Die großen Sünden

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    Re: Die großen Sünden

    Aysha - 10.06.2005, 01:28

    Die großen Sünden
    Die großen Sünden - Teil 1

    Die 1. Sünde
    Das Beigesellen Eines Partners An Die Seite Allahs

    Schirk ist, dass du trotz der Tatsache, dass Allah (s.t) dich ganz alleine erschaffen hat, Ihm irgendetwas anderes gleichstellst und neben Allah auch etwas anderem dienst, sei es ein Stein, ein Baum, die Sonne, der Mond, ein Propheten, ein Scheich, ein Jinn, ein Stern, ein Engel oder sonst etwas anderes.

    (Gleichstellen bedeutet, dass du irgendein Recht, eine Eigenschaft oder eine Befugnis, dass allein nur Allah (s.t) gehört, auch einem anderen zusprichst, und dies auf eine Art und Weise, wie es nur Allah (s.t) zusteht. Schirk wird in drei Kategorien unterteilt:

    1 – Der große Schirk:

    a) Schirk im Bittgebet (Wie der Hilfegesuch bei Toten).
    b) Schirk in der Absicht (Wenn eine Handlung nicht um das Wohlgefallen Allahs wegen, sondern für etwas anderes ausgeführt wird).
    c) Schirk im Gehorsam (Jemandem bei einer Angelegen-weit zu gehorchen, bei der Allah (s.t) die Gehor-samkeit verboten hat; oder jemandem selbst zu gehorchen zu dem Allah die Ge-horsamkeit verboten hat).
    d) Schirk in der Liebe (Irgendjemand anderen oder sonst irgendetwas anderes genauso wie Allah oder mehr als Allah zu lieben).

    2 – Der kleine Schirk: Wie z.B. Riya2; das Schwören auf irgendetwas anderes als Allah; oder die Aussage „Was Allah und du gebietest“; und der gleichen.

    3 – Der geheime (verborgene) Schirk: Der große Schirk befördert einen aus dem Islam hinaus, sodass einer zum Ungläubigen (Kafir) wird. Der kleine Schirk befördert einen zwar nicht aus dem Islam hinaus, ist jedoch eine größere Sünde als die größte aller großen Sünden.)

    Allah der Erhabene sagt:

    „Allah wird es nicht vergeben, dass Ihm gegenüber Schirk begangen wird. Doch Er vergibt, was geringer ist als dies, wem Er will.“ ( Sure Nisa, Aya 48)

    „Wer Allah etwas zur Seite stellt, dem verwehrt Allah das Paradies.“ (Sure Maida, Aya 72)

    „Zweifellos ist Schirk ein gewaltiges Unrecht.“ ( Sure Luqman, Aya 13)

    Im Quran gibt es zahlreiche solcher und ähnlicher Verse zu dieser Angelegenheit. Es ist sicher, dass diejenigen, die Allah (s.t) etwas beigesellen und als Muschrik sterben, zu den Bewohnern der Hölle gehören werden. Diejenigen, die an Allah (s.t) glauben und als Gläubige sterben, werden letztendlich in das Paradies eintreten, auch wenn sie aufgrund ihrer Sünden eine Bestrafung erhalten werden. Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Soll ich euch die größten aller Sünden nennen?“ Wir sagten: „Ja, o Gesandter Allahs!“ Der Prophet (s.a.s) sagte: „Allah Partner beizugesellen; den Eltern Ungemach zuzufügen; und das Ablegen einer falschen Zeugnis!“ Der Prophet wiederholte letzteres so oft, dass wir dachten, wenn er doch nur aufhören würde.“ (Buchari; Muslim)

    „Haltet euch fern von den sieben vernichtenden Sünden: Allah Partner beizugesellen,...“ (Buchari, Muslim; Tirmidhi; Abu Dawud; Nasai, Ahmad)


    Auszug aus: die großen Sünden vom Gelehrten Imam Dhahabi

    Quelle: SALAHUDEEN1@gmx.at



    Re: Die großen Sünden

    Aysha - 10.06.2005, 01:34


    Die großen Sünden Teil 2

    Die 2. Sünde
    Das Töten Eines Menschen

    Allah der Erhabene sagt:

    „Wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, sein Lohn wird die Hölle sein, worin er auf ewig bleiben wird. Allah zürnt über ihn, verdammt ihn und hat ihm eine schwere Strafe vorbereitet.“ ( Sure Nisa, Aya 93)

    (Wer einen Gläubigen zu Unrecht tötet, gleichzeitig aber daran glaubt, dass diese Tat haram (verboten) ist, dann wird er zwar eine lange Zeit in der Hölle verbüßen, jedoch nicht für ewig. Nur wer einen Gläubigen zu Unrecht tötet und gleichzeitig daran glaubt, dass dies Halal (erlaubt) sei, der wird für immer in der Hölle ver-bleiben. Darin stimmen alle Gelehrten des Islams überein.)

    Allah der Erhabene sagt:

    „Sie sind jene, die weder einem anderen Gott außer Allah dienen, noch jemanden töten, dessen Leben Allah für verwehrt erklärte, es sei denn aus Berechtigung, und die zudem keine Unzucht (Ehebruch) begehen. Und wer das aber tut, findet seine Strafe. Am Tage der Auferstehung wird seine Strafe verdoppelt und er bleibt dort für ewig als Erniedrigter. Außer diejenigen, die bereu-en und glauben und gute Werke tun. Ihnen wird Allah ihre bösen Taten in gute umwandeln. Denn Allah ist Verzeihend und Gnädig.“ ( Sure Furqan, Aya 68-70)

    „Wer einen Menschen tötet – es sei denn als Vergeltung für einen Mord oder wegen der Anstif-tung eines Unheils im Lande – dann wäre dies so, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wer einem Menschen das Leben erhält, dann wäre dies so, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten.“ ( Sure Maida, Aya 32)

    „Und wenn das lebendig begrabene Mädchen gefragt wird, für welches Verbrechen sie getötet wurde…“ ( Sure Takwir, Aya 8-9)

    Auch der Gesandte Allahs (s.a.s) erwähnte in dem Hadith „Haltet euch fern von den sieben vernich-tenden Sünden“ die ungerechtfertigte und von Allah (s.t) verwehrte Tötung eines Lebens.

    Eins wurde der Gesandte Allahs (s.a.s) gefragt: „O Gesandter Allahs, welche Sünde ist vor Allah (s.t) am schwerwiegendsten“ Er antwortete: „Dass du Allah etwas gleichstellst, obwohl Er doch dein Schöpfer ist.“ Auf die Frage: „Welche dann?“ antwortete er: „Dass du dein Kind tötest, weil du be-fürchtest, dass es das Essen mit dir teilt.“ Weiter gefragt: „Welche dann?“ sagte er: „Dass du Un-zucht mit der Ehefrau deines Nachbarn begehst.“ (Buchari; Muslim; Tirmidhi; Nasai; Abu Dawud; Ahmad)

    Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Wenn zwei Muslime sich mit ihren Schwertern zum Kampf ge-genüber stehen, so sind sowohl der Tötende als auch der Getötete in der Hölle!“ Daraufhin fragten die Anwesenden: „Für den der getötet hat verstehen wir es, doch wieso auch der, der getötet wurde? Was ist denn seine Schuld?“ Der Prophet (s.a.s) antwortete: „Denn auch er hatte die Absicht seinen Glaubensbruder zu töten.“ (Buchari; Muslim)

    Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Der Muslim ist seitens der Religion in Sicherheit, solange er kein Blut vergießt, das für ihn verwehrt ist.“ (Buchari; Ahmad) „Kehrt nach mir nicht zu dem Zustand der Kafir zurück, die sich gegenseitig die Häupter abschla-gen.“ (Buchari; Muslim)

    Ibni Barida überlieferte von seinem Vater, dass der Gesandte Allahs (s.a.s) folgendes sagte: „Das Töten eines Muslims ist vor Allah (s.t) schlimmer als die Vernichtung der Erde.“ (Nasai)

    Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Das erste, über das am Tage des Jüngsten Gerichts entschieden wird, ist das Blutvergießen.“ (Buchari; Muslim; Nasai)

    Von Abdullah b. Amr (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Die großen Sünden sind: Die Beige-sellung eines Partners an die Seite Allahs; die ungerechtfertigte Tötung eines Menschen; den Eltern Ungemach zuzufügen; und das Ablegen einer falschen Zeugnis.“ (Buchari; Ahmad)

    Von Ukba b. Malik (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Allah verwehrt demjenigen das Para-dies, der zu Unrecht einen Mumin tötet.“ Der Gesandte Allahs (s.a.s) wiederholte diese Worte drei Mal.“ (Ahmad; Zahabi stufte diese Hadith nach den Bedingungen von Muslim als „sahih “ ein.) Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Kein Mensch wird zu Unrecht ermordet, ohne dass der erste Sohn Adams einen Teil dieser Schuld mitträgt. Denn er war der Erste, der das Töten begonnen hat.“ (Buchari; Muslim)

    Von Ibni Umar (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Wer eine Person von einer Gruppe tötet, mit denen die Muslime einen Friedensvertrag vereinbart hatten, wird nicht einmal den Duft des Para-dieses zu spüren bekommen. Obwohl dieser bereits von einer Entfernung wahrzunehmen ist, die einer vierzigjährigen Marschroute entspricht.“ (Buchari; Nasai; Ibni Maja; Ahmad)

    Von Abu Hurayra (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Derjenige, der jemanden tötet, der unter dem Schutz Allahs und Seines Gesandten steht, hätte das Versprechen Allahs verletzt. Er wird nicht einmal den Duft des Paradieses riechen dürfen; und gewiss ist dieser bereits von einer Entfernung wahrzunehmen, die einer vierzigjährigen Marschroute entspricht.“ (Tirmidhi; „hasan / sahih“)

    Von Abu Hurayra (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Wer auch nur mit einem Wort dazu bei-trägt, dass ein Gläubiger zu Unrecht getötet wird, der wird am Tage des Jüngsten Gerichts vor Allah mit der Inschrift zwischen seinen Augen treten <Er hat seine Hoffnung auf Allahs Barm-herzigkeit aufgegeben>.“ (Ibni Maja; die Überlieferungskette dieser Hadith ist schwach. Denn in ihr befindet sich Yazid b. Abi Ziyad, eine Person, die log und falsche Hadithe erfand.)

    Von Muawiya (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Es ist zu erwarten, dass Allah jede Sünde vergibt. Außer die Sünden derjenigen, die als Kafir versterben, und derjenigen, die ungerechtfertigt einen Muslim töten.“ (Abu Dawud; Ahmad; Hakim und Zahabi stuften diese Hadith als „sahih“ ein)

    Quelle: Auszug aus die großen Sünden von Imam Dhahabi



    Re: Die großen Sünden

    Aysha - 10.06.2005, 01:39


    Die großen Sünden Teil 3

    Die 3. Sünde
    Die Zauberei (Magie)

    Es ist keinesfalls möglich die Zauberei bzw. Magie auszuüben, ohne nicht auch gleichzeitig Kufr zu begehen. Allah der Erhabene sagt:

    „Die Teufel wurden zu Kafir, weil sie den Menschen die Zauberei lehrten.“ (Sure Baqara, Aya 102)

    Das Ziel des Satans (Allahs Fluch sei über ihn), der den Menschen die Zauberei lehrt, ist es sie zu dazu zu veranlassen Allah (s.t) etwas beizugesellen. Allah (s.t) teilt uns über die Engel Harut und Marut folgendes mit:

    „Sie (die Juden) folgten dem, was die Teufel über die Herrschaft Sulaymans (Salomo) vortrugen. Doch nicht Sulayman war ein Kafir, sondern die Teufel wurden zu Kafir, weil sie den Menschen die Zauberei lehrten, dass den beiden Engeln in Babylon, Harut und Marut, herabgesandt wur-de. Doch diese beiden lehrten keinem etwas, ohne das sie zuvor sagten: „Wir sind nur eine Prü-fung (von Allah. Wir lehren euch die Zauberei nur, damit ihr das Wahre von dem Falschen unterscheiden könnt), begeht also bloß keinen Kufr (indem ihr die Zauberei anwendet)!“ Den-noch lernten sie (das Volk Babylons) von den beiden, womit sie Trennung zwischen dem Mann und seiner Gattin bewirken. Doch sie schaden damit keinem, außer mit der Ermächtigung Allahs. Und sie lernten etwas, das ihnen nur Schaden bringt und nichts nützt. Und doch wussten sie genau, dass wer es erkauft, für ihn gibt es im Jenseits keinen Anteil. Wahrlich, wenn sie es nur gewusst hätten, wie schlimm es ist, wofür sie sich selbst verkauft haben.“ ( Sure Baqara, Aya 102)

    Tagtäglich sehen wir sehr viele in Abwege geratene Menschen, die versuchen die Zauberei zu erlernen und sie auszuüben. Sie glauben, dass sie damit „nur“ eine Sünde begehen. Ihnen ist nicht bewusst, dass die Ausübung der Zauberei eine Kufr-Tat ist. Auch magische Rituale bzw. Hexereien, die speziell dazu erlernt werden um den Mann mit seiner Frau zu vereinen oder um die Liebe zwischen Ehepaaren zu steigern, gehören zur Zauberei. Das Schwafeln von unverständlichen Worten und Sätzen, die allen-falls Verwirrungen und Schirk stiften, sind ebenfalls Kategorien der Zauberei. Die Strafe eines Zaube-rers ist der Tod. Denn die Zauberei ist die Verleugnung Allahs und der Versuch Ihm zu ähneln. Der Gesandte Allahs (s.a.s) erwähnte als eine der vernichtenden Sünden, auch die Anwendung der Zaube-rei. Folglich sollte man sich vor der Zauberei hüten und sich vor Allah (s.t) fürchten um nicht dadurch das eigene Diesseits und Jenseits zu zerstören.

    Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Die Strafe eines Magiers ist seine Hinrichtung durch das Schwert.“ (Dies überlieferte Tirmidhi und fügte hinzu, dass diese Aussage nicht vom Gesandten Allahs (s.a.s), sondern von seinem Gefährten Jundub b. Abdullah stammt.)

    Bajala b. Abada (r.a) sagte: „Ein Jahr vor dem Tod des Kalifen Umar (r.a), erhielten wir von ihm einen Brief. Darin befahl er uns jeden männlichen oder weiblichen Zauberer zu töten.“ (Ahmad)

    Von Abu Musa al-Aschari (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Drei Leuten wird der Eintritt in das Paradies verwehrt: Dem Trunkenbold; dem, der die Verwandtschaftsrechte nicht pflegt; und dem, der an die Zauberei glaubt.“ (Ahmad)


    Von Ibni Masud (r.a); Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Ruqa , Tamaim und Tawla sind Schirk.“ (Ahmad; Abu Dawud; Ibni Maja)

    Die großen Sünden sind der Mehrzahl des Volkes nicht bekannt. Diese Tatsache gehört mit zu den Wahrheiten, die man nicht leugnen kann. Folglich werden sie vom unwissenden Volk (der Jahiliyya) unbewusst begangen. Genau hier fällt den Gelehrten eine große Aufgabe zu. Insbesondere die Sündi-gen, die erst vor kurzem zum Islam übertraten, davor sehr lange im Schirk lebten und die Sprache des Islams (Arabisch) nicht kennen, mit ihnen müssen die Gelehrten sehr behutsam umgehen, und ihnen diese Sünden und die anderen Fundamente des Islams in einer angemessenen Weise lehren. Zunächst muss ihnen offen und klar die Glaubensformel (Kalima-i Tauhid) „La ilaha illa Allah“ in einer Spra-che erklärt werden, die sie auch verstehen, und zwar basierend auf Beweisen. Danach müssen ihnen die Bedingungen des Glaubens gelehrt, und die Aussagen und Handlungen, die zu den Schirk- und Kufr-Taten gehören, in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit beigebracht werden. Anschließend werden sie über die Bedeutung des Glaubensbekenntnisses in arabischer Sprache aufgeklärt. Und zuletzt wer-den ihnen die einzelnen Pflichten des Islams beigebracht. Wenn es absolut niemanden gibt, der diesen Menschen die Fundamente des Islams, den Schirk, den Kufr und die großen Sünden lehrt, so ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass sie aufgrund ihres Unwissens in Schirk verfallen und große Sünden begehen. Nur dann werden ihnen möglicherweise ihre Sünden, die sie aufgrund dieser Unwissenheit begangen haben, durch Allah (s.t) verziehen. Allah der Erhabene:

    „Wir bestrafen kein Volk, ohne ihnen zuvor einen Gesandten geschickt zu haben.“ ( Sure Isra, Aya 15)

    Natürlich findet eine Entschuldigung vor Allah (s.t) nur dann eine Akzeptanz, wenn eine Person alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt und eingesetzt hat, um die Religion Allahs, den Schirk, den Kufr und die großen Sünden zu erlernen. Man darf keine Anstrengung scheuen, um an dieses Wissen zu gelangen. Eine Entschuldigung hat nur dann eine Berechtigung, wenn einem dieses fundamentale Wissen trotz aller Anstrengungen, die nachweislich erbracht wurden, verwehrt blieb. Das Gegenteil davon ist nicht vorstellbar. Folgende geschichtliche Tatsache sollte hierzu beachtet werden: Wenn dem Gesandten Allahs (s.a.s) ein Verbot Allahs offenbart wurde, erreichte diese Nach-richt einen Teil der Sahaba, die sich in Abessinien aufhielten, unter Umständen erst nach Monaten. Während diese neuen Verbote vom Propheten (s.a.s) und den Muslimen in Mekka angenommen und umgesetzt wurden, ist es verständlich, dass die Muslime in Abessinien, aufgrund ihrer Unkenntnis, diese Taten auch weiterhin ausführten. Da diese Verbote Allahs sie noch nicht erreicht hatten, galten sie in dieser Angelegenheit als entschuldigt. Doch von dem Zeitpunkt an, an dem sie die Nachricht erhielten, hatten sie keinen Entschuldigungsgrund mehr.

    (Allahu Ta’ala bürdet niemandem eine Last auf die er nicht auch tragen kann; folglich würde Er auch niemanden dadurch zur Rechenschaft ziehen. Er hat jedem Menschen nur das auferlegt, was er auch imstande ist zu tragen, und nur dafür wird Er sie zur Verantwortung ziehen. All jenen Menschen, denen trotz aller Bemü-hungen und Anstrengungen - d.h. obwohl sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten ausgeschöpft haben - das Wissen über die Schahada, folglich über den Iman und den Schirk, verwehrt blieb und die daher im Sumpf des Schirks stecken blieben, nur sie könnten aufgrund dieser Unwissenheit vor Allah Ta’ala als entschuldigt gelten. Trotz ihres Schirks besteht eine Hoffnung auf ihre Vergebung durch Allah (s.t). Dessen ungeachtet ist es uns Muslimen nicht gestattet über Menschen von denen wir Zeugen ihres Schirks werden folgendes zu sagen: „Vielleicht gehören diese Menschen zu jenen, die vor Allah als entschuldigt gelten, daher sollten wir sie nicht als Muschrik und ihre Taten nicht als Schirk bezeichnen“. Dies ist keines-wegs erlaubt, da wir nur anhand der äußerlich fassbaren Tatsachen urteilen dürfen (d.h. basierend auf den Ereignissen, die wir mit unseren Sinnesorganen wahrneh-men und bezeugen können).

    Auch gilt für all jene, denen trotz ihrer Anstrengung die großen Sünden verwehrt blieben folgendes: Sollten solche Personen jemals eine Sünde begehen, die eigentlich bereits im Diesseits zu vergelten ist, so muss bei ihnen diese Vergeltung zunächst ausgesetzt werden. Sie müssen zuerst über diese Sünden und ihren Strafen in Kenntnis gesetzt werden. Erst wenn sie (trotz ihrer Kenntnis) diese Sünden erneut begehen, dann werden sie ebenfalls zur Verantwortung gezogen. Damit jemand vor Allah (s.t) trotz seines Schirks und seiner großen Sünden als entschuldigt gelten kann, müssen folgende Umstän-de zusammentreffen: Er muss intensive Nachforschungen über diese Themen getätigt haben; trotz seiner Bemühungen muss ihm die Kenntnis über diese Bereiche verwehrt geblieben sein; und er muss in einer Gegend wohnen in der es weder irgendwelche islamischen Quellen gibt, noch darf er die geringste Möglichkeit besitzen an diese Quellen heran zu kommen.

    Jedoch gibt es heutzutage keine Gegend, die diese Bedingungen erfüllt. Ganz im Gegenteil – auch wenn es zurzeit keinen islamischen Staat gibt, in der die islamische Scharia Anwendung findet, und in der nach dem Quran und der Sunna regiert wird, so ist es doch trotzdem möglich jederzeit an die Grundsätze des Islams zu gelangen, ihre Quellen zu finden, und die Schahada, den Iman, den Schirk und die großen Sünden zu erlernen. Dennoch könnte jemand vor Allah (s.t) als entschuldigt gelten, wenn er trotz jeglicher Anstrengungen diese Wahrheiten nicht erlangen konnte. Zudem gilt, dass ein Mensch, weder vor Gott noch vor den anderen Menschen, keinesfalls zu entschuldigen ist, der, nachdem er über diese Wahrheiten inklusive ihrer Beweise aufgeklärt wurde, und der Kenntnis über den Schirk und die großen Sünden besitzt, wieder zu diesen rückfällig wird. Eins sollte jedoch niemals vergessen werden: Ganz gleich wie viel jemand sich bemüht und sich anstrengt die Wahrheit zu erler-nen, solange er Schirk begeht, ist er für uns ein Muschrik. Denn wir urteilen nur nach den äußerlich fassbaren Gegebenheiten und nach den äußerlich wahrnehmbaren Taten eines Menschen. Mit der Angelegenheit ob dieser ins Paradies kommt oder in die Hölle, damit haben wir uns nicht zu befassen. Dies ist eine Sache Allahs.


    Auszug aus: die großen Sünden vom Gelehrten Imam Dhahabi



    Re: Die großen Sünden

    Anonymous - 16.06.2005, 11:22

    Re: Die großen Sünden
    Aysha hat folgendes geschrieben: Die großen Sünden - Teil 1

    Die 1. Sünde
    Das Beigesellen Eines Partners An Die Seite Allahs


    1 – Der große Schirk:

    a) Schirk im Bittgebet (Wie der Hilfegesuch bei Toten).


    Quelle: SALAHUDEEN1@gmx.at

    Selam Aleykum

    Tawassul ist erlaubt, falls Du das mit Hilfegesuch bei Verstorbenen meinst, das ist kein Schirk.

    Die Wahabiten allerdings behaupten das die ganze Zeit, obwohl es Hadithe und Gelehrtenmeinungen gibt, das das Bittegesuch von verstorbenen erlaubt ist!

    Wer behauptet, das die Hilfe einer Person, des Propheten sas. aufhört, weil er verstorben ist, begeht in Wahrheit Schirk, den beim Bittgesuch von Verstorbenen und Lebenden, kommt die Hilfe von Allahu teala, und Allahu tealas Hilfe hört nicht auf, weil diese Person verstorben ist, da auch seine Zuneigung mit dem Tod der Person nicht aufhört!

    Selam Aleykum



    Re: Die großen Sünden

    Anonymous - 16.06.2005, 11:22


    Selam Aleykum

    sry war nicht eingeloggt.

    Selam Aleykum



    Re: Die großen Sünden

    burningsufi - 16.06.2005, 23:44


    Selamun Aleykum

    du warst beim 2. mal wohl auch nicht eingelogt ;)
    Ok. Bruder Derwisch :)

    Der Text ist nicht von Aysha, er ist von Salahudeen welcher wahabitisch angehaucht ist und manchmal ganz arg angehaucht :)

    Selamun Aleykum



    Re: Die großen Sünden

    Derwisch - 17.06.2005, 03:48


    Selam Aleykum

    woher hast Du mich erkannt? :)

    Hab manchmal leider Probleme beim einloggen. :(

    Allah razi olsun!

    Selam Aleykum

    P.S. Kannst aber laut sagen, mit dem arg angehaucht. ;)



    Re: Die großen Sünden

    Minnat Allah - 17.06.2005, 10:22

    Re: Die großen Sünden
    Anonymous hat folgendes geschrieben:

    Die Wahabiten allerdings behaupten das die ganze Zeit, obwohl es Hadithe und Gelehrtenmeinungen gibt, das das Bittegesuch von verstorbenen erlaubt ist!



    Selam Aleyküm Derwisch :) ,

    könntest du diese ob der Vollständigkeit wegen, hier wiedergeben (die Ahadith udnd die Gelehrtenmeinungen)?
    Dann hätte man eine Quelle, auf die man schnell zugreifen kann und könnte gut gegen die "andere Seite" argumentieren!
    Vielen dank :)

    selam aleyküm



    Re: Die großen Sünden

    Azad - 17.06.2005, 15:48

    .
    Selamu Eleykum

    4:64 Und Wir haben keinen Gesandten geschickt, außer damit ihm gehorcht werde mit Allahs Erlaubnis. Und wären sie zu dir gekommen, nachdem sie sich gegen sich selber vergangen hatten, und hätten sie zu Allah um Verzeihung gefleht, und hätte der Gesandte für sie um Verzeihung gebeten, hätten sie gewiss Allah Allvergebend, Barmherzig gefunden.

    Utbi(Rahimehullah) erzählt folgendes: Als ich einmal neben dem Grab von Rasulallah(s) saß kam ein Araber herein und sagte: "Oh Gesandter Allahs! Ich habe gehört das Allahu Teala sagt: Und wenn sie zu dir kämen und Allah um Verzeihung bäten, nachdem sie gegen sich gesündigt haben, und der Gesandte für sie um Verzeihung bäte, wahrlich, dann würden sie Allah vergebend und barmherzig finden. Ich bin nun gekommen um dich als vermittler zwischen dir und meinem Herren zu nehmen damit er mir vergibt und danach sagte er: Oh du segenvollster von denen deren Knochen in die Erde begraben sind Mein Leben soll deinem Grab geopfert sein. Denn bei dem Grab, ist reinheit und geschenk von Allah und großzügigkeit. Nachdem der Araber weg war, schlief ich dort ein und sah Rasulallah(s) im Traum der sagte: "Oh Utbi! Geh zu dem araber und bring ihm frohe botschaft, das Allah ihm vergeben hat" (Ibni Kathir, 1/461)

    Die Geschichte von Utbi Überliefert in: Nawawi Adhkar, Mecca ed. p. 253-254, and al-idah fi manasik al-hajj, chapter on visitin the prophet; Ibn Hajar al-Haythami, al-Jawhar al-munazzam [commentary on Nawawis Idah]: al-Qurtubi, commentary on Sura 4 Ayat 64 in Ahkam al Quran 5:265; Samhudi, Khulasat al-Wafa p.121 (from Nawawi) Dahlan, Khulasat al-Kalam 2:247; Ibn Kathir, Tafsir 4:64 and al-Bidayat wa al-nihayat 1:180; Abu Muhammad ibn Qudama, al-Mughni 3:556, Abu al-Fajar ibn Qudama, al-Sharh al Kabir 3:495; al-Bahooti al-Hanbali, Kashshaf al-qina 5:30; Taqi al-Din al-Subki, Shifa al-siqam p.52 and Ibn al-Jawzi, Muthir al-gharam al-sakin ila ashraf al-amakin

    In dem Tefsir von Qurtubi und Nesefi wird überliefert das Ebu Sadik überliefert das Ali (ra) folgendes sagte:

    3 Tage nachdem wir Rasulallah(s) begraben haben ist ein Araber zu uns gekommen hat sich auf das Grab Rasulallah(s) geworfen und warf sich den Staub auf die Haare und sagte: "Oh Gesandter Allahs! Du hast gesprochen und wir haben gehört, du hast von Allah auswendig gelernt und wir von dir. Zwischen denen, was Allah dir offenbart hat, gibt es folgende Ayet: Und wenn sie zu dir kämen und Allah um Verzeihung bäten, nachdem sie gegen sich gesündigt haben, und der Gesandte für sie um Verzeihung bäte, wahrlich, dann würden sie Allah vergebend und barmherzig finden. Ich bin es, der gegen sich gesündigt hat und ich bin gekommen, damit du um verzeihung bittest daraufhin kam ein Ausruf aus dem Grab Ohne Zweifel, dir wurde vergeben" (Qurtubi, 5/172, Nesefi:2/108)

    We Selam



    Re: Die großen Sünden

    Anonymous - 24.09.2005, 21:17


    selam aysha

    ich möchte dich bitten das thema bei den allgemeinen themen: "haram ist haram" von mir, mal anzuschauen. ich finde es ist eine gue überleitung von deinem zu meinem thema( oder umgekehrt).



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