K

AUF WWW.ANSARYFORUM.DE.VU UMGESTELLT
Verfügbare Informationen zu "K"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: Zehra
  • Forum: AUF WWW.ANSARYFORUM.DE.VU UMGESTELLT
  • Forenbeschreibung: AUF WWW.ANSARYFORUM.DE.VU GEHTS WEITER
  • aus dem Unterforum: Islamische Enzyklopädie
  • Antworten: 1
  • Forum gestartet am: Donnerstag 02.12.2004
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: K
  • Letzte Antwort: vor 18 Jahren, 24 Tagen, 1 Stunde, 29 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "K"

    Re: K

    Zehra - 03.03.2005, 20:33

    K
    Elfathi Kufr: bedeutet übersetzt Äußerungen des Unglaubens, die aus Gründen wie Zweifel, Unwissenheit, und Leugnung entstehen. Kufr ist, an etwas nicht zu glauben woran man zu glauben hat. Kurfr teilt sich in drei:

    Dschehri Kufr: Die offene Bekanntis zum Unglauben. Der Kufr von Ungläubigen und Unwissenden.

    Verleugnung und trotziger Unglaube: Der Unglaube wie es der Pharao und Pharaonen gleiche Personen taten.

    Hukmu Kufr: (Unglaube durch falsche Urteile und Äußerungen); Diese Art von Unglauben entsteht durch falsche Interpretation aus dem Quran und der Sunnah des Propheten Muhammad s.a.v., die zu falschen Doktinen führen. Durch diese Art der Irreführung und in Unglauben verfallen, sind viele Gruppen und Sekten entstanden.

    Falsche Rechtsschulen:

    1. Muzezileh Rechtsschule: Diese hat sich in 20 Gruppen unter sich geteilt.
    2. Schiah Rechtsschule: Diese hat sich in 22 Gruppen gespalten.
    3. Haridschiyyeh Rechtsschule: Die teilte sich auch in 20 Gruppen.
    4. Murdschieh Rechtschule: Diese teilte sich in 5 Gruppen.
    5. Dschebriyyeh Rechtsschule:
    6. Muschebbihe Rechtschule:
    7. Nedschariyyeh Rechtsschule: Diese teilte sich in 3 Gruppen.

    In einem Hadith sagt unser Prophet s.a.v. : "Und sie sind Diejenigen, Die meinen Weg und den Weg der Eshab (meinen Gefährten) folgen." Und diese sind Diejenigen, Die nach diesen 3 Rechtschulen handeln.
    1: Die Sselef-i Salihin
    2. Die Eschari
    3. Die Ehli Sunnah vel Dschemaah

    Diese 3 Rechtsschulen sind von allen Arten des Unglaubens bewahrt und repräsentieren den Ursprung des islamischen Glaubens wie von Anbeginn. Diese Wahrheit wird durch viele Gegebenheiten und Ereignissen aus der Vergangenheit und auch aus dieser Zeit und von den Aussagen des Propheten, sowie der vielen großen Gelehrten, stark gestützt, das es Unsinn ist diese noch zu leugnen. Die Tendenzen der Wahrheiten geben die Authentizität an.

    Die Spaltungen

    1. Die Qaderiyyeh Rechtsschule: Diese Gruppe ist eine Teilung , die von der Mutezileh entstand. Sie behaupten, dass Allah das Schlechte und Böse nicht erschaffe, sondern jeder der Erschaffer seinen Taten selbst sei, oder Satan es tue. Der Prophet Muhammad s.a.v. meint mit diesem Hadithen diese Gruppe: "Sie sind die Medjusi dieser Umma, wenn sie Krank sind besucht sie nicht, wenn sie sterben, bezeugt nicht. Sie sind in Sache Qader (Schicksal) die Feinde Allahs." Diese Gruppe als Kafir zu bezeichen ist Vadschib (Erforderlich).

    2. Die Keysaniyyeh Rechtsschule: Diese Gruppe ist eine Spaltung, die sich von der Schiah tielte und behauptet, das Allah sich irren könne und das Er sogar manchmal bereue was ER tat. Weil sie dies behaupten, ist es Vadschib sie als Kfirun zu bezeichnen.

    3. Die Rafiziten: Diese Gruppe als Ungläubig zu bezeichnen ist erforderlich. Sie glauben, dass Seelen wieder auf die Welt kommen und die Verwigung der Seelen durch die Reinkarnation erreichen.Des weiteren sagen sie, dass Allah eine Seele besitze, die in die 12 Imame wandere und damit meinen sie diese 12 Nachfahren Alis: L-Aliyy-ul Murteza, Hasan, Huseyn, Zeynul Abidin, Muhammed Bakir, Dschafer-i Sadik, Musa Kazim, Ali Riza, Muhammed Taki, Ali bin Muhammad, Ali Hasen el Askeri, und der erwartete Mehdi. Sie behaupten, dass diese Gott seien. Diese Verrückten behaupten doch tatsächlich, das der Offenbarungsbote, der Engel Dschebrail sich verirrt haben soll und statt Ali aus Versehen Muhammad die Offenbarung gebracht haben soll. Diese Gründe haben es erfordert, sie als Ungläubige zu bezeichnen.

    4. Die Haridschiten: Diese Gruppe hat den Ehrenwerten Uthman, den Ehrenwerten Ali, den Ehrenwerten Talha, den Ehrenwerten Zubeyr, die Ehrenwerte Ayscha und ausgenommen sie selbst, alle anderen Muslime als Ungläubig bezeichnet, und sind somit selbst in Unglauben gefallen. In der Angelegenheit zwischen Ali und Muaviyeh, haben sie sich von Ali getrennt und somit wurden sie die erste Gruppe die sich von den Muslimen spaltete. Der Ehrenwerte Ali schickte Abdullah ibn Mesud zu ihnen, damit er versuche sie zu überreden, das sie davon abhalten, doch der schaffte es nicht. Ali musste den Krieg führen. Speziell Glauben sie, das diejenigen, die große Sünden begehen für immer in der Hölle bleiben, und außer sie selbst, andere Ungläubig seien.

    5. Die Yeziditen: Diese Gruppe hat sich von den Haridschiten geteilt und ihre Bahauptung ist, das ein Prophet aus Iran kommen werde, er ein himmlisches Buch besitze, womit er die Rechtleitung des zuletzt gesandten Propheten Muhammad s.a.v. und seine Nachfolgerschaft aufheben solle. Diese Gruppe als Ungläubig anzuerkennen und zu bezeichnen ist erforderlich. Der Führer dieser Irrlehre ist Yezid bin Unisiyyeh.

    6. Die Nedschariyyeh Rechtschule: Diese Gruppe ist entstanden von Huseyn bin Nedschar. Die Anhänger dieser Irrlehre leugnen die Eigenschaften Allahs des Erhabenen. Diese Gruppe als Ungläubig anzuerkennen, ist Vadschib.

    7. Die Scheytaniyyeh Rechtsschule: Der Gründer dieser Spaltung von der Schiah oder den Rafiziten heißt Muhammad bin Numan, Seine Anhänger behaupten, das Allah der Erhabene was erschaffe, und dann erst Selbst darüber die Erkenntnis erlange, vorher wisse Er darüber nicht Bescheid. Diese ordnen somit Allah, der darüber Erhabenen ist Unwissenheit zu. Diese Gruppe als Ungläubig zu bezeichnen ist erforderlich.

    8. Eine Gruppe der Mutezileh: Diese behaupten, das Allah weder sieht, weder noch gesehen werden kann. Und somit Leugnen sie die Eigenschaft El Basar/ Das Sehen. Diese Gruppe als Ungläubig anzuerkennen, ist erforderlich. Dieser folgende Erhabene Vers widerlegt die Behauptung dieser Irrlehre: " Weiß er nicht, dass Allah (ihn) sieht?" Des Weiteren leugnen sie die Möglichkeit den Erhabenen zu sehen, doch der folgende Vers besagt: "An jenem Tage wird es strahlende Gesichter geben, die zu ihrem Herrn schauen." Hier ist Vorsicht angesagt, man darf sich Allah nicht vorstellen, alles was der Mensch assoziiert über Allah ist falsch und nicht wahr.

    9. Diejenigen, welche die Anfangslosigkeit der Eigenschaften Allahs Leugnen, als Ungläubig zu bezeichnen ist ebenfalls erforderlich.

    10. Diejenigen, die nach dieser Methode gehen und sagen: Allah ist Alim (Allwissend) besitzt aber nicht die Eigenschaft Ilm (Wissen), Allah ist Qadir (Allmächtig) besitzt aber nicht die Eigenschaft Qudrat (Allmacht), sind als Ungläubige zu bezeichnen. Im Buch Namens Tatarhaniyyeh steht geschrieben: "Wenn jemand sagt Allah ist Al Alim, aber besitzt nicht die Eigenschaft Ilm, Allah ist Qadir besitzt aber nicht die Eigenschaft Qudrat, wird er dann Ungläubig oder nicht? Ja diese Person wird zu einem Ungläubigen, weil das Leugnen der Eigenschaften Unglaube ist."

    11. Leute die behaupten Allah besitzt einen Körper, gleicht aber nicht den anderen Körpern, sind eine Spaltung von Erneueren (Ehl-i Bidah), aber sollte ihre Aufgabe darin liegen, mit der Meinung Allah einen Platz zu zuordnen, so werden sie zu Ungläubigen.

    12. Leute die behaupten Allah erschafft auch Sinnlos etwas, sind auch Ungläubige.

    13. Dschebriyyeh: Diese Gruppe als Ungläubige anzuerkennen und zu bezeichnen, ist Vadschib. Die Anhänger dieser Gruppe behaupten, dass alles was der Mensch tut, unter Zwang von Gott geschieht, also Willkürlich. Wenn dies aber so wäre, würde der Zweck, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten kein Sinn ergeben und der Zweck der Prüfung im Diesseits wäre Sinnlos. Die Bestrafung mit der Hölle wäre nicht verdient, denn der Mensch hätte es sich ja nicht eingehandelt, nein wäre es doch so, dass er der Hölle zu geteilt sein würde. Wie gesagt, ist dies aber gar ein Widerspruch zu dem, das die Menschen im Diesseits geprüft werden, und sich so das Paradies oder die Hölle verdienen.

    14. Diejenigen, die behaupten der Mensch sei kein Körper, sondern er sei lebendig, mächtig und selbst her über den Willen. Er sei weder in Bewegung, weder noch ruhig und Eigenschaften, die auf andere Körper zuträfen, nicht für die Menschen gälte, sind auch Ungläubige

    15. Die Murdschieh Rechtsschule: Nach diesem folgenden Ansichten, sind diejenigen von dieser Rechtsschule als Ungläubige zu bezeichenen, dies ist Vadschib, denn sie sagen:" Überlasst die Gläubigen und die Ungläubigen Allah. Dass der Gläubige in das Paradies und der Ungläubige in die Hölle kommen werden, können wir nicht sagen. Denn das Diesseits, so wie das Jenseits gehört Allah, in beiden Welten vergibt und bestraft Er wen er will." Einige von Ihnen sagen auch:" Unsere guten Taten wurden angenommen und unsere schlechten Taten wurden vergeben. Taten sind nicht Pflicht, sondern nur Lohn, für Diejenigen, Die sie verrichten ist es gut und für Diejenigen, Die es unterlassen ist es nicht schlimm." Leute die so denken sind Ungläubig. Einige von ihnen sagen auch: "Gläubige dürfen nicht mit Sündern befreundet sein." Leute die dies behaupten, sind Ehl-i Bidah.

    16. Die Leugner des Mizan: Sie sagen: "Die Mizan (die Kalkulation), wo alle Guten und Schlechten Taten gewogen werden, gibt es nicht, dies ist Gerechtigkeit." Leute die dies behaupten, sind Erneuerer (Ehl-i Bidah), ihre Behauptung ist Bidah. Des Weiteren sagen sie:"Täter von großen Sünden, werden für ewig in der Hölle weilen. Das rituelle Gebet und andere Pflichten, sowie andere einzuhaltene Angelegenheiten, sind der Glaube. Die Tat o. die Handlung ist vom Iman. " Einige der Haridschiten behaupten, die Tat sei vom Iman:"Wenn jemand eines der Fard sein lässt der wird Ungläubig, denn wenn das eine Teil fehlt, entgehen auch die anderen." dies zu behauten ist Bidah. Sie sagen, das wer an Allah, an die Engel an die Offenbarungsbücher, an die Propheten und an das Leben nach dem Tod glaube, ein Gläubiger sei, der aber eines der zu erledigenden Taten auslassen solle, so zum Ungläubigen werde. Ein Ehebrecher beim Ehebruch, ein Trinker beim trinken von alkohol, sie beim begehen der Tat ein Ungläubiger, und in weiteren ähnlichen Situationen wie diese. Diese Behauptunge ist Bidah.
    Die Haridschiten glauben so., und sagen, dass auch der Ehrwürdige Ali zum Ungläubigen wurde, weil er Haridschiten umbrachte und somit eine angebliche, große Sünde begann. Als Beweis führen sie diesen Vers aus dem Quran an: " Und gewiss werden die Satane ihren Freunden eingeben, mit euch zu streiten. Und wenn ihr ihnen gehorcht, so werdet ihr zu Götzendiener sein." Nach uns ist diese Aussage: "Und wenn ihr ihnen gehorcht" bei der Bedeutung, anstatt Allah, ihnen beim Götzendienst zu folgen, gemeint. Eine andere Beweisführung der Haridschiten aus dem Quran lautet: " Und für Diejenigen, die sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen, ist das Feuer der Hölle bestimmt, darin werden sie auf ewig bleiben." Nach uns sind mit diesem Vers die Ungläubigen gemeint. Ein anderer Beweis von ihnen ist dieser Hadith, den sie anführen: "Wer Ehebruch begeht, ist während des Ehebruchs kein Gläubiger." Nach uns ist es so, weil der Ehebruch eine sehr schlechte Tat ist, wird der angeführte Hadith in der Stufe (Makam) zum erschrecken oder beängstigen, sowie zum abschrecken erzählt. Auch diesen Hadith fürhen sie als Beweis auf: "Das rituelle Gebet ist die Säule der Religion, wer das rituelle Gebet unterlässt, hat seine Religion gestürzt." Nach uns: " weil er nicht glaubt" und es verlässt, stürzt er seine Religion.

    17. Die Schiiten und Rafizizen sagen, Meßh (benässen) über Mest (bis zu den Fersen Wasser undurchlässige Pantoffeln) gibt es nicht. Nach ihnen ist Meßh über die nackte Haut des Fußes bevorzugt. Mit diesen Ansichten fallen sie von der Sunna des Propheten ab und deshalb sollte man sich von ihrem Unglauben fürchten.

    18. Von den Rafiziten sind Diejenigen: Die den Ehrenwerten Ebu Bekr und den Ehrenwerten Umar beschimpfen und verfluchen, Ungläubige. Und Diejenigen, die behaupten, das der Ehrenwürdige Ali höher an Rang sei als Ebu Bekr und dem Ehrenwerten Umar, begehen Bitah.

    19- Die Mudschessimeh Rechtsschule: Diese als Ungläubig zu bezeichnen, ist erforderlich, denn die Anhänger, die diese Gruppe ausmacht behaupten, Allah solle einen für sich speziellen Platz besitzen. Die Muschebbiheh, Kerramiyyeh, Mutezileh und Dschehmiyyeh Rechtsschulen sind derselben Ansicht wie die Mudschessimeh.

    Entnommen aus dem Buch "Kitab ut Tevhid" von Imam Mansur Maturidi



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum AUF WWW.ANSARYFORUM.DE.VU UMGESTELLT



    Ähnliche Beiträge wie "K"

    An Real, Barca und HSV - Stuttgart (Mittwoch 17.05.2006)
    Barca und Arsenal sind weiter... - Osman (Donnerstag 06.04.2006)
    Barca-Arsenal - Barca (Donnerstag 10.05.2007)
    barca-------lyon. - libero (Donnerstag 15.12.2005)
    barca - Heichlee (Sonntag 14.05.2006)
    Barca--Porto - real-fan (Sonntag 08.07.2007)
    porto und barca einig - freiburger (Donnerstag 19.07.2007)
    barca----juve - ronaldinho (Mittwoch 07.12.2005)
    Sers Barca - Chelsea London (Sonntag 13.05.2007)
    Barca - LAzio - CaDDy (Donnerstag 12.07.2007)