Änderungen des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

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    Re: Änderungen des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

    Pedder - 28.12.2006, 10:55

    Änderungen des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
    Grundlage für die landesweite Einrichtung von Kooperativen Leitstellen

    HANNOVER. Das Kabinett hat heute nach einer Anhörung dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) zugestimmt und die Einbringung beim Landtag beschlossen. Das NRettDG organisiert den Rettungsdienst in Niedersachsen als öffentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge. Dazu gehören unter anderem die Rettungswagen einschließlich der Notärzte, die Krankentransporte und die Luftrettung mit Hubschraubern.

    "Die Praxis in den Kommunen und beim Land mit dem seit 1992 nahezu unverändert gebliebenen NRettDG hat gezeigt, dass einzelne Regelungen mit Blick auf die Kostendiskussion im Gesundheitswesen überarbeitet werden müssen", sagte Innenminister Uwe Schünemann. Ferner soll der im Rettungsdienst bereits vorhandene hohe Versorgungsstandard für die Bevölkerung gesichert und weiter verbessert werden. Allein der Umfang der Stellungnahmen hat das große Interesse an der Novellierung gezeigt. Schünemann sagte: "Ohne dass es zu Leistungseinschränkungen kommt, stellt das neue Rettungsdienstgesetz eine ausgewogene Balance zwischen den verschiedenen Interessen dar."

    Im Rahmen einer Verbandsanhörung sind die von dem Vorhaben betroffenen Verbände und Vereinigungen um Stellungnahme gebeten worden. Vielfältige Anregungen und Vorschläge aus der praktischen Erfahrung im Rettungsdienst konnten so in den Gesetzentwurf integriert werden.

    Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs sind:

    1. Für die landesweite Einrichtung der so genannten kooperativen Regionalleitstellen soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

    Derzeit existieren in Niedersachsen 75 Leitstellen, davon 47 Rettungsdienst- und Feuerwehr-Einsatz-Leitstellen bei den Kommunen sowie 28 Polizeileitstellen beim Land. An deren Stelle sollen künftig nur noch etwa 10 kooperative Regionalleitstellen treten; wobei Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei ihre jeweiligen Zuständigkeiten behalten, jedoch gemeinsam räumliche und technische Ressourcen nutzen. Dieser Konzentrationsprozess soll schrittweise auf freiwilliger Basis vollzogen und mit der Einführung des Digitalfunks verknüpft werden. Dadurch kann die Zusammenarbeit im Bereich der Gefahrenabwehr zwischen den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wesentlich optimiert werden. Diese Aufgabenkonzentration könnte jährlich etwa 15 Millionen Euro Ersparnis einbringen.

    2. Die Mindestbesetzung von Krankenkraftwagen soll gesetzlich festgeschrieben werden, um Patienten in der Notfallrettung und beim qualifizierten Krankentransport optimal versorgen zu können. Die Rettungsdienstträger bestellen künftig einzeln oder auch gemeinsam einen Ärztlichen Leiter oder eine Ärztliche Leiterin für die medizinischen Belange des Rettungsdienstes. Die Einführung eines Qualitätsmanagements soll den hohen Standard bei der Erstversorgung verbessern und flächendeckend sicherstellen sowie vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven zur Stabilisierung der Beiträge im Gesundheitswesen erschließen.

    3. Eine stärkere Einbindung der Krankenkassen bei der Aufstellung der Bedarfspläne für den Rettungsdienst soll das Kostenbewusstsein der im Rettungsdienst Beteiligten schärfen. Beauftragte, in der Regel Hilfsorganisationen, erhalten die Möglichkeit, direkt mit den Krankenkassen Preisvereinbarungen zu verhandeln und nach Zustimmung der Aufgabenträger auch abzuschließen.

    4. Für den Bereich der Luftrettung soll die bereits seit 1998 in Hannover ansässige zentrale Koordinierungsstelle ins Gesetz aufgenommen werden. Diese Stelle wurde eingerichtet, um landesweit wirtschaftlicher als vorher medizinisch notwendige Verlegungsflüge von Patienten zwischen Behandlungseinrichtungen koordinieren zu können.

    5. Ferner wird der so genannte Intensivtransportwagen als zusätzliches Rettungsmittel gesetzlich verankert, um Verlegungstransporte auf der Straße unter intensivmedizinischen Bedingungen durchführen zu können. Luftrettung und Intensivtransporte über größere Distanzen wegen der zunehmenden Spezialisierung der Krankenhäuser und der Neuordnung der Krankenhausstrukturen immer wichtiger.

    6. Die Anforderungen an den Qualifizierten Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes werden präzisiert und stärker in das wirtschaftliche Gesamtvolumen des Rettungsdienstes einbezogen.


    Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei

    http://www.stk.niedersachsen.de/master/C31096878_L20_D0_I484_h1.html



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