer solche und solche. Ich kann für meinen Teil eigentlich nichts schlechtes über die Ver`di vorbringen. Manchmal dauert die Bearbeitung von Anfragen ein wenig lange, aber das hat sich nach einigen klärenden Gesprächen auch erübrigt.
    Im Großen und Ganzen war es für mich (uns) nur von Vorteil bei der Gewerkschaft organisiert zu sein.
    RA_a.D. hat folgendes geschrieben: Natürlich wird das Urteil als pdf downloadbar sein!!! Meine Meinung ist nämlich "Wir sind der Rettungsdienst", wen du verstehst was ich meine!
    Natürlich verstehe ich... Das versuchen wir schon seit Jahren in die Köpfe rein zubekommen. Das mit dem Download ist ein feiner Zug von Dir.



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    Illuminati - 16.01.2007, 20:05


    Wie sieht denn die berufliche Zukunft Deiner Kollegen aus?
    Wir starten übrigens demnächst nen Presseartikel u.a. bzgl. Deiner Wache... Wenn Du magst kannst Du Dich ja mal mit "Pedder" in Verbindung setzen.



    Re: Das Ende einer Rettungswache (Rw. Garbsen - Region Hannover)

    RA_a.D. - 19.01.2007, 20:56


    Illuminati hat folgendes geschrieben: Wie sieht denn die berufliche Zukunft Deiner Kollegen aus?
    Wir starten übrigens demnächst nen Presseartikel u.a. bzgl. Deiner Wache... Wenn Du magst kannst Du Dich ja mal mit "Pedder" in Verbindung setzen.

    Das werde ich tun!

    3 Kollegen sind in Nienburg untergekommen, der Rest hat soweit ich weiss nix.



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