Die politische Partizipation im Westen

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    Re: Die politische Partizipation im Westen

    degisim - 01.02.2005, 20:36

    Die politische Partizipation im Westen
    Die politische Partizipation im Westen und der diesbezügliche Rechtsspruch im Islam

    Politik ist im Leben allgegenwärtig und der Inbegriff des Konzeptes, sich der Angelegenheiten der Menschen anzunehmen. Die Menschheit in diesem Sinne zu betreuen, ist auch die islamische Pflicht eines jeden Mannes und einer jeden Frau.

    So wird beispielsweise von Ibn Umar (r) berichtet, dass der Prophet (s) sagte: "Ihr alle seid Hüter, ihr alle seid für eure Obhut verantwortlich. Der Herrscher ist ein Hüter. Und der Mann ist ein Hüter über seine Familie. Und die Frau ist eine Hüterin über das Haus ihres Mannes. So ist jeder von euch ein Hüter und für seine Obhut verantwortlich!" (Buchari, Muslim)

    Die aktuelle Lage in der gesamten Welt stellt das Problem dar, dass es keinen Staat gibt, in dem gemäß den Gesetzen Allahs und der Sunna des Propheten (s) regiert wird. Demzufolge leben alle Muslime in Systemen politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Natur, die von Menschenverstand geschaffen und damit islamisch gesehen nicht vertretbar sind. Denn der Koran und die Sunna des Propheten (s) implizieren bereits eine beispiellose und vollkommene Lebensweise in allen Aspekten, die die Menschheit berühren.

    Tamim ad-Dary überlieferte, dass der Prophet (s) sagte: "'Der Din (Islam) ist der (aufrichtige) Rat.' Wir fragten: 'Für wen?' Er antwortete: 'Für Allah, Sein Buch (Koran), Seinen Gesandten, die Imame der Muslime und ihre Allgemeinheit.!'" (Muslim)

    Wie jedoch bereits zu Anfang erklärt wurde, ist Politik ein untrennbarer Bestandteil des Islam und somit verpflichtend für jeden Muslim. In diesem Zusammenhang soll im Folgenden der islamrechtliche Ausspruch bezüglich der politischen Partizipation der Muslime in nichtislamischen Systemen dargelegt werden. Dieses Problem ist ein universelles und betrifft die islamische Umma weltweit, jedoch soll als Beispiel die politischen Teilnahme der Muslime im Westen herangezogen werden.


    1.Mitgliedschaft in politischen Parteien

    Unter dem Stichwort "Partei" heißt es in der "Encarta Enzyklopädia 2000": "Ein […] Zusammenschluss politisch Gleichgesinnter. […] Hauptcharakteristikum einer politischen Partei ist ihre Organisation, welche die sozialen und politischen Ideen ihrer Mitglieder zielführend bündelt, um wirtschaftliche, soziale und staatliche Ordnungsprinzipien durch Übernahme von Regierungsverantwortung zu realisieren." Diese Organisation basiert auf einheitlichen Ideen, die von jedem Mitglied der jeweiligen Partei vertreten werden. Diese Ideen sollen anschließend in der Gesellschaft realisiert werden. Was also eine Partei ausmacht, ist die Anhäufung bestimmter Ideen, die alle Mitglieder der jeweiligen Partei ideologisch miteinander verbinden.

    Sobald man einer Partei beitritt, bekundet man gleichzeitig die Annahme des ideologischen Gedankengutes dieser Partei. Wenn sich jedoch ein Mitglied einer bestimmten Partei Ideen aneignet, die denen seiner Partei widersprechen, entfernt er sich von jenem Gedankengut, das ihn mit den anderen Mitgliedern seiner Partei verband. Somit ist es nicht vertretbar, dass z. B. ein Mitglied der sozialistischen Partei ein Konzept anwendet, das auf kapitalistischem Gedankengut fundiert, denn dieser Akt würde nicht mit seiner Mitgliedschaft der sozialistischen Partei übereinstimmen.

    Auch der Islam erlaubt die Bildung mehrer Parteien, da Allah, der Erhabene, spricht: "Möge aus euch eine Gruppen entstehen, die zum Guten aufruft, das Rechte gebietet und das Unrecht anprangert, und dies sind (fürwahr) die Erfolgreichen!" (Sure Ali Imran 2, Vers 104)

    Demnach muss eine Partei nach nichts anderem agieren als nach den Gesetzen Allahs. Alle Ideen einer Partei basieren auf dem islamischen Überzeugungsfundament, der Aqida, und bauen auf islamischen Rechtssprüchen auf.
    Somit darf eine Partei kein sozialistisches, demokratisches, nationalistisches, kapitalistisches oder laizistisches Gedankengut aufweisen, da dies mit dem islamischen Glaubensfundament unvereinbar wäre. Außerdem legt der obere Vers fest, dass "das Rechte gebieten und das Unrecht anprangern" die Aktivitäten einer Partei darstellen. Da das "Rechte" nur durch den Islam verkörpert wird und das "Unrecht" alles, was dem Islam widerspricht, repräsentiert, ist es von vornherein unverkennbar, dass eine Partei nur islamisches Gedankengut vertreten darf.

    Nun ist es aber so, dass alle Parteien im Westen auf dem Fundament der Demokratie, des Kapitalismus, des Sozialismus, des Nationalismus oder der Säkularisation aufbauen. All diese Ideen stehen im Widerspruch zum Islam. Entscheidet sich ein Muslim, einer Partei im Westen beizutreten, so handelt er Allahs Worten "Und helft einander zur Frömmigkeit und Gottesfurcht, aber nicht zur Sünde und Übertretung! Und fürchtet Allah! Allah ist wahrlich schwer im Strafen" (Sure Al-Maida 5, Vers 2) zuwider. Denn als Mitglied einer bestimmten Partei nimmt er nicht nur mir seinem Eintritt in diese ihr zum Islam widersprüchliches Gedankengut an, sondern steht auch voll und ganz für ihre Ideen, indem er das Parteiprogramm propagiert und die Menschen dazu auffordert, diesen Ideen zu folgen. Demzufolge ist die Mitgliedschaft in einer Partei, die andere Ideen vertritt als islamische eine islamwidrige Tätigkeit und damit sündhaft.


    Die Wahlbeteiligung

    Ähnlich wie bei der Mitgliedschaft in nichtislamischen Parteien verhält es sich auch mit der Wahlbeteiligung in einem nichtislamischen Staat. Der Akt des Wählens ist mit einer Vollmachtsübertragung an eine oder mehrere Personen verbunden, die als Volksvertretung die Angelegenheiten der Menschen betreuen sollen.

    Der Vorgang des Wählens an sich ist islamrechtlich erlaubt und bereits aus der Zeit des Propheten (s) bekannt. So sprach der Prophet (s) bei dem von Ibn Hisham erwähnten Treueeid, der seitens der Medinenser gegenüber dem Propheten (s) geleistet worden war: "Bringt mir aus euren Reihen zwölf Vertreter hervor, damit sie für ihre ganze Sippschaft spechen […]" Der Prophet forderte also die Muslime auf, Vertreter zu wählen.
    In Bezug auf das Wählen des Regenten, der Parlamentsabgeordneten, der Parteiliste, des Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder im westlichen System ist dieser Vorgang jedoch mit einer sündhaften Handlung gleichzusetzen. Denn schon allein die Tatsache, dass jene Funktionäre die Angelegenheiten der Menschheit mit nichtislamischen Ideen betreuen und ihr Gedankengut auf unislamischen Fundamenten begründet liegt, schließt ihre Legitimität als Vertreter bzw. als Regenten aus. Denn Allah, der Erhabene, spricht: "Und wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind dies wahrlich die Ungläubigen." (Sure Al-Maida 5, Vers 44)

    In diesem Falle steht im Vordergrund, wer oder was gewählt wird, und nicht die Handlung des Wählens an sich. Da die Arbeit der Gewählten eine verbotene Tätigkeit darstellt, da sie nicht auf dem Islam basiert, ist folglich die Wahl und Akzeptanz einer Person, die sündhaft handelt, ebenfalls islamrechtlich nicht erlaubt. Denn Allah sagt: "Streben sie den Rechtsspruch (Hukm) der Unwissenheit (Dschahiliyya) an, was ist jedoch besser als der Rechtsspruch Allahs für ein Volk mit Erkenntnis?" (Sure Al-Maida 5, Vers 50)
    Dieser Vers bekundet deutlich, dass nichts anderem gefolgt werden darf als dem Quran und der Sunna des Propheten.

    Regierungsbeteiligung, Mitgliedschaft im Parlament und im Gemeinderat sind gemäß den oberen Versen als sündhafte Tat inbegriffen, da die Ausführung einer solchen Arbeit in einem nichtislamischen Staat auf falschen Ideen beruht.

    Angesichts dieser Tatsache ist die Notwendigkeit eines islamischen Staates unverkennbar. Schon allein die politische Tätigkeit ist nur dann islamrechtlich erlaubt, wenn man nach nichts anderem agiert als nach den Gesetzen Allahs. Da dieses islamische Fundament mit der westlichen Politik, die auf der Demokratie und Säkularisierung aufbaut, im Widerspruch steht, dürfen wir Muslime uns nicht an dem System des Unglaubens beteiligen. Doch Politik stellt eine immense Autorität der Machtausübung dar und ist ein Bestandteil des Islam. Aus diesem Grund ist es die Pflicht der Muslime, mit allem Bestreben und aller Kraft auf die Wiedereinführung der islamischen Lebensweise und damit der Errichtung eines islamischen Staates hinzuarbeiten, da nur dann eine absolut umfassende Befolgung der islamischen Gesetze gewährleistet werden kann.

    Das Verbot der politischen Teilnahme im Westen bedeutet jedoch nicht, dass der Muslim sich vollends zurückzieht und von dem öffentlichen Geschehen abschottet. Viel eher soll er nach erlaubten Alternativen suchen, die es ihm ermöglichen, Einfluss und Veränderung auf die falschen Systeme auszuüben. Denn die Botschaft des Islam ist eine universelle und eine Barmherzigkeit für jeden Menschen. Demnach soll der Muslim zum Islam aufrufen und die Menschheit zum Rechten einladen, so dass die Unwahrheit durch die Wahrheit auf der Welt ersetzt werden kann.

    Zum einen zählt das intellektuelle Potential als eines der wichtigsten Mittel, die islamische Botschaft auszutragen. Mit entsprechender Fähigkeit sollen Muslime den Verstand und das Bewusstsein der Menschen ansprechen und beeinflussen, um das islamische Glaubensfundament (Aqida) verständlich zu vermitteln.

    In diesem Sinne, wäre es möglich an Einfluss in den Medien zu gewinnen, um dadurch ein wahrheitsgetreues Bild des Islam zu präsentieren. Zusätzlich könnte das wirtschaftliche Kapital, das in Händen von Muslimen ist, verbunden mit der intellektuellen Kraft, unaussprechlichen Druck auf westliche Regierungen ausüben, wenn es ihre Existenzgrundlage beeinflusst. Dadurch wäre es möglich, Forderungen zugunsten der Muslime einzuholen.

    Selbst das menschliche Potential der im Westen lebenden Muslimen kann als Druckmittel der Regierungen genutzt werden, um sich Rechte einzuholen und Veränderungen herbeizuführen. Der muslimische Bevölkerungsanteil, zusammengesetzt aus verschiedenen Berufsschichten, ist nicht gering und stellt einen gewichtigen Faktor für die Wirtschaft dar.

    Es liegt also an uns Muslimen, unsere bekanntlich unglückliche, grundschlechte Lage auf rechtem Wege zu verbessern und uns nicht noch mehr ins Verderben zu stürzen, indem wir an der Regentschaft partizipieren und sündhaft handeln.

    Und Allah, der Erhaben spricht:
    "Sei darum aufrecht, wie dir geboten ward, du und wer sich mit dir bekehrt hat. Und überschreitet nicht die Grenzen, wahrlich, Er sieht was ihr tut."
    (Sure Hud, Vers 112)


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