Ausblick auf Veränderungen in 2007

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    Re: Ausblick auf Veränderungen in 2007

    Black Dog - 28.12.2006, 11:56

    Ausblick auf Veränderungen in 2007
    Ich will euch ja nicht die Silvester-Laune verderben ;-) Aber da kommt was auf uns zu :(


    Lange Liste von Steuererhöhungen und Verschlechterungen
    Montag, 27. November 2006
    Belastung privater Haushalte
    nimmt 2007 kräftig zu

    Berlin (ppa). Ganz Deutschland spricht davon: Die Mehrwertsteuer steigt ab 1. Januar 2007 um drei Prozentpunkte. Dem Bund beschert die Anhebung Milliardeneinnahmen, dem Bürger die größte Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik. Als Gegenleistung beschloss die Regierung nun, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 2,3 Prozentpunkte von 6,5 auf 4,2 Prozent abzusenken. Im Ergebnis werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer um je 1,15 Prozent ihrer Beiträge entlastet. Die leichte Senkung der Sozialabgaben ist jedoch auch mit einem großen Loch im sozialen Netz erkauft: Wer arbeitslos wird, hat nur noch 12 Monaten Arbeitslosengeld zu erwarten, danach fällt er/sie der Armut durch Hartz IV anheim. Außerdem steigt der Rentenbeitrag um 0,4 Prozent und mit einer Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge muss im kommenden Jahr ebenfalls gerechnet werden. Was sich sonst noch rund um Zinsen, Steuern und Soziales ändert, finden Sie in der folgenden langen Liste von Steuererhöhungen und Verschlechterungen.


    Mehrwertsteuer: Eine hohe Mehrbelastung für Verbraucher bringt die Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent mit sich. Jede Tankfüllung dürfte ab Januar ein bis zwei Euro mehr kosten, jeder Kasten Bier 30 bis 40 Cent. Noch teurer wird es bei größeren Anschaffungen: Ein neuer LCD-Fernseher mit einem Anschaffungspreis von 1.500 Euro kostet künftig 45 Euro mehr, ein Auto im Wert von 30.000 Euro 900 Euro. Richtig dick kommt es für Immobilienkäufer. Ein Eigenheim zum Kaufpreis von 250.000 Euro dürfte sich beispielsweise um 7.500 Euro verteuern. Kleiner Lichtblick: Der tägliche Einkauf im Supermarkt schmälert den Geldbeutel nur geringfügig mehr, da die meisten Lebensmittel mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent erfasst werden - und dieser wurde nicht angehoben.

    Versicherungssteuer: In der öffentlichen Diskussion untergegangen ist, dass auch die Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben wurde. Betroffen davon sind unter anderem die private Haftpflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Kaskoversicherung. Abweichend davon steigt der Steuersatz bei Feuerversicherungen auf 14 Prozent, was insbesondere Auswirkungen auf Wohngebäude- und Hausratversicherungen hat. Von der Steuererhöhung ausgenommen sind lediglich Lebens-, Renten- und
    Krankenversicherungen.

    Reichensteuer: Eine Extra-Abgabe droht Spitzenverdienern. Hatte die Schröder-Regierung mit Hilfe der dreistufigen Steuerreform die Abgabenlast für alle gesenkt, so führt die große Koalition nun wieder eine Sondersteuer für hohe Einkommen ein. Danach steigt der Spitzensteuersatz für alle, die mehr als 250.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erzielen (Ehepaare 500.000 Euro) von 42 auf 45 Prozent. Das bedeutet: Beschäftigte, Vermieter und Kapitalanleger, müssen für jeden Euro, der über diesen Grenzen liegt,
    45 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag zahlen.

    Pendlerpauschale: Der Weg zur Arbeit wird ab Januar teurer. Berufstätige können dann erst ab dem 21. Kilometer 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten beim Finanzamt abrechnen - die ersten 20 Kilometer entfallen. Im Ergebnis werden viele Erwerbstätige kaum noch mit einer steuerlichen Entlastung bei beruflichen Fahrtkosten rechnen können. Grund: Steuerlich bringt die Entfernungspauschale erst Entlastung, wenn der Steuerzahler mehr als 34 Kilometer zur Arbeit fährt. Bis dahin ist nämlich der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro günstiger. Beispiel: Arbeitsweg 34 Kilometer (die ersten 20 km entfallen). Rechnung: 230 Arbeitstage x 0,30 Euro x 14 Entfernungskilometer = 966 Euro.

    Die neuen Regeln gelten auch für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs. Bus- und Bahnfahrer erhalten ab 2007 nur noch die maximale Entfernungspauschale von 4.500 Euro. Höhere Ticketkosten, die bislang alternativ abgesetzt werden konnten, sind passé. Ungünstiger sind die Bedingungen künftig auch bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg. Nur noch bis Silvester 2006 erkennen die Finanzbehörden Reparaturen oder den Restwert des PKW nach einem Totalschaden als Werbungskosten an. Ab 2007 beteiligt sich das Finanzamt nicht mehr.

    Selbst beim Fahrtkostenzuschuss vom Chef bremsen die Finanzbehörden: Ab 1. Januar gelten je nach Länge des Arbeitsweges unterschiedliche Abgabenrichtlinien: Wer weniger als 21 Entfernungskilometer fährt, der muss den Zuschuss künftig voll versteuern und entsprechend Sozialbeiträge entrichten. Ab dem 21. Kilometer ist die Vergünstigung sozialabgabenfrei und darf vom Chef weiterhin mit 15 Prozent pauschal versteuert werden, zuzüglich Solidaritätszuschlag versteht sich. Unterm Strich müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber also tiefer in die Tasche greifen. Tipp: Benzingutscheine beziehungsweise Jobtickets sind bis zum Wert von 44 Euro pro Monat weiterhin von Steuer- und Sozialabgaben ausgenommen.

    Arbeitszimmer: Viele Arbeitnehmer und Selbstständige, die bislang bis zu 1.250 Euro im Jahr für ihr Arbeitszimmer geltend gemacht haben, gehen ab kommendem Jahr leer aus. Grund: Die Finanzbehörden erkennen das häusliche Arbeitszimmer nur noch dann an, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall sind weiterhin sämtliche Kosten in voller Höhe absetzbar. Die Streichung dürfte besonders Lehrer, Richter und Personen mit Teilzeitarbeit treffen. Positiv: Arbeitsmittel wie Büromöbel oder Computer sind weiterhin steuerlich absetzbar. Kostet ein Gegenstand nicht mehr als 475,60 Euro inklusive Mehrwertsteuer, ist er im Jahr der Anschaffung komplett absetzbar, teurere Materialien sind über die Nutzung verteilt abzuschreiben.

    Rentenbeiträge: Eine zusätzliche Belastung kommt auf alle gesetzlich Rentenversicherten zu. Der Beitragssatz zur staatlichen Rentenversicherung steigt im kommenden Jahr von 19,5 auf 19,9 Prozent. Damit sollen die Einnahmen der Rentenkasse stabilisiert werden.

    Sparerfreibetrag: Deutsche Anleger müssen künftig einen höheren Teil ihrer Sparzinsen ans Finanzamt abführen. Ab 1. Januar 2007 können Alleinstehende nur noch 750 Euro und Ehegatten 1.500 Euro an Kapitalerträgen steuerlich freistellen. Das sind 620 Euro beziehungsweise 1.240 Euro weniger als bisher. Kleiner Lichtblick: Der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro pro Person bleibt unverändert. Er erhöht den Sparerfreibetrag de facto auf 801 bzw. 1.602 Euro. Tipp: Freistellungsaufträge überprüfen und an neue Höchstsätze anpassen! Der Einschnitt ist signifikant: Bei einer Geldanlage mit drei Prozent Zinsen genügt bei Singles ein Anlagebetrag von 26.700 Euro, um ab 2007 die Steuerfreigrenze zu überschreiten. Bisher konnten Alleinstehende bei gleichem Zinssatz Erträge bis zu einem Anlagebetrag von 47.367 Euro steuerfrei vereinnahmen.

    Tipps um Renditeeinbußen zu vermeiden:

    - Umschichten von Geldanlagen: Banksparanlagen und Depotwerte können in zinsarme Wertpapiere getauscht werden. Da Kursgewinne von Aktien, Zertifikaten und Investmentfonds nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind, geht das Finanzamt leer aus. Lediglich Dividendenzahlungen und Ertragsausschüttungen sind mit dem Finanzamt zu teilen, wobei Dividenden dank des Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte erfasst werden. Für sicherheitsbewusste Anleger sind offene Immobilienfonds oder steueroptimierte Rentenfonds empfehlenswert.
    - Null-Kupon-Anleihen: Spielraum bei der Kapitalertragsteuer eröffnen auch Null-Kupon-Anleihen. Bei diesen, auch Zero-Bonds genannten Wertpapieren, sammeln sich Erträge in Form von Kursgewinnen an, die zum Laufzeitende gutgeschrieben werden. Wird bis zur Fälligkeit kein Ertrag ausgeschüttet, besteht in der Zwischenzeit Raum für anderweitige Zinseinkünfte. Aber: Da die Finanzbehörden die auflaufenden Kursgewinne hundertprozentig als steuerpflichtigen Zinsertrag erfassen, sind sie im Jahr der Fälligkeit voll zu versteuern. Tipp: Um die kumulierte Zinslast abzumildern, könnten zum Beispiel ältere Anleger den Auszahlungszeitpunkt so planen, dass sie bereits den Ruhestand erreicht haben. Die geringeren Einkünfte im Rentenalter verringern die Höhe die Kapitalertragsteuern.
    - Geld übertragen: Steuern sparen lässt sich durch einen Vermögensübertrag auf Angehörige. Auch Kinder oder Großeltern können die Sparerfreibeträge für sich nutzen. Der Nachwuchs kann sogar weit mehr Zinsen vereinnahmen, wenn er ansonsten keine weiteren Einkünfte bezieht. Bis zu 8.501 Euro sind ab 2007 insgesamt steuerfrei. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Grundfreibetrag (7.664 Euro), dem Sparerfreibetrag (750 Euro), der Werbungskostenpauschale (51 Euro) und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro). Eltern dürfen bis zu 205.000 Euro alle zehn Jahre steuerfrei an eigene Kinder übertragen. Achtung: Ist ein Konto oder Depot auf den Namen des Kindes eingerichtet, dürfen die Eltern nicht ohne weiteres auf das Geld plus Zinsen zugreifen. Lediglich Ausgaben im Zuge des elterlichen Sorgerechts sind erlaubt, etwa Schul- oder Ausbildungskosten.

    Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht: Eine Verschlechterung lauert auf Anleger, die ihre Rentenversicherung vorzeitig kündigen und zurückkaufen möchten. Besitzt die Police kein Kapitalwahlrecht, unterliegt der gesamte Ertrag ab 2007 der vollen Besteuerung. Bislang wurde der Rückkauf solcher Policen steuerlich nicht erfasst. Wer mit dem Verkauf seiner Police
    liebäugelt, sollte also noch in diesem Jahr Nägel mit Köpfen machen.

    Abgeltungssteuer: Anleger sollten berücksichtigen, dass die Bundesregierung ab 2009 eine Abgeltungssteuer plant, die Kursgewinne von Wertpapieren generell erfassen soll. Das würde bedeuten, dass die Wertzuwächse von Aktien, Zertifikaten und Investmentfonds künftig nach einem Jahr Haltedauer steuerpflichtig sind. Nach den Planungen der Regierung sollen die Banken pauschal 25 Prozent der Erträge einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen. Die Steuerschuld des Anlegers für diese Einkünfte ist damit abgegolten. Sparer, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, erhalten allerdings auch künftig die Möglichkeit, ihre Kapitaleinkünfte zu einem günstigeren Steuersatz beim Finanzamt abzurechnen. Als Stichtag für die neue Regelung ist der 13. Dezember 2008 vorgesehen. Alle Wertpapiere, die bis dahin gekauft werden, profitieren noch von der aktuellen Steuerbefreiung nach einem Jahr Haltedauer. Wichtig: Das bisherige Halbeinkünfteverfahren für Dividendenzahlungen wird abgeschafft und durch die neue pauschale Abgeltungssteuer ersetzt.

    Elterngeld: Positiv für Neu-Eltern ist die Einführung des Elterngeldes ab 2007. Legen Vater oder Mutter nach der Geburt des Kindes eine Jobpause ein, spendiert der Staat zwölf Monate lang 67 Prozent des entfallenen Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro monatlich. Die Höhe des Elterngeldes wird auf Grundlage des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes errechnet. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bleiben unberücksichtigt.

    Einen besonderen Bonus können Geringverdiener für sich beanspruchen: Bei Nettoeinkommen unter 1.000 Euro überweist der Staat nicht nur 67 Prozent vom Einkommen, sondern einen zusätzlichen Finanzzuschuss. Für jeweils zwei Euro, die das Gehalt unter 1.000 Euro liegt, steigt das Elterngeld um 0,1 Prozentpunkte. Beispiel: Eine Frau verdient 500 Euro. Der Aufschlag beträgt in diesem Fall 25 Prozentpunkte (500 : 2 x 0,1). Statt 67 Prozent beträgt die Förderquote 92 Prozent. Damit überweist der Staat monatlich 460 Euro. Nichtberufstätige besitzen ebenfalls einen Bonus: Sie erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich.

    Tipp: Entscheiden sich die Eltern rechtzeitig vor der Geburt des Kindes für eine geeignete Steuerklasse, können sie das Elterngeld aufstocken. Hat die Ehefrau zum Beispiel bislang hohe Steuerabgaben gezahlt, weil sie sich für die Steuerklasse 5 entschieden hatte, erhöht ein Wechsel in die Steuerklasse 3 das Nettoeinkommen. Da das Elterngeld prozentual vom Nettoverdienst abhängt, erhält die Frau künftig einen höheren Zuschuss.

    Kindergeld: Eltern größerer Kinder müssen ab kommendem Jahr eine bittere Pille schlucken: Die Altersgrenze, bis zu der für in Ausbildung befindliche oder studierende Kinder noch Kindergeld gezahlt oder Kinderfreibetrag gewährt wird, sinkt von 27 auf 25 Jahre. Damit gehen Eltern bis zu 3.696 Euro pro Kind an Kindergeld verloren. Doch damit nicht genug. Es erlischt auch der Anspruch auf andere Vergünstigungen, etwa der Ausbildungsfreibetrag oder die Kinderzulage bei der Riester-Rente. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder, die im Lauf des Jahres 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet haben. Sie erhalten noch bis zum vollendeten 27. Lebensjahr wie gewohnt Kindergeld und Freibeträge.

    Tipp: Entfällt das Kindergeld, können Eltern unter Umständen Unterhaltszahlungen an das Kind absetzen. Hintergrund ist der gesetzliche Auftrag, solange für den Nachwuchs zu sorgen, bis dieser eine Erstausbildung abgeschlossen hat. Auf diese Weise sind bis zu 7.680 Euro pro Jahr absetzbar. Einige Familien dürften damit sogar besser fahren als mit dem niedrigeren Kinderfreibetrag.



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