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Re: B
Minnat Allah - 13.04.2005, 11:18B
Bestattungsregeln im Islam (sunnitisch);
BUND DER ISLAMISCHEN WELT GENERALSEKRETARIAT
Makkah al-Mukkaramah
Im Namen Gottes, des Barmherzigen, des Erbarmers.
Klammert Euch fest an den Bund Gottes und zerstreut Euch nicht
Ehre sei Gott, der den Tod und das Leben erschaffen hat, um uns alle zu prüfen und um zu belohnen diejenigen von uns, welche am besten handeln. Ehre sei Gott, der in der Welt einen Lebensraum geschaffen hat für uns, Lebendige und Tote. Segen und Friede auf Muhammad, dem letzten der Propheten.
Gott, der Gesegnete, der Erhöhte, hat den Menschen über alle Kreatur erhoben, seine Vorliebe dem gläubigen Muslim verliehen, ihm durch Sonderrechte Vorrang gegeben und ihn seiner Würde versichert lebendig oder tot. Wie bei seiner Ankunft in der Welt, sei der Muslim durch die Reinigung, die Erhöhung und die Freude herzlich willkommen. Die Erdoberfläche ist für ihn als Wohnstätte ausgebreitet. Bei seiner Abberufung verlässt er die Welt durch die Waschung, die Beisetzung und durch das Gebet. Die Erdtiefe bietet ihm das Grab und die Bedeckung, um seine Würde zu bewahren.
Der Sterbende
Frage: Was tun mit dem Sterbenden?
Antwort:
Erstens: Ihn legen Richtung Kaaba in Mekka und zwar in zwei Arten: Entweder ihn auf die rechte Seite legen, das Gesicht gegen die Kaaba gerichtet, oder ihn gut auf den Rücken legen, mit den Füssen Richtung Kaaba, und den Kopf etwas gehoben, so dass das Gesicht gegen die Kaaba gerichtet ist. Die erstere Art wird bevorzugt.
Zweitens: Ihm das Glaubensbekenntnis mittels der Formel: "Es gibt nur einen Gott, Muhammad ist sein Prophet" zu erinnern. Dieses muss in anständiger Weise und diskret getan sein. Ebenso muss man es nicht zu oft wiederholen, um den Sterbenden nicht zu belästigen damit seine letzten Worte sein mögen: "Es gibt nur einen Gott".
Drittens: Dem Sterbenden wird im Moment seines Todes das Glied der Familie, das ihm am nächsten steht, das fähigste zur Verschwiegenheit und das frömmste zugeführt, damit es ihn an Gott als die Hoheit, an die Vergebung seiner Sünden und an das Testament erinnere.
Viertens: Frauen während ihrer Menstruation, solche, die die Periode der vierzig Tage nach dem Wochenbett nicht beendet haben, unreine Personen und alles, was die Engel ablehnen könnten, wie Musikinstrumente und andere Unterhaltungsapparate müssen vom Toten ferngehalten werden. Eine wohlriechende Substanz soll zu ihm gebracht werden.
Fünftens: Die Gebete für ihn und für die Helfer müssen zahlreich sein und der Koran muss rezitiert werden, besonders Surat Yasin. Die Rezitation muss sehr diskret sein, um den Sterbenden nicht zu beunruhigen. Nach dem Tod soll die Rezitation des Koran's aufhören; da es von der Sunna des Propheten nicht anerkannt ist und den Frühmuslimen nicht bekannt war.
Sechstens: Es ist demjenigen, der beim Sterbenden wacht, empfohlen, ihm die Wohltaten Gottes, des Erhöhten, in Erinnerung zu rufen, um sein Vertrauen zu stärken in die Grosse und Herrlichkeit Gottes, denn es steht geschrieben in der heiligen Überlieferung: "Ich bin, wie mich mein Knecht sieht",
Frage: Was tun mit dem Sterbenden nach der Gewissheit seines Todes und vor der Waschung?
Antwort:
Erstens: Ihm die Augen schließen.
Zweitens: Den Unterkiefer and den Kopf binden, um die Erschlaffung zu verhindern.
Drittens: Auf seinen Bauch einen angemessenen Gegenstand stellen, um zu verhindern, dass er sich aufbläht.
Viertens: Wenn möglich, sofort nach dem Tod die Gelenke sanft biegen, sonst sein lassen. Dafür die Arme gegen die Vorderarme gegen die Seiten des Körpers, die Beine gegen die Oberschenkel, die Oberschenkel gegen den Bauch. Dies verhindert, dass der Körper steif wird und erleichtert damit die Waschung und die Beisetzung.
Fünftens: Der Verstorbene wird leicht gehoben, das Gesicht gegen die Kaaba gerichtet.
Sechstens: Er wird ausgekleidet und wird zugedeckt mit einem Tuch, das den ganzen Körper zudeckt.
Siebtens: Sich beeilen seine Schulden zu bezahlen.
Achtens: Es ist angebracht, die Leute über seinen Tod zu informieren, damit sie and der Bestattung teilnehmen können, mit der Bedingung, die Stimme nicht zu erheben. Ein solches Benehmen bezieht sich auf die Wehklagen, welchen sich die Heiden vor dem Islam hingaben.
Neuntens: Es ist verboten die Stimme zu erheben, zu jammern, sich auf die Wangen zu schlagen, die Kleider zu zerreißen, usw. Tränen auf den Toten sind nicht verboten, soweit sie nicht von obigen Handlungen begleitet sind. Sie trauernde Person soll das Leid geduldig tragen und auf den Trost und die Belohnung Gottes warten.
Zehntens: Aus Respekt für den Toten ist es empfohlen, sich mit der Vorbereitung des Toten und seiner Bestattung zu beeilen.
Die Waschung des Verstorbenen
Welches Reglement ist gültig für die Waschung des Verstorbenen?
Die islamische Waschung des Verstorbenen ist ein auferlegter religiöser Ritus in Übereinstimmung mit allen Muslimen. Seine Durchführung ist eine gemeinsame Verpflichtung. Einmal übernommen durch jemanden, sind die ändern befreit.
Welches sind die Forderungen für denjenigen, der die Waschung des Verstorbenen durchführt?
Erstens: Es muss ein gewissenhafter, volljähriger Muslim sein.
Zweitens: Er muss selber die Entscheidung treffen, die Waschung des Verstorbenen durchführen zu wollen.
Drittens: Er muss vertrauenswürdig sein, ehrlich und gut informiert sein über die Waschungsregeln, um sie gemäss der Sunna ausführen zu können. Er soll die Untugenden nicht unter die Leute bringen, sondern im Gegenteil die Unvollkommenheiten, die er sieht, verheimlichen.
Wer unternimmt die Waschung des Verstorbenen?
Erstens: Die am besten geeignete Person, um den Verstorbenen zu waschen und zu bestatten, ist zuerst der vom Verstorbenen Gewählte, ferner in der Vorrangordnung: der Vater, der Großvater, dann nach und nach seine väterlichen und dann mütterlichen nahen männlichen Verwandten. Es ist der Frau erlaubt, ihren Ehegatten zu waschen.
Zweitens: Die am besten geeignete Person, um eine verstorbene Frau zu waschen, ist zuerst die Mutter, dann die Großmutter, dann nach und nach die nahen weiblichen Verwandten. Es ist dem Mann erlaubt, seine Ehegattin zu waschen.
Drittens: Es ist den Frauen erlaubt, den Verstorbenen zu waschen, wenn dieser ein Knabe ist. Ebenso ist es den Männern erlaubt, die Verstorbene zu waschen, wenn es sich um ein Mädchen handelt.
Viertens: Falls eine Frau stirbt unter Männern, von denen keiner der Ehegatte ist, darf ein Fremder sie trocken waschen mit Sand und gedeckten Händen, sodass sie nicht direkt berührt wird. Ebenso darf, falls ein Mann stirbt unter Frauen, von denen keine die Ehegattin ist, eine Fremde ihn auf dieselbe Weise waschen, ohne ihn direkt zu berühren.
Welcher Verstorbene soll gewaschen werden?
Erstens: Der Verstorbene muss Muslim sein, der Ungläubige wird nicht gewaschen.
Zweitens: Es darf keine Frühgeburt sein. Ist der Fötus tot geboren, so wird er nicht gewaschen.
Drittens: Ein genügend großer Körperteil muss vorhanden sein.
Viertens: Ist der Verstorbene ein Märtyrer eines Kampfes auf dem Gottes-Weg, so ist es nicht notwendig, ihn zu waschen.
Fünftens: Reines Wasser muss zur Verfügung stehen, sonst ist die Waschung nicht verpflichtend. Sie kann durch die trockene Waschung des Körpers mit Hilfe von Sand ersetzt werden.
Welches Reglement ist gültig für die Waschung des Pilgers?
Der Pilger muss mit Wasser gewaschen werden, aber man stelle keine wohlriechende Substanz neben ihn. Auch sein Kopf darf nicht bedeckt sein, da er auferweckt werden wird als Pilger am Tage der Auferstehung.
Welches Reglement ist gültig für die Waschung des Märtyrers?
Ein Märtyrer des Kampfes wird nicht gewaschen; seine Waffen, sein Gürtel und alles außer den Kleidern muss weggenommen werden. Dann wird er mit den Kleidern, in denen er getötet wurde, bestattet. Es ist nicht verboten, ihn mit anderen Kleidern zu bestatten, jedoch ist es besser, die Kleider des Kampfes zu behalten. Das Gebet ist nicht notwendig für den Märtyrer. Er wird, wie es der Prophet vorschreibt, Segen und Frieden auf ihm, ohne Gebet bestattet. Nach der Überlieferung Jabir's hat der Prophet, Segen und Frieden auf ihm, verordnet, die blutbefleckten Märtyrer des Kampfes von Uhud ohne Waschung und Gebet zu bestatten (gemeldet durch al-Bukhari und Muslim).
Wie wird der Verstorbene gewaschen?
Erstens: Zu Beginn der Waschung muss der Verstorbene vom Bauchnabel (Bauchmitte) bis zu den Knien Bedeckt sein.
Zweitens: Die Waschung muss and einem privaten Ort durchgeführt werden.
Drittens: Der Wäscher umwickelt seine Hand mit einem Stoffstück, um damit den Köper von allen Unreinheiten zu reinigen.
Viertens: Dann wickelt er seine Hand in ein anderes Stoffstück, um den Rest des Körpers zu reinigen, und drückt leicht auf den Bauch, wenn es nicht der Körper einer schwangeren Frau ist. Es ist empfohlen, neben dem Verstorbenen Weihrauch oder irgend eine andere wohlriechende Substanz zu stellen, damit sich kein unangenehmer Geruch verbreitet.
Fünftens: Leicht den Kopf des Verstorbnen haben, sodass das Wasser der Waschung mit den Körperausscheidungen ablaufen kann und nicht zum Kopf zurückkommt.
Sechstens: Der Wäscher führt zwei nasse Finger zwischen den Lippen des Verstorbenen ein, um seine Zähne zu reinigen, dann in die Nasenhöhlen, um sie gleichfalls zu reinigen. Nachher erfüllt der Wäscher die rituelle Reinigung wie für das Gebet und passt auf, dass kein Wasser in den Mund und die Nase fließt.
Siebtens: Wasser auf den Körper gießen, die rechte Seite zuerst vorn und dann hinten waschen, nachher auf die gleiche Art die linke Seite. Der Wäscher beginnt den Kopf und den Bart zu waschen.
Achtens: Der Verstorbene wird mit Lilienwasser, mit reinem Wasser oder mit einem Mittel, das den Körper reinigt, wie Seife, gewaschen. Ins letzte Waschwasser wird eine kleine Menge einer wohlriechenden Substanz beigegeben, wie zum Beispiel Kampfer.
Neuntens: Voll Ehrfurcht soll der Wäscher den Verstorbenen vorsichtig behandeln; beim Umdrehen des Körpers, beim Abreiben seiner Glieder, beim Drücken auf den Bauch, beim Biegsammachen der Gelenke, bei allem, was ihn betrifft.
Zehntens: Aus religiöser Pflicht wird der Verstorbene nur ein einziges Mal gewaschen, aber die Sunna des Propheten schreibt die Wiederholung der Waschung vor, so oft sie notwendig ist.
Elftens: Wenn nach der Waschung sich irgend eine Unreinheit löst und am Körper haftet, muss man die Stelle reinigen und die Waschung ein oder drei oder fünf bis sieben mal wiederholen. Falls sich die Unreinheiten nach dem Einkleiden lösen, wird die Waschung nicht wiederholt, sondern nur die Unreinheiten beseitigt.
Zwölftens: Der Körper des Verstorbenen muss mit einem trockenen Tuch abgetrocknet werden, damit das Leichentuch nicht nass wird.
Dreizehntens: Nach der Waschung den Kopf und den Bart des Verstorbenen einbalsamieren mit einer wohlriechenden Essenz außer Safran. An die Körperstellen, auf die man sich beim Beten stützt, wie die Stirn, die Nase, die Hände, die Knie, die Füße, eine parfümierte Substanz verteilen. Die parfümierte Substanz wird auch auf die Ohren und die Achselhöhlen verteilt. Am besten verwendet man Kampfer.
Das Einkleiden des Verstorbenen
Welches Reglement ist gültig für das Einkleiden des Verstorbenen?
Das islamische Einkleiden des Verstorbenen, ausgenommen der Märtyrer eines Kampfes, ist eine vorgeschriebene religiöse Pflicht in Übereinstimmung aller Muslime. Die Durchführung dieser Pflicht ist ein allgemein gültiger Ritus; einmal von jemandem übernommen, sind die ändern befreit. Die Kosten für das Einkleiden, für die Vorbereitung und für die Bestattung müssen aus den persönlichen Gütern geleistet werden, an denen sich kein fremdes Recht anschließt. Wenn der Verstorbene keine persönlichen Güter besitzt, fallen die Einkleidekosten auf denjenigen, der den Verstorbenen während seines Lebens unterhalten hat, zu. Wenn dieser keine Güter besitzt wird das Einkleiden durch die islamische Kasse getragen, sonst fällt die Haftung kollektiv an die Muslime, die die Kosten für das Einkleiden, für die Vorbereitung und für die Bestattung decken können.
Wie sieht das Leichentuch für den Mann aus?
Der Mann wird in drei weiße Leichentücher, von denen keines ein Hemd oder Turban ist, eingewickelt. Es ist erlaubt, nur zwei Leichentücher zu gebrauchen. Die notwendige Mindestanzahl für das Einkleiden ist ein Leichentuch, das den ganzen Körper deckt.
Wie sieht das Leichentuch für das Kind aus?
Das Kind wird in ein einziges Leichentuch eingewickelt, aber es ist nicht verboten, es in drei Leichentücher einzuwickeln.
Wie wird der Mann eingewickelt?
Erstens: Die mit Weihrauch parfümierten Leichentücher werden aufeinander ausgebreitet. Das letzte davon muss größer und breiter sein.
Zweitens: Der mit einem Tuch bedeckte Verstorbene wird auf die ausgebreiteten und mit Weihrauch parfümierten Leichentücher gelegt.
Drittens: Der Rand des obersten Leichentuches über die rechte Seite des Verstorbenen falten und den anderen Rand über die linke Seite. Ebenso das zweite und dritte Leichentuch falten.
Viertens: Diese Leichentücher um den Körper festbinden, sie werden wieder gelöst, sobald der Verstorbene im Grab liegt.
Fünftens: Falls man kein Leichentuch findet, das groß genug ist, um den ganzen Körper zu decken, bedeckt man nur den Kopf, auf die Füße legt man Pflanzen oder Papierblätter oder Ähnliches. Findet man nur genügend Blätter, um die intimen Organe des Verstorbenen zu decken, dann werden nur diese bedeckt.
Sind bei zahlreichen Verstorbenen nicht genügend Leichentücher vorhanden, so können zwei oder drei Männer in ein einziges Leichentuch eingewickelt und im gleichen Grab bestattet werden , wie es mit den Uhud-Märtyrern, Gott schenke ihnen seine Gnade, getan wurde.
Wie sieht das Leichentuch für die Frau aus?
Die Frau wird in fünf weiße Leichentücher eingewickelt: ein Hemd, eine Leibbinde, eine Bandage, ein Schleier für den Kopf, ein Stoffstück, um die Oberschenkel zusammenzuhalten. Wenn dies nicht möglich ist, wird die verstorbene Frau auf die gleiche Weise wie der verstorbene Mann eingewickelt.
Wie wird die Frau eingewickelt?
Erstens: Die Leichentücher werden in der Reihenfolge aufeinander ausgebreitet. Dann wird die mit einem Tuch bedeckte Verstorbene auf die ausgebreiteten und mit Weihrauch parfümierten Leichentücher gelegt.
Zweitens: Das Stoffstück wird um ihre Oberschenkel gebunden.
Drittens: Die Leibbinde wird angezogen.
Viertens: Die Verstorbene wird mit ihrem Hemd bekleidet.
Fünftens: Ihr Haar ist aus drei Teilen geflochten und liegt auf dem Rücken.
Sechstens: Sie wird mit dem Schleier bekleidet.
Siebtens: Sie wird in die Bandage eingewickelt, die zuerst festgebunden wird, dann wieder gelöst wird, sobald die Verstorbene bestattet ist.
Das Bestattungsgebet
Welches Reglement gilt für das Bestattungsgebet?
Das Bestattungsgebet ist eine vorgeschriebene Pflicht in Übereinstimmung mit allen Muslimen. Es ist eine allgemein gültige Pflicht; einmal von jemandem übernommen, sind die ändern befreit.
Welche Person ist am besten geeignet, um über dem Verstorbenen zu beten?
Die am besten geeignete Person für dieses Gebet ist zuerst die vom Verstorbenen Gewählte, unter der Bedingung, dass diese Person nicht lasterhaft oder irrgläubig ist. Weiter in der Vorrangordnung: der Souverän oder sein Stellvertreter, dann in zurückgehender Reihenfolge: der Vater, der Großvater oder der Urgroßvater, und dann in steigender Reihenfolge: der Sohn, der Enkel oder der Urenkel, dann nach und nach die weiteren nahen männlichen Verwandten.
Beschreibung des Bestattungsgebets
Erstens: Die Person muss selber die Entscheidung treffen, über dem verstorbenen Mann oder der Frau oder dem Kind zu beten. Diese Entscheidung muss Herzen kommen.
Zweitens: Die Formel: "Gott ist der Größte" wird während des Gebetes vier mal wiederholt: Das erste Mal am Anfang des Gebetes und dann erst wird die Fatiha (Das Eröffnungskapitel des Korans) rezitiert. Wenn man zum zweiten Mal die Formel: "Gott ist der Größte" ausspricht, hebt man die Hände hoch, danach spricht man das Ibrahims: "Oh Gott, segne Muhammad und seine Familie, wie Du Ibrahim und seine Familie gesegnet hast: Du bist der Gütige, der Höchste.
Gib Deinen Segen Muhammad und seiner Familie, wie Du ihn Ibrahim und seiner Familie gegeben hast. Du bist der Gesegnete, der Erhöhte", Dann hebt man nochmals die Hände hoch und wiederholt zum dritten Mal die Formel: "Gott ist der Größte", dann betet man für den Verstorbenen mit dem überlieferten Gebet: "0 Gott, gib Deine Vergebung unseren Lebenden und Verstorbenen, unseren Zeugen und Abwesenden, unseren Jungen und Alten, unseren Männern und Frauen. 0 Gott welcher von uns Du leben lässt, lass ihn im Islam leben und welchen von uns Du abrufst, lass ihn im Glauben sterben. 0 Gott, verweigere unseren Verstorbenen die Belohnung nicht und setze uns keinen Prüfungen aus nach unserem Tod". Es ist ebenfalls erlaubt, andere Gebete , zu gebrauchen. Daraufhin hebt man die Hände hoch und sagt zum vierten Mal: "Gott ist der Größte", Man schweigt einem Augenblick still oder man wiederholt die Formel: "0 Gott, verweigere unseren Verstorbenen die Belohnung nicht und setze uns keinen Prüfungen aus nach unserem Tod". Zum Schluss grüßt man (Salam) ein einziges Mal und das Bestattungsgebet ist beendet.
Drittens: In der Sunna des Propheten wird das Bestattungsgebet in der Gruppe verrichtet, wenn eine Anzahl Muslime anwesend sind. Der Imam, der das Gebet leitet, stellt sich zuvorderst, hinter ihm ordnen sich die Gläubigen in drei Reihen. Dies ist die empfohlene Weise für das Gebet.
Wenn jemand zu spät kommt und verpasst eine oder mehrere der vier Formeln: "Gott ist der Größte", was muss er tun?
Er geht zu der Gruppe und folgt dem Gebet des Imam's. Wenn dieser das Gebet mit der Gruß-Formel endet, ergänzt der Verspätete sein Gebet und rezitiert die versäumten Abschnitte, wie oben beschrieben wurde.
Welches Gebet wendet man an, wenn die verstorbene Person ein Kind ist?
Das Gebet für ein Kind ist dasselbe wie für einen Mann, jedoch nach dem dritten "Gott ist der Größte", anstatt um Vergebung für den Verstorbenen zu bitten, macht man folgendes Gebet; "0 Gott, mache ihn zum Wegbereiter, der den Weg seiner Eltern erleuchte, mache ihnen daraus eine Belohnung und ein Kleinod".
Das Tragen der Totenbahre
Wie wird der Trauerzug gestaltet?
Gemäss dem Wort des Propheten, Segen und Frieden auf ihm, ist es besser, sich mit dem Trauerzug zu beeilen: "Beeilt Euch mit dem Trauerzug. Ihr macht es zum Besten des Verstorbenen, wenn es ein guter Mann war, wenn nicht, macht Ihr es, um Euch vom Bösen zu befreien" {gemeldet durch al-Bukkhari und Muslim).
Welches Reglement ist gültig für den Trauerzug?
Am Trauerzug teilzunehmen ist ein von der Sunna empfohlener Brauch und kann in einer von drei verschiedenen Arten durchgeführt werden:
Erstens: Über dem Verstorbenen beten, dann weggehen.
Zweitens: Dem Leichenzug folgen bis zum Friedhof, an der Beerdigung teilnehmen und weggehen.
Drittens: Nach der Beerdigung bleiben, für den Verstorbenen die Vergebung Gottes erfragen, um die kraft des Glaubens und für das Heil seiner Seele bitten.
Was soll derjenige machen, der an der Beerdigung teilnimmt?
Erstens: Er soll demütig sein und über das Ende nachdenken, seine weiteren Aufgaben überlegen und sich bewusst sein, was aus dem Verstorbenen wird. Er soll den Namen Gottes immer wiederholen und beten für den Verstorbenen, ohne die Stimme zu erheben. Er soll sich nicht mit den Dingen dieser Welt befassen und sich nicht durch Gelächter und Ähnliches zerstreuen.
Zweitens: Er soll sich nicht setzen, bevor der Verstorbene beerdigt ist. Derjenige, der vor dem Leichenzug eintrifft, darf sich setzen bis zur Ankunft der Tragbahre.
Drittens: Im Leichenzug darf man nicht reiten. Sollte jemand nicht gehen können und sich gezwungen sehen, zu reiten, muss er hinter dem Trauerzug reiten, in Übereinstimmung mit der Sunna des Propheten.
Die Beerdigung des Verstorbenen
Wie sieht das Grab aus?
Erstens: Das Grab muss mindestens die Tiefe einer Menschenbrust erreichen, jedoch ist es besser, tiefer und breiter zu graben.
Zweitens: Die Sunna lehrt, im Grab eine Nische auszuhöhlen für die Beerdigung des Verstorbenen, wie im Grab des Propheten, Segen und Friede auf ihm. Ist die Tiefe des Grabes erreicht, höhlt man in der Richtung der Kaaba die vorgesehene Nische aus, um den Verstorbenen hineinlegen zu können.
Drittens: Ist es Nicht möglich, eine Nische vorzubereiten, so gräbt man für den Verstorbenen einen Graben in die Erde. Dieser Graben wird im Grabgrund ausgehöhlt. Er wird mit irgendeinem Dach überdeckt, um zu vermeiden, dass der Verstorbene staubbedeckt wird.
Viertens: Die Beerdigung des Verstorbenen soll in einem Friedhof für Muslime stattfinden, außer wenn dies unmöglich wäre. Ein Märtyrer hingegen,, der in einer Schlacht gefallen ist, sollte dort begraben werden, wo er getötet wurde, wenn dies möglich ist. So geschah es auch für die Märtyrer des Kampfes von Uhud, Gott schenke ihnen seine Gnade.
Wie wird der Verstorbene beerdigt?
Erstens: Wenn es möglich ist, soll der Verstorbene in das Grab von der Seite, wo seine Füße liegen werden, hineingelegt werden.
Zweitens: Es gehört sich, das Grab einer verstorbenen Frau mit einem Tuch zu decken.
Drittens: Eine verstorbene Frau wird in das Grab gelegt durch einen der Ihren, dessen Verwandtschaftsgrad die Heirat verbietet. Ist dies nicht möglich, soll sie durch einen älteren Mann, der befähigt ist zu beerdigen, hineingelegt werden. Der Verwandte, der berechtigt ist, die verstorbene Frau zu beerdigen ist der, welchem es erlaubt war, sie schon zu Lebzeiten zu sehen oder sie auf Reisen zu begleiten.
Viertens: Der Verstorbene wird in der Nische auf der rechten Seite platziert, das Angesicht in Richtung Kaaba. Er muss in der Nähe der Wand liegen, um nicht auf das Angesicht zu fallen, hinten ist er gestützt von einem Erdhaufen, um nicht auf den Rücken zu fallen.
Fünftens: Derjenige, welcher den Verstorbenen ins Grab legt, sagt: "Im Namen Gottes und im Glauben an Seinen Propheten".
Sechstens: Die Knoten des Leichentuches am Kopf und an den Füssen lösen.
Siebtens: Sobald der Verstorbene im Grab liegt, ummauert man ihn mit Schlammbacksteinen und verstopft die Zwischenräume mit Erde, um zu verhindern, dass Staub eindringen kann. Anstelle von Schlammbacksteinen kann Schilf oder Ähnliches verwendet werden.
Achtens: Es ist empfehlenswert, auf das Grab dreimal Staub zu werfen, bevor man es mit Erde bedeckt.
Was macht man mit dem Grab nach der Beerdigung?
Erstens: Das Grab soll um eine Handbreite über dem Boden erhöht werden, um erkannt zu sein und auch um vor Passantentritten geschützt zu werden, Gebete sprechen für das Heil des Verstorbenen.
Zweitens: Das Grab darf mit einem Stein oder etwas anderem dieser Art erkenntlich gemacht werden.
Drittens: Es ist besser, die Oberfläche des Grabes zu wölben, als sie auszuebnen.
Viertens: Es ist verboten, irgend etwas auf dem Grab zu bauen oder es zu verputzen, da es sich um heidnische Bräuche handelt.
Fünftens: Es ist sträflich, sich auf das Grab zu setzen oder sich daran zu lehnen. Es ist auch verboten, bei den Gräbern Zuflucht zu suchen oder spazieren zu gehen.
Sechstens: Es ist nicht erlaubt, Moscheen zu bauen, oder Lampen anzuzünden auf den Gräbern. Gemäss Abu Dawud sagte der Prophet, Segen und Friede auf ihm: "Gott verdamme die Frauen, welche die Gräber besuchen, auch solche, welche Moscheen bauen oder Lampen anzünden auf den Gräbern", und ebenso: "Gott verdamme die Juden, welche aus den Gräbern ihrer Propheten Anbetungsstätten gemacht haben" (gemeldet durch al-Bukhari und Muslim).
Welche Regel gilt für den Besuch der Gräber?
Der Besuch der Gräber ist den Männern empfohlen, auf Grund der Überlieferung des Propheten. Er schreibt ihn vor als Erinnerung and das Ende und an ein neues Leben. Der Besuch auf den Gräbern ist den Frauen verboten, auf Grund der vorher erwähnten Worte (Gott verdamme die Frauen, welche die Gräber besuchen...).
Beim Besuch sollte der Besucher sagen: "Segen und Friede auf Euch Gläubige und Muslime, die hier ruhen, wir werden Euch wiedertreffen. Wir bitten Gott, uns und Euch das Wohlbefinden zu verleihen". Man soll auch um Vergebung und Gnade für den verstorbenen bitten.
Dagegen ist es streng verboten den Verstorbenen um etwas zu bitten, ihn um seine Hilfe anzurufen, oder um seine Fürsprache anzuhalten. Ebenfalls darf man nicht mit den Händen über das Grab streichen oder darum herumkreisen. All dies sind abscheuliche und abergläubische Handlungen, die zu Vergötterung und zur Verneinung der absoluten Einheit Gottes führen. Die Propheten und die Apostel haben diese Einheit als Gebot Gottes verkündigt, über welchem Segen und Friede liegt.
Welche Regel gilt, um sein Beileid auszusprechen?
In Übereinstimmung mit der Sunna des Propheten wird das Beileid den Leidtragenden bis drei Tage und drei Nächte ausgesprochen. Die dazu gehörende Formel ist: "Gott erhöhe Eure Belohnung, versichere Euch seines Trostes und verleihe die Vergebung Eurem Verstorbenen", Die Erwiderung dieser Formel lautet: "Gott erhöre Eure Gebete und schenke uns und Euch seine Gnade".
Wie wird die Veranstaltung von Trauerfeiern und besonderen Trauerversammlungen beurteilt?
Die gebräuchliche Sitte, Versammlungen zu veranstalten, an denen der Koran während drei Nächten nach dem Tod rezitiert wird, oder Trauerfeiern und besondere Versammlungen am Tag des Todes, oder am dritten oder vierzigsten Tag, oder Jahrestag, sind alles abergläubische Handlungen, die vom Volk eingeführt wurden und weder auf dem Koran noch auf der Sunna des Propheten, noch auf den Überlieferungen der muslimischen Vorfahren basieren. Gott, der Erhöhte, möge ihnen Seine Gnade schenken. Zum Abschluss bitten wir Gott, den Gesegneten, den Erhöhten, uns durch das unsterbliche Wort zu stärken in dieser und in der anderen Welt, uns leben und sterben zu lassen im Glauben des Islams und in der Lehre der Sunna, und uns zu seinen frommen Verehrern zu zählen. Er ist der Erhörer und der Beantworter aller unserer Gebete.
Beitrag von Schwester Aysha übernommen
Re: B
ESU - 11.05.2005, 19:54
http://www.fro.at/sendungen/islam/HanafiF2.htm#Janaasa
Das Buch über Janaasa
Erstes Kapitel:
VORBEREITUNG UND BEERDIGUNG DES VERSTORBENEN
Die ständige Erinnerung an den Tod und das Wesentliche eines Testamentes bereit zu haben, ist Mustahabb; und dies umzusetzen, wenn der Tod nahe scheint, ist Wajib.
In einem Hadith wird berichtet, dass jemandem der Rang eines Shahid (Märtyrers) zuteil wird, wenn er sich
täglich 20 Mal an den Tod erinnert.
MASALAH: Wenn jemandem der Tod naht, sollte Talqin der Kalima Shahaadat gemacht werden (Kalima sollte laut von den Anwesenden derart vorgetragen werden, dass der Sterbende mit einstimmt und so die Welt mit der Kalima auf den Lippen verlässt. In keinem Fall soll der Sterbende gezwungen werden, die Kalima zu rezitieren). Die Suras Yaa Sin und R'ad sollten ebenfalls in seiner Anwesenheit rezitiert werden. Ist er verschieden, sollten seine Augen und sein Mund geschlossen werden, und der Tote sollte mit aller gebotenen Eile für das Begräbnis vorbereitet werden.
MASALAH: Bevor der Körper gewaschen wird, (sollte auch der Tisch gewaschen) und Räucherwerk angebrannt werden. (Nachdem der Tote auf den Tisch gelegt wurde, sollte der gesamte Schmuck, Perücken, falsche Zähne etc. entfernt werden.) Wenn die Kleider ausgezogen sind (der Körper der Qibla zugewandt) und nur mehr die Aurat (Körperzonen, welche nicht öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen) bedeckt bleiben, sollten alle Haqiqi Najaasat weggewaschen werden. Dann sollte dem Verstorbenen Wudhu gemacht werden (wenn für den Toten zu Lebzeiten Fardh Salaat obligatorisch gewesen ist oder er das Pubertätsalter erreicht hat), obschon es nicht notwendig ist, den Mund und die Nase zu spülen. (Man kann ein feuchtes Tuch benützen, um Mund und Nase zu reinigen. Ist jemand in Janaabat, Haiz oder Nifaas gestorben, sollten Mund und Nasenöffnungen schon ausgespült werden. Das Bart- und Haupthaar sollte dann (ohne es zu kämmen) mit Duftwasser gewaschen werden (es kann auch Seife verwendet werden, falls nichts anderes vorhanden ist. Die Fingernägel oder Haare müssen nicht geschnitten werden). Danach sollte der Körper des Verstorbenen mit Wasser, in dem die Blätter des Jujube- oder Lotusbaumes gekocht wurden gewaschen werden (oder mit Wasser welches irgendwie anders organisch parfümiert wurde).
Gewaschen wird der Körper, indem er zuerst auf die linke Seite gerollt und rechts (vom Kopf bis zu den Zehen) gewaschen und dann auf die rechte Seite gerollt und links gewaschen wird, wobei man das Wasser ganz frei über den gesamten Körper fließen lässt. Nachdem der Körper anschließend in sitzende Stellung aufgerichtet wurde, sollte langsam über den Bauch nach unten gestrichen werden, und wenn irgend etwas herauskommt, sollte es weggewaschen werden. Es ist dann nicht unbedingt notwendig, die gesamte Waschprozedur zu wiederholen (zu diesem Zeitpunkt ist es angebracht, drei Mal Kampferwasser über den ganzen Körper auszugießen). Nachdem der Körper nun abgetrocknet wurde, sollten das Bart- und Haupthaar parfümiert und Kampfer auf die Körperteile aufgetragen werden, die in Sajda mit dem Boden in Berührung kommen. Dann ist der Körper bereit, mit dem Kafan (Totengewand) umgeben zu werden.
Für Männer sind gemäß Imam Abu Hanifa drei (weiße) Tücher als Kafan Sunnat. Eines (Qamis) reicht bis zur Hälfte der Waden, und die beiden anderen (Isaar und Lifaafa) vom Kopf bis zu den Zehen. In einem Hadith ist festgehalten, dass Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, in drei Leichentüchern begraben wurde und dabei kein Qamis verwendet wurde. (Dieser Hadith geht auf Aisha (Allahs Wohlgefallen sei auf ihr) zurück und wurde von Imam Shafei für die Empfehlung benutzt, drei Leichentücher gleicher Größe zu verwenden. Ein weiterer, von Ibn Abbas überlieferter Hadith berichtet, dass Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, in drei Leichentüchern beerdigt wurde, von denen eines ein Qamis war. Unter anderem wegen der Tatsache, dass Ibn Abbas als männlicher Verwandter Zutritt zu den Beerdigungsvorbereitungen hatte, hat es die Hanafi Uleema (Gelehrtengesellschaft) vorgezogen, diesen Hadith gelten zu lassen, und hält daher einen Qamis für Sunnat.)
(Die masnun Methode, den männlichen Körper mit dem Kafan zu bekleiden, ist wie folgt:
Man breitet alle drei Kafans auf dem Boden, einen über dem anderen, aus. Zuerst Lifaafa, dann Isaar und dann Qamis. Dann legt man den Körper darauf, faltet den Qamis über den Körper und entfernt das Tuch, welches während der Waschung die Aurat (jene Körperteile, welche in der Öffentlichkeit nicht zur Schau gestellt werden dürfen) bedeckt hat. Dann faltet man die linke Schoß des Isaar über den Qamis und dann die rechte. Gleicherweise wird das Lifaafa über das Isaar geschlagen. Man verschließt das Kopf- und Fußende des Lifaafa mit Stoffbändern. Auch um die Mitte kann man ein Band schlingen, damit der Kafan nicht verrutscht.)
Es ist Bidat (unzulässige Neueinführung), den Verstorbenen mit einem Turban zu bekleiden (oder irgend etwas auf den Körper oder Kafan zu schreiben).
Sind drei Tücher für die Bestattung nicht vorhanden, werden auch zwei genügen.
Hazrat Hamsa, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, wurde nur in einem Kafan begraben, der seinen Kopf freigab, wenn man ihn über die Füße zog und die Füße freiließ, wenn man ihn über den Kopf zog. Es wurde schließlich in Übereinstimmung mit den Anordnungen Rasulullahs, des Nabiyy Allahs (der Friede und Segen Allahs sei auf ihm), der Kafan über seinen Kopf gezogen und seine Füße mit Gras bedeckt.
Für eine Frau sind noch zwei weitere Leichentücher zusätzlich notwendig: ein (Khimaar oder Schleier), schalähnliches Tuch, in welches ihr Haar eingebunden wird und welches dann über ihrer Brust gefaltet wird; sowie als zweites ein Sina Band, um ihre Brüste zu halten, welches ihren Oberkörper bis zu den Schenkeln bedeckt.
Wenn keine fünf Leichentücher zu Verfügung stehen, ist es ausreichend, sie in dreien oder so vielen, wie zu besorgen sind, zu begraben.
(Masnun ist es, die weiblichen Tote wie folgt mit dem Kafan zu bekleiden:
Man breitet die vier Kafans, einen über den anderen auf dem Boden aus - zuerst Lifaafa, dann Sina Band, dann Isaar und dann Qamis - und bettet den Körper darauf. Dann schlägt man das Qamis über den Körper und entfernt das Tuch, welches ihre Aurat bedeckt hat, teilt das Haar in zwei Strähnen, legt es über die Brust und bedeckt den Kopf und das Haar mit dem Khimaar, ohne es zu befestigen oder einzuschlagen. Dann schlägt man die linke Seite des Isaar über das Qamis und Khimaar und dann die rechte Seite. Dann verschließt man das Sina Band in gleicher Weise über das Isaar und Lifaafa über das Sina Band. Zuletzt verschließt man die Enden des Lifaafa am Kopf- und Fußende mit Stoffbändern. Man kann auch um die Körpermitte ein Band schlingen, um den Kafan festzuhalten.)
MASALAH: Ghusl, Ankleidung für die Beerdigung, Verrichtung des Janaasa Salaat und Dafan (Beerdigung) der muslimischen Toten sind Fardh ul Kifaaya (eine der Gemeinschaft auferlegte Verpflichtung; wenn es schon nicht für jedes Individuum vorgeschrieben ist, so haben doch einige aus der Gemeinschaft die Verpflichtung zu übernehmen. Übernimmt keiner die Ausführung, so haben alle Mitglieder der Gemeinschaft die Verantwortung dafür zu tragen, dass ein Fardh nicht ausgeführt wurde. Gleicherweise sind I'tikaaf (Klausur in der Moschee während der letzten 10 Tage im Monat Ramadhan), die Gemeinschaft der Muslime zu verteidigen und islamisches Wissen zu erwerben Fardh ul Kifaaya.)
Janaasa Salaat darf nicht verrichtet werden, bevor der Körper nicht ordentlich gebadet und für die Beerdigung, wie oben beschrieben, vorbereitet wurde.
MASALAH: Der Sultan (oder sonst ein Führer der Muslime) ist die geeignetste Person, die berechtigt ist, Janaasa Salaat zu leiten, dann der Qasi, dann der Imam der örtlichen Masjid, dann die engsten Verwandten des Verstorbenen und dann die fernen Verwandten. Der Imam sollte eher der Vater als der Sohn des Verstorbenen sein.
MASALAH: Es gibt vier Takbirs in Janaasa Salaat. Nach dem ersten Takbir sollte Thanaa rezitiert werden.
Gemäß Imam Abu Hanifa ist es nicht gestattet, Fatiha in Janaasa Salaat zu rezitieren. Die meisten anderen
Imame ziehen es jedoch vor, dass Fatiha nach Thanaa rezitiert wird.
Nach dem zweiten Takbir (durch den Imam) wird Darud rezitiert.
Nach dem dritten Takbir wird Duaa für den Verstorbenen und alle Muslime wie folgt gesprochen:
("0 Allah, vergib unseren Lebenden und Toten, den Anwesenden und Abwesenden, unseren Jungen und Alten, den Männern und Frauen. 0 Allah, wen Du am Leben hältst, laß ihn im Islam leben, und wen Du sterben lässt, laß ihn im Imaan (echter Glaube) sterben.")
(Der Imam und auch die Muqtadis sprechen diese Duaa gemeinsam. Wer diese Duaa oder irgendeine andere Masnun Duaa, die bei dieser Gelegenheit gesprochen wird nicht gelernt hat, kann statt dessen Fatiha mit dem Niyyat einer Duaa (nicht als Rezitation) sprechen.)
Bei Janaasa eines Kindes muss (nach dem dritten Takbir) folgende Duaa gesprochen werden:
("0 Allah, mach ihn/sie zur Quelle unseres Heils und mach ihn/sie zu einer Belohnung und einen Schatz für
uns und eine(n) Fürsprecher(in) und jemanden, dessen Fürsprache angenommen wird.")
Nach dem vierten Takbir sagen der Imam und die Muqtadis einmal nach rechts und einmal nach links "As
Salamu alaikum wa Rahmatullah" (Der Friede und das Erbarmen Allahs sei auf euch) (die Muqtadis tun dies
schweigend. Es ist nicht recht, nach Janaasa Salaat weiter stehen zu bleiben, um Duaa zu machen.)
MASALAH: Wenn jemand kommt, nachdem der Imam Janaasa Salaat begonnen hat und ein oder mehrere Takbirs gesprochen hat, so sollte er warten, bis der Imam das nächste Takbir spricht und sich dann dem Salaat hinter ihm anschließen. Nachdem der Imam Salaam gegeben hat, sollte der Zuspätgekommene alle Takbirs, die er versäumt hat, nachholen (indem er "Allahu Akbar" (Gott ist größer) für jedes ausgelassene Takbir spricht). Gemäß Imam Abu Yusuf braucht der Zuspätgekommene nicht auf das nächste Takbir des Imam zu warten, um sich anzuschließen, sondern kann sich wie jede Person, die in einem der fünf täglichen Fardh Salaats Tahrima ("Allahu Akbar" am Beginn des Gebetes zu sprechen) des Imam versäumt hat, sofort anschließen und später die versäumten Takbirs nachholen (die Fatwaa ist hier mit Abu Yusuf).
MASALAH: Es ist nicht Jaiz (zulässig) Janaasa Salaat auf einem Reittier zu verrichten (außer es liegt ein triftiger Grund vor. Dasselbe gilt für die Verrichtung des Janaasa Salaats im Sitzen).
MASALAH: Es ist makruh (verpönt, nicht gerne gesehen), Janaasa Salaat in einer Masjid zu verrichten.
MASALAH: Es ist nicht Jaiz, Janaasa Salaat für jemanden zu verrichten, der nicht anwesend oder so verstümmelt ist, dass nur mehr die Hälfte seines Körpers (oder nur der Körper ohne Kopf) vorhanden ist.
MASALAH: Janaasa Salaat kann für ein Neugeborenes verrichtet werden, welches nach der Geburt laut geschrien hat und dann verstorben ist, aber nicht für ein Neugeborenes, welches bei der Geburt keinen Laut von sich gegeben hat. (An diesem Kind sollte jedoch Ghusl vorgenommen werden und es sollte in Tücher gewickelt und begraben werden.)
MASALAH: Ein Kind, welches ohne Vater und Mutter in einem nicht-muslimischen Territorium gefangengenommen wurde oder dessen Vater oder Mutter Muslim geworden ist oder welches selbst bei vollem Verstand den Islam angenommen hat, hat bei seinem Tod darauf Anspruch, dass für es Janaasa Salaat verrichtet wird.
MASALAH: Es ist Sunnat, dass vier Personen den Sarg tragen und dies mit angemessenem Schritt tun (weder laufen noch schleichen) und jene, die den Sarg zum Friedhof begleiten, gehen hinterdrein (machen die ganze Zeit Dhikr) und setzen sich nicht, bis der Sarg auf die Erde gesetzt wurde.
MASALAH: Im Grab (ungefähr so tief gegraben, wie der Verstorbene groß ist) sollte ein Lahd (oder Shiq) gemacht werden (Lahd ist eine Einbuchtung am Boden des Grabes, welche sich durch seine ganze Länge zieht und direkt von oben nicht sichtbar ist. Wo der Boden nicht fest genug ist, eine Lahd zu graben, wird ein Shiq gemacht. Dies ist bloß eine Rinne, die am Boden des Grabes verläuft.) Der Verstorbene sollte in das Grab von der Seite der Qibla gelegt werden. Dabei sollten die Worte "Bismillahi wa ala millati Rasulillahi" (laut) gesprochen werden. Der Körper sollte der Qibla zugewendet, (auf die rechte Seite) gelegt werden.
Wird eine Frau begraben, sollte sie (und jene, die sie begraben) von den anderen abgeschirmt werden. (Nahe Verwandte können z.B. Tücher von außen hochhalten.) Nachdem das Lahd entweder mit ungebrannten Ziegeln oder Bambus (oder das Shiq mit Holzbrettern) bedeckt wurde, sollte das Grab mit Erde aufgefüllt und mit einem kleinen Erdhügel, (nicht höher als 30 Zentimeter) bedeckt werden. Es ist Sunnat, mit drei Handvoll Erde das Zuschütten des Grabes zu beginnen. Bei der ersten Handvoll sagt man "Min haa Khalaqnaa"("Woraus wir dich erschaffen haben"), bei der zweiten "Fihaa Nu'idu kum" ("Worin wir dich zurückbringen") und bei der dritten "Wa min haa Nukhriju kum Taaratan Ukhraa" ("Und woraus wir dich wieder hervorbringen werden").
Es ist makruh, im Grab gebrannte Ziegel, Stöcke oder Kalk zu verwenden.
MASALAH: Die erhabenen Kuppeln etc., die über manchen Sufi-Gräbern errichtet wurden, die Lampen, die man an ihren Gräbern brennen lässt und die vielen anderen Unsitten, die unter den Muslimen in Mode gekommen sind, sind alle Haraam oder makruh. (Wenn jemand über solche Unsitten im Zweifel ist, sollte er diese Angelegenheit mit den Gelehrten seiner Gemeinschaft besprechen.)
MASALAH: Wenn der Verstorbene begraben wurde, ohne dass Janaasa Salaat über ihm verrichtet wurde, kann dies jederzeit bis drei Tage nach der Beerdigung an seinem Grab nachgeholt werden. Nach drei Tagen ist Janaasa Salaat haraam.
Zweites Kapitel:
DER MÄRTYRER (Shahid)
Wer durch die Hände der ungläubigen Feinde des Islams (in Jihaad) oder durch jene, die gegen den Kalifen revoltieren oder durch Straßenräuber oder durch eine, von einem anderen Muslim verübte Ungerechtigkeit getötet wurde oder auf dem Schlachtfeld (des Jihaad) tot aufgefunden wurde, wird aus der Sicht der Shariat ein Shahid (Märtyrer) unter folgenden Umständen:
1. Der Tod darf nicht aufgrund einer verhängten Strafe (wie Rajm, Qisaas oder Todesurteil eines Qasis) eingetreten sein, so dass niemand Blutgeld fordern kann (z.B. ein Straßenräuber, der gekreuzigt wurde (siehe Qur'an 5:33), wird kein Shahid, da auch die Personen, die ihn gekreuzigt haben, nicht von den Verwandten des Getöteten für Blutgeld verantwortlich gemacht werden können, da sein Tod aufgrund eines gültigen Richterspruchs erfolgt ist).
2. Er darf nicht minderjährig, geisteskrank, noch in Janaabat oder als Frau in Haiz gewesen sein.
3. Er darf vom Zeitpunkt seiner Verwundung bis zu seinem Tod keinerlei Essen oder Trinken zu sich genommen, nicht geschlafen oder ausgiebig gesprochen und keinerlei medizinische Betreuung erfahren haben und weder mit Kaufen oder Verkaufen beschäftigt gewesen sein und nichts geerbt haben.
4. Vom Zeitpunkt seiner Verwundung bis zu seinem Tod darf kein Salaat Fardh für ihn geworden sein; ob er dieses Salaat verrichtet hat oder nicht, ist in diesem Fall nicht ausschlaggebend.
Wenn bei einer Person, die ungerechterweise getötet wurde (den Märtyrertod starb), diese Bedingungen nicht erfüllt werden, muss der Körper trotz der Tatsache, dass dieser Person alle Würden eines Shahid (in der nächsten Welt) zuteil werden, in Ghusl gewaschen und für die Beerdigung in der üblichen Weise vorbereitet werden.
Der Shahid hingegen bekommt kein Ghusl (nicht einmal das Blut wird von seinen Wunden gewaschen) und er muss in den Kleidern, in welchen er gestorben ist, begraben werden. Dann kann Janaasa Salaat (vor seiner Beerdigung) über ihm verrichtet werden (obwohl sein Körper nicht in der üblichen Weise für die Beerdigung vorbereitet wurde).
Eine Person, die durch Qisaas oder Hadd (durch den Richterspruch eines Qasi für ein begangenes Verbrechen) hingerichtet wurde, ist kein Shahid. Solch eine Person bekommt Ghusl und über ihrem Körper auch Janaasa Salaat verrichtet.
Ein Straßenräuber oder Rebell, der für seine Verbrechen hingerichtet wurde, bekommt Ghusl (und wird in der üblichen Weise für die Beerdigung vorbereitet), doch wird kein Janaasa Salaat über ihm verrichtet (das Verbrechen dieser Leute richtet sich gegen die Gesellschaft und die Bestrafung hierfür ist dementsprechend streng und von exemplarischer Bedeutung. Daher wird ihnen der Segen von Janaasa Salaat vorenthalten, obwohl sie als Muslime normalerweise darauf Anspruch hätten. Der Selbstmörder erhält ebenfalls Janaasa Salaat. Es ist jedoch zu empfehlen, dass die bedeutenden, gelehrten und frommen der Menschen dem Begräbnis fernbleiben um dadurch den anderen zu verdeutlichen, dass Selbstmord ein äußerst schweres Vergehen ist, welches sowohl Allah wie der Gesellschaft verhaßt ist).
Drittes Kapitel:
DIE WITWE (Ma’atam)
Wenn eine Frau verwitwet, ist es erforderlich, dass sie eine Trauerzeit von vier Monaten und zehn Tagen (Ma'tam) einhält.
Während dieser Zeit darf sie sich nicht (mit hellen oder bunten Farben) schmücken, kein Parfüm, Öle oder Makeup benützen oder die Haare färben, außer sie hat eine Entschuldigung dafür. Außerdem darf sie das Haus ihres verstorbenen Mannes nur verlassen, wenn es unbedingt nötig ist (sie darf allerdings ihren täglichen Einkauf erledigen oder ihren Lebensunterhalt verdienen). Die Nächte muss sie ebenfalls darin verbringen, außer sie wurde delogiert oder das Haus ist niedergebrannt oder sie muss um ihr Gut oder Leben darin fürchten (in diesen Fällen darf sie sich an einem Ort ihrer Wahl niederlassen).
Sollte ein anderer Verwandter als ihr Mann sterben, ist es für sie haraam, mehr als drei Tage Ma'tam einzuhalten (die Gepflogenheit, eine Frau für die Zeit ihrer Iddat (synonym für Ma'tam) in ihren Gemächern einzusperren ist unmenschlich und entbehrt jeder Rechtfertigung durch die islamische Shariat).
MASALAH: Es ist erlaubt, im Herzen zu trauern und Tränen über den Verstorbenen zu vergießen. Das absichtliche Erheben der Stimme, indem man schreit oder wehklagt (Nauha), das Zerreißen der Kleider, das sich an den Kopf und ins Gesicht Schlagen, alle diese Dinge sind haraam.
MASALAH: Es gibt eine gute Anzahl von Sahih (authentische) Ahadith, die klar feststellen, dass der Verstorbene (im Grab) wegen dem übermäßigen Wehklagen seiner Familie zu leiden haben wird. Diese Angelegenheit betreffend haben die Uleema (Gelehrten) verschiedene Auffassungen. Der Verfasser ist der Meinung, dass ein Verstorbener, der solche Praktiken gepflegt oder in seinem Testament verfügt hat oder über solch ein Verhalten seiner Familie erfreut gewesen wäre und nichts dagegen unternommen hätte, wegen des Verhaltens seiner Familie zu leiden haben wird. Andernfalls wird ein Muslim nicht für die exzessiven Taten anderer bestraft.
MASALAH: Es ist Sunnat, der Familie des Verstorbenen am Tag des Trauerfalls das Essen zukommen zu lassen (da sie aus Gründen der Trauer und wegen der Beerdiungsvorbereitungen möglicherweise keine Zeit hat, Essen zuzubereiten. Sollte man jedoch erfahren, dass für ihr Essen bereits gesorgt ist, wird es nicht mehr notwendig sein, ihnen welches zu senden).
MASALAH: Es ist Sunnat, folgenden Ayat aus dem Qur'an Majid (Erhabener Qur'an) zu sprechen, wenn ein Unglücksfall eingetreten ist:
("Wahrlich, wir gehören Allah, und zu Ihm kehren wir zurück.")
Viertes Kapitel:
BESUCH DER GRABSTÄTTEN
(Am Beginn seiner Sendung hat es Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, den Muslimen untersagt, die Grabstätten ihrer Verstorbenen zu besuchen. Dies geschah, um die Muslime vor den heidnischen Bestattungsbräuchen zu bewahren. Als die Menschen im Islam erzogen waren, wurde es ihnen wieder gestattet, ihre Friedhöfe zu besuchen.)
Die Imame des Hadith Ibn Majah, Muslim und al Hakim haben berichtet, dass der Nabiyy, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, gesagt hat:
"Ich habe euch davon abgehalten, eure Grabstätten zu besuchen. Aber nun hört, könnt ihr gehen und sie besuchen."
Der Gebrauch des männlichen Personalpronomens (ihr) im letzten Satz des Hadith hat einige Gelehrte veranlaßt zu folgern, dass die Untersagung nur für die Männer aufgehoben und den Frauen die Erlaubnis dazu nie erteilt wurde. Dies ist jedoch unwahrscheinlich, denn der Gebrauch des männlichen Personalpronomens im Plural, um Männer wie auch Frauen anzusprechen, war im klassischen Arabisch höchst gebräuchlich. Das beste Beispiel dafür ist in der Tat der Qur'an selbst.
Außerdem unterstützen die Ahadith diesen Anspruch nicht. Hazrat Aisha, Allahs Wohlgefallen sei auf ihr, wird in einer Anzahl von Ahadith erwähnt, da sie der Nabiyy, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, auf ihre Frage nach dem angemessenen Duaa für den Friedhofsbesuch, belehrt hat. Wäre das Verbot noch in Kraft gewesen, wäre es für sie ja nicht notwendig gewesen, nach diesem Duaa zu fragen.
Im Isaaba des Hafiz ibn Hajar wird berichtet, dass Aisha nach dem Tod ihres Bruders Abdur Rahman sein Grab besuchte. Hätte es dazu keine Genehmigung gegeben, wäre sie bestimmt nicht hingegangen.
Ein Hadith, von Imam al Hakim überliefert, berichtet, dass Hazrat Fatima das Grab ihres Vaters Onkel, Hazrat Hamza, möge Allah zufrieden mit ihnen sein, jeden Freitag zu besuchen pflegte.
Aufgrund dieser und weiterer Ahadith (Plural von Hadith; Überlieferung eines Prophetenausspruches) sind die meisten Gelehrten der Meinung, dass Frauen die Grabstätten besuchen dürfen, solange sie ihre Fassung bewahren können, ordentlich bedeckt gekleidet sind und von einem oder mehreren ihrer männlichen Angehörigen begleitet werden. Und Allah weiß es am besten.
Es ist Sunnat, beim Besuch der Grabstätten folgende Duaa zu sprechen:
("Friede sei auf euch, ihr Leute in den Gräbern, von den Muslimen und Gläubigen. Ihr seid unsere Vorgänger und wir folgen euch nach. Wenn Allah es will, werden wir einander begegnen. Möge Allah mit denen unter uns Erbarmen haben, welche früh gerufen wurden. Ich erbitte von Allah unsere und eure Sicherheit. Möge Allah uns und euch vergeben und über uns und euch Gnade walten lassen.")
Auf Gewähr des Amir ul Muminin (Führer der Gläubigen), Hazrat Ali, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, wird berichtet, dass jeder, der an einem Friedhof vorbeigeht und elf Mal die Sura Ikhlaas als Segen für die darin Begrabenen rezitiert, den gleichen Segen wie die im Friedhof Beerdigten erhält.
Auf Gewähr des Hazrat Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, wird berichtet, Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, habe gesagt, dass jeder, der die Suras Fatiha, Ikhlaas und Takaathur zugunsten der Verstorbenen rezitiert, der Fürsprache der dort Begrabenen (am Tage des Gerichtes) sicher ist.
Hazrat Anas, Allahs Wohlgefallen sei auf ihm, berichtet einen Hadith, in welchem festgestellt wird, dass, wenn jemand die Sura Yaa Sin auf dem Friedhof für die dort Begrabenen rezitiert, Allah ihre vorgesehene Bestrafung erleichtert; und dem Rezitierenden wird entsprechend der Anzahl der dort Begrabenen Segen zuteil.
MASALAH: Die meisten Gelehrten stimmen darin überein, dass der Segen tatsächlich die Verstorbenen erreicht, wenn jemand eine Handlung der frommen Ergebenheit (Ibaadat), sei es eine pekuniäre, (wie Sadaqa; Armensteuer) oder eine körperliche (wie Nafl Salaat), mit der Absicht verrichtet, dass der Segen dieser Handlung den Verstorbenen zuteil werde.
MASALAH: haraam ist es, Sajda (als Handlung der Gottesverehrung) an den Gräbern der Propheten und Heiligen oder Tawaaf (Umkreisung) um ihre Gräber zu machen oder ein Duaa an einen Verstorbenen zu richten (im Glauben, dass der Verstorbene direkt für die Beantwortung verantwortlich sei) oder Versprechungen an die Bewohner der Gräber abzugeben (als Gegenleistung für deren "Hilfe" bei der Erfüllung von Bittgebeten). Tatsächlich führen diese Dinge geradewegs in Kufr (Unglauben). Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, verfluchte die Leute, welche solche Dinge taten, untersagte der Ummat deren Praxis und trug uns auf, kein Idol aus seinem Grab zu machen.
Re: B
Minnat Allah - 06.06.2005, 11:50
Bakka
Wahrlich, das erste Haus, das für die Menschen gegründet wurde, ist das in Bakka - ein gesegnetes und eine Leitung für die Welten. [3:96]
Bakka ist ein weiterer Name der Stadt Makka. In diesem Vers wird die Al- Ka`ba erwähnt als erstes Haus der Welt, das von Allah gesegnet wurde. Nach dem Kuran ist Al- Ka`ba das Haus Allahs, auf dessen, bereits vorhandenen Fundamente von Abraham (as) mit der Hilfe seines Sohnes Ismael (as) errichtet wurde (vgl. 2: 127). Als Abraham (as) den Befehl Allahs erhielt, war er in Syrien. Der Historiker Ibn Sa`d berichtet, dass Abraham (as) damals 100 Jahre alt war und Ismael (as) 30 Jahre alt. Ibn Sa`d sagt:
"Allah sandte eine Offenbarung an Abraham (as), dass er das Haus Allahs baue. Zu dieser Zeit war er 100 Jahre alt und Ismael 30 Jahre alt."
Nach Berichten von At- Tabaryy und Ibn Haldun war Mekka die erste Stadt auf dieser Welt, wo Adem (as) das Haus baute. das erste Gebäude, das von ihm errichtet wurde, war die Al- Ka`ba. Der besondere Punkt, der in obigen Vers hervorgehoben werden muss, besteht darin, dass das erste Haus der Gottesverehrung nicht einer besonderen Nation vorbehalten war!
Dieses Haus ist also sowohl für die Araber wie auch für Nicht- Araber, für die Völker des Ostens wie für dir Völker des Westens, für Schwarze wie für Weisse.
Dann sagte Allah, dass dies ein gesegnetes Haus und eine Quelle der Leitung für alle Menschen ist.
Dies ist der Quell göttlichen Wissens, der den geistigen Durst der ganzen Menschheit löscht. Dies ist der Platz, wo die Muslime alljährlich zusammenkommen, eine Lösung für ihre materiellen und geistigen Probleme finden und dann wieder heimkehren. Dies ist das Zentrum, um das jeder Gläubige herumwallen muss, sofern er die nötigen Mittel hat. Jeder Mensch, der dieses Haus als "Qibla" behandelt, sollte Allah für diesen Segen danken, der ihm verliehen wurde. Die Tatsache ist, das wir Wächter über dieses Haus sind, und dass dieses haus Wächter über uns ist, sowohl in dieser Welt als auch im Jenseits.
(Vgl. 2: 125 ff, 22: 26 f)
Quelle:
Tafsir Al- Qur`an Al- Karim von Abu- r- Rida Muhammad Ibn Ahmad ibn Rassoul
Andere Meinungen dies bezüglich findet man unter den Kuraniten:
Zitat: Unsere Erörterung der „Hajj" im Quran bringt uns zum Ort „Bakka", wo der Schrein (das Haus), der Gott gewidmet war, gebaut wurde. So erstaunlich es klingen mag, „Bakka" ist nicht das Makka (Mekka) in Arabien, das durch die Jahrhunderte hindurch verkündet wurde, sondern es ist „Bakka/Jerusalem"!
Warnung: Es muss betont werden, dass die Heiligkeit Bakkas (Jerusalems) darin liegt, dass es von Gott ausgewählt wurde, und nicht in irgendwelchen von Menschen errichteten Gebäuden in der Stadt (d.h. Gebäude können kopiert oder wieder aufgebaut werden, doch Heiligkeit kommt allein von Gott).
Quelle:
http://www.free-minds.org/german2.htm
Beitrag: Die Hajj
Re: B
Minnat Allah - 11.06.2005, 22:05
Baul (Urin)
Urin ist unrein und macht unrein.
Das Ausscheidungsorgan ist mit Wasser zu reinigen.
Nach dem Urinieren ist Wudu (Abdest) vor dem Gebet notwendig!
Quelle:
Ilmihal/ Der gelebte Islam
William Marcais verweist auf zwi beschönigende Umschreibungen in den algerischen Dialekten für urinieren:
tayyar al- ma`und haraq al- ma`: Wasser fliessen, ausströmen lassen.
er vergleicht sie mit verschiedenen Pendants aus dem europäischen Sprachraum:
(engl) to make water; waser abschlagen und (franz) lâ cher de l`eau.
Urin gilt bei arabischen Ärzten als gängige Heilmethode für jede Art von Augenerkrankung; ausserdem lässt er Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand eines Menschen zu.
Ibn Sina diagnostiziert die Art der Erkrankungen eines patienten anhand der Farbe seines Urins, natürlich unter der Bedingung, dass dieser keine färbende Nahrung zu sich genommen hat (Lehrgedicht zur Medizin, S. 40f.).
Razi hingegen hält fest, dass "der Urin Auskunft über den Zustand des Blutes gebe, weil er sich von diesem trenne" (Razi, S. 101).
Lange vor ihnen stellte Plinius der Ältere schon eine Verbindung zwischen dem Urin der Eunuchen und der Fruchtbarkeit der Frauen her (Naturalis Historia, 18. Buch, Kapitel 5), während Herodot in seinen Historien darauf hinwies, dass die Libyer (Bd. 4, 187) und die Ägypter (Bd. 2, 111) Augenkrankheiten mit Urin behandelten. Der Urin der Eunuchen scheint auch Djahiz beeindruckt zu haben, er stellte nämlich fest, nie etwas Widerlicheres gerochen zu haben.
Bei den Muslimen müssen die mit Urin verbundenen Körperteile einer Reinigung unterzogen werden, die man istibra` nennt. Sie besteht darin, die betroffenen Körperteile nach dem Wasserlassen gründlich zu waschen.
Quelle:
Malek Chebel/ Die Welt der Liebe im Islam
Eine Enzyklopädie
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