Versteigerungsregeln

FH-Kapiland II
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    Re: Versteigerungsregeln

    masato - 01.01.2007, 14:14

    Versteigerungsregeln
    Wer Wünsche an einen Mod hat, sei es "Ich hab das falsche Datum angegeben, der 31.02. ist Unsinn", oder "Kannst du die Q von 2 auf 3 ändern? Ich hab mich vertippt" o.ä., bitte keine Massen-PM an alle potentiellen Mods schicken, sondern eine Nachricht (am Besten mit URL des betreffenden Threads) an den User "Moderatoren-Anfrage". Der ist immer online und leitet die Nachricht weiter, so dass sich der erste freie Mod drum kümmern kann Es erspart uns die Arbeit, bei jeder PM zu schaun, ob sich schon jemand anderes darum gekümmert hat und ihr bekommt den ersten Ansprechpartner und habt nicht das Problem, nicht zu wissen, an wen man sich wenden kann.
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    Bei Geboten gilt die geschriebene Zahl, nicht die gedachte.
    Wenn einer z. B. 12 Millionen bieten will, dann hat er mit einer geschriebenen 12 schlechte Karten, wenn einer 11 Mio schon geboten hat.
    12 ist 12 und nicht 12 Mille (Tausend) oder 12 Mio.
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    Ein weiterer Hinweis:

    Eine Auktion hier im Forum, die Waren extrem günstig rausgehen lässt (hier bei gemeint ist unter Produktionskosten) ist selbstverständlich nicht zulässig, denn sie wiederspricht den Regeln des Spiels, in dem Vorzugsgeschäfte verboten sind. Ein MG von 1 ist kein Problem, nur die Abwicklung des Geschäfts solltet ihr euch überlegen, wenn die Sachen deutlich unter Wert verkauft werden, so dass sie den Paragraphen der Übervorteilung betreffen.

    Daher: Eine Auktion hier ist keine Ausrede, um einen Cheatversuch zu rechtfertigen!
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    Es gelten die Regeln zur Versteigerung. Es gelten auch die Nutzungsbedingungen / AGB von Kapiland.

    Grundsätzlich: Es wurde noch nie jemand gelöscht, weil er irgendwo ein Schnäppchen gemacht hat. Dann gäbe es nämlich keine Cheaterscouts mehr, die Billigstangebote vom Markt kaufen.

    Falls aber jemand versucht, über Versteigerungen zu Cheaten, kennt Frecker keine Gnade und die Versteigerung gilt nicht als faule Ausrede.
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    Bei Ebay wurde ein Auto deutlich unter Wert verkauft, der Verkäufer hat sich geweigert zu liefern. Urteil eines OLG war klar: Der Käufer bekommt das Auto zum gebotenen Preis.

    Wer hier eine Auktion startet, ein MG von 1 Cap eingibt und dann nur eine Laufzeit von 12 Stunden setzt, hat das Risiko, das die Ware viel zu niedrig rausgeht. Das ist das Risiko des Verkäufers. Entweder also setzt man das MG höher oder die Laufzeit schlauerweise länger
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    Versteigerungen - Regeln (Folgende Angaben sind zwingend notwendig)

    Hinweis

    Ein eindeutiger Hinweis auf eine Versteigerung ist nur erforderlich, wenn diese in einem anderen Forum ablaufen.


    Endtermin

    Der Endtermin ist klar und deutlich anzugeben. Eine Formulierung wie zB. " Ende ist 2 Tage nach dem letzten Gebot" sind unzulässig. Bitte den Endtermin mit Minutenangabe präzise angeben. Z.B. 12.oo Uhr bedeutet, dass das letzte Angebot 11.59 Uhr eingehen kann, da jede Zeitangabe mit 12.oo schon Sekunden drüber ist.
    Diesen Endtermin in der Betreffzeile unbedingt mit angeben.
    Das einzig gültige Format ist: [TT.MM.|HH:mm] Beschreibung (TT=Tag ; MM=Monat ; HH=Stunde ; mm=Minute)


    Ware

    Den Namen des Produktes mit angeben.


    Qualität

    Die Qualität muss auch genannt werden.


    Menge

    Die Menge muss fest sein. Es gibt unter umständen Auktionen, wo zb. 5000+ steht, also müssen 5000 Einheiten auf jeden Fall geliefert werden, alles andere ist dann Ermessenssache, und muss nicht vom Käufer genommen werden. Allerdings darf der Käufer auch nur auf die feste Menge von 5000 bestehen.


    Liefertermin/Zahlungstermin

    Ein Liefertermin sollte angegeben werden. Falls dieser nicht angegeben wird, wird davon ausgegangen, dass spätestens 12 Stunden nach Ende der Auktion geliefert wird.
    Der Vertrag ist dann ebenfalls spätestens nach 12 Stunden anzunehmen, es sei denn, man hat vorher etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart oder bekanntgegeben, dass die Vertragsannahme sich wegen Abwesenheit verzögert.


    Mindestgebot (Optional)

    Ein Mindestgebot ist zwar optional, aber sehr empfehlenswert. Es schützt vor Minusgeschäften, bei geringer Nachfrage. Wenn ein Mindestgebot angegeben wird, dann muss es ein klarer Preis sein. Angaben wie zb. Mindestgebot 75% des aktuell günstigsten Warenbörsenangebot sind zu schwammig und nicht nachvollziehbar.


    Mindeststeigerung (Optional)

    Auch eine Mindeststeigerung ist nicht gerade schlecht, wenn man sich vor 0,01¢ Überbietern schützen möchte. Allerdings sollten im eigenen Interesse die Schritte nicht zu hoch gewählt werden, da dann manchmal die Auktion am Ende ins stocken geraten kann. Ein angegebener Erhöhungsschritt ist immer als Mindesterhöhung anzusehen, es sei denn, der Anbieter schreibt dazu, dass ausschließlich sein angegebener Betrag als Steigerungsschritt gilt.


    Sofortkauf (Optional)

    Ein Sofortkauf zum Festpreis kann nur stattfinden, wenn noch kein Gebot abgegeben wurde. (so wie bei ebay) Sobald ein Gebot vorliegt, ist die Sofortkaufen-Option beendet. Dabei kann in der Versteigerung der Preis später auch über den Sofortkauf-Preis steigen. Der gebotene Betrag ist dann zu zahlen und nicht der Sofortkaufen-Preis.


    Gebote

    Bei jedem Gebot muss der Stückpreis als solcher angegeben werden, ein reiner Erhöhungsschritt ist nicht möglich.

    Ein einmal abgegebenes Gebot ist bindend. Es kann weder verändert noch zurückgenommen werden. Eine Erhöhung ist nur mit einem neuen Gebot möglich.

    Bei jedem Gebot muss eindeutig sein worauf geboten wird, wenn mehrere Posten vorhanden sind reicht ein Preis ohne Angabe nicht aus. Abkürzungen wie "auf alles" sind möglich, es muss nur eindeutig und übersichtlich sein (also kein "auf alles bis auf xyz und abc und.....").

    Gebote werden eindeutig abgegeben. 12 oder 12 mio sind ein Unterschied! Es gilt die geschriebene Zahl, nicht die gedachte.

    Sollten Gebote nicht den Regeln entsprechen werden sie von der Versteigerung ausgeschlossen.






    Versteigerungen - Hinweise


    Eine Änderung ist nur durch einen Moderator möglich. (Bei Fehlern bitte das Moderatoren-Team hier um Korrektur bitten)
    Einzige Änderungsmöglichkeit besteht über einen Moderator. Dieser darf aber nur eingreifen, wenn ohne ihn die Versteigerung unsinnig würde oder gar nicht stattfinden könnte (z. B. Datum)

    Der letzte Bieter in der Zeit bekommt den Zuschlag.

    Bei Geboten unter dem Mindestgebot entscheidet der Anbieter, ob er sich darauf einläßt, oder das Gebot ignoriert und bei Ablauf der Zeit sein Angebot zurücknimmt. Eine schriftliche Information ist dabei nicht zwingend.

    Weitere Informationen sind jederzeit möglich, definiert sind hier nur die Mindestanforderungen.

    Wenn sich jemand selbst überbietet, dann muss er auch sein höheres Gebot zahlen.

    Gebote per pn/igm sind im Thread zu veröffentlichen. Bis zum Auktionsende unveröffentliche Gebote sind nichtig. - Zur Veröffentlichung gehört natürlich auch die Angabe der bietenden Firma!

    Die Option Sofortkauf ist nur dann zulässig, wenn sie explizit im Text angegeben ist.

    Sowohl dem Eigentümer als auch dem Anbieter der angebotenen Ware ist ein Mitsteigern verboten.

    Wenn nicht anders gekennzeichnet, beziehen sich alle Preisangaben (bei Mindestgeboten, Mindesterhöhungen, Sofortkauf, Geboten) immer auf den Stückpreis, nicht auf den Paketpreis.



    Die maximale Anzahl von verschiedenen Waren oder Paketen wird innerhalb einer Versteigerung auf 10 beschränkt. Dabei darf aus den angebotenen Paketen keine Ware anderweitig entfernt oder vereinzelt versteigert werden.


    Sollten Versteigerungen festgestellt werden, die sich nicht an diese Mindestanforderungen halten, werden diese Threads unweigerlich gesperrt. Wir werden sie wieder öffnen, sobald wir die fehlenden Daten haben.
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    Desweiteren sind Diskussionen, die nicht zur Auktion gehören, zu unterlassen.

    Solche Beiträge werden als Spam angesehen und gelöscht.
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    Gruss, masato



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